Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2006/2009
Stille Wahlen/Nachnomination, angemeldete Kandidaten für Gemeinderat, Gemeindeammann und Vizeammann, angemeldete Kandidaten für Urnenwahl vom 23. Oktober 2005
Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2006/2009
Stille Wahlen/Nachnomination, angemeldete Kandidaten für Gemeinderat, Gemeindeammann und Vizeammann, angemeldete Kandidaten für Urnenwahl vom 23. Oktober 2005
a) Stille Wahlen; Nachnomination
Für die Gesamterneuerungswahlen vom 23. Oktober 2005 der Gemeindekommissionen wurden folgende Kandidatinnen und Kandidaten form- und fristgerecht angemeldet:
Schulpflege (5 Sitze)
Finanzkommission (3 Sitze)
Stimmenzähler (2 Sitze)
Ersatz-Stimmenzähler (2 Sitze)
Da die Anzahl der Kandidierenden der Anzahl der zu besetzenden Sitze entspricht, ist gemäss § 30a Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können.
Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert 5 Tagen seit Publikation, d.h. bis spätestens am Montag, 19. September 2005, 17.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Gehen innert der genannten Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a Abs. 2 GPR).
b) Für die nachstehende Behörde wird die Urnenwahl vom 23. Oktober 2005 definitiv durchgeführt, weil für die Wahl des Gemeinderates, des Gemeindeammanns sowie des Vizeammanns gestützt auf § 30b GPR, im ersten Wahlgang zwingend eine Urnenwahl durchgeführt werden muss.
Es wurden folgende Kandidatinnen und Kandidaten form- und fristgerecht angemeldet:
Gemeinderat (5 Sitze)
Gemeindeammann
Vizeammann
Für die nachstehenden Kommissionen wird die Urnenwahl vom 23. Oktober 2005 definitiv durchgeführt, da sich mehr oder zu wenig Kandidaten zur Wahl stellen, als Sitze zu vergeben sind.
Steuerkommission (3 Sitze)
Ersatzmitglied Steuerkommission (1 Sitz)
Keine Anmeldung eingegangen.
Es wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang nicht nur die angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten wählbar sind, sondern jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann.
Eggenwil, 9. September 2005
Wahlbüro