Amtliche Publikation vom 18.11.2005
Flächendeckende Einführung von Tempo-30-Zonen auf allen Gemeindestrassen im Siedlungsgebiet inkl. Weiler Hohfoor; Pächter-Mutation im Jagdrevier Eggenwil; Winterdienst; Trinkwasseruntersuchung; Rechnungstellung für das Jahr 2005
Amtliche Publikation vom 18.11.2005
Flächendeckende Einführung von Tempo-30-Zonen auf allen Gemeindestrassen im Siedlungsgebiet inkl. Weiler Hohfoor; Pächter-Mutation im Jagdrevier Eggenwil; Winterdienst; Trinkwasseruntersuchung; Rechnungstellung für das Jahr 2005
Flächendeckende Einführung von Tempo-30-Zonen
Seit Mitte 2003 befasst sich der Gemeinderat mit dem Projekt "Verkehrsberuhigung innerorts Eggenwil". Diese Planung umfasst die Abklärung aller Möglichkeiten und Massnahmen, welche der Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie der Verbesserung der Lebens- und Wohnqualität für die Anwohnenden dienen. Im Vordergrund stehen die flächendeckende Einführung von Tempo-30-Zonen in den Wohnquartieren, aber auch Verkehrsberuhigungsmassnahmen auf dem Innerort-Teilstück der Kantonsstrasse (Einfahrtsbremsen bei den Dorfeingängen, Schutzinsel/ Mehrzweckstreifen Mitte Dorf). Die Höchstgeschwindigkeit auf der Kantonsstrasse wurde bereits Mitte Juni 2004 von 60 Stundenkilometern auf 50 generell herabgesetzt. Inzwischen liegen die vom Ingenieurbüro Eng + Partner AG erarbeiteten Verkehrsgutachten sowie die Stellungnahmen der kantonalen Sektion Verkehrstechnik vor.
Die Massnahmen auf der Kantonsstrasse sollen gleichzeitig mit der Sanierung des Deckbelages im Innerortbereich, der ebenfalls anstehenden Erneuerung des Belages im Ausserortbereich sowie dem Bau des Radweges zwischen Eggenwil und Künten umgesetzt werden. Aus heutiger Sicht ist mit der Realisierung aber nicht vor 2009 zu rechnen.
Dagegen sind die Voraussetzungen für die flächendeckende Einführung der Zonensignalisation "Tempo 30" auf allen Gemeindestrassen im Siedlungsgebiet inklusive Weiler Hohfoor, unter Beachtung der verkehrsrechtlichen Belange, erfüllt. Das aufgrund der kantonalen Beurteilung bereinigte Projekt sieht die entsprechenden Zonensignalisationen und Markierungen auf der Fahrbahn vor. Zusätzliche flankierende bauliche Massnahmen (z.B. Einengungen der Fahrbahn etc.) drängen sich derzeit nicht auf. Allerdings erfolgt ein Jahr nach der Einführung der Tempo-30-Zonen eine Nachkontrolle. Sollte sich dabei zeigen, dass die Ziele des Gutachtens nicht erreicht wurden, müssten Nachbesserungen vorgenommen werden.
Der Übersichtsplan mit der verfügten Signalisation "30 km/h Zone" liegt vom 21. November bis 12. Dezember 2005 in der Gemeindeverwaltung auf und kann während der Bürozeit eingesehen werden. Diese Woche wurde allen Haushaltungen ein entsprechendes Informationsblatt zugestellt. Einsprachen gegen diese Verkehrsanordnung/-beschränkung sind innert der genannten Frist beim Gemeinderat einzureichen. Die Einsprache hätte einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Die Verkehrsbeschränkungen werden erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig.
Pächter-Mutation im Jagdrevier Eggenwil
Die am Jagdrevier Eggenwil Nr. 49 beteiligten Gemeinden Berikon, Widen, Zufikon und Eggenwil haben der Aufnahme von Richard Holenweger, Oberrohrdorf, als zusätzlichen Mitpächter neben den drei bisherigen Pächtern Roland und Hans Keller, Wettingen sowie Eduard Kaufmann, Oberrohrdorf, zugestimmt. Die Neuaufnahme wurde vom Finanzdepartement des Kantons Aargau genehmigt. Gemeinderat und Forstkommission heissen Richard Holenweger herzlich willkommen.
Winterdienst
Im Hinblick auf die Schneeräumungs- und allgemeinen Winterdienstarbeiten werden die Motorfahrzeughalterinnen und -halter ersucht, ihre Fahrzeuge nicht auf öffentlichen Strassen und Plätzen abzustellen. Nebst der erheblichen Behinderung der Winterdienstarbeiten besteht auch die Gefahr der Beschädigung durch die Räumungsfahrzeuge oder durch beiseite geschobene Schneemassen. Die Gemeinde lehnt gestützt auf Artikel 20 Absatz 3 der Eidgenössischen Verordnung über die Strassenverkehrsregeln jede Haftung für solche Schäden ab.
Trinkwasseruntersuchung
Im Rahmen der periodischen Kontrolle wurden Anfang Oktober beim Grundwasserpumpwerk Erlismatt, bei den Quellen Riegelstuhl sowie den Netzstellen Nieder- und Hochzone Proben entnommen. Gemäss vorliegendem Bericht des Kantonalen Laboratoriums entsprach das Trinkwasser im Verteilnetz soweit untersucht den chemischen und mikrobiologischen Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung.
Rechnungstellung für das Jahr 2005
Wer in diesem Jahr für die Einwohner- und Ortsbürgergemeinde in irgendeiner Form Leistungen erbracht und noch keine Rechnung gestellt hat, wird gebeten, diese bis spätestens 9. Dezember unter Beilage eines Einzahlungsscheines der Finanzverwaltung einzureichen.