Baugesuche / Baurecht
Inhalt
- Ihr Ansprechpartner
- Baubewilligungspflicht
- Beratung und Zusammenarbeit
- Baubewilligungsverfahren
- Kantonale Zustimmung
- Gesuchsunterlagen
- Baubewilligungs- und Anschlussgebühren
- Rechtsgrundlagen, Richtlinien, Merkblätter, Arbeitshilfen,
weitere Fach-/Beratungsstellen - Geoportale des Kantons Aargau (AGIS) und des Bundes
Ihr Ansprechpartner
Anlauf-/Koordinationsstelle |
Walter Bürgi Gemeindeschreiber / Leiter Bau, Planung, Werke Abteilung Bau und Planung +41 56 641 90 90 |
Auskunfts-/Bezugsstellen Abteilung Bau, Planung, Umwelt und Werke Weitere Informationen rund ums Bauen, nahezu alle Gesuchsformulare, Rechtsgrundlagen, Zonenpläne, Fachkarten, Richtlinien, Merkblätter, Arbeitshilfen sowie Hinweise zu spezifischen Fach- und Beratungsstellen können Sie nachstehend respektive über diese Seite abrufen. Haben Sie Fragen oder Anliegen zum Bauwesen? Dann zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir sind gerne für Sie da. |
Baubewilligungspflicht
Die Baubewilligungspflicht ist in § 59 des Baugesetzes (BauG) kantonal abschliessend geregelt. Demnach bedürfen grundsätzlich alle Bauten und Anlagen im Sinne von § 6 BauG und deren wesentliche Umgestaltung, Erweiterung oder Zweckänderung sowie die Beseitigung von Gebäuden der Bewilligung durch die zuständige Behörde, in der Regel durch den Gemeinderat.
Wesentlich sind Umgestaltungen, Erweiterungen und Zweckänderungen dann, wenn für die geänderte Baute andere Bauvorschriften Anwendung finden, oder wenn sich erhöhte oder neue Auswirkungen (insbesondere Gefahren oder Nachteile) für die Nachbarschaft oder für die Öffentlichkeit (Erschliessung, Infrastruktur usw.) ergeben. Unbedeutende innere Umgestaltungen wie etwa die Unterteilung eines Raums sind ebenso wie der reine Unterhalt von Gebäuden nicht baubewilligungspflichtig (davon ausgenommen sind Kulturobjekte unter kantonalem Denkmalschutz wie etwa die Gebäude des Eggenwiler Kirchenbezirks).
§ 49 der Bauverordnung (BauV) gibt darüber Auskunft, welche Bauten und Anlagen – unter Vorbehalt abweichender Nutzungsvorschriften für bestimmte Schutzzonen, im ganzen Gemeindegebiet oder nur in den Bauzonen – von der Baubewilligungspflicht befreit sind. Dabei ist zu beachten, dass auch baubewilligungsfreie Bauten und Anlagen sämtliche Vorschriften einzuhalten haben. Ist eine Ausnahmebewilligung erforderlich, ist ein Baubewilligungsverfahren durchzuführen. Bei Fragen oder Unklarheiten ist die Abteilung Bau und Planung gerne behilflich. Selbst bei baubewilligungsfreien Vorhaben ist es sinnvoll, uns im Voraus zu informieren. Dadurch können Missverständnisse vermieden werden.
Wird durch die Errichtung von Bauten oder Anlagen ohne Bewilligung, unter Verletzung einer solchen oder auf andere Weise ein unrechtmässiger Zustand geschaffen, so müssen durch den Gemeinderat nebst Massnahmen des Verwaltungszwangs auch Verwaltungsstrafen angeordnet werden (§§ 159 bis 162 BauG). Dem Gemeinderat obliegt überdies der Vollzug von kantonalen Auflagen.
Beratung und Zusammenarbeit
Nutzen Sie das kostenlose Angebot der persönlichen Beratung. Erkundigen Sie sich am besten schon vor der Projektierung bei der Abteilung Bau und Planung und gegebenenfalls bei den kantonalen Fachstellen, ob und unter welchen Bedingungen Ihr Bauvorhaben bewilligungsfähig ist.
In unserem Merkblatt finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Auskunfts- und Bezugsstellen im Bauwesen.
Ergreifen Sie spätestens beim Bezug der Baugesuchsformulare die Gelegenheit, die Behörden über Ihr Vorhaben zu informieren und allfällige Fragen zu stellen. Nutzen Sie das Fachwissen der kommunalen und kantonalen Verwaltungsstellen. Mit einer frühzeitigen Anfrage können Sie sich erfahrungsgemäss Zeit, Geld und Ärger ersparen. Rufen Sie uns einfach an und/oder stellen Sie uns die im Entwurf erarbeiteten Plan- und Gesuchsunterlagen (Skizzen, Vorstudien, Vorprojekt) anfrageweise per Post oder als PDF-Dokumente per E-Mail zu. Wir werden Ihnen in der Regel innert weniger Tage unsere grundsätzliche Beurteilung zukommen lassen. Beachten Sie dabei jedoch, dass Auskünfte und Stellungnahmen zu Anfragen nicht rechtsverbindlich sind. Ein auch für Dritte verbindlicher Teilentscheid muss mit einem Vorentscheidgesuch erwirkt werden.
Baubewilligungsverfahren
Vor Beginn der Bauarbeiten oder der Umnutzung ist uns ein Baugesuch einzureichen. Im ordentlichen Verfahren veröffentlicht der Gemeinderat das Baugesuch im amtlichen Publikationsorgan (Bremgarter Bezirks-Anzeiger, ggf. Amtsblatt; vgl. auch Rubrik Aktuelles bzw. Newsletter) und legt es während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung auf. Vor Veröffentlichung des Gesuchs sind die Bauprofile aufzustellen und durch uns abnehmen zu lassen (§ 53 BauV).
Einwendungen gegen Bau- oder Vorentscheidgesuche sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, 5445 Eggenwil, zu erheben. Einwendungen müssen einen Antrag und eine Begründung enthalten. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen und innert Nachfrist nicht verbessert werden, wird nicht eingetreten. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden (§§ 4, 60 und 62 BauG, §§ 51 ff. BauV).
Bauvorhaben, die weder nachbarliche noch öffentliche Interessen berühren, kann der Gemeinderat nach schriftlicher Mitteilung an direkte Anstösser ohne Auflage, Veröffentlichung und Profilierung im vereinfachten Verfahren bewilligen (§ 61 BauG, § 50 BauV).
Im vereinfachten Verfahren werden namentlich Klein- und Anbauten innerhalb des Baugebiets sowie Aussenwärmedämmungen beurteilt.
Bei solchen Vorhaben können Bauwillige den Umweg über die schriftliche Mitteilung an die direkten Anstösser oder ggf. die öffentliche Auflage und den damit verbundenen Zeitverlust und Publikationskosten ersparen, wenn sie sich deren Zustimmung zum Bauvorhaben direkt auf dem Baugesuch unterschriftlich bestätigen lassen.
Der Gemeinderat und gegebenenfalls der Kanton können um einen Vorentscheid (§ 62 BauG) über wichtige Bau- und Nutzungsfragen ersucht werden. Der Vorentscheid ist im gleichen Verfahren zu treffen wie der Entscheid über das Baugesuch.
Kantonale Zustimmung oder Bewilligung
Gestützt auf § 63 BauG hat der Gemeinderat u.a. Gesuche für Bauten ausserhalb der Bauzone, Bauten, welche die Verkehrsverhältnisse auf der Kantonsstrasse K 271 (Badenerstrasse) beeinflussen können, sowie Bauten, die den gesetzlichen Abstand gegenüber Gewässern, Wäldern oder der Kantonsstrasse nicht einhalten, vor seinem Entscheid der kantonalen Abteilung für Baubewilligungen (AfB) einzureichen.
Alle Gesuchsunterlagen sind immer über die Gemeinde einzureichen.
Die Entscheide der Abteilung für Baubewilligungen werden der Gemeinde zur Eröffnung zugestellt. Daneben berät die für Eggenwil zuständige Projektleiterin Baugesuche der AfB auch Private in baurechtlichen Fragen.
Gesuchsunterlagen
Damit die Beurteilung des Gesuchs möglich ist und im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens die Datenerhebung für das kant./eidg. Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) erfolgen kann, benötigen die Gemeinde und gegebenenfalls die kantonalen Fachstellen verschiedene Informationen, welche die Bauherrschaften zu erbringen haben.
Gesuche können nur behandelt werden, wenn die Angaben und Unterlagen richtig und vollständig sind.
Mehraufwendungen infolge mangelhafter Baugesuche oder Nichtbeachtung von Vorschriften gehen zu Lasten der Gesuchsteller.
Sie können nachstehend den kommunalen und falls erforderlich zusätzlich den kantonalen Baugesuchsumschlag abrufen.
Wir bitten Sie, das Formular auszufüllen, lokal zu speichern, auszudrucken und es unterzeichnet zusammen mit allen erforderlichen Plänen und Gesuchsunterlagen gemäss Checkliste und Merkpunkten 3-fach bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Bau und Planung, Kustergasse 1, 5445 Eggenwil, einzureichen. Zusätzlich ist der Gemeinde ein vollständiges digitales Dossier an bauverwaltung@eggenwil.ch zuzustellen:
Baugesuchsumschläge (Haupt-Gesuchsformulare)
- Kommunaler Baugesuchsumschlag Eggenwil inkl. Checklisten/Links
falls sich das Formular nicht öffnen lässt, bitte einen anderen Browser wie Internet Explorer, Microsoft Edge oder Google Chrome verwenden
- Formular Gebäude- und Wohnungserhebung für Erfassung im Gebäude- und Wohnungsregister (GWR)
Bitte ergänzend bzw. zusammen mit Baugesuchsumschlag einreichen
- Kantonaler Baugesuchsumschlag inkl. Cheklisten/Merkpunkte
nur bei Bauvorhaben zusätzlich zum kommunalen Gesuchsformular erforderlich, die einer kantonalen Zustimmung/Bewilligung bedürfen
Weitere Gesuchsunterlagen, Anmeldeformulare, Nachweise und Deklarationen
Ergänzende Erläuterungen zu den Formularen: s. nachstehende Rubrik Rechtsgrundlagen, Merkblätter, Arbeitshilfen, Beratungsstellen
- Situationsplan bzw. Katasterplankopie (beglaubigt), i.d.R. A4, 1:500
online bestellbar beim Nachführungsgeometer, Portmann & Partner, Bremgarten, als Papierplan oder als digitale Daten DWG/DXF, inkl. nachträgliche Beglaubigung
- Anmeldung AGV zur Bauzeitversicherung bei Neubau
- Anmeldung AGV zur Bauzeitversicherung bei An-/Umbau
- Meldung AGV bei Abbruch eines versicherten Gebäudes
- Anmeldung AGV zur Schätzung nach Fertigstellung der Baute
- Konformitätserklärung Erdbebensicherheit Neu-/Erweiterungsbauten
- Deklaration Erdbebensicherheit bei Eingriffen in die Tragkonstruktion
- Antrag zur Leistung einer Ersatzabgabe bei Schutzraumbau-Befreiung
- Meldung Baubeginn bei Leistung Ersatzabgabe (erfolgt durch Gde)
- Antrag um Projektgenehmigung für Pflichtschutzräume
- Nachweis Einhaltung Energiegesetzgebung (Energienachweis)
- Kostennachweis für neue Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen
- Bestätigung der Bauweise gemäss bewilligtem Energienachweis
- Gesuch für den Anschluss an das elektrische Versorgungsnetz Eggenwil
- Technisches Anschlussgesuch TAG (elektrische Wärme/Wärmepumpe [WP], Energieerzeugungsanlagen [EEA], Anlagen mit Netzrückwirkungen, Energiespeicher, Ladestationen für Elektrofahrzeuge)
- Abklärung/Gesuch für Bau/Betrieb Wärmepumpe mit Erdsonde
- Lärmschutz-Nachweis für Luft/Wasser-WP (Cercle Bruit: 6.21 WP)
- Solarkataster zur Eignungsabklärung für Nutzung von Sonnenenergie
- Sonnendach.ch: Solarpotenzial der Gemeinde Eggenwil
- Formular zur Erfassung von Solaranlagen zur Erfüllung der Meldepflicht
und als Beilage zum allenfalls erforderlichen Baugesuch - Gesuch für den Anschluss einer Energieerzeugungsanlage (EEA)
- Gesuch für komm. Brandschutzbewilligung Brenner/Wärmeerzeuger
- Gesuch für kant. Brandschutzbewilligung
- Übereinstimmungserklärung Brandschutz gem. VKF-Brandschutzrichtlinie 11-15 «Qualitätssicherung im Brandschutz»
- Merkblatt mit Erläuterungen «Sicht im Strassenraum»
Die Sichtzonen gemäss § 42 BauV sind in den Baueingabeplänen (Situation, Umgebung) vermasst einzutragen bzw. nachzuweisen. Gegebenenfalls ist zusammen mit dem Baugesuch die Vereinbarung mit der Eigentümerschaft der betroffenen Nachbarparzelle zur Sichtzonenfreihaltung einzureichen. - Muster-Vereinbarung zur Sichtzonenfreihaltung
Baubewilligungs- und Anschlussgebühren
Baugesuchs- bzw. Baubewilligungsgebühren | ||||||||
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Vorentscheide (ohne Anrechnung bei Bewilligungserteilung) |
0.10 % der geschätzten Bausumme, |
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Bewilligte Hauptbauten | 0.25 % der geschätzten Bausumme, mind. CHF 100.00 |
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Bewilligte Kleinbauten, geringfügige Um-, An- und Aufbauten, Energiegewinnungs-, Heizungs- und Speicheranlagen |
nach Aufwand, |
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Nachtragsbewilligungen (Planänderungen etc.) |
nach Aufwand, mind. CHF 50.00 |
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Abgelehnte und zurückgezogene Baugesuche |
nach Aufwand im Rahmen der Gebührenansätze für bewilligte Baugesuche |
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Bei Bauten oder Bauteilen, für welche nach Bauvollendung die Aargauische Gebäudeversicherung einen Brandversicherungswert festlegt, wird die Gebühr aufgrund dieses Wertes mit der Schlussabrechnung neu berechnet. Die Gebühren sind geschuldet, auch wenn von der Bewilligung kein Gebrauch gemacht wird. |
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Prüfung energetische Massnahmen, Fachberichte/Gutachten, Mehraufwendungen | ||||||||
Nachweisprüfung/Ausführungskontrolle betr. energetische Massnahmen |
nach Aufwand | |||||||
Erstellung Fachberichte, Gutachten | nach Aufwand | |||||||
Mehraufwendungen infolge mangelhafter Baugesuche, besonders aufwendiger Prüfungen, spezieller Beaufsichtigungen, Messungen und Kontrollen oder Nichtbeachtung von Vorschriften | nach Aufwand | |||||||
Amtliche Publikation, Baukontrollen/Abnahmen | ||||||||
Publikation des Baugesuchs im amtlichen Publikationsorgan |
nach Aufwand | |||||||
Kontrollen und Abnahmen | nach Aufwand, max. 0.15 % der geschätzten Bausumme |
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Benützungsgebühr für die Inanspruchnahme öffentlichen Grundes | ||||||||
Bewilligungspflichtige Inanspruchnahme von öffentlichen Strassen, Wegen und Plätzen für Baustelleninstallationen | CHF 100.00 bis CHF 1'000.00 | |||||||
Allfällige Wiederherstellungsarbeiten (Reinigungen, Reparaturen) | zu Lasten des Verursachers | |||||||
Fälligkeit, Verzugszins, Ausnahmen, Kostenvorschuss | ||||||||
Alle hiervor genannten Abgaben sind innert 30 Tagen resp. nach Rechtskraft des Entscheids über das Bau-/Vorentscheidgesuch bzw. der Bewilligung für die Benützung des öffentlichen Grundes ohne Abzug der Abteilung Finanzen zu bezahlen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird ein Verzugszins nach Massgabe des Ansatzes der aargauischen Kantonalbank für neue Gemeindedarlehen berechnet. |
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Der Gemeinderat ist berechtigt, in offensichtlichen Härtefällen oder wo die Anwendung des Baugebührenreglements unangemessen wäre, die Abgaben ausnahmsweise den besonderen Verhältnissen anzupassen. |
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Der Gemeinderat kann vom Gesuchsteller einen Kostenvorschuss verlangen und die Behandlung des Gesuchs von dessen Leistung abhängig machen. | ||||||||
Anschlussgebühren und ggf. Erschliessungskostenbeiträge für den Anschluss an die Ver- und Entsorgungswerke der Gemeinde |
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Wasserversorgung Abwasserbeseitigung Elektrizitätsversorgung |
Wasseranschlussgebühr/Bauwasser Kanalisationsanschlussgebühr Elektra-Anschlussgebühr |
Rechtsgrundlagen, Merkblätter, Arbeitshilfen, Beratungsstellen
Nachstehend finden Sie die wichtigsten Rechtsgrundlagen, Zonenpläne, Fachkarten, Richtlinien, Merkblätter und Arbeitshilfen, allgemeine Informationen zum Bauwesen und zur Raumentwicklung sowie weitere Fach- und Beratungsstellen:
- Bau- und Nutzungsordnung (BNO) Eggenwil vom 18.06.2004
- Baugebührenreglement Eggenwil vom 18.06.2004
- Bauzonenplan Eggenwil vom 18.06.2004, Stand_21.12.2009
- Kulturlandplan Eggenwil vom 18.06.2004, Stand_21.12.2009
- Handbuch AV93 zur Arbeitsausführung in der amtlichen Vermessung im Datenmodell DM.01-AV-AG
- Fact Sheet kant. Vermessungsamt zur Erfassung der Gebäude (Kleinbauten) in der amtlichen Vermessung vom 08.10.2020
- Online-Karten zu allen Themen AGIS (Geoportal Aargau)
- Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster)
- Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG)
- Bauverordnung (BauV)
- Erläuterungen zum Bau- & Nutzungsrecht des Kantons Aargau (BNR)
Hinweise, Erläuterungen zu den wichtigsten Bestimmungen - Weitere kantonale und eidgenössische Rechtsgrundlagen
- Entscheidsammlung BVU und AGVE zur Baugesetzgebung
- Rechtsgrundlagen und Informationen zur Wasserversorgung
Wasserreglement inkl. Gebührentarif, weitere Vorschrifften etc.
- Rechtsgrundlagen und Informationen zur Siedlungsentwässerung
Abwasserreglement inkl. GT, Ordner «Siedlungsentwässerung»
- Rechtsgrundlagen und Informationen zu Siedlungsabfällen
Abfallreglement inkl. GT, weitere technische Vorschriften
- Rechtsgrundlagen und Informationen betr. Bauabfälle/Recycling
Gebäuderückbau, Deklaration, Entsorgungskonzept
- Rechtsgrundlagen und Informationen zur Elektrizitätsversorgung
Elektra-Reglement inkl. GT, weitere Vorschriften, Gesuchsformulare
- Rechtsgrundlagen und Informationen zum Brandschutz (AGV, VKF)
Beratung, Rechtsgrundlagen, Vollzugshilfen, Merkblätter, Arbeitshilfen
- Informationen und Checklisten zum Schutz vor Naturgefahren
Planung/Umsetzung Schutzmassnahmen Naturgefahren
- Umsetzung Überschwemmungsschutz im Baubewilligungsverfahren
- Online-Dossier Gefahrenkarte Hochwasser inkl. technischen Berichten
- Online-Gefahrenkarte Hochwasser (realisiertes übergeordnetes HWS-Projekt Eggenwil berücksichtigt, Stand 07.2019)
Schutzdefizitkarte, Fliesstiefenkarten, Gefahrenkarte Ist-Zustand: Navigationsfenster «Legende» > Reiter «Sichtbarkeit» > Layer auswählen - Online-Gefahrenhinweiskarte Hochwasser (nur bei Bauten ausserhalb Bauzone relevant)
- Gefährdungskarte Oberflächenabfluss (baurechtlich nicht verbindlich, aber empfohlen)
- Informationen zum erdbebensicheren Bauen
Bundesamt für Umwelt BAFU, Koordinationsstelle für Erdbebenvorsorge
- Informationen zum Thema Lärm (Aargauer Kompetenzzentrum Lärm)
Zentrale Anlaufstelle für Lärmfragen; Vollzugshilfen, Merkblätter - Cercle Bruit Schweiz - lärm.ch (Vereinigung kant. LS-Fachleute)
Vollzugsordner u.a. zu Strassenlärm, Sportanlagen, Kinder & Jugendliche, Veranstaltungen, Parkierungsanlagen, Motorgeräte/Maschinen, Wärmepumpen, Sammelstellen, Baulärm - Immissionsschutz/Ruhezeiten gemäss Polizeireglement (PolR)
§§ 13 und 14 PolR: Grundsätze Immissionsschutz, zeitliche Einschränkung von lärmverursachenden Arbeiten (Ruhezeiten) - Liste der gesetzlichen Feiertage im Bezirk Bremgarten
Feiertagsregelung im Kanton Aargau bzw. im Bezirk Bremgarten gemäss Arbeitsgesetz und Einführungsgesetz zum Arbeitsrecht
- Informationen und Fachberatung zum hindernisfreien Bauen
Procap - für Menschen mit Handicap, Fachstelle Aargau/Solothurn
- Informationen zum Thema Bauen und Energie
Beratung, Förderungen, Erklärungen zu energetischen Fragen
- Informationen zu Solaranlagen
Thermische Solaranlagen und Photovoltaikanlagen
- Informationen zu Radon bei Neu- und Umbauten
Info-Blatt betr. Massnahmen gemäss Strahlenschutzverordnung inkl. Selbstbeurteilung zur Abschätzung des Radonrisikos für bestehende Gebäude; Radonkarte der Schweiz
- Tipps/Informationen zum (baulichen) Einbruchschutz im Wohnbereich
Broschüre «Riegel vor!» der Schweizerischen Kriminalprävention (SKP)
- Richtlinien der Post bezüglich Hausbriefkasten und Paketboxen
Vorgaben betr. Standort, Abmessungen etc.
- Merkblatt mit Erläuterungen «Sicht im Strassenraum» der kant. Abteilung Tiefbau vom 01.02.2021
Das Merkblatt und die Erläuterungen gelten für alle öffentlichen Strassen und Privatstrassen im Gemeingebrauch mit Knoten in einer Ebene sowie Knoten mit Nebenverkehrsflächen (z. B. Grundstückausfahrten, Radwege, Feldwege, Parkplätze usw. nach Art. 15 Abs. 3 VRV). Sie stützen sich auf die VSS-Normen, ersetzen diese aber nicht, sondern ergänzen sie und stellen deren Anwendung im Kanton Aargau dar. Die Sichtzonen gemäss § 42 BauV sind in den Baueingabeplänen (Situation, Umgebung) vermasst einzutragen bzw. nachzuweisen. Gegebenenfalls ist zusammen mit dem Baugesuch die Vereinbarung mit der Eigentümerschaft der betroffenen Nachbarparzelle zur Sichtzonenfreihaltung einzureichen. - Muster-Vereinbarung zur Sichtzonenfreihaltung
- Weisungen, Normen und Gesuchsformulare bei Arbeiten/Benützung
im/von Kantonsstrassengebiet (Badenerstrasse K 271)
Arbeiten im Kantonsstrassengebiet, Gesuch um Bewilligung für Inanspruchnahme von öffentlichem Strassengebiet, Beratung durch kant. Sektion Verkehrstechnik, Strassenaufbruch bei Leitungsverlegung
- Informationen betreffend Abstände und Ausnahmebewilligungen
Abstände gegenüber Kantonsstrasse K 271, Gewässern und Wäldern
- Informationen zu Bauen und Umwelt (Massnahmen während Bauzeit)
Grundwasser, Geologie, Boden, Luftreinhaltung, Lärmschutz, Altlasten
- Informationen und Vollzugshilfen zur Luftreinhaltung
insbesondere zu Anlagen in der Zuständigkeit der Gemeinde: Luftreinhaltung bei Emissionen aus Privathaushaltungen und Wohnsiedlungen, Gastgewerbebetrieben und der nicht industriellen Lebensmittelverarbeitung, Einstellhallen, aus der Hobbytierhaltung, von Baustellen und bei Feuerungen/Heizungen
- Arbeitshilfen und Richtlinien zum Bauen ausserhalb der Bauzone
Landwirtschaftl. Wohnbauten/Ökonomiegebäude, Innere Aufstockung, Nebenbetriebe
- Richtlinien und Merkblätter betreffend Strassenreklamen
Wahl-/Abstimmungsplakate, Reklamen, Werbetafeln für Veranstaltungen
- Informationen zum Plangenehmigungsverfahren
Gasleitung, Militär, Schwach- und Starkstromanlagen, Gewerbe
- Rechtsgrundlagen und Informationen zur amtlichen Vermessung
Detailierungsgrad der amtlichen Vermessung, Rechnungen etc.
- Informationen zur Raumentwicklung
Raumbeobachtung, Stand der Erschliessung, Strategien/Konzepte, Richtplanung, regionale und kommunale Planung, Zusammenarbeit in funktionalen Räumen, Siedlungsentwicklung und Ortsbildpflege, Freiraumentwicklung, Projekte
- Plan und Statistik zum Stand der Erschliessung Eggenwil per 31.12.2017
- Detailinformationen zum Stand der Erschliessung
- Arealstatistik Eggenwil Nachführungsgeometer per 07.02.2017
- Weitere Informationen zu den Flächennutzungen in Eggenwil
Geoportale des Kantons Aargau und des Bundes
Auf dem Geoportal AGIS des Kantons Aargau stehen aktuelle und historische Online-Karten, Geodaten, Themenkarten und Dienstleistungen zu den nachfolgend aufgeführten Themen zur Verfügung.
Sie können dargestellte Objekte abfragen, zu jeder gewünschten aargauischen Gemeinde navigieren, Flächen oder Linien abmessen oder die jeweilige Karte ausdrucken. Seit September 2018 können auch Informationen über Grundeigentümer direkt in der angezeigten Karte abgefragt werden.
- Energie, Versorgung, Kommunikation (Publikumskarte Erdwärmesonden)
- Gefahren (Gefahrenkarte Hochwasser)
- Historische Karten
- Jagd, Fischerei (Fischenzen, Jagdreviere)
- Landwirtschaft (u.a. Ambrosia Fundorte, Feuerbrand)
- Strassenlärm (Sanierungsstand, spezifische Daten)
- Raumentwicklung (u.a. Bauzonenplan, Stand der Erschliessung, Kulturlandplan, Richtplan)
- Statistik, Demographie (Komm. Landschaftsinventar)
- Strasse, Bahn, Verkehr (u.a. Kantons- und Nationalstrassennetz, öffentlicher Verkehr)
- Umweltschutz, Naturschutz (u.a. Natur und Landschaft)
- Vermessung (Amtliche Vermessung, Nachführungsstand)
- Wald (u.a. Forstreviere, Waldflächen)
- Wasser (Bachkataster, Gewässerschutzkarte, Grundwasserkarte
Auch auf dem Geoportal des Bundes finden Sie zu verschiedensten Themen Online-Karten und Geodaten.