Navigieren in Eggenwil

Betreuung Asylsuchende

 Inhalt

Ihre Ansprechpartner

Doris WernliDoris Wernli
Betreuerin
Asylsuchende
+41 56 641 90 92

E-Mail
10 %-Pensum (Mi - Fr)
 

Rahel WismerRahel Wismer
Leiterin Soziale Dienste
+41 56 641 90 97
E-Mail
60 %-Pensum (Mo - Mi)

 

Aufnahmepflicht und Zuständigkeit

Die Gemeinden sind gemäss § 17a Abs. 2 des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes (SPG; SAR 851.200) zuständig für die Unterbringung, Unterstützung und Betreuung von vorläufig aufgenommenen Ausländerinnen und Ausländern (Ausweis F-VA), die im Kanton Aargau leben. Diese werden nach Massgabe der schweizerischen Wohnbevölkerung auf die Gemeinden verteilt (§ 18 Abs. 1 i.V.m. § 18a Abs. 1 SPG). Nach § 2 der Schutzbedürftigen-Verordnung (SbV; SAR 851.214) fallen auch Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung (Ausweis S) in die Zuständigkeit der Gemeinden.

Bei einer gesetzlichen Aufnahmepflichtquote von gegenwärtig 11,83 Personen (Stichdatum 1. Januar 2024) beherbergt und betreut Eggenwil derzeit 13 vorläufig aufgenommene Ausländer (Ausweis F-VA) mit Nationalitäten Afghanistan und Irak. Zurzeit sind keine schutzbedürftigen Personen aus der Ukraine (Ausweis S) mehr privat untergebracht.

Neue Asyl- und Flüchtlingsunterkunft seit 2018

Die Gemeinde Eggenwil beherbergt und betreut seit 1990 nahezu ununterbrochen vom Kanton zugewiesene Personen nach dem Asylrecht (Asylsuchende mit Ausweis N oder Vorläufig Aufgenommene mit Ausweis F-VA; nachstehend der Einfachheit halber «Asylsuchende» genannt) in der gemeindeeigenen Asyl- und Flüchtlingsunterkunft zwischen Gemeinde- und Schulhaus an der Kustergasse 1b/c.

Die neue Eggenwiler Asylunterkunft hat auf zwei Stöcken Platz für zwölf Personen. Bild: BBA 02.10.2018/Roger Wetli
Die neue Eggenwiler Asylunterkunft hat auf zwei Stöcken Platz für zwölf Personen. Bild: BBA 02.10.2018/Roger Wetli

Nach 30-jähriger Benützungsdauer wurde 2018 der marode Wohncontainer mit Platz für eine Familie abgebrochen und durch einen Festbau mit zwei übereinander liegenden identischen Wohneinheiten ersetzt. Der Holzelementbau bietet innerhalb der kompakten Kubatur einfachen, aber zweckmässigen, freundlichen und flexibel nutzbaren Wohnraum mit je rund 60 m² Fläche pro Einheit für insgesamt zwei Familien respektive 12 Personen. Seit Oktober 2018 sind beide 4 ½-Zimmer-Wohnungen voll belegt.

Hauptaufgaben der Gemeinde

Die von der Gemeinde Eggenwil angestellte «Betreuungsperson Asylsuchende» zeichnet im Auftrag des Gemeinderats und in enger Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung, insbesondere mit der Abteilung Soziale Dienste, für die Betreuung, Beratung und Begleitung von Asylsuchenden verantwortlich. Sie unterstützt die Asylsuchenden bei der Bewältigung des Alltags und ganz allgemein bei der Integration in der Schweiz, im Kanton Aargau und in der Gemeinde Eggenwil. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Aufsicht über den Innen- und Aussenbereich der Unterkunft im Teamwork mit den technischen Diensten (Hauswart).

Grundsätze der Betreuung

Die Zusammenarbeit mit den Asylsuchenden beruht auf dem Respekt gegenüber den Menschen aus allen Erdteilen. Das Gemeindepersonal achtet und wahrt die Grundrechte und Rechtsansprüche der Asylsuchenden gemäss Verfassung und Gesetz. Zudem richtet sich die Betreuung nach den Grundsätzen des Kantonalen Integrationsprogramms (KIP) respektive nach den konkreten Wirkungszielen und verbindlichen Integrationsprozessen der Integrationsagenda Schweiz: Persönliche Erstinformation, Potenziale erkennen und nutzen, möglichst rasch die Sprache lernen, gezielt begleiten und unterstützen, konsequent fördern und fordern, vertraut machen mit den Schweizer Lebensgewohnheiten.

Integrationsagenda Schweiz – Ein gemeinsames Programm des Bundes und der Kantone

Ein separater Stellenbeschrieb regelt die hauptsächlichen Aufgaben, Rechte und Pflichten der Betreuungsperson in den Bereichen «Persönliche Betreuung», «Unterkunft bzw. Wohnsituation» sowie «Administrative und finanzielle Belange».

Weitere Informationen und Rechtsgrundlagen

Footer

Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Wochentag Morgen Nachmittag
Montag 08.30 – 12.00 Uhr 13.30 – 18.30 Uhr
Dienstag – Donnerstag 08.30 – 12.00 Uhr 13.30 – 16.30 Uhr
Freitag 08.30 – 12.00 Uhr  
Auf telefonische Voranmeldung bedienen wir Sie gerne auch ausserhalb der Schalteröffnungszeiten.

GOViS by backslash