Navigieren in Eggenwil

Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Sie sich beispielsweise im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Dieses bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person nach Art. 13 ZGB. Das Dokument gibt auch Auskunft über eine eventuelle Einschränkung der Handlungsfähigkeit.

Seit 1. Januar 2013 ist das Handlungsfähigkeitszeugnis bei folgender Amtsstelle zu bestellen:

Bezirksgericht Bremgarten
Familiengericht
Rathausplatz 1
5620 Bremgarten
Tel. 056 648 75 51
Fax 056 648 75 50
familiengericht.bremgarten@ag.ch

Zuständige Abteilung

Footer

Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Wochentag Morgen Nachmittag
Montag 08.30 – 12.00 Uhr 13.30 – 18.30 Uhr
Dienstag – Donnerstag 08.30 – 12.00 Uhr 13.30 – 16.30 Uhr
Freitag 08.30 – 12.00 Uhr  
Auf telefonische Voranmeldung bedienen wir Sie gerne auch ausserhalb der Schalteröffnungszeiten.

GOViS by backslash