Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
Am 1. Januar 2013 trat das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) in Kraft.
Unter dem bisherigen Recht kam den Gemeinderäten die Funktion als Vormundschaftsbehörde zu. Neu entscheidet das Familiengericht am Bezirksgericht Bremgarten als Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) erstinstanzlich über alle Kindes- und Erwachsenenschutzfälle.
Für die Abklärungen des Sachverhalts und die Anstellung der beruflichen Beiständinnen und Beistände, welche die Kindes- und Erwachsenenschutzfälle führen, sind weiterhin die Gemeinden zuständig. Die kommunalen Mitarbeitenden erfüllen diese Aufgaben neu zuhanden und im Auftrag des Familiengerichts.
Für die Koordination im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht hat der Gemeinderat eine Koordinationsperson sowie deren Stellvertretung zu bestimmen. Die Koordinationsperson hat die Entgegennahme und Erledigung der Aufträge der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde zu organisieren und ist für die reibungslose Zusammenarbeit der Gemeinde mit der KESB verantwortlich. Die wichtigsten Aufgaben der Koordinationsperson sind:
- Entgegennahme/Erfüllung von Aufträgen des Familiengerichts zur Erstellung von Abklärungen;
- Verfassen einer Stellungnahme des Gemeinderats in Ausübung des Anhörungsrechts;
- Anfragen des Familiengerichts nach Privatpersonen als Beiständinnen und Beistände; Ausübung des Vorschlagsrechts;
- Verfassen einer (freiwilligen) Stellungnahme des Gemeinderats;
- Erfassen und Weiterleiten von Gefährdungsmeldungen aus der Bevölkerung an das Familiengericht;
- Unterstützung im Zusammenhang mit Kostengutsprachen;
- Teilnahme an Erfahrungsaustausch, Praxisentwicklung und Fachtagungen.
Mit Beschluss vom 26. November 2012 hat der Gemeinderat Walter Bürgi als Koordinationsperson im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht und Ursula Staubli als Stellvertreterin bezeichnet.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Gemeindekanzlei.
Informationen zum neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR)