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Häckseldienst der Gemeinde – Bäume und Sträucher bis spätestens Ende Oktober zurückschneiden

Im Strassenraum muss die Übersicht zugunsten der Verkehrssicherheit dauerhaft gewährleistet sein. Pflanzen dürfen nicht in den Strassenraum ragen. Grundeigentümerinnen und --eigentümer müssen Bäume und Sträucher dauerhaft so unter der Schere halten, dass der Pflanzenwuchs den Verkehr nicht beeinträchtigt. Das Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern entlang von Strassen und Gehwegen ist deshalb eine Daueraufgabe.
Im Strassenraum muss die Übersicht zugunsten der Verkehrssicherheit dauerhaft gewährleistet sein. Pflanzen dürfen nicht in den Strassenraum ragen. Grundeigentümerinnen und --eigentümer müssen Bäume und Sträucher dauerhaft so unter der Schere halten, dass der Pflanzenwuchs den Verkehr nicht beeinträchtigt. Das Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern entlang von Strassen und Gehwegen ist deshalb eine Daueraufgabe.

Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Wegen sind gebeten, überhängende Bäume, Hecken und Sträucher so zurückzuschneiden, dass Äste bis auf 4.50 Meter Höhe über der Fahrbahn nicht in den Strassenraum hineinragen. Dazu gehören auch Strassen und Wege, die im Eigentum Privater stehen und gestützt auf öffentliche Fuss- und/oder Fahrwegrechte dem Gemeingebrauch zugänglich sind.

Über Gehwegen hat die lichte Höhe mindestens 2.50 Meter zu betragen. Verkehrssignale, Strassenlampen und Strassenbezeichnungen dürfen nicht verdeckt und der Zugang zu den Hydranten, den  Kabelverteilkabinen der Stromversorgung und anderen öffentlichen Anlagen muss dauernd gewährleistet sein. Im Bereich von Einmündungen, Ausfahrten und Kreuzungen sind die gesetzlich festgelegten Sichtzonen einzuhalten.

Das Zurückschneiden hat bis spätestens Ende Oktober zu erfolgen. Nach unbenütztem Ablauf der Frist sieht sich der Gemeinderat gezwungen, das Zurückschneiden durch das Bauamt, auf Kosten der säumigen Grundeigentümer, zu veranlassen. Die Gemeindebehörde dankt für die Unterstützung und Kooperation im Sinne der Verkehrssicherheit.

Häckseldienst am Samstagvormittag, 24. Oktober – Anmeldung bis spätestens 22. Oktober

Das Verbrennen von Gartenabraum ist sinnlos, umweltbelastend und überdies im Siedlungsgebiet verboten. Stattdessen wird der Bevölkerung wiederum angeboten, das dornfreie Baum- und Strauchmaterial bis 10 cm Durchmesser am Samstag, 24. Oktober, ab 8 Uhr, durch den technischen Dienst der Gemeinde häckseln zu lassen. Das Schnittmaterial ist so zu deponieren, dass mit dem Häcksler gut zugefahren werden kann. Das Häckselgut muss auf jeden Fall zurückgenommen werden, wofür genügend Behälter bereitzustellen sind. Es darf nicht der Grüngutabfuhr mitgegeben werden. Gemeinschaftliche Depots mehrerer Liegenschaften sind erwünscht. 10 Minuten reine Häckselzeit pro Liegenschaft sind gratis. Arbeiten, die 10 Minuten übersteigen, kosten pro angebrochene fünf Minuten 15 Franken. Anmeldungen nimmt die Gemeindeverwaltung gerne bis spätestens Donnerstag, 22. Oktober, 12 Uhr, unter 056 641 90 90 oder sylvia.koch@eggenwil.ch entgegen.

 
(Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Digitalisierungsstrategie grundsätzlich keine Flugblätter mehr zugestellt werden)

Forstbetrieb kann auch für private Gartenholzereien beauftragt werden

Auf Wunsch erledigt der Forstbetrieb gerne auch Gartenholzereien für Private (Fällen von Bäumen, Baumkronenschnitte und Heckenpflege). Nähere Informationen sind beim Eggenwiler Revierförster Urs Huber unter 056 649 92 94 oder 079 241 61 40 erhältlich. Der Forstbetrieb kann auch per E-Mail unter der Adresse forstbetrieb@jonen.ch kontaktiert werden.

Veranstaltungsort

Gemeindegebiet
5445 Eggenwil

Organisator

Gemeinderat