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Gemeindemitteilung vom 04.07.2024

Die Gemeinde Eggenwil trauert um Erna Staub; Herzliche Gratulation an den Sportverein Eggenwil zum 30. Geburtstag; Vergabe Baumeisterarbeiten für Ausbau/Sanierung Kirchrainstrasse und EW-Rohranlage Im Rebhügel; Grabaufhebung Friedhof Eggenwil per Ablauf Räumungsfrist am 30. September 2024; Öffentliche Auflage Baugesuch; Festlegung Ferienplan und schulfreie Tage; Abgabe von 50 000 Franken in den Finanzausgleichsfonds im Jahr 2025; Erneut 8000 Franken kantonale Entschädigung für die Beleuchtung der Kantonsstrasse im Innerort; Digitales Steuerkonto: Steuerrechnungen online einsehen und verwalten; Sitzungsbetrieb Gemeinderat und Schalteröffnungszeiten Gemeindeverwaltung während der Sommerferien; Gemeinderat und Verwaltung wünschen allen Einwohnerinnen und Einwohnern eine gefreute Sommerzeit und erholsame Ferien

Die Gemeinde Eggenwil trauert um Erna Staub

Erna Staub sel. (links) und Nico Höchli engagierten sich über viele Jahre hinweg für das Eggenwiler Nachbarschaftshilfenetz «I guete Händ», das aus einer Diplomarbeit von Hanni Käch hervorging. Bild: AZ Freiamt 31.07.2016/Dominic Kobelt
Erna Staub sel. (links) und Nico Höchli engagierten sich über viele Jahre hinweg für das Eggenwiler Nachbarschaftshilfenetz «I guete Händ», das aus einer Diplomarbeit von Hanni Käch hervorging. Bild: AZ Freiamt 31.07.2016/Dominic Kobelt

Betroffen und traurig nimmt die Gemeinde Abschied von ihrer lieben Mitbürgerin Erna Staub-Petermann, 10. März 1939 bis 25. Juni 2024. Eggenwil verliert mit ihr eine hoch geschätzte Persönlichkeit, die sich aus tiefer Verbundenheit zu ihrer Wohngemeinde und mit ausserordentlichem Herzblut für das Wohl unserer Dorfgemeinschaft eingesetzt hat. So stand sie von 1982 bis 1987 in Nachfolge von Alois Zimmermann als Gemeindeschreiberin im Dienste der Gemeinde Eggenwil. Ab März 1988 gehörte sie als SP-Politikerin dem Grossen Rat des Kantons Aargau an, aus welchem sie infolge Wegzug in den Kanton Zug im November 1991 zurücktrat. Nach ihrer Pensionierung als Kirchenschreiberin der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde des Kantons Zug und der Rückkehr nach Eggenwil Anfang 2004 engagierte sie sich mit ebenso grosser Um- und Weitsicht in den Jahren 2005 bis 2015 als Präsidentin der Spitex Bremgarten, Eggenwil und Zufikon. Selbst noch im hohen Alter setzte sie sich uneigennützig für das Eggenwiler Nachbarschaftshilfenetz «I guete Händ» ein und gehörte zu den ehrenamtlichen Helfern im Reusspark, dem Zentrum für Pflege und Betreuung in Niederwil.

Erna Staub war zeitlebens nicht das grelle Rampenlicht wichtig, sondern die aufrichtige, tatkräftige Unterstützung ihrer Mitmenschen. Politisch wollte sie stets denen eine Stimme geben, die keine hatten. Sie war eine starke Frau, und sie war ebenso eine bescheidene Helferin mit dem Herz am rechten Fleck. Längst nicht nur die Gemeinde Eggenwil hat ihr sehr viel zu verdanken.

Gemeinderat und Verwaltung bewahren der Verstorbenen ein ehrendes Andenken. Ihren Angehörigen entbietet die Gemeindebehörde ihre herzliche Anteilnahme und wünscht Kraft und Zuversicht in dieser schweren Zeit.

Der Abschiedsgottesdienst findet kommenden Dienstag, 9. Juli 2024, um 14.00 Uhr in der Kirche Eggenwil statt. Die Urnenbeisetzung im Gemeinschaftsgrab auf dem Friedhof Eggenwil erfolgt im engsten Familienkreis. Anstelle von Blumenspenden gedenke man der Spitex Mutschellen-Reusstal, IBAN: CH 50 8080 8000 9474 9437 81, Vermerk: Erna Staub. Traueradresse: Silvia Achermann, Trottengasse 7, 5445 Eggenwil.

Herzliche Gratulation an den Sportverein Eggenwil zum 30. Geburtstag

Gemeinderat André Heinrich überreichte anlässlich des diesjährigen «De schnellscht Eggenwiler» dem Vorstand des Sportvereins Eggenwil zum 30-jährigen Jubiläum als Dank und Anerkennung einen ausserordentlichen Gemeindebeitrag: (v.l.) Romana Studer (Technische Leiterin), Stephanie Boksberger (Präsidentin), Gemeinderat André Heinrich (Ressortvorsteher Kultur, Sport und Freizeit), Kristin Drick (Aktuarin) und Shiqin Li (Beisitzerin). Auf dem Bild fehlt das fünfte Vorstandsmitglied Sabrina Baudinot (Kassierin). Bild: Christoph Boksberger/23.06.2024
Gemeinderat André Heinrich überreichte anlässlich des diesjährigen «De schnellscht Eggenwiler» dem Vorstand des Sportvereins Eggenwil zum 30-jährigen Jubiläum als Dank und Anerkennung einen ausserordentlichen Gemeindebeitrag: (v.l.) Romana Studer (Technische Leiterin), Stephanie Boksberger (Präsidentin), Gemeinderat André Heinrich (Ressortvorsteher Kultur, Sport und Freizeit), Kristin Drick (Aktuarin) und Shiqin Li (Beisitzerin). Auf dem Bild fehlt das fünfte Vorstandsmitglied Sabrina Baudinot (Kassierin). Bild: Christoph Boksberger/23.06.2024

Dieses Jahr feiert der Sportverein Eggenwil sein 30-jähriges Bestehen. Seit 1994 bietet er Turnstunden für Kinder und Erwachsene an. Dabei sind alle, die etwas für ihre Fitness tun möchten, herzlich willkommen. Es besteht jährlich ein vielfältiges Programm für Jung und Alt. Zudem sorgt der Verein jeweils anlässlich des traditionellen Spezialsammelabends der Gemeinde auf dem Dorfplatz mit einer kleinen aber feinen Festwirtschaft für das leibliche Wohl der Bevölkerung. Und jedes Jahr im Dezember organisiert der Sportverein die Chlausfeier für Kinder und Erwachsene mit Begrüssung von Samichlaus und Schmutzli und anschliessendem Spaghetti-Plausch in der Waldhütte Eggenwil.

Im Rahmen des diesjährigen «De schnellscht Eggenwiler» auf dem Sportplatz der Schulanlage überbrachte Gemeinderat André Heinrich als Ressortvorsteher Kultur, Sport und Freizeit dem Verein die besten Geburtstagswünsche der Eggenwiler Bevölkerung und überreichte dem Vorstand zum Zeichen des Danks und der Wertschätzung einen ausserordentlichen Vereinsbeitrag.

Vergabe Baumeisterarbeiten für Ausbau/Sanierung Kirchrainstrasse und EW-Rohranlage Im Rebhügel

Wie mit Gemeindemitteilung vom 6. Juni 2024 informiert, wurde Ende Mai der Einwohnergemeinde Eggenwil die Baubewilligung für den Ausbau und die Sanierung der Kirchrainstrasse inkl. Werkanlagen sowie den Einbau einer 16-kV-Rohrblockanlage der Elektra Eggenwil in die Gemeindestrasse Im Rebhügel, Strassenparzellen Nrn. 783 (Kirchrainstrasse) sowie 729 und 730 (Im Rebhügel), mit gleichzeitiger Eröffnung der kantonalen Zustimmung samt Projektgenehmigung «Sanierung Kanalisation Kirchrainstrasse» unter Vorbehalt verschiedener Auflagen und Bedingungen erteilt.

An seiner letzten Sitzung vom 1. Juli vor der Sommerpause hat der Gemeinderat aufgrund des durchgeführten offenen Submissionsverfahrens gemäss Art. 18 und Anhang 2 der interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB), bei welchem drei Angebote zu Preisen zwischen 700 000 Franken (100 %) und 864 282 Franken (124 %) eingingen, die Baumeisterarbeiten Tiefbau an die Firma Aarvia Bau AG, Regionalniederlassung Limmat, Wettingen, zum Pauschalpreis von netto 700 000 Franken inkl. MwSt (Planpauschale auf der Basis respektive unter Berücksichtigung sämtlicher Submissionsunterlagen) vergeben.

Damit liegen die Kosten für die wichtigste und umfangreichste Arbeitsgattung dieses Projekts deutlich unter der durch die Gemeindeversammlung im November letzten Jahres genehmigten Kreditlimite. Derzeit laufen noch die Submissionsverfahren (Einladungsverfahren gem. Art. 20 IVöB) für die Sanitärarbeiten und weitere Teilaufträge. Der Baubeginn erfolgt im Spätsommer.

Grabaufhebung Friedhof Eggenwil per Ablauf Räumungsfrist am 30. September 2024

Infolge Ablauf der Grabesruhe von 25 Jahren für Erdbestattungs- und Urnengräber auf dem Friedhof Eggenwil aus der Zeit von Oktober 1987 bis August 2000 hat der Gemeinderat gestützt auf Art. 17 und 19 des Bestattungs- und Friedhofreglements die Grabaufhebungen der Erdbestattungsgräber G/00 bis G/20 (gesamtes rechtes Feld mit 3 Reihen und oberste Reihe des linken Felds mit den Bestattungen von 1987 bis 2000) sowie der Urnenbestattungsgräber A/01 bis A/05 (oberste Reihe mit den Bestattungen von 1988 bis 1993) beschlossen. Wurde eine Urne einem Grab nachträglich beigelegt, richtet sich die Dauer der Grabesruhe nach der Erstbestattung (§ 10 Abs. 1 der kantonalen Bestattungsverordnung und Art. 16 des kommunalen Bestattungs- und Friedhofreglements).

Die Angehörigen wurden, soweit diese eruiert werden konnten, mit einem persönlichen Schreiben orientiert. Zudem weisen Informationstafeln vor Ort auf die Grabaufhebung hin.

Die Angehörigen sind gebeten, die Grabsteine samt Fundamentplatten, Einfassungen und Grabbepflanzungen bis spätestens 30. September 2024 vollständig abzuräumen und aus dem Friedhofareal zu entfernen. Nach Ablauf dieser Frist geht die Gemeindebehörde davon aus, dass kein Interesse mehr an den Grabmälern besteht. In diesem Fall verfügt die Gemeinde über die nicht beseitigten Grabfelder bzw. diese werden ohne Entschädigungsanspruch der Angehörigen durch den technischen Dienst entfernt (vgl. dazu auch amtliche Publikation im Bremgarter Bezirks-Anzeiger, Ausgabe vom 05.07.2024).

Wer mit der Grabaufhebung nicht einverstanden ist, kann sich bis 14. August 2024 schriftlich an den Gemeinderat, 5445 Eggenwil, wenden.

Bei Fragen oder sonstigen Anliegen steht Bruno Meier, Leiter technische Dienste, gerne unter 056 641 90 98 zur Verfügung.

Öffentliche Auflage Baugesuch

Gestützt auf § 60 des Baugesetzes (BauG) und § 54 der Bauverordnung (BauV) wird das nachstehende publikationspflichtige Bauvorhaben veröffentlicht (amtliche Publikation im Bremgarter Bezirks-Anzeiger, Ausgabe vom 05.07.2024):

Baugesuch Nr. 2024/10
Gesuchsteller/
Bauherrschaft:
Reto und Sandra Hafner-Klauser,
Tobelstrasse 3, 5445 Eggenwil
Grundeigentümer: dito
Projektverfasser: Xaver Meyer AG, Gartenbau,
Winteristrasse 20, 5612 Villmergen
Bauvorhaben: Gartenumgestaltung mit Errichtung von Blockstein-Stützmauern und Stelen (Einfriedung) aus Granit
Lage: Parzelle Nr. 835, westlich und südlich EFH Gebäude Nr. 338, Tobelstrasse 3
Zone: innerhalb der Bauzone, Wohnzone W2

Das Baugesuch liegt vom 8. Juli bis 6. August 2024 bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Allfällige Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich in Papierform mit Begründung und Antrag beim Gemeinderat, 5445 Eggenwil, zu erheben. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden (§ 4 BauG, § 60 BauV).

Festlegung Ferienplan und schulfreie Tage

Auf Antrag der Schulleitung hat der Gemeinderat den Ferienplan bis und mit Schuljahr 2026/2027 sowie die Feiertage und schulfreien Tage für das Schuljahr 2024/2025 festgelegt. Die Übersicht kann auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik Bildung/Schulen > Volksschule > Wichtige Informationen und Kontaktstellen abgerufen werden.

Abgabe von 50 000 Franken in den Finanzausgleichsfonds im Jahr 2025

Anfang 2018 ist die vom Aargauer Stimmvolk angenommene Neuordnung des Finanzausgleichs zwischen den Aargauer Gemeinden in Kraft getreten. Nach der seither geltenden Berechnungsart mit Steuerkraftausgleich, Mindestausstattung, Bildungslastenausgleich, Soziallastenausgleich und räumlich-strukturellem Lastenausgleich beträgt die Abgabe der Gemeinde Eggenwil in den innerkantonalen Finanzausgleich für das kommende Jahr 50 000 Franken (im laufenden Jahr 88 000 Franken). Auf der Gemeindehomepage findet sich unter der Rubrik Zahlen und Fakten eine Übersicht der von Eggenwil seit 2009 ununterbrochen abgegebenen Steuergeldern zu Gunsten anderer Gemeinden.

Im Jahr 2025 erhalten 133 Gemeinden Finanzausgleichsbeiträge im Umfang von 97 Millionen Franken. Die Beitragszahlungen werden zu knapp 30 Prozent über den Kanton finanziert und zu etwas mehr als 70 Prozent über die 64 Zahlergemeinden. Letztere leisten zusammen Abgaben in der Höhe von 69 Millionen Franken.

Erneut 8000 Franken kantonale Entschädigung für die Beleuchtung der Kantonsstrasse im Innerort

Seit Inkrafttreten des Strassengesetzes (StrG) und der Kantonsstrassenverordnung (KSV) auf Beginn 2022 leistet der Kanton jährlich eine Abgeltung an Beleuchtungsanlagen für Innerortsstrecken von Kantonsstrassen. Diese müssen den hohen technischen und betrieblichen Anforderungen gemäss den §§ 9 und 10 der KSV entsprechen. Demnach sind Strassenbeleuchtungsanlagen energieeffizient, nach dem Stand der Technik und der Umgebung angepasst zu erstellen. Zur Reduktion des Energieverbrauchs und der Lichtverschmutzung ist die Strassenbeleuchtung an Kantonsstrassen nachts zu dimmen oder abzuschalten. Vorbehalten sind die Anforderungen an die Verkehrssicherheit. Fussgängerstreifen sind durchgängig zu beleuchten.

Die Abgeltung beträgt pro Kalenderjahr pauschal 200 Franken pro Leuchtpunkt. Für angebrochene Jahre wird keine Teilabgeltung geleistet. Die Gemeinde Eggenwil hatte der kantonalen Abteilung Tiefbau die im Rahmen der Sanierung der Kantonsstrasse K 271 im Innerort neu erstellten 40 Leuchtpunkte zur Entschädigung angemeldet und diese 2023 erstmals erhalten. Sämtliche Leuchten erfüllen die Anforderungskriterien, sodass der Gemeinde auch in diesem Jahr wiederum 8000 Franken vergütet werden.

Digitales Steuerkonto: Steuerrechnungen online einsehen und verwalten

Das Kantonale Steueramt hat eine neue Dienstleistung für die Aargauer Steuerzahlerinnen und Steuerzahler umgesetzt. Mit dem Steuerkonto behalten die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler jederzeit den Überblick über den Stand ihrer Kantons-, Gemeinde- und Bundessteuern. Im Steuerkonto des Kantons Aargau haben Steuerzahlerinnen und Steuerzahler die Möglichkeit, ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Gemeinden und dem Kanton effizient zu verwalten. Sie können bereits geleistete Zahlungen, ausstehende Rechnungen und eventuelle Guthaben übersichtlich einsehen und unter anderem nach Steuerart und -jahr filtern. Der integrierte QR-Rechnungscode erleichtert das schnelle und unkomplizierte Bezahlen offener Rechnungen mit jeder gängigen Banking-App. Zusätzlich bietet das Steuerkonto detaillierte Informationen zu jeder Steuerrechnung, inklusive Saldo, Zahlungsstatus, Fälligkeit und Buchungen. Nutzerinnen und Nutzer können auch verwandte Serviceleistungen in Anspruch nehmen, wie die Bestätigung über bezahlte Steuern oder die Beantragung von Ratenzahlungen für Kantons- und Gemeindesteuern.

Die neue Dienstleistung steht Privatpersonen (natürlichen Personen) zur Verfügung, die im Kanton Aargau steuerpflichtig sind. Um das Steuerkonto nutzen zu können, wird ein ag.ch-Konto sowie eine SwissID mit geprüfter Identität benötigt. Die SwissID erfüllt die hohen Sicherheitsanforderungen der Schweizer Datenschutzgesetzgebung. Nach der Registrierung können Nutzerinnen und Nutzer im Smart Service Portal des Kantons ihre Kantons-, Gemeinde- und Bundessteuern einsehen, Zahlungen tätigen und Saldi prüfen – alles papierlos und rund um die Uhr.

Alle Detailinformationen zum neuen digitalen Steuerkonto (Funktionalität, Anleitung, Registrieren, Sicherheit, FAQ und Kontakt) sind auf der Website des Departements Finanzen und Ressourcen des Kantons Aargau abrufbar.

Sitzungsbetrieb Gemeinderat und Schalteröffnungszeiten Gemeindeverwaltung während der Sommerferien

Die Schulferien beginnen übermorgen Samstag, 6. Juli, und dauern bis Sonntag, 11. August 2024. Auch der Gemeinderat legt nach bislang 12 ordentlichen Sitzungen und zahlreichen weiteren Engagements in diesem Jahr eine Sommerpause ein. Am Montag, 5. August 2024, nimmt der Rat den regulären Sitzungsbetrieb wieder auf.

Während der Sommerferien gelten von Montag, 8. Juli, bis Freitag, 9. August 2024, für die Gemeindeverwaltung reduzierte Schalteröffnungszeiten. Am Montag ist der Schalter im Gemeindehaus wie üblich von 8.30 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 18.30 Uhr geöffnet. Von Dienstag bis Freitag ist die Öffnungszeit auf die Vormittage von 8.30 bis 12 Uhr beschränkt. Auf telefonische Voranmeldung stehen die Verwaltungsangestellten gerne auch ausserhalb der Öffnungszeiten zur Verfügung.

Gemeinderat und Verwaltung Eggenwil wünschen allen Einwohnerinnen und Einwohnern eine gefreute Sommerzeit und erholsame Ferien

Gemeinderat und Verwaltung wünschen
allen Einwohnerinnen und Einwohnern
eine gefreute Sommerzeit und erholsame Ferien


Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 4. Juli 2024

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