Gemeindemitteilung vom 20.02.2025
Die Feuerwehr Eggenwil ist einsatzbereit – Rechenschaftsbericht 2024; Stromproduktion 2024 der Solaranlage auf dem Schulhausdach – Prüfung von Massnahmen zur Eigenverbrauchsoptimierung; Provisorische Steuerrechnungen und Zinskonditionen 2025; Kampagne gegen den verantwortungslosen Hundekauf im Internet; Zügeltermin Ende März – Meldepflicht für Vermieter; Gyrenstrasse zum Schutz der Amphibien seit Mitte Februar wiederum nachts gesperrt – NUK-Newsletter I/2025 «Was kann ich für die Amphibien tun?»; Kanton Aargau kurz erklärt 2025; Papier- und Kartonsammlung am Samstagvormittag, 8. März; Bäume und Sträucher bis Ende April zurückschneiden; Häckseldienst am Samstagvormittag, 15. März; Gartenholzereien durch den Forstbetrieb; Kostenloser Kompost für die Eggenwiler Bevölkerung am Samstag, 22. März
Die Feuerwehr Eggenwil ist einsatzbereit – Rechenschaftsbericht 2024
Übungen, Inspektionen, Ernstfall- und Unterstützungseinsätze
Wie dem Bericht der Feuerwehrkommission entnommen werden kann, führte die Ortsfeuerwehr Eggenwil während des vergangenen Jahres insgesamt 37 (2023: 35) Übungen durch.
Die beiden Alarmübungen fanden am 27. Juni und 8. August 2024 statt, wobei sämtliche Anforderungen gemäss Norm-Kataster Ernstfall-Anforderungen erfüllt wurden. Die Hauptübung erfolgte am 21. September 2024 mit einer Einsatzübung bei der ehemaligen Schweinemästerei an der Badenerstrasse 32. Kurz darauf wurde das marode Gebäude in der Gewerbezone GC Tuubler bergseits der Kantonsstrasse am Dorfende in Richtung Künten aufgrund des sich inzwischen im Bau befindlichen Gewerbegebäudes der A. Staffelbach AG abgebrochen.
Im Jahr 2024 mussten 2 (4) Ernstfalleinsätze geführt werden. Zusätzlich leistete die Feuerwehr 4 (4) geplante Einsätze zu Gunsten der Gemeinde bei Anlässen im Bereich Verkehrsregelung und Parkplatzeinweisung. Nachbarschaftshilfe musste sie im vergangenen Jahr keine erbringen.
Mannschaftsbestand, Ersatzpflichtige/Feuerwehrsteuern
Seit Januar 2025 leisten total 56 (52) Leute aktiv Dienst. Damit wird der für die Grössenklasse II geltende Sollbestand von 56 (inklusive der erforderlichen Spezialisten Sanität, Verkehr und Elektro) erfüllt. Am 24. Oktober 2024 erfolgte der alljährlich jeweils im vierten Quartal stattfindende Informations- und Rekrutierungsabend, welcher wie im Vorjahr sehr erfreulich verlief. So konnten 9 neue Angehörige der Feuerwehr (AdF) für diese wichtige und spannende Aufgabe im Dienste der Allgemeinheit gewonnen und damit der Mannschaftsbestand im Vergleich zum Vorjahr erhöht werden.
Per Ende 2024 waren 179 (177) Personen ersatzpflichtig. Die Nettoeinnahmen an Feuerwehrsteuern beliefen sich im vergangenen Jahr auf 23 247 Franken (23 504 Franken).
Persönliche Ausrüstung, Korpsmaterial, Pauschalbeitrag Feuerwehrwesen der AGV
Die persönliche Ausrüstung und das Korpsmaterial (Feuerwehrgeräte) befinden sich in einem vollständigen, zweckmässigen und einwandfreien Zustand.
Die Gemeinden erhalten von der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) Subventionen gemäss der Verordnung über die Beitragsleistung aus dem Fonds zur Bekämpfung von Feuer- und Elementarschäden (Interventionsfondsverordnung, IFV), die entweder auf Gesuch hin im Einzelfall (Feuerwehrfahrzeuge, -material und -lokale) oder als jährliche Pauschalbeiträge (theoretische Investitionskosten für allgemeines Feuerwehrmaterial wie persönliche Ausrüstung, Wasserversorgungs- und Hydrantenanlagen oder Versicherungen) ausgerichtet werden. Im vergangenen Jahr erhielt Eggenwil von der AGV einen Pauschalbeitrag von 13 350 Franken (analog Vorjahr) an das Feuerwehrwesen. Weil die Gemeinde das Rationalisierungspotenzial voll ausschöpft, steht ihr der ordentliche Beitrag von 50 Prozent der theoretischen Investitionskosten der Grössenklasse II von 26 700 Franken zu. Dagegen werden Gemeinden mit eigenständiger Feuerwehr, die bestehendes Rationalisierungspotenzial nicht nutzen, die Beitragssätze um 30 Prozentpunkte gekürzt.
Feuerwehrlokal, Aussendepot
Das im Jahr 2008 erweiterte und renovierte Feuerwehrlokal/-magazin an der Kochsmattstrasse 4 sowie das Feuerwehr-Aussendepot an der Wyderstrasse im Weiler Hofor sind zweckmässig und weisen einen guten Zustand auf. Die Platzverhältnisse im Feuerwehrlokal, insbesondere für den Atemschutz, wurden anlässlich der Hauptfeuerwehrinspektion 2021 von der AGV als «eher knapp» respektive «mit Optimierungspotenzial» beurteilt.
Fahrzeuge
Das im Oktober 2008 in Dienst gestellte 3,5-Tonnen-Logistik-Transportfahrzeug «Flexi» für den Mehrzweckeinsatz sowie das im August 2019 eingeweihte 12-Tonnen-Tanklöschfahrzeug (TLF 2) «Flamme» sind problemlos in Betrieb.
Das Mehrzweckfahrzeug «Flexi» wird in drei Jahren 20 Jahre alt, weshalb nach Ablauf der gesetzlichen Amortisationszeit nach Anhang 3 zur IFV in der Aufgaben- und Finanzplanung (AFP) 2026-2033 der Einwohnergemeinde auf das Jahr 2029 die Ersatzbeschaffung eines Pionierfahrzeugs 3 (PIF 3 für Grössenklasse II) gemäss AGV-Richtlinie 5 «Feuerwehrfahrzeuge und Anhänger» vorgesehen wird.
Alarmeinrichtungen, Wasserbezugsorte, Hydranten-Pauschalbeitrag der AGV
Die Kontrollen der Alarmeinrichtungen (telefonischer Probealarm monatlich, Martinshorn auf dem Dach des Feuerwehrlokals im Rahmen der jährlichen landesweiten Sirenentests) sowie der Wasserbezugsorte (77 Hydranten auf dem Gemeindegebiet jährlich, Auslösung der Löschreserve monatlich) gaben zu keinen Beanstandungen Anlass.
Nebst dem genannten Pauschalbeitrag 2024 an das Feuerwehrwesen erhielt die Gemeinde im vergangenen Jahr auf ihr Gesuch hin von der AGV an die Löschwasserversorgung, also zugunsten des gebührenfinanzierten Wasserwerks Eggenwil, eine Hydranten-Pauschale in Höhe von 12 700 Franken: für die 77 einsatztauglichen und kontrollierten Hydranten je 100 Franken und für drei zusätzliche sowie zwei komplett ersetzte Hydranten je 1000 Franken.
Ergebnis der Jahresrechnung 2024
Die Feuerwehrrechnung 2024 schloss mit einem Nettoaufwand von 120 761 Franken (2023: 102 264 Franken, 2022: 100 509 Franken) anstelle der budgetierten 151 200 Franken ab. Die Gründe, welche zur erfreulichen Budgetunterschreitung geführt haben, werden in den Erläuterungen zur demnächst abgeschlossenen Jahresrechnung 2024 der Einwohnergemeinde dargelegt.
Ein grosses Dankeschön an die Angehörigen der Feuerwehr
Gemeinderat und Verwaltungsleitung danken Kommandant Hptm Nicola Altschul, den Mitgliedern der Feuerwehrkommission sowie allen Angehörigen der Feuerwehr Eggenwil einmal mehr für die stets ausgezeichnete Arbeit und den vorbildlichen Einsatz. Ein ebenso grosses Dankeschön für ihre wertvolle Dienstleistung gebührt den scheidenden Angehörigen der Feuerwehr, die teils über viele Jahre hinweg einen wesentlichen Teil ihrer Freizeit zugunsten der Sicherheit der Eggenwiler Bevölkerung zur Verfügung gestellt haben.
Stromproduktion 2024 der Solaranlage auf dem Schulhausdach – Prüfung von Massnahmen zur Eigenverbrauchsoptimierung
Die Ende Juli 2023 in Betrieb genommene vollflächige Indach-Solarstromanlage auf der Südseite des sanierten Schulhausdachs umfasst 84 Module auf einer Fläche von 150 Quadratmeter und weist eine Leistung von 27,3 Kilowatt-Peak (kWp) auf. Auf dem öffentlich einsehbaren Bildschirm im Foyer der Mehrzweckhalle werden die Leistungsdaten visualisiert dargestellt.

Gemäss den erstmals über ein Kalenderjahr vorliegenden Daten produzierte die PV-Anlage 2024 insgesamt 27 150 Kilowattstunden (kWh). Davon wurden 10 041 kWh für den Betrieb der Schul- und Mehrzweckanlage selbst verbraucht und 17 109 kWh an überschüssiger Energie ins Netz der Elektra Eggenwil (seit Anfang 2025 der AEW Energie AG) rückgespiesen. Der Strombezug von der Elektrizitätsversorgung belief sich auf 14 362 kWh. Der Totalverbrauch von Schulhaus und angebautem Kindergarten samt Mehrzweckhalle mit Mittagstischbetrieb im 2015 erweiterten Foyer lag folglich bei 24 403 kWh (Vorjahr: 26 493 kWh).
Einhergehend mit den massiv gestiegenen Strompreisen aufgrund der in dieser Grössenordnung noch nie dagewesenen Grosshandelspreise erreichte im vergangenen Jahr auch die Rückliefervergütung an Produzenten von Elektrizität aus erneuerbarer Energie gemäss Tarif RL-24 der Elektra Eggenwil mit 18 Rappen exkl. MwSt pro kWh den Höchststand (2023: 12,5 Rappen/kWh, 2022: 6,5 Rappen/kWh, 2021: 6 Rappen/kWh).
Im Juni letzten Jahres hat die Schweizer Bevölkerung dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien mit grossem Mehr zugestimmt. Die gestaffelte Umsetzung des sogenannten Mantelerlasses begann Anfang 2025 und soll 2026 abgeschlossen sein. Die neuen Bestimmungen stellen nicht nur die Energieversorgungsunternehmen vor zusätzliche Herausforderungen, sondern haben auch Konsequenzen für Besitzerinnen und Besitzer einer PV-Anlage.
Der Mantelerlass ist ein wichtiger Schritt, um die Ziele der Energiestrategie 2050 des Bundes zu erreichen. Sie garantiert aufgrund der dezentralen Stromproduktion eine sichere und nachhaltige Stromversorgung in der Schweiz. Auf der anderen Seite aber bedeutet die Annahme des neuen Energiegesetzes durch das Volk auch das Ende von Photovoltaikanlagen als Renditeobjekte: Wer selbst Strom produziert, wird überall in der Schweiz bald markant weniger Geld für die Rückspeisung überschüssiger Energie ins Netz bekommen. Denn ab 2026 wird der Preis an den Marktpreis gekoppelt. Um trotzdem Investitionssicherheit zu garantieren, legt der Bundesrat bei kleinen und mittleren Anlagen einen schweizweit gültigen Mindestpreis für den Strom fest, der ans Energieunternehmen verkauft wird. Dieser wird aber massiv tiefer ausfallen als in den letzten zwei Jahren.
Aus den genannten Gründen und in Anbetracht der Stromproduktionsdaten 2024 der Solaranlage auf dem Schulhausdach wird die Gemeindebehörde im Hinblick auf den Budgetprozess 2026 verschiedene Massnahmen prüfen, um den Eigenverbrauch zu erhöhen und gleichzeitig Leistungsspitzen im Verbrauch zu minimieren.
Provisorische Steuerrechnungen und Zinskonditionen 2025
In diesen Tagen werden die provisorischen Rechnungen für die Einkommens- und Vermögenssteuern 2025 verschickt. Jede Zahlung vor dem Fälligkeitstermin 31. Oktober wird verzinst. Auch für Zahlungen, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen, wird ein Vergütungszins gutgeschrieben. Offensichtlich übersetzte Einzahlungen werden hingegen zurückerstattet. Für das Jahr 2025 beträgt der Zinssatz gegenüber dem Vorjahr unverändert 0,75 Prozent. Vorauszahlungszinse sind steuerfrei. Der Verzugszins beträgt nach wie vor fünf Prozent für Steuern, die erst nach dem Fälligkeitstermin bezahlt werden. Weitere Informationen zur Verzinsung der Steuern finden sich unter www.ag.ch/steuern oder im nachstehend abrufbaren Merkblatt. Bei Fragen steht gerne auch die für den Steuerbezug zuständige Abteilung Finanzen unter 056 641 90 94 oder per E-Mail finanzen@eggenwil.ch zur Verfügung.
Kantonales Steueramt Aargau – Merkblatt Zinsregelung Steuerjahr 2025
Die provisorischen Steuerrechnungen basieren in den meisten Fällen auf den letzten definitiven oder provisorischen Faktoren des Vorjahres. Falls sich das Einkommen oder das Vermögen gegenüber den bisherigen Verhältnissen wesentlich verändert hat (beispielsweise infolge Erwerbsaufnahme oder -aufgabe, Pensionierung, grössere Liegenschaftsrenovationen usw.), kann auf begründetes Gesuch hin eine Anpassung der provisorischen Steuerrechnung vorgenommen werden. In diesem Fall ist mit der Abteilung Steuern (056 641 90 95 oder steuern@eggenwil.ch) Kontakt aufzunehmen.
Kampagne gegen den verantwortungslosen Hundekauf im Internet

Immer mehr Personen kaufen ihren Hund über dubiose Inserate im Internet. Die Tiere stammen dabei meist aus tierschutzwidrigen Hundeproduktionen im Ausland. Sie werden oft illegal in die Schweiz importiert, sind häufig krank und zeigen Verhaltensstörungen.
Um dem Onlinekauf von Hunden entgegenzuwirken, haben das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV sowie der Schweizer Tierschutz STS eine Informationskampagne gegen den verantwortungslosen Hundekauf im Internet lanciert. Auch auf rechtlicher Ebene will der Bund Gegensteuer geben: Die internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen den illegalen Hundehandel soll gestärkt werden. Zudem gilt seit dem 1. Februar 2025 ein höheres Mindestalter für Welpen beim gewerbsmässigen Import. Weitere Informationen finden sich unter www.hundekauf.ch.
Zügeltermin Ende März – Meldepflicht für Vermieter
Ende März steht wieder ein ortsüblicher Zügeltermin an. Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahrs Logis geben, sind gemäss § 10 Abs. 1 des Gesetzes über die Einwohner- und Objektregister sowie das Meldewesen (Register- und Meldegesetz, RMG) verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen der Abteilung Einwohnerdienste (Einwohnerkontrolle) zu melden, in Mietverträgen oder Wohnbestätigungen die administrative Wohnungsnummer aufzuführen und auf Verlangen Mieter- und Wohnungslisten zur Verfügung zu stellen. Die Meldefrist beträgt 14 Tage. Auch Adressänderungen innerhalb eines Gebäudes sind meldepflichtig. Die Ein- und Auszugsmeldungen können direkt und unkompliziert über www.drittmeldung.ch erfasst oder per Mail an einwohnerdienste@eggenwil.ch gemeldet werden.
Gyrenstrasse zum Schutz der Amphibien seit Mitte Februar wiederum nachts gesperrt – NUK-Newsletter I/2025 «Was kann ich für die Amphibien tun?»
Sobald im Frühling in feuchten Nächten die Temperaturen über fünf Grad Celsius liegen, beginnen verschiedene Amphibien – Frösche, Kröten und Molche – ihre Laichplätze aufzusuchen. Bei idealen klimatischen Verhältnissen werden sich die Amphibien bald in grosser Anzahl auf den Weg machen.
Um die Tiere bei ihrem Laichzug im Bereich des Gyrenweihers in Widen zu schützen, werden auch dieses Jahr alle Zufahrtsstrassen zum Gyrenweiher (Gyrenstrasse ab Abzweigung Heinrütiweg in Eggenwil bis zum Weiher, Rebbergstrasse ab Liegenschaft Nummer 33 und Wolfeggstrasse ab Einmündung der Strasse Im Rebberg) und damit auch die direkte Ortsverbindung zwischen Eggenwil und Widen während der Nacht zwischen 19 und 5 Uhr gesperrt. Davon ausgenommen ist einzig der Zubringerdienst zu den beiden Liegenschaften Gyrenstrasse 50 und 52. Die temporäre Verkehrsbeschränkung bis voraussichtlich 14. März wurde kürzlich signalisiert und wird auch durch die Regionalpolizei Bremgarten überwacht.
Die Gemeinderäte Widen und Eggenwil danken den Verkehrsteilnehmern für ihr Verständnis. Weitere Informationen zum Amphibienschutz und zu den Amphibienzugstellen finden sich auf der Homepage der kantonalen Abteilung Landschaft und Gewässer. Über die Website von info fauna – Nationales Daten- und Informationszentrum der Schweizer Fauna können unter anderem auch alle bekannten Amphibienzugstellen der Schweiz eingesehen werden.
Weiter vermittelt der nachstehend abrufbare Newsletter I/2025 «Was kann ich für die Amphibien tun?» der Natur- und Umweltkommission (NUK) Eggenwil Beispiele, wie der eigene Garten amphibienfreundlich gestaltet werden kann.
Ein besonderes Dankeschön gilt erneut den ehrenamtlich im Einsatz stehenden Amphibienschützern. Weitere freiwillige Helferinnen und Helfer, die aus der näheren Umgebung stammen und auch kurzfristig aufgeboten werden können, sind herzlich willkommen. Interessierte können sich unter kroeten@bluewin.ch melden, wo sie gerne auch Detailinformationen erhalten.
Kanton Aargau kurz erklärt 2025
Kürzlich hat die Staatskanzlei das aktualisierte Leporello «Kanton Aargau kurz erklärt 2025» publiziert. Dieses richtet sich an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger und stellt den Kanton Aargau und seine Institutionen auf einfache, übersichtliche und verständliche Art und Weise dar. Der Faltprospekt enthält Informationen zum Aufbau und zu den Funktionen der Staatsgewalten des Kantons sowie weitere interessante Zahlen und Fakten über den Aargau. Einige Exemplare liegen im Foyer des Gemeindehauses auf. Das Leporello kann auch auf der Website www.ag.ch bestellt oder als PDF-Dokument abgerufen werden.
Papier- und Kartonsammlung am Samstagvormittag, 8. März
Am Samstagvormittag, 8. März, führt die Volkstanzgruppe Eggenwil im Auftrag der Gemeinde wiederum eine Strassensammlung von Papier und Karton durch. Altpapier wie Zeitungen, Illustrierte, Verpackungspapier ohne Kunststoff ist zu handlichen, gut tragbaren Bündeln zu höchstens fünf Kilogramm zusammengeschnürt (nicht in Tragtaschen oder Kartonschachteln) vor 8 Uhr am Strassenrand zu deponieren. Unbeschichteter Karton wie Schachteln, Früchte-/Gemüsekartons etc. ist getrennt vom übrigen Altpapier zerlegt und gebündelt bereitzustellen. Beschichtete Papiere und Kartons (Verbundstoffe) wie beispielsweise Tetrapackungen gehören in den Kehricht.
Bäume und Sträucher bis Ende April zurückschneiden
Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Wegen sind gebeten, überhängende Bäume, Hecken und Sträucher so zurückzuschneiden, dass Äste bis auf 4.50 Meter Höhe über der Fahrbahn nicht in den Strassenraum hineinragen. Dazu gehören auch Strassen und Wege, die im Eigentum Privater stehen und gestützt auf öffentliche Fuss- und/oder Fahrwegrechte dem Gemeingebrauch zugänglich sind.
Über Gehwegen hat die lichte Höhe mindestens 2.50 Meter zu betragen. Verkehrssignale, Strassenlampen und Strassenbezeichnungen dürfen nicht verdeckt und der Zugang zu den Hydranten und anderen öffentlichen Anlagen muss dauernd gewährleistet sein. Im Bereich von Einmündungen, Ausfahrten und Kreuzungen sind die gesetzlich festgelegten Sichtzonen einzuhalten.
Das Zurückschneiden hat bis spätestens Ende April zu erfolgen. Nach unbenütztem Ablauf der Frist sieht sich der Gemeinderat gezwungen, das Zurückschneiden durch das Bauamt, auf Kosten der säumigen Grundeigentümer, zu veranlassen.
Häckseldienst am Samstagvormittag, 15. März
Das Verbrennen von Gartenabraum ist sinnlos, umweltbelastend und überdies im Siedlungsgebiet verboten. Stattdessen wird der Bevölkerung wiederum angeboten, dornenloses Baum- und Strauchmaterial bis 10 cm Durchmesser am Samstag, 15. März, ab 8 Uhr, durch den technischen Dienst der Gemeinde häckseln zu lassen. Das Schnittmaterial ist so zu deponieren, dass mit dem Häcksler gut zugefahren werden kann. Das Häckselgut muss auf jeden Fall zurückgenommen werden, wofür genügend Behälter bereitzustellen sind. Es darf nicht der Grüngutabfuhr mitgegeben werden. Gemeinschaftliche Depots mehrerer Liegenschaften sind erwünscht. 10 Minuten reine Häckselzeit pro Liegenschaft sind gratis. Arbeiten, die 10 Minuten übersteigen, kosten pro angebrochene fünf Minuten 15 Franken. Anmeldungen nimmt die Verwaltung gerne bis spätestens Donnerstag, 13. März, 12 Uhr, unter 056 641 90 90 oder sylvia.koch@eggenwil.ch entgegen.
Gemeinde Eggenwil – Flyer Häckseldienst vom 15.03.2025 mit Aufforderung Pflanzenrückschnitt
(Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Digitalisierungsstrategie grundsätzlich keine Flugblätter mehr zugestellt werden)
Gartenholzereien durch den Forstbetrieb
Auf Wunsch erledigt der Forstbetrieb gerne auch Gartenholzereien für Private (Fällen von Bäumen, Baumkronenschnitte und Heckenpflege). Nähere Informationen sind bei Förster Urs Huber unter 056 649 92 94 oder 079 241 61 40 erhältlich. Der Forstbetrieb kann auch per E-Mail unter der Adresse forstbetrieb@jonen.ch kontaktiert werden.
Kostenloser Kompost für die Eggenwiler Bevölkerung am Samstag, 22. März
Das in Eggenwil gesammelte Grüngut – rund 140 Tonnen im Jahr – wird der Hufschmid Grüngut-Verwertung GmbH zugeführt. Diese bietet den Eggenwiler Einwohnern wiederum an, am Samstag, 22. März, zwischen 9 und 15 Uhr, bei der Kompostieranlage Eichfeld an der Tägerigerstrasse 2 in Nesselnbach kostenlos Kompost in bester Qualität zu beziehen. Eimer, Säcke oder andere Behältnisse sind mitzubringen, Schaufeln sind vor Ort vorhanden. Kompost gibt dem Boden Nährstoffe und fördert die Bodenkultur, Bodengesundheit und Bodenstruktur. Mit dem Ausbringen des Wertstoffs im eigenen Garten schliesst sich der natürliche Kreislauf.
Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber & Verwaltungsleiter
Eggenwil, 20. Februar 2025
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