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Wahlen und Abstimmungen vom 28.09.2025

Resultate der eidgenössischen Volksabstimmung und der Gesamterneuerungswahl von fünf Mitgliedern des Gemeinderats sowie des Gemeindeammanns und Vizeammanns für die Amtsperiode 2026/2029

Wahlbüro Eggenwil

Heute Sonntag, 28. September 2025, wurden den Eggenwiler Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern die folgenden Wahl- und Abstimmungsvorlagen zum Entscheid unterbreitet:

Eidgenössische Volksabstimmung

Kommunale Gesamterneuerungswahlen

Bei den heutigen Gemeinderatswahlen leitete gemäss § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine gewählte Stimmenzählerin das Wahlbüro.

Die künftigen Mitglieder aller vom Volk zu wählenden selbstständigen Kommissionen der Einwohnergemeinde mit eigenen Entscheidungsbefugnissen (Finanzkommission, Steuerkommission und Wahlbüro respektive Stimmenzähler) wurden bereits am 1. September 2025 vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (vgl. Gemeindemitteilung/Newsletter vom 4. September 2025 und amtliche Publikation im Bremgarter Bezirks-Anzeiger, Ausgabe vom 5. September 2025). Nach unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist wurde allen für die kommende Amtsperiode 2026/2029 (wieder)gewählten Amtsträgern das Wahlprotokoll vom 1. September 2025 mit Rechtskraftbescheinigung zugestellt.

Ergebnisse

Das Gemeindewahlbüro hat die Auszählung der Stimm- und Wahlzettel abgeschlossen, die Abstimmungs- und Wahlprotokolle erstellt und die Ergebnisse kurz vor 11.00 Uhr* der Staatskanzlei übermittelt.

Die Eggenwiler Stimmbeteiligung beträgt bei beiden Vorlagen der eidgenössischen Volksabstimmung 63,2 % und bei der Gesamterneuerungswahl des Gemeinderats 55,2 %.

Nachstehend werden die kommunalen Resultate (Gemeindeprotokolle als PDF-Dokumente) veröffentlicht:

Resultate der eidgenössischen Volksabstimmung

Eidgenössische Volksabstimmung vom 28.09.2025 – Gemeindeprotokoll Wahlbüro Eggenwil

Über die folgenden Links können Sie die Ergebnisse auf Stufe Kanton und die Endresultate auf Stufe Bund abrufen:

Die kantonalen Resultate finden Sie auf der Website der kantonalen Verwaltung. Erste Resultate der 197 Aargauer Gemeinden sind ab 12.00 Uhr zu erwarten.

Die gesamtschweizerischen Zwischenresultate und schliesslich das Endergebnis über alle 2110 Schweizer Gemeinden sind auf der Homepage des Bundes abrufbar.

Resultate des abschliessenden 1. Wahlgangs der Gesamterneuerungswahl des Gemeinderats

Gesamterneuerungswahl Gemeinderat sowie GA und VA vom 28.09.2025 – Gemeindeprotokoll Wahlbüro Eggenwil

Die Eggenwiler Gemeinderatswahlen sind bereits im heutigen ersten Wahlgang zustande gekommen, sodass der auf den 30. November 2025 angesetzte zweite Wahlgang entfällt.

Auf Seite 2 des Protokolls der Gesamterneuerungswahl von fünf Mitgliedern des Gemeinderats sowie des Gemeindeammanns und Vizeammanns (1. Wahlgang) wird im Sinne der Transparenz separat ausgewiesen, auf welche der für den Gemeinderat Kandidierenden wie viele vereinzelt gültige Stimmen als Gemeindeammann oder Vizeammann entfallen sind. Bei der Wahl des Gemeinderats erreichte nebst den offiziell Kandidierenden keine wählbare Person 10 oder mehr Stimmen, weshalb auf Seite 1 lediglich die Gesamtzahl der vereinzelt gültigen Stimmen festgehalten ist.

Wahlbeschwerden gemäss den §§ 66, 68 und 71 Abs. 2 GPR in Verbindung mit § 10 Abs. 1 lit. f der Delegationsverordnung (DelV) sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach Veröffentlichung des Wahlergebnisses beim Departement Volkswirtschaft und Inneres, Gemeindeabteilung, Frey-Herosé-Strasse 12, 5001 Aarau, einzureichen (vgl. amtliche Publikation im Bremgarter Bezirks-Anzeiger, Ausgabe vom 30. September 2025; amtliche Publikation).

Freundliche Grüsse und einen schönen Sonntag

Gemeindekanzlei/Gemeindewahlbüro Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber & Verwaltungsleiter
Eggenwil, 28. September 2025, 12.00 Uhr*

* Gemäss Art. 5 Abs. 4 der Verordnung über die politischen Rechte (VPR; SR 161.11) des Bundesrats dürfen seit Anfang 2020 vorläufige Abstimmungsergebnisse nicht mehr vor 12.00 Uhr des Abstimmungstags öffentlich bekannt gegeben werden. Kantonale und kommunale Wahl- und Abstimmungsergebnisse sind von dieser bundesrechtlichen Sperrfrist nicht betroffen und dürfen wie bisher publiziert werden, sobald die Ergebnisse vorliegen. Unter Einhaltung der bundesrechtlichen Vorschrift werden alle Gemeindeprotokolle der heutigen Volksabstimmung und kommunalen Gesamterneuerungswahl erst um 12.00 Uhr auf der Gemeindewebsite aufgeschaltet und gleichzeitig für den Newsletter freigegeben.

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