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Gemeindemitteilung vom 27.05.2020

Gemeinderat beschliesst Sparmassnahmen für das laufende Rechnungsjahr; Wiedereröffnung der Postagentur per 2. Juni; Anpassung der Schalteröffnungszeiten per 2. Juni; Bundesfeier mit Gastredner Gerhard Pfister; Benützung der Waldhütte ab 6. Juni wieder möglich; Mehrzweckgebäude nach den Sommerferien für alle wieder zugänglich; Waldgrenzenplan Kanton Aargau – Wiedererwägung Waldungen Eggenwil; Eggenwil «unterwegs» zwischen den Niederlanden und Italien

Gemeinderat beschliesst Sparmassnahmen für das laufende Rechnungsjahr

Die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus werden auch auf den Eggenwiler Finanzhaushalt noch nicht abschätzbare Folgen haben. Aufgrund der jüngsten Berechnungen geht die Gemeindebehörde davon aus, dass die erwarteten negativen Auswirkungen (höhere Aufwendungen oder tiefere Erträge) die prognostizierten positiven Auswirkungen (tiefere Aufwendungen oder höhere Erträge) übersteigen werden. Nebst anderweitigen Effekten rechnet der Gemeinderat insbesondere bei den Steuern mit wesentlichen Mindereinnahmen. Bei etlichen Steuerpflichtigen dürfte die Corona-Krise Einkommenseinbussen zur Folge haben, sei es wegen Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit, ausbleibenden Dividenden oder schlechtem Geschäftsgang. Allerdings werden verlässlichere Zahlen erst im Herbst vorliegen, wenn sich die Steuerpflichtigen erfahrungsgemäss wegen zu hohen provisorischen Steuerrechnungen für das Jahr 2020 beim Gemeindesteueramt melden.

Während Anfang April aus volkswirtschaftlichen Überlegungen verkürzte Zahlungsfristen und vorgezogene Budgetausgaben zur Unterstützung des Gewerbes beschlossen wurden, stehen nun Sparmassnahmen im Fokus. Folglich hat die Gemeindebehörde sämtliche Ausgabenpositionen des vom Souverän im November letzten Jahres genehmigten Budgets 2020 erneut nach den Grundsätzen der Haushaltsführung – insbesondere bezüglich Gesetzmässigkeit, Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit – hin überprüft. An seiner letzten Sitzung hat der Gemeinderat schliesslich ein Sparmassnahmenpaket verabschiedet, welches für verschiedene Anspruchsgruppen ein Verzichten oder Reduzieren bedeutet. Betroffen sind unter anderem die Klausurtagung des Gemeinderats, der Ausflug und das Weihnachtsessen von Gemeinderat und Verwaltung, die Essen der Feuerwehr bei Hauptübung und Kommissionsanlässen sowie die Ausflüge und das Examenessen der Schule. Dagegen werden etwa die Jahresbeiträge an die Vereine oder der Gemeindebeitrag an den Seniorennachmittag unverändert belassen. Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass die getroffenen Sparmassnahmen den Finanzhaushalt nur geringfügig zu entlasten vermögen. Es geht ihm aber auch darum, in dieser für viele Menschen schwierigen Zeit ein Zeichen der Solidarität zu setzen.

Wiedereröffnung der Postagentur

Zum Schutz der Mitarbeiter und Kunden vor dem Coronavirus erfolgt seit 17. März die Postversorgung über die Poststelle in Bremgarten. Ab kommendem Dienstag, 2. Juni, sind die postalischen Dienstleistungen wieder wie gewohnt bei der in die Gemeindeverwaltung integrierten Postagentur Eggenwil erhätlich. Bereits an die Poststelle Bremgarten avisierte Pakete und sonstige Sendungen wie eingeschriebene Briefe stehen in Bremgarten zur Abholung bereit. Gemeinderat und Verwaltung danken den Verantwortlichen der Post, insbesondere Teamleiter Christoph Steiner, herzlich für die professionelle und partnerschaftliche Abwicklung aller getroffenen organisatorischen Massnahmen.

Anpassung der Schalteröffnungszeiten

Letztmals per 1. August 2018 wurden die Öffnungszeiten des Schalters im Gemeindehaus angepasst: Streichung des Samstags, stattdessen morgens generell frühere Öffnungszeiten und am Freitag bereits ab 7 Uhr durchgehend bis 14 Uhr. Damit stieg die wöchentliche Öffnungszeit von 32 auf aktuell 35 Stunden, was im Bezirk dem Höchstwert entspricht.

Wie die laufende Erhebung der Frequenzen nun rückblickend zeigt, wird am Freitag die Frühöffnungszeit (7 bis 8 Uhr) von durchschnittlich 0,7 Kundinnen und Kunden und die Zeit über Mittag (11.30 bis 14 Uhr) von durchschnittlich 3,3 Kundinnen und Kunden genutzt, Tendenz sinkend. Gesamthaft beträgt die Frequenz an den Freitagen durchschnittlich 13,2 Kundinnen und Kunden. Zum Vergleich: Beim am stärksten frequentierten Wochentag Montag (geöffnet bis 18.30 Uhr) werden durchschnittlich 26 Kundinnen und Kunden bedient.

DIe Verwaltungsleitung beurteilt die genannten Frequenzen am Freitag frühmorgens und über den Mittag als derart gering, dass ein Kundenbedürfnis objektiv nicht gegeben ist und sich diese Öffnungszeiten aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht rechtfertigen lassen. Der Gemeinderat hat daher entschieden, zeitgleich mit der Rückübernahme der Postagentur per 2. Juni die Schalteröffnungszeit am Freitag wie folgt festzulegen: 8 bis 12 Uhr. Dadurch reduziert sich die wöchentliche Öffnungszeit wieder auf die ursprünglichen 32 Stunden. Im Vertrag mit der Post ist eine Mindestöffnungszeit von 30 Stunden vereinbart. Selbstverständlich steht die Gemeindeverwaltung wie bisher der Bevölkerung nach telefonischer Voranmeldung gerne auch ausserhalb der ordentlichen Öffnungszeiten zur Verfügung.

Bundesfeier mit Gastredner Gerhard Pfister

Nachdem der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung beschlossen hat, dass ab 6. Juni sowohl private als auch öffentliche Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen wieder durchgeführt werden dürfen (vgl. dazu auch die nachstehende Übersicht der Lockerungen), findet die diesjährige Bundesfeier auf dem Schulhausplatz statt. Über ein allfälliges Schutzkonzept wird am 24. Juni entschieden. Anschliessend wird der Gemeinderat das Programm verabschieden. Die Bevölkerung darf sich bereits heute auf die durch die Volkstanzgruppe Eggenwil organisierte Feier und die Festansprache von Dr. Gerhard Pfister, Nationalrat und Präsident der CVP Schweiz, freuen.

BAG – Neues Coronavirus: Übersicht Lockerungen der Massnahmen ab 06.06.2020,_Stand_27.05.2020 [pdf, 911 KB]

Benützung der Waldhütte ab 6. Juni wieder möglich

Das vom Gemeinderat am 16. März erlassene gänzliche Benützungsverbot für die Waldhütte «Cheserholz» wird unter Vorbehalt des nachstehenden Schutzkonzepts per 6. Juni wieder aufgehoben. Die jeweils verantwortlichen Veranstalter haben dafür zu sorgen, dass die Hygienemassnahmen eingehalten werden. Zudem sind die Namen und Adressen der Teilnehmenden zu erfassen, damit eine Rückverfolgung (Contact Tracing) möglich ist.

COVID-19 – Schutzkonzept für Waldhütte «Cheserholz» Eggenwil vom 27.05.2020, gültig ab 06.06.2020

Mehrzweckgebäude nach den Sommerferien für alle wieder zugänglich

Das bis zu den Sommerferien ausschliesslich der Schule samt Tagesstrukturen vorbehaltene Mehrzweckgebäude steht ab 10. August auch wieder für alle Freizeitnutzungen sowie kulturellen und gesellschaftlichen Veranstaltungen zur Verfügung. Vorbehalten bleibt das entsprechende Schutzkonzept.

Waldgrenzenplan Kanton Aargau – Wiedererwägung Waldungen Eggenwil

Am 1. Januar 2019 ist die Änderung des Waldgesetzes des Kantons Aargau (AWaG; SAR 931.100) vom 1. Juli 1997 in Kraft getreten. Gemäss § 3 Abs. 3 AWaG erlässt der Kanton flächendeckend für den gesamten Kanton Aargau einen rechtsverbindlichen Waldgrenzenplan. Bestockungen ausserhalb des festgelegten Waldareals gelten nicht als Wald.

Die Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt legt nach einer Wiedererwägung den angepassten Waldgrenzenplan bezüglich eines Abschnitts auf den Parzellen Nrn. 405, 408 und 754 (Eggenwil) während 30 Tagen, vom 1. bis 30. Juni 2020, zur Einsicht auf. Der Waldgrenzenplan ist während der Auflagefrist in elektronischer Form auf dem Internetportal der Abteilung Wald (www.ag.ch/wald) einsehbar und liegt bei der Gemeindeverwaltung Eggenwil in gedruckter Version auf.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist bei der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Einsprache gegen den Waldgrenzenplan erheben. Allfällige Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Vorbehalten bleibt Art. 46 des Bundesgesetzes über den Wald vom 4. Oktober 1991.

Wer es unterlässt, Einsprache zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den ergehenden Entscheid nicht anfechten. Gemäss § 33a Abs. 4 AWaG haben Einsprachen und Beschwerden gegen den Erlass des Waldgrenzenplans nur aufschiebende Wirkung, wenn und soweit sie die Rechtmittelinstanz gewährt (vgl. dazu auch amtliche Publikation im Bremgarter Bezirks-Anzeiger, Ausgabe vom 29. Mai 2020). Bei Fragen steht die Gemeindekanzlei gerne zur Verfügung.

Eggenwil «unterwegs» zwischen den Niederlanden und Italien

Lokomotive 193 531 mit dem Namen «Reuss» der SBB Cargo International AG. Bild zur Verfügung gestellt von Beat Grütter, Eggenwil

Lokomotive 193 531 mit dem Namen «Reuss» der SBB Cargo International AG. Bild zur Verfügung gestellt von Beat Grütter, Eggenwil
Lokomotive 193 531 mit dem Namen «Reuss» der SBB Cargo International AG. Bilder zur Verfügung gestellt von Beat Grütter, Eggenwil

Mitte dieses Jahres findet bei der SBB Cargo International AG die Beschaffung neuer Vectron-Lokomotiven des Herstellers Siemens ihren Abschluss. Die optisch äusserst attraktiven Maschinen sind für den internationalen Güterverkehr auf der Achse Niederlande – Deutschland – Schweiz – Italien bestimmt.

Alle der 20 Lokomotiven tragen als Wappen einen Flussnamen und darauf eingezeichnete Ortschaften. Vor einem Monat wurde auch die Lokomotive 193 531 mit dem Namen «Reuss» abgeliefert. Diese Zugmaschine wird man zukünftig hauptsächlich an Güterzügen zwischen Rotterdam und Milano/Gallarate/Novara antreffen.

Dank unserem engagierten Einwohner Beat Grütter, der an der Beschaffung beteiligt war, ist auch die Gemeinde Eggenwil mit ihrer Ortsbezeichnung prominent vertreten. Gemeinderat und Verwaltung danken Beat Grütter herzlich für sein Wirken und wünschen der Lokomotive «Reuss» allzeit gute und sichere Fahrt.

Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 27. Mai 2020

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