Gemeindemitteilung vom 08.01.2026
Gratulation an Markus Belser zum 20-jährigen Arbeitsjubiläum; Gemeindeversammlungsbeschlüsse sind rechtskräftig; Anspruch auf Elternschaftsbeihilfe; Unentgeltliche Rechtsauskunftsstelle – Daten 2026; Rechenschaftsbericht des Betreibungsamtes 2025 – grundsätzlich keine vorzeitige Löschung von Einträgen im Betreibungsregister; Kanton Aargau kurz erklärt 2026; Elektronische Autobahnvignette 2026; Winterdienst – Bitte keine Fahrzeuge auf öffentlichen Strassen und Plätzen parkieren
Gratulation an Markus Belser zum 20-jährigen Arbeitsjubiläum

Am 1. Januar 2006 trat Markus Belser als Angestellter technische Betriebe und Schulanlagewart in den Dienst der Gemeinde Eggenwil ein. Er übernahm damals die Stelle von Bruno Meier, der als Nachfolger von Paul Leuenberger zum Leiter technische Betriebe befördert worden war. Zu seinen umfangreichen Aufgaben gehören unter anderem die Aufsicht, Reinigung und der Unterhalt von Schulanlage und Waldhütte, die Koordination der Benützung und die Vermietung von Mehrzweckgebäude und Waldhütte sowie die Mitarbeit in allen technischen Bereichen wie Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Abfallwirtschaft und bis zum Verkauf der Elektra Eggenwil per Anfang letzten Jahres auch im Bereich der Elektrizitätsversorgung. 2008 schloss der gelernte Schreiner nach einer zweieinviertel Jahre dauernden berufsbegleitenden Weiterbildung die anspruchsvolle Eidgenössische Berufsprüfung für Hauswartinnen und Hauswarte erfolgreich ab.
Gemeinderat, Gemeindeverwaltung und das gesamte Schulteam danken Markus Belser für seine stets äusserst engagierte, pflichtbewusste und kompetente Mitarbeit zum Wohl der Gemeinde und Schule herzlich und wünschen ihm weiterhin viel Freude und Genugtuung bei seinen verantwortungsvollen Aufgaben.
Gemeindeversammlungsbeschlüsse sind rechtskräftig
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 21. November 2025 am 29. Dezember 2025 in Rechtskraft erwachsen, darunter die Verpflichtungskredite für den Ersatzneubau des Quellwasserpumpwerks Bürgisserberg sowie die Ersatzbeschaffung eines neuen Kommunalfahrzeugs.
Anspruch auf Elternschaftsbeihilfe
Gestützt auf das seit 2003 geltende Sozialhilfe- und Präventionsgesetz besteht für wirtschaftlich schwache Eltern respektive Elternteile ein Anspruch auf Elternschaftsbeihilfe. Damit soll gesichert werden, dass das neugeborene Kind während sechs Monaten durch einen Elternteil betreut werden kann. Der Anspruch auf Elternschaftsbeihilfe besteht, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind. Anspruchsberechtigt sind die im gleichen Haushalt lebenden Eltern oder ein allein erziehender Elternteil des neugeborenen Kindes. Weiterführende Informationen sowie das erforderliche Gesuchsformular sind auf der Website des Kantonalen Sozialdienstes abrufbar.
Unentgeltliche Rechtsauskunftsstelle – Daten 2026
Auch in diesem Jahr steht die unentgeltliche Rechtsauskunftsstelle des Bezirks Bremgarten den Ratsuchenden jeweils am Dienstagabend von 18.30 bis 20 Uhr abwechslungsweise in Bremgarten (Rathaus, 1. Stock, Büro 111) und Wohlen (Hofmattenweg 17 bei der Sportanlage) zur Verfügung. Während der Schulferien findet keine Auskunft statt. Im Weiteren ist zu beachten, dass sich die Auskünfte bereits aus zeitlichen Gründen auf eine erste allgemeine Einschätzung beschränken müssen. Die Daten 2026 der jeweiligen Beratungen können auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik Gesellschaft > Recht & Justiz > Rechtsauskunft abgerufen oder dem nachstehenden PDF-Dokument entnommen werden:
Unentgeltliche Rechtsauskunftsstelle Bezirk Bremgarten – Daten 2026
Rechenschaftsbericht des Betreibungsamtes 2025 – grundsätzlich keine vorzeitige Löschung von Einträgen im Betreibungsregister
Seit Anfang März 2022 wird das Betreibungsamt Eggenwil durch das Regionale Betreibungsamt Mutschellen-Kelleramt in Rudolfstetten geführt. Im November 2023 genehmigte das Obergericht auf Ersuchen der beteiligten Gemeinden den Zusammenschluss der Gemeinden Arni, Berikon, Eggenwil, lslisberg, Oberwil-Lieli, Rudolfstetten-Friedlisberg, Unterlunkhofen und Widen zum Betreibungskreis «Regionales Betreibungsamt Mutschellen-Kelleramt». Damit wird auch das Betreibungsamt Eggenwil seit Beginn 2024 nicht mehr als rechtlich eigenständiges Amt geführt, sondern ist Teil des gemeinsamen neuen Betreibungskreises.
Im vergangenen Jahr erhöhte sich mit 198 die Gesamtzahl der gegen in Eggenwil wohnhafte Schuldnerinnen und Schuldner erhobenen Betreibungs-, Fortsetzungs- und Verwertungsbegehren (inklusive Abreiseanzeigen/Rückweisungen) im Vergleich zum Vorjahr (168). Auch die eingegangenen Betreibungsbegehren lagen mit 181 über dem Vorjahresniveau (150). Davon wurden 12 (11) Begehren zurückgewiesen.
Die Gemeinde Eggenwil selbst musste letztes Jahr alleine beim Regionalen Betreibungsamt Mutschellen-Kelleramt 22 (24) Betreibungsbegehren mit einer betriebenen Gesamtsumme von 159 298 Franken (128 159 Franken) einleiten. Total überwies das Betreibungsamt im vergangenen Jahr der Abteilung Finanzen 98 655 Franken (77 140 Franken). Infolge fruchtloser Pfändung oder nach Ablauf des Lohnpfändungsjahrs wurden der Gemeinde 2 (2) Verlustscheine im Gesamtwert von 1617 Franken (4578 Franken) ausgestellt.
Nach wie vor betreffen die meisten Zahlungsbefehle offene Krankenkassenprämien, Steuerforderungen, Mehrwertsteuern und Sozialversicherungsbeiträge. So beläuft sich etwa die Gesamtsumme der durch das Regionale Betreibungsamt Mutschellen-Kelleramt seit März 2022 zu Gunsten der Gemeinde Eggenwil eingetriebenen Steuergelder auf 288 570 Franken.
Grundsätzlich keine vorzeitige Löschung von Betreibungsregistereinträgen
Für die bei der Gemeinde in Verzug stehenden Beträge bestehen in den allermeisten Fällen Ratenzahlungsvereinbarungen, nachdem sich Schuldner korrekt respektive (noch) rechtzeitig gemeldet haben. Bleiben in vergleichsweise seltenen Fällen Zahlungen dennoch aus, werden die Steuer- oder Gebührenforderungen nach mehrfach erfolglosen Mahnungen konsequent betrieben.
Einträge im Betreibungsregister bleiben gesetzlich fünf Jahre bestehen. In den letzten Jahren erreichten die Gemeindebehörde zunehmend Gesuche um vorzeitige Löschungen. Solche Begehren zur Löschung einer zu Recht erfolgten Betreibung werden in der Regel abgewiesen, auch dann, wenn die Forderung nach Erhalt des Zahlungsbefehls beglichen worden ist. Der Gesetzgeber hat bewusst vorgesehen, dass Betreibungen in den Registern festzuhalten sind. Nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs kann jede Person über sich selbst oder – wenn ein Interesse glaubhaft gemacht wird – über eine andere Person beim Betreibungsamt Einsicht in das Betreibungsregister verlangen oder sich Auszüge daraus geben lassen. Dieses öffentliche Register soll Dritten als Informationsquelle zur Einschätzung der Kreditwürdigkeit respektive Zahlungsfähigkeit (Bonität) einer Person dienen, beispielsweise vor Abschluss eines Mietverhältnisses. Würden erledigte Betreibungen regelmässig vorzeitig wieder gelöscht, würde Dritten gegenüber ein falsches Bild vermittelt und damit letztlich Sinn und Zweck des Betreibungsregisters unterlaufen.
Kanton Aargau kurz erklärt 2026
Kürzlich hat die Staatskanzlei das aktualisierte Leporello «Kanton Aargau kurz erklärt 2026» publiziert. Dieses richtet sich an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger und stellt den Kanton Aargau und seine Institutionen auf einfache, übersichtliche und verständliche Art und Weise dar. Der Faltprospekt enthält Informationen zum Aufbau und zu den Funktionen der Staatsgewalten des Kantons sowie weitere interessante Zahlen und Fakten über den Aargau. Einige Exemplare liegen im Foyer des Gemeindehauses auf. Das Leporello kann auch auf der Website www.ag.ch bestellt oder als PDF-Dokument abgerufen werden.
Elektronische Autobahnvignette 2026
Die Autobahnvignette ist seit Anfang Dezember 2023 auch in elektronischer Form erhältlich. Seither können sich Käuferinnen und Käufer entscheiden, ob sie von den Vorteilen der neuen E-Vignette profitieren möchten oder die herkömmliche Klebevignette kaufen. Die E-Vignette ist nicht mehr ans Fahrzeug gebunden, sondern an das Kontrollschild und kostet unverändert 40 Franken. Detaillierte Informationen dazu sind auf der Website des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit BAZG erhältlich.
Die elektronische Vignette kann online über den Webshop «Via Portal» des BAZG unter www.e-vignette.ch bezogen werden. Vorsicht: Gewisse Websites verlangen dreist höhere Preise. Es ist deshalb empfehlenswert, die E-Vignette ausschliesslich über die genannte offizielle Plattform zu erwerben.
Winterdienst – Bitte keine Fahrzeuge auf öffentlichen Strassen und Plätzen parkieren
Im Hinblick auf die weiteren Schneeräumungs- und allgemeinen Winterdienstarbeiten werden die Motorfahrzeughalterinnen und -halter ersucht, ihre Fahrzeuge nicht auf öffentlichen Strassen und Plätzen abzustellen. Nebst der erheblichen Behinderung der Winterdienstarbeiten besteht auch die Gefahr der Beschädigung durch die Räumungsfahrzeuge oder durch beiseitegeschobene Schneemassen. Die Gemeinde lehnt jegliche Haftung für solche Schäden ab. Der technische Dienst dankt für das Verständnis und die Kooperation.
Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi
Gemeindeschreiber & Verwaltungsleiter
Eggenwil, 8. Januar 2026
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