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Gemeindemitteilung vom 25.06.2026

Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe – seit gestern Mittwochabend, 24. Juni 2026, gilt auf dem gesamten Kantonsgebiet Aargau die Gefahrenstufe 4 von 5: Grosse Waldbrandgefahr; Einwandfreies Trinkwasser; Erteilte Sonder- respektive Zusatzbewilligung für Baustelleninstallation auf Schulareal; Früherkennung 2026 – Analyse und Beurteilung der Finanzlage der Gemeinde Eggenwil durch den Kanton; Vorsicht beim Baden in der Reuss – Regeln der SLRG

Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe – seit gestern Mittwochabend, 24. Juni 2026, gilt auf dem gesamten Kantonsgebiet Aargau die Gefahrenstufe 4 von 5: Grosse Waldbrandgefahr

Die Verantwortlichen des Kantons und der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Waldbrandgefahr per gestern Mittwoch, 24. Juni 2026, 18.00 Uhr, auf die Stufe 4 von 5 erhöht (grosse Waldbrandgefahr). Gestützt auf § 13a Abs. 1 und 2 des Brandschutzgesetzes verfügt das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) ein Feuerverbot im Wald und am Waldrand. In den Siedlungsgebieten ist bei Umgang mit Feuer Vorsicht geboten.
Die Verantwortlichen des Kantons und der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Waldbrandgefahr per gestern Mittwoch, 24. Juni 2026, 18.00 Uhr, auf die Stufe 4 von 5 erhöht (grosse Waldbrandgefahr). Gestützt auf § 13a Abs. 1 und 2 des Brandschutzgesetzes verfügt das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) ein Feuerverbot im Wald und am Waldrand. In den Siedlungsgebieten ist bei Umgang mit Feuer Vorsicht geboten.

Vertreterinnen und Vertreter der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) und des Kantonalen Führungsstabs (KFS AG) haben eine Lagebeurteilung der Gefahr von Waldbränden vorgenommen und beschlossen, die Gefahrenstufe auf die Stufe 4 «grosse Waldbrandgefahr» zu erhöhen. Der Grund für diesen Entscheid ist die weiter verschärfte Trockenheitssituation und die Prognosen für die kommenden Tage, die weiterhin trockenes Wetter voraussagen. Die hohen Temperaturen erhöhen die Gefahr zusätzlich. Niederschläge, die zu einer Entschärfung der Situation beitragen könnten, sind in den nächsten Tagen nicht zu erwarten.

Feuerverbot im Wald und im Abstand von 50 Metern zum Waldrand

Aufgrund der nun neu festgesetzten Gefahrenstufe 4 «grosse Waldbrandgefahr» hat das DGS bis auf Weiteres für das gesamte Kantonsgebiet ein Feuerverbot im Wald und im Abstand von bis zu 50 Metern zum Waldrand verfügt. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern. Das Verwenden von Gas- und Elektrogrills ist bei vorsichtigem Einsatz zulässig. Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.

Der technische Dienst hat an allen betroffenen öffentlichen Plätzen auf dem Gemeindegebiet Eggenwil entsprechende Hinweistafeln angebracht. 

Das nachstehend abrufbare Merkblatt bietet einen vereinfachten Überblick über das Verhalten bei Trockenheit respektive bei Gefahrenstufe 4:

Merkblatt «Verhalten bei Trockenheit Stufe 4 von 5 (grosse Waldbrandgefahr) – bedingtes Feuerverbot per 24.06.2026, 18.00 Uhr

Weitere Informationen zur aktuellen Waldbrandgefahr in der Schweiz finden sich auf dem Naturgefahrenportal des Bundes.

Die Gemeindebehörde dankt der Bevölkerung für die verantwortungsvolle Kooperation und das Verständnis.

Einwandfreies Trinkwasser

Im Rahmen der periodischen Eigenkontrolle des Trinkwassers im ersten Halbjahr 2026 mit den Untersuchungsschwerpunkten Mineralisation, Nitrat, Pflanzenschutzmittelrückstände und Mikrobiologie, wurden während des Untersuchungszeitraums vom 19. Mai bis 10. Juni beim Reservoir Bürgisserberg, Zufluss QWPW Bürgisserberg (vor und nach der UV-Anlage) sowie bei den Netzstellen Nieder- und Hochzone (Dorf und Hofor) der Wasserversorgung Eggenwil Proben entnommen. Laut vorliegendem Bericht des kantonalen Amts für Verbraucherschutz, Lebensmittelkontrolle, ergaben sämtliche Proben einwandfreie Befunde.

Erteilte Sonder- respektive Zusatzbewilligung für Baustelleninstallation auf Schulareal

Unter Auflagen und Bedingungen hat der Gemeinderat Rustem und Irena Sharipov-Jakupow, Künten, im Zusammenhang mit dem rechtskräftig bewilligten Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Parzelle Nr. 895, Flurgebiet «Steimatt», Kustergasse 13, die Sonder- respektive Zusatzbewilligung für die Teilnutzung der im Eigentum der Einwohnergemeinde Eggenwil stehenden Schulanlage auf Parzelle Nr. 230 innerhalb eines abgesperrten Streifens entlang der östlichen beziehungsweise bergseitigen Nachbarparzellen Nrn. 468, 226, 895 und 437 für die Baustelleninstallationen (Baupiste, Umschlagplatz, Baukran, Baubaracke, Materialdepot und teilweise Parkplätze) befristet bis 31. März 2027 erteilt.

Früherkennung 2026 – Analyse und Beurteilung der Finanzlage der Gemeinde Eggenwil durch den Kanton

Mit der Neuausrichtung der kantonalen Finanzaufsicht per Anfang 2019 wurde nach § 27c Abs. 3 der Finanzverordnung (FiV; SAR 617.113) ein System zur Früherkennung von Fehlentwicklungen bei den Finanzhaushalten der Gemeinden eingeführt. Die Bewertung wird den Gemeinderäten jeweils ergänzend zur Beurteilung des Budgets (siehe dazu auch Gemeindemitteilung vom 21. Mai 2026) zur Kenntnis gebracht. Die den Zeitraum von sieben Jahren umfassenden Auswertungen sollen den Gemeinden eine zusätzliche Unterstützung bei der Analyse und Beurteilung ihrer Finanzlage bieten. Die Einschätzung erfolgt auf der Basis der letzten drei Jahresabschlüsse, des aktuellen Budgets sowie ausgewählter Angaben im aktuellen Aufgaben- und Finanzplan. Der Investitionsanteil sowie der Normsteuerertrag werden für die letzten vier Rechnungsjahre ausgewiesen.

Kennwert Nettoschuld pro Einwohner

Kennwert Nettoschuld pro Einwohner: Dieser wird als Gradmesser für die Verschuldung verwendet. Eine Pro-Kopf-Verschuldung bis 2500 Franken wird in der Regel als nicht problematisch beurteilt. Bei einer Bewertung der Kennzahl ist allerdings auch die Finanzstärke der Gemeinde zu berücksichtigen sowie die Frage, ob die Gemeinde eine Phase hoher Investitionen hinter sich hat oder aber eine solche bevorsteht. Insbesondere aufgrund des Verkaufs der Elektra Eggenwil an die AEW Energie AG per Anfang 2025 und des soliden Steuerabschlusses 2025 entwickelte sich aus der Nettoschuld der Einwohnergemeinde per Ende 2024 über 3,54 Millionen Franken nun zum Ende des vergangenen Jahres hin ein Nettovermögen von 626 677 Franken respektive pro Einwohnerin und Einwohner ein Vermögen über 586 Franken anstatt zuvor einer Schuld von 3356 Franken. Gemäss aktueller Aufgaben- und Finanzplanung (AFP) 2026-2033 beträgt die Nettoschuld pro Einwohner per Ende 2029 1971 Franken. Damit weist Eggenwil einen besseren Wert aus als der Durchschnitt aller Gemeinden (Nettoschuld von 2695 Franken) und einen besseren Wert als die vergleichbaren Gemeinden (Nettoschuld von 3058 Franken). Die Entwicklung ist weiterhin zu beobachten. Grafik: Auswertung Früherkennung Finanzhaushalt Eggenwil 2026 der kantonalen Finanzaufsicht Gemeinden vom 02.06.2026
Kennwert Nettoschuld pro Einwohner: Dieser wird als Gradmesser für die Verschuldung verwendet. Eine Pro-Kopf-Verschuldung bis 2500 Franken wird in der Regel als nicht problematisch beurteilt. Bei einer Bewertung der Kennzahl ist allerdings auch die Finanzstärke der Gemeinde zu berücksichtigen sowie die Frage, ob die Gemeinde eine Phase hoher Investitionen hinter sich hat oder aber eine solche bevorsteht. Insbesondere aufgrund des Verkaufs der Elektra Eggenwil an die AEW Energie AG per Anfang 2025 und des soliden Steuerabschlusses 2025 entwickelte sich aus der Nettoschuld der Einwohnergemeinde per Ende 2024 über 3,54 Millionen Franken nun zum Ende des vergangenen Jahres hin ein Nettovermögen von 626 677 Franken respektive pro Einwohnerin und Einwohner ein Vermögen über 586 Franken anstatt zuvor einer Schuld von 3356 Franken. Gemäss aktueller Aufgaben- und Finanzplanung (AFP) 2026-2033 beträgt die Nettoschuld pro Einwohner per Ende 2029 1971 Franken. Damit weist Eggenwil einen besseren Wert aus als der Durchschnitt aller Gemeinden (Nettoschuld von 2695 Franken) und einen besseren Wert als die vergleichbaren Gemeinden (Nettoschuld von 3058 Franken). Die Entwicklung ist weiterhin zu beobachten. Grafik: Auswertung Früherkennung Finanzhaushalt Eggenwil 2026 der kantonalen Finanzaufsicht Gemeinden vom 02.06.2026

Kennwert Operatives Ergebnis pro Einwohner

Kennwert Operatives Ergebnis pro Einwohner: Die Darstellung des operativen Ergebnisses ermöglicht einen einheitlichen Vergleich der Ergebnisse aller Aargauer Gemeinden unabhängig ihrer Praxis hinsichtlich einer Entnahme aus der Aufwertungsreserve. Das kumulierte Ergebnis pro Einwohner der Gemeinde Eggenwil beträgt über den dargestellten Zeitraum 2451 Franken. Damit ist der Ausgleich erreicht. Grafik: Auswertung Früherkennung Finanzhaushalt Eggenwil 2026 der kantonalen Finanzaufsicht Gemeinden vom 02.06.2026
Kennwert Operatives Ergebnis pro Einwohner: Die Darstellung des operativen Ergebnisses ermöglicht einen einheitlichen Vergleich der Ergebnisse aller Aargauer Gemeinden unabhängig ihrer Praxis hinsichtlich einer Entnahme aus der Aufwertungsreserve. Das kumulierte Ergebnis pro Einwohner der Gemeinde Eggenwil beträgt über den dargestellten Zeitraum 2451 Franken. Damit ist der Ausgleich erreicht. Grafik: Auswertung Früherkennung Finanzhaushalt Eggenwil 2026 der kantonalen Finanzaufsicht Gemeinden vom 02.06.2026

Kennwert Selbstfinanzierungsgrad (Finanzierung)

Kennwert Selbstfinanzierungsgrad (Finanzierung): Der Selbstfinanzierungsgrad sagt aus, welcher Anteil der Nettoinvestitionen aus eigenen Mitteln finanziert werden kann. Jährliche Schwankungen sind nicht ungewöhnlich, langfristig sollte jedoch ein Selbstfinanzierungsgrad von 100 Prozent angestrebt werden. Liegt der Selbstfinanzierungsgrad über 200 Prozent oder unter -200 Prozent, wird dies in der Grafik nicht mehr angezeigt. Sind die Nettoinvestitionen negativ, wird kein Selbstfinanzierungsgrad berechnet. Der Selbstfinanzierungsgrad der Gemeinde Eggenwil beträgt im Durchschnitt 138 Prozent. Damit liegt er über dem Durchschnitt aller Gemeinden (51 Prozent) und über dem Niveau vergleichbarer Gemeinden (45 Prozent). Grafik: Auswertung Früherkennung Finanzhaushalt Eggenwil 2026 der kantonalen Finanzaufsicht Gemeinden vom 02.06.2026
Kennwert Selbstfinanzierungsgrad (Finanzierung): Der Selbstfinanzierungsgrad sagt aus, welcher Anteil der Nettoinvestitionen aus eigenen Mitteln finanziert werden kann. Jährliche Schwankungen sind nicht ungewöhnlich, langfristig sollte jedoch ein Selbstfinanzierungsgrad von 100 Prozent angestrebt werden. Liegt der Selbstfinanzierungsgrad über 200 Prozent oder unter -200 Prozent, wird dies in der Grafik nicht mehr angezeigt. Sind die Nettoinvestitionen negativ, wird kein Selbstfinanzierungsgrad berechnet. Der Selbstfinanzierungsgrad der Gemeinde Eggenwil beträgt im Durchschnitt 138 Prozent. Damit liegt er über dem Durchschnitt aller Gemeinden (51 Prozent) und über dem Niveau vergleichbarer Gemeinden (45 Prozent). Grafik: Auswertung Früherkennung Finanzhaushalt Eggenwil 2026 der kantonalen Finanzaufsicht Gemeinden vom 02.06.2026

Kennwert Selbstfinanzierungsanteil (Leistungsfähigkeit)

Kennwert Selbstfinanzierungsanteil (Leistungsfähigkeit): Der Selbstfinanzierungsanteil zeigt auf, welcher Anteil des Ertrags zur Finanzierung der Investition oder zum Abbau von Schulden aufgewendet werden kann. Diese Kennzahl zeigt somit den finanziellen Spielraum der Gemeinde. Der Wert sollte längerfristig nicht unter 10 Prozent liegen. Ist der Wert negativ, wird dies in der Grafik nicht dargestellt. Der Selbstfinanzierungsanteil der Gemeinde Eggenwil beträgt im Durchschnitt 21 Prozent. Damit liegt er über dem Durchschnitt aller Gemeinden (9 Prozent) und über dem Niveau vergleichbarer Gemeinden (7 Prozent). Grafik: Auswertung Früherkennung Finanzhaushalt Eggenwil 2026 der kantonalen Finanzaufsicht Gemeinden vom 02.06.2026
Kennwert Selbstfinanzierungsanteil (Leistungsfähigkeit): Der Selbstfinanzierungsanteil zeigt auf, welcher Anteil des Ertrags zur Finanzierung der Investition oder zum Abbau von Schulden aufgewendet werden kann. Diese Kennzahl zeigt somit den finanziellen Spielraum der Gemeinde. Der Wert sollte längerfristig nicht unter 10 Prozent liegen. Ist der Wert negativ, wird dies in der Grafik nicht dargestellt. Der Selbstfinanzierungsanteil der Gemeinde Eggenwil beträgt im Durchschnitt 21 Prozent. Damit liegt er über dem Durchschnitt aller Gemeinden (9 Prozent) und über dem Niveau vergleichbarer Gemeinden (7 Prozent). Grafik: Auswertung Früherkennung Finanzhaushalt Eggenwil 2026 der kantonalen Finanzaufsicht Gemeinden vom 02.06.2026

Kennwert Investitionsanteil

Kennwert Investitionsanteil: Der Investitionsanteil entspricht dem Verhältnis der Bruttoinvestitionen zu den Gesamtausgaben und zeigt die Intensität der Investitionstätigkeit. Ein tiefer Wert (< 10 Prozent) kann ein Hinweis dafür sein, dass der Substanzerhalt der kommunalen Anlagen gefährdet ist bzw. ein Investitionsstau droht. Der Investitionsanteil der Gemeinde Eggenwil beträgt über die vier Jahre im Durchschnitt 20 Prozent. Damit liegt er über dem Durchschnitt aller Gemeinden (14 Prozent) sowie über dem Niveau vergleichbarer Gemeinden (14 Prozent). Grafik: Auswertung Früherkennung Finanzhaushalt Eggenwil 2026 der kantonalen Finanzaufsicht Gemeinden vom 02.06.2026
Kennwert Investitionsanteil: Der Investitionsanteil entspricht dem Verhältnis der Bruttoinvestitionen zu den Gesamtausgaben und zeigt die Intensität der Investitionstätigkeit. Ein tiefer Wert (< 10 Prozent) kann ein Hinweis dafür sein, dass der Substanzerhalt der kommunalen Anlagen gefährdet ist bzw. ein Investitionsstau droht. Der Investitionsanteil der Gemeinde Eggenwil beträgt über die vier Jahre im Durchschnitt 20 Prozent. Damit liegt er über dem Durchschnitt aller Gemeinden (14 Prozent) sowie über dem Niveau vergleichbarer Gemeinden (14 Prozent). Grafik: Auswertung Früherkennung Finanzhaushalt Eggenwil 2026 der kantonalen Finanzaufsicht Gemeinden vom 02.06.2026

Kennwert Normsteuerertrag pro Einwohner

Kennwert Normsteuerertrag pro Einwohner: Der Normsteuerertrag wird gemäss § 5 Abs. 2 des Finanzausgleichsgesetzes (FiAG; SAR 615.200) berechnet und stellt ein Mass für die Ressourcenstärke der Gemeinde dar. Der Normsteuerertrag pro Kopf der Gemeinde Eggenwil betrug per Ende 2025 3267 Franken. Gegenüber dem Jahr 2022 entspricht dies einer Erhöhung um 9,3 Prozent. Der Eggenwiler Normsteuerertrag liegt über dem Durchschnitt aller Gemeinden (3120 Franken) und über dem Niveau vergleichbarer Gemeinden (2684 Franken). Grafik: Auswertung Früherkennung Finanzhaushalt Eggenwil 2026 der kantonalen Finanzaufsicht Gemeinden vom 02.06.2026
Kennwert Normsteuerertrag pro Einwohner: Der Normsteuerertrag wird gemäss § 5 Abs. 2 des Finanzausgleichsgesetzes (FiAG; SAR 615.200) berechnet und stellt ein Mass für die Ressourcenstärke der Gemeinde dar. Der Normsteuerertrag pro Kopf der Gemeinde Eggenwil betrug per Ende 2025 3267 Franken. Gegenüber dem Jahr 2022 entspricht dies einer Erhöhung um 9,3 Prozent. Der Eggenwiler Normsteuerertrag liegt über dem Durchschnitt aller Gemeinden (3120 Franken) und über dem Niveau vergleichbarer Gemeinden (2684 Franken). Grafik: Auswertung Früherkennung Finanzhaushalt Eggenwil 2026 der kantonalen Finanzaufsicht Gemeinden vom 02.06.2026

Fazit: Weiterhin geringfügiges Risiko für kritische finanzielle Entwicklung

Wie dem Fazit aus dem vorliegenden Befund des Kantons vom 2. Juni 2026 entnommen werden kann, besteht für die Gemeinde Eggenwil aufgrund der bewerteten Kennzahlen bezüglich Nettoschuld pro Einwohner, operatives Ergebnis pro Einwohner, Selbstfinanzierungsgrad (Finanzierung), Selbstfinanzierungsanteil (Leistungsfähigkeit), Investitionsanteil und Normsteuerertrag pro Einwohner weiterhin ein geringes Risiko für eine kritische finanzielle Entwicklung. Dieser Befund deckt sich mit der gemeindeinternen respektive eigenen Einschätzung von Gemeinderat und Verwaltungsleitung. Selbstverständlich wird die Gemeindebehörde auch weiterhin die Entwicklung des Finanzhaushalts genau im Auge behalten.

Vorsicht beim Baden in der Reuss – Regeln der SLRG

Im Sommer lockt das schöne und warme Wetter viele Leute zur Abkühlung ins Wasser. So lädt etwa in der Eggenwiler Reussschlaufe der im Jahr 2005 zwischen den beiden Inseln im Auengebiet Foort angelegte Picknickplatz mit Feuerstelle und Badestrand zum Verweilen an und Baden in der Reuss ein.

Dabei ist allerdings auch Vorsicht geboten. Laut Statistik der Schweizerischen Lebensrettungs-Gesellschaft SLRG ertrinken in der Schweiz durchschnittlich jedes Jahr rund 50 Personen, wobei die Unfälle zum grössten Teil in Seen und Flüssen passieren. Zudem ist Ertrinken die zweithäufigste Unfall-Todesursache bei Kindern, wobei diese häufig lautlos ertrinken. Zu den tödlichen Unglücken kommen noch zahlreiche Fälle von Beinahe-Ertrinken hinzu, die mitunter schwerwiegende Auswirkungen auf das weitere Leben haben.

Die einfachen und einprägsamen Verhaltensregeln der SLRG richten sich an alle Personen, die sich am, im und auf dem Wasser aufhalten. Ziel der Regeln ist es, Wasserbegeisterte für den richtigen Umgang mit dem nassen Element zu sensibilisieren. Die 3x6 Präventionsregeln der SLRG – 6 Baderegeln, 6 Flussregeln und 6 Freitauchregeln – können unter www.slrg.ch abgerufen werden und stehen dort auch in den gängigsten Fremdsprachen zur Verfügung.

 Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi
Gemeindeschreiber & Verwaltungsleiter
Eggenwil, 25. Juni 2026

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