Gemeindemitteilung vom 25.06.2026
Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe – seit gestern Mittwochabend, 24. Juni 2026, gilt auf dem gesamten Kantonsgebiet Aargau die Gefahrenstufe 4 von 5: Grosse Waldbrandgefahr; Einwandfreies Trinkwasser; Erteilte Sonder- respektive Zusatzbewilligung für Baustelleninstallation auf Schulareal; Früherkennung 2026 – Analyse und Beurteilung der Finanzlage der Gemeinde Eggenwil durch den Kanton; Vorsicht beim Baden in der Reuss – Regeln der SLRG
Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe – seit gestern Mittwochabend, 24. Juni 2026, gilt auf dem gesamten Kantonsgebiet Aargau die Gefahrenstufe 4 von 5: Grosse Waldbrandgefahr
Vertreterinnen und Vertreter der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) und des Kantonalen Führungsstabs (KFS AG) haben eine Lagebeurteilung der Gefahr von Waldbränden vorgenommen und beschlossen, die Gefahrenstufe auf die Stufe 4 «grosse Waldbrandgefahr» zu erhöhen. Der Grund für diesen Entscheid ist die weiter verschärfte Trockenheitssituation und die Prognosen für die kommenden Tage, die weiterhin trockenes Wetter voraussagen. Die hohen Temperaturen erhöhen die Gefahr zusätzlich. Niederschläge, die zu einer Entschärfung der Situation beitragen könnten, sind in den nächsten Tagen nicht zu erwarten.
Feuerverbot im Wald und im Abstand von 50 Metern zum Waldrand
Aufgrund der nun neu festgesetzten Gefahrenstufe 4 «grosse Waldbrandgefahr» hat das DGS bis auf Weiteres für das gesamte Kantonsgebiet ein Feuerverbot im Wald und im Abstand von bis zu 50 Metern zum Waldrand verfügt. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern. Das Verwenden von Gas- und Elektrogrills ist bei vorsichtigem Einsatz zulässig. Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.
Der technische Dienst hat an allen betroffenen öffentlichen Plätzen auf dem Gemeindegebiet Eggenwil entsprechende Hinweistafeln angebracht.
Das nachstehend abrufbare Merkblatt bietet einen vereinfachten Überblick über das Verhalten bei Trockenheit respektive bei Gefahrenstufe 4:
Weitere Informationen zur aktuellen Waldbrandgefahr in der Schweiz finden sich auf dem Naturgefahrenportal des Bundes.
Die Gemeindebehörde dankt der Bevölkerung für die verantwortungsvolle Kooperation und das Verständnis.
Einwandfreies Trinkwasser
Im Rahmen der periodischen Eigenkontrolle des Trinkwassers im ersten Halbjahr 2026 mit den Untersuchungsschwerpunkten Mineralisation, Nitrat, Pflanzenschutzmittelrückstände und Mikrobiologie, wurden während des Untersuchungszeitraums vom 19. Mai bis 10. Juni beim Reservoir Bürgisserberg, Zufluss QWPW Bürgisserberg (vor und nach der UV-Anlage) sowie bei den Netzstellen Nieder- und Hochzone (Dorf und Hofor) der Wasserversorgung Eggenwil Proben entnommen. Laut vorliegendem Bericht des kantonalen Amts für Verbraucherschutz, Lebensmittelkontrolle, ergaben sämtliche Proben einwandfreie Befunde.
Erteilte Sonder- respektive Zusatzbewilligung für Baustelleninstallation auf Schulareal
Unter Auflagen und Bedingungen hat der Gemeinderat Rustem und Irena Sharipov-Jakupow, Künten, im Zusammenhang mit dem rechtskräftig bewilligten Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Parzelle Nr. 895, Flurgebiet «Steimatt», Kustergasse 13, die Sonder- respektive Zusatzbewilligung für die Teilnutzung der im Eigentum der Einwohnergemeinde Eggenwil stehenden Schulanlage auf Parzelle Nr. 230 innerhalb eines abgesperrten Streifens entlang der östlichen beziehungsweise bergseitigen Nachbarparzellen Nrn. 468, 226, 895 und 437 für die Baustelleninstallationen (Baupiste, Umschlagplatz, Baukran, Baubaracke, Materialdepot und teilweise Parkplätze) befristet bis 31. März 2027 erteilt.
Früherkennung 2026 – Analyse und Beurteilung der Finanzlage der Gemeinde Eggenwil durch den Kanton
Mit der Neuausrichtung der kantonalen Finanzaufsicht per Anfang 2019 wurde nach § 27c Abs. 3 der Finanzverordnung (FiV; SAR 617.113) ein System zur Früherkennung von Fehlentwicklungen bei den Finanzhaushalten der Gemeinden eingeführt. Die Bewertung wird den Gemeinderäten jeweils ergänzend zur Beurteilung des Budgets (siehe dazu auch Gemeindemitteilung vom 21. Mai 2026) zur Kenntnis gebracht. Die den Zeitraum von sieben Jahren umfassenden Auswertungen sollen den Gemeinden eine zusätzliche Unterstützung bei der Analyse und Beurteilung ihrer Finanzlage bieten. Die Einschätzung erfolgt auf der Basis der letzten drei Jahresabschlüsse, des aktuellen Budgets sowie ausgewählter Angaben im aktuellen Aufgaben- und Finanzplan. Der Investitionsanteil sowie der Normsteuerertrag werden für die letzten vier Rechnungsjahre ausgewiesen.
Kennwert Nettoschuld pro Einwohner
Kennwert Operatives Ergebnis pro Einwohner
Kennwert Selbstfinanzierungsgrad (Finanzierung)
Kennwert Selbstfinanzierungsanteil (Leistungsfähigkeit)
Kennwert Investitionsanteil
Kennwert Normsteuerertrag pro Einwohner
Fazit: Weiterhin geringfügiges Risiko für kritische finanzielle Entwicklung
Wie dem Fazit aus dem vorliegenden Befund des Kantons vom 2. Juni 2026 entnommen werden kann, besteht für die Gemeinde Eggenwil aufgrund der bewerteten Kennzahlen bezüglich Nettoschuld pro Einwohner, operatives Ergebnis pro Einwohner, Selbstfinanzierungsgrad (Finanzierung), Selbstfinanzierungsanteil (Leistungsfähigkeit), Investitionsanteil und Normsteuerertrag pro Einwohner weiterhin ein geringes Risiko für eine kritische finanzielle Entwicklung. Dieser Befund deckt sich mit der gemeindeinternen respektive eigenen Einschätzung von Gemeinderat und Verwaltungsleitung. Selbstverständlich wird die Gemeindebehörde auch weiterhin die Entwicklung des Finanzhaushalts genau im Auge behalten.
Vorsicht beim Baden in der Reuss – Regeln der SLRG

Im Sommer lockt das schöne und warme Wetter viele Leute zur Abkühlung ins Wasser. So lädt etwa in der Eggenwiler Reussschlaufe der im Jahr 2005 zwischen den beiden Inseln im Auengebiet Foort angelegte Picknickplatz mit Feuerstelle und Badestrand zum Verweilen an und Baden in der Reuss ein.
Dabei ist allerdings auch Vorsicht geboten. Laut Statistik der Schweizerischen Lebensrettungs-Gesellschaft SLRG ertrinken in der Schweiz durchschnittlich jedes Jahr rund 50 Personen, wobei die Unfälle zum grössten Teil in Seen und Flüssen passieren. Zudem ist Ertrinken die zweithäufigste Unfall-Todesursache bei Kindern, wobei diese häufig lautlos ertrinken. Zu den tödlichen Unglücken kommen noch zahlreiche Fälle von Beinahe-Ertrinken hinzu, die mitunter schwerwiegende Auswirkungen auf das weitere Leben haben.
Die einfachen und einprägsamen Verhaltensregeln der SLRG richten sich an alle Personen, die sich am, im und auf dem Wasser aufhalten. Ziel der Regeln ist es, Wasserbegeisterte für den richtigen Umgang mit dem nassen Element zu sensibilisieren. Die 3x6 Präventionsregeln der SLRG – 6 Baderegeln, 6 Flussregeln und 6 Freitauchregeln – können unter www.slrg.ch abgerufen werden und stehen dort auch in den gängigsten Fremdsprachen zur Verfügung.
Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi
Gemeindeschreiber & Verwaltungsleiter
Eggenwil, 25. Juni 2026
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