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Gemeindemitteilung vom 03.06.2020

Spezialsammelabend vom 5. Juni abgesagt – Papier- und Kartonsammlung findet statt; Corona-Pandemie: Steuerliche Massnahmen für natürliche Personen; Anmeldefrist für kommunale Tagesstrukturen 1. Semester Schuljahr 2020/21 bis 12. Juni; Unterstützungsbeiträge für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung; Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern; Angebot für private Gartenholzereien; Geschwindigkeitskontrolle auf der Kantonsstrasse; Gemeindeverwaltung bleibt an Fronleichnam, 11. Juni, geschlossen

Spezialsammelabend vom 5. Juni abgesagt – Papier- und Kartonsammlung findet statt

Wie bereits mit Newsletter vom 16. April mitgeteilt, ist der am kommenden Freitag, 5. Juni, geplante traditionelle Spezialsammelabend auf dem Dorfplatz mit Festwirtschaft des Sportvereins aufgrund der Corona-Schutzmassnahmen ersatzlos abgesagt. Die ebenfalls an diesem Abend gemäss Abfall-Kalender 2020 angekündigte Papier- und Kartonsammlung findet hingegen statt. Altpapier wie Zeitungen, Illustrierte, Verpackungspapier ohne Kunststoff sowie unbeschichteter Karton wie Schachteln, Früchte-/Gemüsekartons etc. können zwischen 16 und 19 Uhr im Container beim Dorfplatz deponiert werden.

Es ist vorgesehen, im kommenden Jahr wiederum eine Spezialsammlung im gewohnten Rahmen durchzuführen. Dies seit 2010 im Sinne eines ergänzenden Angebots: Grundsätzlich können ausgediente Elektro-/ Elektronikgeräte und Leuchtmittel sowie Sonderabfälle aus Haushalten wie Farben, Lösungs- und Reinigungsmittel, Pestizide oder Medikamente jederzeit und kostenlos bei den Verkaufsstellen (Verkaufsgeschäfte, Drogerien/Apotheken) zurückgegeben werden. Hersteller und Handel sind gesetzlich zur Rücknahme verpflichtet. Die jeweiligen Sammelstellen, Typen/Arten der Abfälle/Wertstoffe sowie weitere Informationen sind auf der letzten Seite des Abfall-Kalenders ersichtlich.

Corona-Pandemie: Steuerliche Massnahmen für natürliche Personen

Gestützt auf das vom Regierungsrat am 1. April beschlossene kantonale Notrecht setzt das Kantonale Steueramt zur Unterstützung der durch die Corona-Pandemie belasteten Steuerpflichtigen die nachfolgend beschriebenen Massnahmen um. Diese gelten sowohl für die Kantons- und Gemeindesteuern als auch (mit Ausnahme von Ziffer 8) für die direkten Bundessteuern. Für Bezugshandlungen der Kantons- und Gemeindesteuern der natürlichen Personen sind die Gemeinden zuständig.

  1. Einreichen der Steuererklärung: Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2019 wurde für die unselbständig erwerbenden Personen (Formular C) bis zum 30. Juni 2020 verlängert. Die Einreichungsfrist für die selbstständig erwerbenden Personen (Formular A) sowie Landwirte (Formular B) wird bis zum 30. September 2020 verlängert. Es muss kein Gesuch für Fristerstreckung eingereicht werden. Die Steuerbehörde ist jedoch dankbar, wenn die Steuererklärungen trotzdem so rasch als möglich eingereicht werden.
     
  2. Die provisorischen Steuerrechnungen 2020 beruhen auf den Einkünften, die in der Vergangenheit erzielt wurden und sind deshalb möglicherweise zu hoch. Mit dem kantonalen Steuerrechner können die voraussichtlich geschuldeten Steuern berechnet werden. Die Steuerpflichtigen sind gebeten, sich bei einer angezeigten Anpassung der provisorischen Steuerrechnung beim Gemeindesteueramt zu melden.
     
  3. Verzugszinsen bei verspäteter Bezahlung der Steuerrechnung: Vom 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 ist bei verspäteter Bezahlung der Steuern, die in diesem Zeitraum fällig werden, kein Verzugszins geschuldet.
     
  4. Mahn- und Betreibungsstopp: Für Steuerforderungen gilt ein Mahn- und Betreibungsstopp bis zum 30. Juni 2020. Das bedeutet, dass bis dahin keine Mahnungen zugestellt und keine neuen Betreibungen eingeleitet werden. Der Mahn- und Betreibungsstopp dauert somit länger als der vom Bundesrat beschlossene Rechtsstillstand bis zum 4. April 2020.
     
  5. Können die Steuern nicht fristgerecht bezahlt werden, ist ein Gesuch um Stundung oder Teilzahlung bei der Abteilung Finanzen einzureichen. Entsprechende Gesuche im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie werden kulant behandelt.
     
  6. Die von der Steuerverwaltung festgesetzten behördlichen Fristen zur Einreichung von Unterlagen usw. können auf Gesuch hin erstreckt werden. Die Steuerbehörde behandelt diese Gesuche kulant.
     
  7. Zu beachten ist, dass im Unterschied zur behördlichen die gesetzliche Frist (Frist zur Erhebung von Einsprache, Rekurs, Beschwerde usw.) nicht erstreckt werden kann.
     
  8. Ist ein Unternehmen infolge der Corona-Pandemie durch eine behördlich angeordnete Betriebsschliessung betroffen oder erleidet es nachweislich einen massiven Umsatzeinbruch, kann im Jahresabschluss 2019 eine Rückstellung gebildet werden. Das kantonale Departement Finanzen und Ressourcen regelt die Voraussetzungen für die Rückstellung.

Anmeldefrist für kommunale Tagesstrukturen 1. Semester Schuljahr 2020/21 bis 12. Juni

Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung der Gemeinde Eggenwil

Auch im kommenden Schuljahr steht den Eggenwiler Schülerinnen und Schülern im Rahmen der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung ein attraktives Betreuungs- und Förderangebot zur Verfügung. Das Anmeldeformular für die kommunalen Tagesstrukturen – betreuter Mittagstisch, Nachmittagsbetreuung und Aufgabenhilfe – kann unter der Rubrik Bildung/Schulen > Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung heruntergeladen werden. Die Eltern wurden mit einem persönlichen Schreiben der Schulleitung informiert. Das Schulsekretariat nimmt die Anmeldungen gerne bis 12. Juni entgegen.

Unterstützungsbeiträge für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung

Gestützt auf das Reglement über die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung der Gemeinde Eggenwil (Kinderbetreuungsreglement, KBR) sowie das Reglement über die Unterstützungsbeiträge der Gemeinde Eggenwil an die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung (Elternbeitragsreglement, EBR) können seit 1. August 2018 erwerbstätige Erziehungsberechtigte mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Gemeinde Eggenwil für ihre Kinder bis zum Abschluss der Primarschule zusätzliche Unterstützungsbeiträge bei den Sozialen Diensten beantragen, dies unabhängig vom Betreuungsort. Anspruch besteht, wenn eine verbindliche Anmeldung für das kommunale Betreuungsangebot und/oder ein Vertrag mit einer anerkannten Kindertagesstätte/Tagesfamilie vorliegt, die Erwerbstätigkeit – unter gewissen Umständen auch die Erstausbildung oder die Aus- und Weiterbildung – bei zwei Erziehungsberechtigten insgesamt mindestens 120 Prozent oder bei Alleinerziehenden mindestens 20 Prozent beträgt, Betreuungs- und Arbeitszeiten identisch sind, kein steuerbares Vermögen vorliegt und keine offenen fälligen Steuerausstände bestehen.

Die Tarife für die Inanspruchnahme von subventionierten Betreuungseinrichtungen sind im Anhang 1 EBR ersichtlich. Der Gemeindebeitrag ist abgestuft und richtet sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit respektive der Höhe des bereinigten steuerbaren Einkommens der Anspruchsberechtigten gemäss Anhang 2 EBR.

Die kommunalen Rechtsgrundlagen, das Gesuchsformular für Unterstützungsbeiträge, die Übersicht über das aktuelle Angebot an kommunalen Tagesstrukturen sowie weitere Informationen rund um die Themen Familie und Kinderbetreuung können ebenfalls unter der Rubrik Bildung/Schulen > Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung abgerufen werden. Bei Fragen steht gerne auch die Abteilung Soziale Dienste, 056 641 90 97, zur Verfügung.

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Wegen werden gebeten, überhängende Bäume, Hecken und Sträucher so zurückzuschneiden, dass Äste bis auf 4.50 Meter Höhe über der Fahrbahn nicht in den Strassenraum hineinragen. Dazu gehören auch Strassen und Wege, die im Eigentum Privater stehen und dem Gemeingebrauch zugänglich sind (öffentliche Fuss- und/oder Fahrwegrechte). Über Gehwegen hat die Höhe mindestens 2.50 Meter zu betragen. Verkehrssignale, Strassenlampen und Strassenbezeichnungen dürfen nicht verdeckt und der Zugang zu den Hydranten und anderen öffentlichen Anlagen muss dauernd gewährleistet sein. Im Bereich von Einmündungen, Ausfahrten und Kreuzungen sind die gesetzlich festgelegten Sichtzonen einzuhalten.

Angebot für private Gartenholzereien

Auf Wunsch erledigt der Forstbetrieb gerne auch Gartenholzereien für Private (Fällen von Bäumen, Baumkronenschnitte und Heckenpflege). Nähere Informationen sind unter der Rubrik Wald und bei Revierförster Urs Huber unter 079 241 61 40 oder per E-Mail forstbetrieb@jonen.ch erhältlich.

Geschwindigkeitskontrolle auf der Kantonsstrasse

Am 26. Mai führte die Regionalpolizei Bremgarten zum vierten Mal in diesem Jahr eine Geschwindigkeitskontrolle auf der Innerortstrecke der Kantonsstrasse, diesmal auf Höhe Liegenschaft Badenerstrasse 24 in Fahrtrichtung Baden, durch. Zwischen 16 und 19 Uhr haben von 751 gemessenen Fahrzeugen deren 114 oder 15 Prozent die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten. Die gefahrenen Geschwindigkeiten der Übertretungen ergaben nach Abzug der Messtoleranz von 3 km/h folgendes Bild: Zwischen 51 bis 55 km/h: 87 Übertretungen, zwischen 56 bis 60 km/h: 19 Übertretungen, zwischen 61 bis 65 km/h: 4 Übertretungen und zwischen 66 bis 74 km/h: 4 Übertretungen. Der schnellste Lenker war mit einer toleranzbereinigten Geschwindigkeit von 71 km/h unterwegs. Dieser und drei weitere Fahrzeugführer wurden an die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten verzeigt.

Gemeindeverwaltung bleibt an Fronleichnam, 11. Juni, geschlossen

Gemeindeverwaltung und Postagentur bleiben an Fronleichnam kommenden Donnerstag, 11. Juni, geschlossen. Bei Todesfällen oder sonstigen dringenden Angelegenheiten ist Gemeindeschreiber Walter Bürgi unter 079 280 22 76 oder walter.buergi@eggenwil.ch erreichbar. Bei technischen Problemen (Wasserleitungsbruch, Stromunterbruch) steht Bruno Meier, Leiter technische Betriebe, unter 079 577 16 04 zur Verfügung.

Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 3. Juni 2020

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