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Gemeindemitteilung vom 18.10.2017

Ehemalige Deponie «Struss» ist weder überwachungs- noch sanierungsbedürftig; Ausschreibung der Kaminfegerkonzession 2018/2021; Einwandfreies Trinkwasser; Umfangreiche Sicherungsmassnahmen an der Kirchenmauer; Räbeliechtli-Umzug am 2. November; Beitrag 2017 für die Führung der SVA-Zweigstelle; Geschwindigkeitskontrolle auf der Oberdorfstrasse

Ehemalige Deponie «Struss» ist weder überwachungs- noch sanierungsbedürftig

Ehemalige Deponie Struss Eggenwil; Technische Untersuchung; Lage Baggersondierungen und Grundwasserbohrung; Stand 14.06.2017
Ehemalige Deponie Struss Eggenwil; Technische Untersuchung; Lage Baggersondierungen und Grundwasserbohrung; Stand 14.06.2017

Mit Gemeindemitteilung vom 1. Juni 2017 informierte der Gemeinderat über die Entwicklung der Kehrichtentsorgung von 1910 bis heute, die aktuelle Situation in Bezug auf die im kantonalen Kataster der belasteten Standorte (KBS) eingetragenen Grundstücke sowie über die technische Untersuchung der ehemaligen Deponie «Struss».

Abgesehen vom soeben sanierten Kugelfang der ehemaligen Schiessanlage, ist heute auf dem Gemeindegebiet einzig noch der Ablagerungsstandort auf der Parzelle Nr. 415 im Flurgebiet «Struss», talseitig der Kantonsstrasse zwischen Eggenwil und Bremgarten, im KBS eingetragen (Standort Nr. AA4066.0003-1). Da eine Gefährdung der Umwelt durch die ehemalige Deponie nicht ausgeschlossen werden konnte, wurde der Standort als untersuchungsbedürftig eingestuft.

Basierend auf den Erkenntnissen aus der vorangegangenen historischen Beurteilung erfolgte in den letzten Monaten die technische Untersuchung, um die Schadstoffbelastung im Untergrund und eine Gefährdung der Umwelt konkret eruieren zu können.

Bei den vier vorgenommenen Baggersondierungen wurde in den obersten drei Metern eine unverschmutzte künstliche Auffüllung vorgefunden. Die Sondierungen erreichten die Deponiesohle nicht. Bei der lehmhaltigen Schicht, welche in ungefähr 2.80 Meter Tiefe beginnt und in der auch Hangwasser austrat, handelt es sich vermutlich um eine Abdichtung des Deponiekörpers, so dass kein Hangwasser den Deponieinhalt durchströmt. Gestützt auf die historische Untersuchung ist davon auszugehen, dass in grösserer Tiefe noch Deponiematerial mit Kehricht besteht. Jedoch kann bei einer so mächtigen Schicht ausgeschlossen werden, dass Deponiestoffe durch Kapillarkräfte in den Oberboden gelangen. Auch die Wurzeln der Obstbäume reichen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht in den vermutlich darunterliegenden Deponiekörper.

Die zusätzlich erfolgten zwei Beprobungen des Grundwassers im Abstrom zeigten keinerlei Auffälligkeiten. Auch diesbezüglich ist keine negative Einwirkung durch die Deponie feststellbar. Es handelt sich um ein sehr geringmächtiges Grundwasservorkommen; bei beiden Beprobungen wurde das Piezometer jeweils leergepumpt.

Aufgrund der Untersuchungsergebnisse gelangten die Fachgutachter zur Erkenntnis, dass die Schutzgüter Grundwasser und Boden weder aktuell noch zukünftig gefährdet sind. Die kantonale Abteilung für Umwelt hat den Bericht der technischen Untersuchung vom 3. Oktober 2017 geprüft und beurteilt. Demnach erlauben die Ergebnisse die Beurteilung des Standorts im aktuellen Zustand. In ihrer Stellungnahme vom 13. Oktober 2017 kommt die kantonale Sektion Abfallwirtschaft, Altlasten, Umweltlabor und Oberflächengewässer ebenfalls zum Schluss, dass die ehemalige Deponie «Struss» weder überwachungs- noch sanierungsbedürftig nach Artikel 8 der Altlasten-Verordnung (AltlV; SR 814.680) ist. Der Ablagerungsstandort ausserhalb des Baugebiets bleibt jedoch im Kataster der belasteten Standorte eingetragen. Der Eigentümer der betroffenen Parzelle Nr. 415 wurde entsprechend informiert.

Nachdem die Untersuchungen noch rechtzeitig abgeschlossen werden konnten, subventionieren Bund und Kanton die von der Gemeinde Eggenwil vorfinanzierten Kosten von rund 30 000 Franken mit gesamthaft 70 Prozent.

Ausschreibung der Kaminfegerkonzession 2018/2021

Im Kanton Aargau wird die Konzession zur Ausübung des Kaminfegerberufs auf Gemeindegebiet jeweils für vier Jahre durch den Gemeinderat erteilt. Die aktuelle Konzessionsperiode läuft Ende dieses Jahres aus. Folglich ist gestützt auf die §§ 19 ff. des aargauischen Brandschutzgesetzes (SAR 585.100) und die aargauische Kaminfegerverordnung (SAR 587.111) in der Gemeinde Eggenwil die Konzession für den Kaminfegerdienst per 1. Januar 2018 für die Amtsperiode 2018/2021 neu zu erteilen. Die amtliche Ausschreibung erfolgt in der kommenden Ausgabe des Bremgarter Bezirks-Anzeigers vom 20. Oktober 2017. Dieser können die Voraussetzungen zur Vergabe respektive das Anforderungsprofil entnommen werden. Der bisherige Konzessionsinhaber, Kaminfegermeister Heinz Schmid-Froidevaux, Bremgarten, gilt als angemeldet.

Einwandfreies Trinkwasser

Im Rahmen der periodischen Eigenkontrolle des Trinkwassers im zweiten Halbjahr 2017 mit Untersuchungsschwerpunkt Mikrobiologie wurden Mitte September bei den Netzstellen Nieder- und Hochzone (Dorf und Hohfoor) Proben entnommen. Laut vorliegendem Bericht des kantonalen Amts für Verbraucherschutz entsprachen die Resultate den Anforderungen an Trinkwasser gemäss der Hygieneverordnung. Alle Proben ergaben einen einwandfreien Befund.

Umfangreiche Sicherungsmassnahmen an der Kirchenmauer

Wie bereits mit Newsletter vom 1. Juni mitgeteilt, wurden an der über 100 Jahre alten talseitigen Bruchsteinstützmauer der historischen Eggenwiler Pfarrkirche St. Laurentius heikle Risse und Bewegungen festgestellt. Zur notwendigen Entlastung und Sicherung des nordöstlichen Mauerteils wurden Ende Mai die tangierten respektive gefährdeten Grundstücksflächen vor und hinter dem Mauerwerk mit einem Schutzzaun abgesperrt.

Sicherheitsabsperrung/Abgrabung Kirchenmauer Eggenwil - Situationsplan

Inzwischen wurde zur Sicherung und Verankerung des südöstlichen Teils der Stützmauer das dahinterliegende Erdreich sorgfältig um rund vier Meter bis zum Mauersockel abgegraben. Die Ausgrabungen wurden durch die Kantonsarchäologie vor Ort begleitet und untersucht. Die aufgefundenen menschlichen Knochen stammen vom ehemaligen «alten Friedhof», welcher nach jahrhundertelanger Nutzung Ende Mai 2012 unter Wahrung der Grabesruhe von 25 Jahren geräumt und gesamthaft aufgehoben worden war. In Absprache mit der Seelsorge und der Gemeinde werden die Gebeine in einen Sarg gelegt und vor dem Auffüllen wieder zur Ruhe gebettet. Nach der Humussierung wird auch die Beleuchtung wieder in Stand gestellt.

Weitere Informationen zu den laufenden Sicherungsmassnahmen können dem nachstehenden E-Paper des Bremgarter Bezirks-Anzeigers, Ausgabe vom 17. Oktober 2017, entnommen werden.

E-Paper Bremgarter Bezirks-Anzeiger vom 17.10.2017, Seite 5

Räbeliechtli-Umzug am 2. November

Am Donnerstagabend, 2. November, findet wiederum der Räbeliechtli-Umzug der Schule Eggenwil statt. Die Kinder starten mit ihren selbst geschnitzten Räbeliechtli um 18 Uhr beim Schulhaus. Die Route führt via Oberdorfstrasse, Dorfplatz, Buechstrasse, Tobelstrasse, Gyrenstrasse, Alte Badenerstrasse und Kustergasse wieder zurück zum Schulhaus (Schluss-Singen). Am Schluss des Umzugs singen die Kindergarten- und Schulkinder auf dem Schulhausplatz ihre Räbeliechtli-Lieder. Für die Kinder und die Zuschauer stehen Lebkuchen und Tee bereit. Während des Umzugs, das heisst bis um 18.45 Uhr, wird die Strassenbeleuchtung ausgeschaltet. Die Bevölkerung ist herzlich zum Zuschauen und Zuhören eingeladen.

Beitrag 2017 für die Führung der SVA-Zweigstelle

An die Kosten für die Führung der Zweigstelle der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau wird der Gemeinde für das Jahr 2017 auf der Basis der Bevölkerungszahl ein Beitrag von 1455 Franken ausgerichtet.

Geschwindigkeitskontrolle auf der Oberdorfstrasse

Am 12. September führte die Regionalpolizei Bremgarten zum zweiten Mal in diesem Jahr eine Geschwindigkeitskontrolle auf der Oberdorfstrasse, Höhe Liegenschaft Nr. 5, Fahrtrichtung talwärts, durch. Zwischen 13.40 und 15.40 Uhr haben von 40 gemessenen Fahrzeugen deren 8 oder 20 Prozent die zulässigeHöchstgeschwindigkeit von 30 km/h überschritten. Die gefahrenen Geschwindigkeiten der Übertretungen ergaben nach Abzug der Messtoleranz von 3 km/h folgendes Bild: Zwischen 31 bis 35 km/h: 5 Übertretungen und zwischen 36 bis 40 km/h: 3 Übertretungen. Der schnellste Lenker war mit netto 40 km/h unterwegs.

Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 18. Oktober 2017

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