Gemeindemitteilung vom 28.01.2021
Gemeindesteuerertrag 2020 erneut unter Budget; Steuererklärung 2020 – steuerliche Massnahmen infolge der Corona-Pandemie; Steuererklärungsdienst für ältere Menschen; Schülerinnen und Schüler der Mittelstufe leisten Hilfe; Sperrung der Eggenwilerstrasse infolge Sicherheitsholzerei; Unentgeltliche Rechtsauskunftsstelle – coronabedingte Änderung; Militärisches Aufgebotsplakat 2021; Landesweiter Sirenentest kommenden Mittwoch, 3. Februar; Geschwindigkeitskontrolle auf der Kantonsstrasse
Gemeindesteuerertrag 2020 erneut unter Budget
Mit 2,862 Millionen Franken liegt der Nettogemeindesteuerertrag 2020 um 149 000 Franken oder 4,9 Prozent unter dem Budget. Nur dank höheren Sondersteuern kann gegenüber der Vorjahresrechnung ein leichtes Plus von 19 000 Franken oder 0,7 Prozent verzeichnet werden. Seit 2018 gilt ein unveränderter kommunaler Steuerfuss von 103 Prozent.
Bei den Sondersteuern – bestehend aus Nachsteuern und Bussen, Grundstückgewinnsteuern, Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie Hundesteuern – resultiert ein Ertrag von 156 230 Franken gegenüber dem Budgetwert von 68 000 Franken. Im Vorjahr 2019 wurden 77 200 Franken vereinnahmt. Bezüglich der Grundstückgewinnsteuern ist zu beachten, dass es sich bei den Einnahmen von 114 600 Franken um den Nettowert nach Abgrenzung der Sicherung der Steuern aus Liegenschaftsverkäufen (gesetzliches Grundpfandrecht seit 1. Januar 2020) handelt.
Schon im Verlauf des letzten Jahres musste im Rahmen des Früherkennungssystems respektive aufgrund der Hochrechnungen davon ausgegangen werden, dass der budgetierte Steuerertrag 2020 nicht erreicht werden kann. Folglich wurde der zu erwartenden Entwicklung bereits in dem von der Einwohnergemeindeversammlung vom 27. November genehmigten Budget 2021 sowie in der Aufgaben- und Finanzplanung 2021 bis 2028 Rechnung getragen. Zudem hat der Gemeinderat in Anbetracht der kritischen Entwicklung des Finanzhaushalts und aufgrund der Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit den coronabedingten wirtschaftlichen Folgen im Frühling 2020 Sparmassnahmen in Abweichung zu den vom Souverän Ende 2019 genehmigten Budgetkrediten beschlossen (vgl. dazu auch Gemeindemitteilung vom 27. Mai 2020).
Die Steuerkraft pro Einwohner (auf 100 % umgerechneter Gemeindesteuersollbetrag, dividiert durch die Gesamteinwohnerzahl) stieg von 2658 Franken im Jahr 2019 auf 2685 Franken im Jahr 2020. Damit liegt die aktuelle Steuerkraft deutlich über dem Jahr 2016 mit 2483 Franken und im Bereich der Jahre 2015 mit 2694 Franken und 2017 mit 2688 Franken. In den Jahren 2012 bis 2014 lag sie allerdings bei über 2700 Franken.
Der Nettoausstand der Gemeindesteuern (provisorisch und definitiv veranlagt) betrug per Jahresende 285 000 Franken oder 10 Prozent (Vorjahr 7,8 %). Der Bruttoausstand belief sich auf 407 000 Franken oder 14,2 Prozent (10,6 %), wovon 34,9 Prozent (28,6 %) nicht in Verzug waren. Für verspätete Steuerzahlungen wurden 3500 Franken Verzugszinsen erhoben. Auf der anderen Seite entrichtete die Gemeinde Vergütungszinsen im Betrag von 850 Franken. Auch im Rechnungsjahr 2020 hat der Gemeinderat als Bezugsbehörde weder Steuererlasse noch Rückkäufe von Verlustscheinen unter ihrem Wert (Teilverzicht) bewilligt.
Der Bruttoausstandswert verglichen mit dem Sollbetrag des Rechnungsjahres 2020 betrug per Jahresende 13,7 Prozent (Vorjahr 10,7 %). Der Bezirk Bremgarten wies einen Steuerausstand von 14,2 Prozent (13,7 %) und der Kanton Aargau einen solchen von 14,4 Prozent (14 %) auf. Der Verlust (Erlasse und Verluste) bezogen auf den bereinigten Sollbetrag 2020 belief sich in Eggenwil auf 0,39 Prozent (0,08 %), im Bezirk Bremgarten auf 0,53 Prozent (0,48 %) und über den gesamten Kanton berechnet auf 0,34 Prozent (0,39 %).
Gemäss Steuergesetz fällt die Hälfte der vom kantonalen Steueramt verfügten Ordnungsbussen wegen Nichtabgabe der Steuererklärung den Gemeinden zu. Aus dem Rechnungsjahr 2020 ergibt sich für Eggenwil ein Gemeindeanteil von 5203 Franken (Vorjahr: 6041 Franken).
Steuererklärung 2020
Ende Januar wurde die Steuererklärung 2020 verschickt. Diese kann auch mit dem PC-Programm EasyTax 2020 erstellt werden. Die Software steht seit 25. Januar auf der Website des Kantonalen Steueramts zum Download bereit. Unselbstständig Erwerbende sowie Rentnerinnen und Rentner müssen die Steuererklärung bis 31. März abgeben, selbstständig Erwerbende bis 30. Juni.
Im November 2017 hat der Grosse Rat die Einführung von kostendeckenden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen beschlossen. Folglich gilt seit 1. Januar 2019 unter anderem eine Mahngebühr von 35 Franken bei nicht rechtzeitig eingereichter Steuererklärung. Eine zweite Mahnung kostet 50 Franken. Gesuche um Fristerstreckung sind nach wie vor kostenlos.
Die eingereichten Steuerunterlagen werden eingescannt und nach dem Einlesen vernichtet. Daher sind lediglich Kopien oder nicht mehr benötigte Belege einzureichen. Es ist nicht möglich, Dokumente zu retournieren. Bei Fragen steht die Abteilung Steuern gerne zur Verfügung.
Steuerliche Massnahmen infolge der Corona-Pandemie
Zur Entlastung der durch die Corona-Pandemie belasteten Steuerpflichtigen hat der Kanton steuerliche Massnahmen für die ganze Bevölkerung und alle Unternehmen im Aargau beschlossen. Die COVID-19-Massnahmen und deren Folgen für die Einkommenssteuer 2020 und 2021 können dem Merkblatt des Kantonalen Steueramts vom 8. Dezember 2020 / update 28. Januar 2021 entnommen werden.
Steuererklärungsdienst für ältere Menschen
Die Pro Senectute Aargau unterstützt ältere Menschen zu günstigen Konditionen beim Ausfüllen von einfachen Steuererklärungen. Die Dienstleistung wird von kompetenten Fachpersonen bei den Auftraggebenden zu Hause erbracht. Die Tarife orientieren sich am jeweiligen steuerbaren Einkommen und Vermögen. Weitere Informationen können dem Prospekt «Steuererklärungsdienst» entnommen werden, welcher im Gemeindehaus aufliegt. Bei Fragen ist die Pro Senectute, Beratungsstelle Bezirk Bremgarten, unter 056 622 75 12 oder bremgarten@ag.prosenectute.ch erreichbar. Selbstverständlich hilft auch das Gemeindesteueramt bei allen Fragen und Anliegen rund um das Thema Steuern weiter.
Schülerinnen und Schüler der Mittelstufe leisten Hilfe
Wer aus der Bevölkerung Hilfe benötigt, etwa beim Einfahrt freischaufeln, Hunde ausführen, Altglas entsorgen oder Auto putzen, kann sich gerne bei den Schülerinnen und Schülern der 5. und 6. Primarklasse über die E-Mail-Adresse klassentierp56@schuleeggenwil.ch melden. Die Entlöhnung erfolgt nach Ermessen und soll für die ersehnten Rennmäuse, die neuen Klassentiere, verwendet werden. Weitere Informationen können dem nachstehenden Flyer entnommen werden.
Primarschule Eggenwil, Mittelstufe – Flyer «Braucht Ihr Hilfe ?»
Sperrung der Eggenwilerstrasse infolge Sicherheitsholzerei
Infolge Zwangsnutzungs-Holzerei durch den Forstbetrieb auf den Parzellen Nrn. 2355, 2285 und 2354 im Bremgarter Waldgebiet «Bibelosholz», Höhe Liegenschaften Badenerstrasse 4/6, muss aus Sicherheitsgründen die Eggenwilerstrasse vom 8. bis 12. Februar für jeglichen Verkehr gesperrt werden. Die Sperrung ist ab 1. Februar signalisiert. Der Gemeinderat dankt den Verkehrsteilnehmern für das Verständnis.
Unentgeltliche Rechtsauskunftsstelle – coronabedingte Änderung
Entgegen der Gemeindemitteilung vom 3. Dezember 2020 steht die unentgeltliche Rechtsauskunftsstelle des Bezirks Bremgarten den Ratsuchenden coronabedingt bis auf Weiteres nur noch dienstags und telefonisch zur Verfügung. Die entsprechenden Daten und Telefonnummern können der auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik Recht/Justiz > Rechtsauskunft publizierten oder nachstehend abrufbaren Liste entnommen werden. Die Ratsuchenden sind gebeten, die angegebenen Telefonnummern nur für den angegebenen Zeitraum zu nutzen. Bei erhöhter Nachfrage ist es möglich, dass Anrufe nicht entgegengenommen werden können.
Unentgeltliche Rechtsauskunftsstelle Bezirk Bremgarten 2021 - coronabedingt telefonisch
Militärisches Aufgebotsplakat 2021
Die Schweizer Armee hat das Militärische Aufgebotsplakat 2021 mit den Fortbildungsdiensten der Truppe (WK) veröffentlicht. Dieses ist wie immer im Anschlagkasten beim Gemeindehaus publiziert, kann aber auch auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik Sicherheit > Militär oder nachstehend als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
Militärisches Aufgebot Fortbildungsdienste der Truppe 2021
Landesweiter Sirenentest kommenden Mittwoch, 3. Februar
Sirenen können Leben retten – wenn sie richtig funktionieren und die Bevölkerung weiss, was zu tun ist. Kommenden Mittwoch, 3. Februar, findet in der ganzen Schweiz von 13.30 bis spätestens 15.15 Uhr der alljährliche Sirenentest statt. Dabei wird die Funktionsbereitschaft der stationären und mobilen Sirenen des «Allgemeinen Alarms» und des «Wasseralarms» getestet. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Weitere Informationen und Hinweise zu den Verhaltensregeln im Ernstfall können unter www.sirenentest.ch abgerufen werden.
Ergänzend zum Alarmierungs- und Informationssystem mittels Sirenen und Radio alarmieren und informieren die Behörden die Bevölkerung bei Ereignissen auch via Alertswiss. Die Alertswiss-App gibt es kostenlos für Android- und für iOS-Systeme. Sie ist downloadbar im Google Play Store und im Apple Store.
Geschwindigkeitskontrolle auf der Kantonsstrasse
Am 25. Januar führte die Regionalpolizei Bremgarten zum ersten Mal in diesem Jahr eine Geschwindigkeitskontrolle auf der sich seit September 2020 im Umbau befindlichen Innerortstrecke der Kantonsstrasse, diesmal auf Höhe Bushaltestelle Dorfplatz in Fahrtrichtung Bremgarten, durch. Zwischen 12.45 und 15.10 Uhr haben von 307 gemessenen Fahrzeugen deren 3 oder 1 Prozent die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten. Der schnellste Lenker war mit einer toleranzbereinigten Geschwindigkeit von 52 km/h unterwegs.
Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 28. Januar 2021
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