Gemeindemitteilung vom 31.03.2021
Sanierung K 271 IO: Zu-/Wegfahrt bis/ab Erlismattweg und Pflanzerfeldstrasse ab sofort vorübergehend auch via Hübelgasse möglich; Öffentliche Auflage Baugesuch; Hundekontrolle 2021; 16 Robidogs auf dem Gemeindegebiet sollten ausreichen; Waldhütten-Vermietungen 2020 coronabedingt massiv eingebrochen; Öffnungszeiten und Pikettdienst über die Feiertage; Gemeinderat und Verwaltung wünschen allen Einwohnerinnen und Einwohnern ein frohes Osterfest
Sanierung K 271 IO: Zu-/Wegfahrt bis/ab Erlismattweg und Pflanzerfeldstrasse ab sofort vorübergehend auch via Hübelgasse möglich
Für die im Rahmen der Bauphase 11 der Kantonsstrassensanierung im Innerort laufenden Strassenbauarbeiten samt Erneuerung der Werkleitungen (Querungen Strassenentwässerung, Leitungsersatz Trinkwasser, Elektroblock und Beleuchtung) auf der talseitigen Fahrspur der K 271 ab Verzweigung Pflanzerfeldstrasse in Richtung Baden mussten beim Knoten «Freihof» umfassende Signalisationen installiert werden. Der motorisierte Verkehr wird derzeit einspurig auf der ost- respektive bergseitigen Fahrbahn mit Lichtsignalanlage geführt. Bei der Einmündung von Pflanzerfeldstrasse/Erlismatt in die Badenerstrasse gewährleistet eine dritte Lichtsignalanlage die Verkehrssicherheit, was bei hohem Verkehrsaufkommen zu einem Rückstau auf der Pflanzerfeldstrasse und dem Erlismattweg führt.
Zur Entlastung wird während der verbleibenden Bauzeit (Bauphasen 11-14) bis Februar 2022 der Absperrpfosten an der Hübelgasse entfernt, damit die Anwohner an Erlismattweg und Pflanzerfeldstrasse auch über die Hübelgasse, Unterdorf- und Kirchrainstrasse zu- und weggefahren können. Lastwagen sind von dieser temporären Verkehrsanordnung ausdrücklich ausgenommen; Motorwagen und Sattelmotorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen dürfen die Hübelgasse nicht befahren.
Der Gemeinderat bittet die Anwohner und Verkehrsteilnehmenden erneut um Nachsicht für unvermeidbare Behinderungen oder Unannehmlichkeiten und dankt für das Verständnis.
Öffentliche Auflage Baugesuch
Gestützt auf § 60 des Baugesetzes (BauG) und § 54 der Bauverordnung (BauV) wird das nachstehende publikationspflichtige Bauvorhaben veröffentlicht (amtliche Publikation im Bremgarter Bezirks-Anzeiger, Ausgabe vom 01.04.2021):
| Baugesuch Nr. | 2020/01 |
| Gesuchsteller/
Bauherrschaft: |
Hans Guggisberg-Aebersold,
Unterdorfstrasse 5, 5445 Eggenwil |
| Grundeigentümer: | Hans Guggisberg-Aebersold (Parzelle Nr. 89)
und Sonja Frei, Unterdorfstrasse 8a, 5445 Eggenwil (Parzelle Nr. 123) |
| Projektverfasser: | System Wolf AG, Christoph Uhr, Feffetstrasse 18, 9464 Rüthi SG |
| Bauvorhaben: | Abbruch Schopfgebäude Nr. 123 auf Parzelle Nr. 89 und Neubau Gemüselagerhalle auf bestehendem Kellerlagergebäude Nr. 202 inkl. neuer Zufahrt mit Stützmauer auf Parzelle Nr. 123 |
| Lage: | Parzellen Nrn. 89 und 123,
Unterdorfstrasse 5.5 und 8a.2 |
| Zone: | innerhalb der Bauzone, Dorfzone D |
| Zusatzbewilligung: | kantonale Abteilung für Baubewilligungen (Landwirtschaftsbetrieb) |
Das Baugesuch liegt vom 6. April bis 5. Mai 2021 bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Allfällige Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich in Papierform mit Begründung und Antrag beim Gemeinderat, 5445 Eggenwil, zu erheben. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden (§ 60 BauV).
Hundekontrolle 2021
Ende April wird die Hundetaxe 2021 im Betrag von 120 Franken in Rechnung gestellt. Die Hundehalter sind gebeten, sämtliche Mutationen wie die Abgabe oder Übernahme eines Hundes, Adressänderungen seitens des Hundehalters oder auch den Tod eines Hundes bis 16. April der Abteilung Einwohnerdienste, 056 641 90 97 oder einwohnerdienste@eggenwil.ch, sowie der nationalen Hundedatenbank «AMICUS» zu melden. Die Verwaltung wird folglich die entsprechende Mutation im Register vornehmen, und die Hundehalter erhalten keine unnötige Rechnung.
Seit Einführung des aktuellen Hundegesetzes verfügt der Kanton Aargau über eine Liste von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial. Personen, die sich einen Hund des gelisteten Rassetyps anschaffen möchten, haben beim kantonalen Veterinärdienst eine «Halteberechtigung neuer Listenhund» zu beantragen.
16 Robidogs auf dem Gemeindegebiet sollten ausreichen
Gegenwärtig leben in Eggenwil 81 Hunde. Auf dem Gemeindegebiet stehen insgesamt 16 Robidog-Behälter zur Verfügung. Die grosse Mehrheit der Hundehalter nutzt diese Einrichtungen ordnungsgemäss und leistet damit einen wertvollen Beitrag zur Sauberhaltung von Natur und Landschaft. Leider gibt es trotzdem immer wieder Hundehalter, die sich nicht um den von ihren Tieren zurückgelassenen Kot auf Strassen, Plätzen, Rabatten und Wiesen kümmern. Dies zum grossen Ärger von Fussgängern und Landwirten. Aber auch Rollstuhlfahrer sind von diesem Missstand betroffen.
Der Gemeinderat macht die fehlbaren Hundehalter einmal mehr auf die Bestimmungen des Polizeireglementes aufmerksam: «Tierhaltende haben dafür zu sorgen, dass der öffentliche und private Grund Dritter nicht durch ihre Tiere verunreinigt werden. Sie sind verpflichtet, den Kot ihrer Tiere aufzunehmen und sachgerecht zu entsorgen». Widerhandlungen gegen diese Vorschriften können vom Gemeinderat mit Geldbussen bis zu 2000 Franken bestraft werden.
Die Gemeindebehörde dankt im Namen Aller – Tier und Mensch – für die Kooperation und wünscht allen Zwei- und Vierbeinern weiterhin erfreuliche und erholsame Frühlingsspaziergänge.
Waldhütten-Vermietungen 2020 coronabedingt massiv eingebrochen

Wegen der COVID-19-Pandemie musste der Gemeinderat im vergangenen Jahr die Benützung der «Waldvilla Cheserholz» über Monate hinweg unter Schutzkonzept einschränken oder gänzlich untersagen. Hinzu kamen Feuerverbote aufgrund grosser Waldbrandgefahr Mitte April und Ende Juli 2020. Dementsprechend wurde die Waldhütte der Ortsbürgergemeinde lediglich 64 Mal vermietet (Vorjahr: 106 Vermietungen). 59 Mietverträge wurden annulliert.
Wie bei der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung, insbesondere dem Mittagstisch, hat die Gemeindebehörde auch bezüglich der Waldhütte kulant auf Annullationsgebühren bei Vertragsrücktritten verzichtet. Die verbuchten Mieteinnahmen 2020 beliefen sich dennoch auf 17 050 Franken. Dieser im Vergleich zum Vorjahr (22 120 Franken) verhältnismässig geringe Einbruch ist auf den Umstand zurückzuführen, dass zahlreiche Mieter auf eine Rückerstattung der vorausbezahlten Mietgebühren verzichtet und auf das laufende Jahr umgebucht haben. Folglich werden sich die Mindereinnahmen verzögert auf die Rechnung der Ortsbürgergemeinde negativ auswirken.
Öffnungszeiten und Pikettdienst über Ostern
Die Gemeindeverwaltung bleibt über Ostern ab morgen Donnerstag, 1. April, 16 Uhr, bis Dienstag, 6. April, 8 Uhr, geschlossen. Während der Feiertage ist bei Todesfällen oder sonstigen dringenden Angelegenheiten Gemeindeschreiber Walter Bürgi unter 079 280 22 76 oder walter.buergi@eggenwil.ch erreichbar. Bei technischen Problemen (Wasserleitungsbruch, Stromunterbruch) steht Bruno Meier, Leiter technische Betriebe, unter 079 577 16 04 zur Verfügung.

Gemeinderat und Verwaltung wünschen
allen Einwohnerinnen und Einwohnern
ein frohes Osterfest
Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 31. März 2021
Bitte denken Sie an die Umwelt, bevor Sie diese Nachricht drucken.
Die Gemeindemitteilungen und amtlichen Publikationen stehen jederzeit auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik Aktuelles/Archiv zur Verfügung. Im Archiv sind sämtliche Ausgaben seit Anfang 2004 über eine Suchfunktion nach Suchbegriff und/oder nach Datum/Zeitraum abrufbar.
Diese auch als Newsletter per E-Mail verschickte Gemeindemitteilung erreicht gegenwärtig rund 700 Abonnentinnen und Abonnenten.
Haben Sie Fragen, Hinweise, Kritik, Lob oder sonstige Anliegen an die Gemeinde? Dann zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Sie können dies einfach und unkompliziert mit einer Mail an die Gemeindekanzlei tun. Wir sind gerne für Sie da!