Gemeindemitteilung vom 07.09.2012
Hochwasserschutzprojekt liegt öffentlich auf; Erteilte Baubewilligungen; Leicht höhere Strompreise im kommenden Jahr; Verschiebung des Stichdatums für den Kindergarteneintritt; Feuerungskontrolle in der Messperiode 2011; Geschwindigkeitskontrolle auf der Kantonsstrasse
Hochwasserschutzprojekt liegt öffentlich auf
An der Referendumsabstimmung vom 26. September 2010 bestätigte das Eggenwiler Stimmvolk den Gemeindeversammlungsbeschluss vom 18. Juni 2010 und hiess den Verpflichtungskredit von brutto 2,15 Millionen Franken (Nettobelastung der Gemeinde von 610'000 Franken) für die Umsetzung des Hochwasserschutzprojekts gut. Nach unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist erwuchs der Urnenentscheid am 1. Oktober 2010 in Rechtskraft.
Das Wasserbauprojekt hat zum Ziel, das Siedlungsgebiet und Bauerwartungsland bis zu einem Jahrhunderthochwasser (HQ100) zu schützen und sämtliche in der kantonalen Gefahrenkarte Hochwasser aufgeführten Schutzdefizite zu beheben.
Kant. Gefahrenkarte Hochwasser - Gefahrenkarte Eggenwil
Kant. Gefahrenkarte Hochwasser - Schutzdefizitkarte Eggenwil
Hochwasserschutzprojekt Eggenwil - Auswirkungen auf Gefahrenkarte
Das Gesamtprojekt umfasst die Kalibervergrösserung der Dolung des Kreuzweidbachs im Weiler Hofor (Schutzdefizit Eg02), die Offenlegung und Renaturierung des Ibisguetbachs inklusive Massnahmen aus der Generellen Entwässerungsplanung (Schutzdefizite Eg04 und Eg04a), den Einbau eines Grobrechens am Junebach vor der Dolung Liegenschaft Buechstrasse 1 zur Retention von Schwemmholz (Schutzdefizit Eg06) sowie verschiedene bauliche Massnahmen am Junebach bei der Brücke im Unterdorf (Schutzdefizit Eg07a).
Hochwasserschutzprojekt Eggenwil Eg02 - Situationsplan
Hochwasserschutzprojekt Eggenwil Eg04/04a - Situationsplan
Hochwasserschutzprojekt Eggenwil Eg06 - Situationsplan
Hochwasserschutzprojekt Eggenwil Eg07a - Situationsplan
Nach den Besprechungen und Augenscheinen mit den betroffenen Grundeigentümern wurde das bereinigte Hochwasserschutzprojekt im Mai dieses Jahres den kantonalen Fachstellen zur Stellungnahme unterbreitet. In der Folge haben die kantonale Abteilung Landschaft und Gewässer (Sektion Natur und Landschaft), die Abteilung für Umwelt, die Abteilung Landwirtschaft (Sektion Strukturverbesserungen und Raumnutzung) sowie die Abteilung Wald (Sektion Jagd und Fischerei und Sektion Koordination und Ökologie) dem Bauvorhaben unter den üblichen Auflagen zugestimmt.
Die Projektpläne und technischen Berichte über alle vier Teilprojekte sowie die Landerwerbs- und Enteignungstabelle betreffend die Offenlegung/Renaturierung Ibisguetbach mit ausführlicher Aufforderung zur Rechtsanmeldung liegen nun gemäss § 95 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 120 Abs. 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen während 30 Tagen, das heisst vom 10. September bis 9. Oktober 2012, bei der Gemeindeverwaltung während der ordentlichen Bürozeiten öffentlich zur Einsichtnahme auf (vgl. auch amtliche Publikationen in den Ausgaben vom 7. September 2012 des Bremgarter Bezirks-Anzeigers und des Amtsblatts des Kantons Aargau). Das Wasserbauprojekt wurde am 21. August 2012 im Gelände profiliert.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, 5445 Eggenwil, zuhanden des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Landschaft und Gewässer, Sektion Wasserbau, gegen das Projekt Einwendung erheben. Einwendungen sind schriftlich und im Doppel einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Auf Einwendungen, welche diesen Anforderungen nicht genügen, wird nicht eingetreten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Einwendungsverfahren keine Parteientschädigung ausgerichtet wird.
Weitere Informationen zum Thema Hochwasserschutz
Erteilte Baubewilligungen
Unter Auflagen und Bedingungen wurden Baubewilligungen erteilt an:
Realestate-ch AG, c/o Immovendo, Wohlen, für den Neubau eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten auf den Parzellen Nrn. 196 und 869, Buechstrasse 15 A/B/C;
Gianpiero und Betty Pascali-Kisoso, Eggenwil, für die Verglasung des Sitzplatzes (unbeheizter Wintergarten) an der Westfassade des DEFH Gebäude Nr. 326 auf Parzelle Nr. 492, Pflanzerfeldstrasse 32A;
Thomas Vögeli und Maria Tsiplakova Vögeli, Eggenwil, für die Überdachung des Sitzplatzes an der Südfassade des DEFH Gebäude Nr. 348 auf Parzelle Nr. 847, Buechstrasse 7;
Markus und Johanna Käch-Brunner, Eggenwil, für den Neubau eines Zweifamilienhauses mit Biotop und Gartenhaus sowie die Errichtung einer Solarwärmeanlage auf Parzelle Nr. 34, Im Rebhügel 58/60.
Leicht höhere Strompreise im kommenden Jahr
Gemäss Stromversorgungsgesetz müssen die Strompreise (Netznutzung, Energie und Abgaben) jährlich neu berechnet und Ende August für das Folgejahr publiziert werden. Der Gemeinderat hat die Elektrizitätstarife 2013 im Rahmen der rechtlichen Vorgaben, der branchenüblichen Regeln und der Marktverhältnisse festgelegt. Demnach steigt der Strompreis für die Haushalte (Tarif KN) gesamthaft um durchschnittlich 1,9 Prozent. Beim Tarif GN (Gewerbe- und Industriekunden) ergibt sich eine Erhöhung um 1,5 Prozent. Im Einzelfall können die Preisanpassungen unterschiedlich ausfallen. Massgebend dafür sind die Bezugsmenge und das Verhältnis zwischen Hoch- und Niedertarifverbrauch.
Die AEW Energie AG als Vorlieferantin der Elektra Eggenwil sieht für die Netznutzung eine leichte Senkung der Preise vor. Die Energieeinkaufspreise erfahren aber eine Erhöhung, insbesondere beim Niedertarifbezug.
Die Swissgrid als Betreiberin des nationalen Übertragungsnetzes hat die Abgabe für die Systemdienstleistungen von bisher 0,46 auf 0,31 Rappen/Kilowattstunde (kWh) gesenkt.
Die vom Bundesamt für Energie jährlich festgelegte Abgabe für die kostendeckende Einspeisevergütung für die Produktion aus erneuerbaren Energieträgern (KEV) bleibt unverändert bei gesamthaft 0,45 Rappen/kWh inklusive des Zuschlages von 0,1 Rappen/kWh zur Finanzierung von Gewässerschutzmassnahmen.
Die Konzessionsgebühr zugunsten der Einwohnergemeinde (0,9 Rappen/kWh) bleibt auf dem bisherigen Stand.
Die Kosten der Netzverluste wurden bisher über die Energiepreise ausgeglichen. Neu müssen diese Kosten der Netznutzung belastet und der Energie gutgeschrieben werden. Damit die Bruttomarge ausgeglichen bleibt, werden trotz geringerem Einstandspreis die Netznutzungskosten im Niedertarif marginal erhöht. Infolge der Gutschrift für die Netzverluste müssen die Kosten für die Energielieferung nicht in dem Ausmass erhöht werden, wie dies den Gestehungskosten entsprechen würde. Schliesslich bleibt die Gesamtmarge der Elektra Eggenwil auf dem bisherigen Stand.
Die ab 1. Januar 2013 gültigen Tarife, insgesamt drei Preisblätter für drei Kundengruppen, sowie weitere Informationen können hier abgerufen werden. Auf den Tarifblättern sind die Preise für Netznutzung und Energie sowie sämtliche Abgaben zur Förderung erneuerbarer Energien und zum Schutz der Gewässer und Fische, Systemdienstleistungen und Konzessionsgebühren separat ausgewiesen. Weiter können auf der Strompreis-Webseite www.strompreis.elcom.admin.ch der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom – der «Preisüberwacherin» im Elektrizitätsbereich – die Strompreise der schweizerischen Stromversorgungsunternehmen angezeigt und miteinander verglichen werden. Für Fragen steht gerne auch die Gemeindeverwaltung zur Verfügung.
Verschiebung des Stichdatums für den Kindergarteneintritt
An der Volksabstimmung vom 11. März haben sich die Aargauer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger für das Vorhaben zur Stärkung der Volksschule ausgesprochen und den Änderungen der Kantonsverfassung und des Schulgesetzes zugestimmt. Damit wird unter anderem auf Beginn des Schuljahres 2013/2014 der bisher freiwillige Kindergartenbesuch für alle Kinder obligatorisch, der zweijährige Kindergarten als eigenständige Stufe in die Volksschule eingegliedert und der Eintrittsstichtag an die Mehrheit der übrigen Kantone angepasst. Für den Kanton Aargau verschiebt sich somit das Stichdatum (Geburtsdatum) für den Eintritt in den Kindergarten von heute 30. April auf den 31. Juli. Auf Antrag der Schulpflege hat der Gemeinderat entschieden, dass die Verschiebung gestaffelt erfolgt. Somit ergeben sich folgende Termine:
Kinder mit Geburtsdatum 1. Mai 2008 bis und mit 31. Mai 2009: Eintritt per August 2013
Kinder mit Geburtsdatum 1. Juni 2009 bis und mit 30. Juni 2010: Eintritt per August 2014
Kinder mit Geburtsdatum 1. Juli 2010 bis und mit 31. Juli 2011: Eintritt per August 2015
Die Eltern erhalten von der Schulleitung frühzeitig ein entsprechendes Schreiben mit den Anmeldeunterlagen.
Feuerungskontrolle in der Messperiode 2011
Im vergangenen Jahr wurden 131 von total 136 Ölheizungen sowie 34 Holzfeuerungsanlagen in der Gemeinde Eggenwil kontrolliert. Drei Öl- und zwei Holz-Anlagen mussten aus lufthygienischen Gründen (Russzahl, Ölanteile etc.) beanstandet werden. Energetische Mängel (Abgasverluste) wies keine Anlage auf.
Geschwindigkeitskontrolle auf der Kantonsstrasse
Am 22. August führte die Regionalpolizei Bremgarten zum vierten Mal in diesem Jahr eine Geschwindigkeitskontrolle auf der Hauptstrasse, Höhe Badenerstrasse 17, Fahrtrichtung Bremgarten, durch. Zwischen 6.40 und 9.10 Uhr haben von 523 gemessenen Fahrzeugen deren 56 oder 11 Prozent die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten. Die gefahrenen Geschwindigkeiten der Übertretungen ergeben folgendes Bild: Zwischen 54 bis 58 km/h: 44 Übertretungen, zwischen 59 bis 63 km/h: acht Übertretungen und zwischen 64 bis 68 km/h: vier Übertretungen. Der schnellste Lenker war nach Abzug der Messtoleranz von 3 km/h mit 65 km/h unterwegs. Es musste niemand an die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten verzeigt werden.