Gemeindemitteilung vom 02.12.2011
Projektierung Hochwasserschutz vor Abschluss; 1000 Franken an das Kinderheim St. Benedikt; Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung; Gemeindeversammlungsdaten 2012; Winterdienst
Projektierung Hochwasserschutz vor Abschluss
An der Referendumsabstimmung vom 26. September 2010 bestätigte das Eggenwiler Stimmvolk den Gemeindeversammlungsbeschluss vom 18. Juni 2010 und hiess den Verpflichtungskredit von brutto 2,15 Millionen Franken (Nettobelastung der Gemeinde von 610'000 Franken) für die Umsetzung des Hochwasserschutzprojekts gut.
Das Projekt hat zum Ziel, das Siedlungsgebiet und Bauerwartungsland bis zu einem Jahrhunderthochwasser zu schützen und sämtliche in der kantonalen Gefahrenkarte Hochwasser aufgeführten Schutzdefizite (SD) zu beheben. Gleichzeitig entfallen mit der Umsetzung des Wasserbauprojekts kostenintensive Massnahmen aus der Generellen Entwässerungsplanung.
Das Bauvorhaben umfasst die Kalibervergrösserung der Dolung des Kreuzweidbachs im Weiler Hofor (SD Eg02), die Offenlegung und Renaturierung des Ibisguetbachs (SD Eg04 und Eg04a) inklusive Ableitung von nicht verschmutztem Hangwasser in den Ibisguet- bzw. Junebach (anstatt wie bis anhin in die Schmutzwasserkanalisation), den Einbau eines Grobrechens am Junebach vor der Dolung Liegenschaft Buechstrasse 1 zur Retention von Schwemmholz (SD Eg06) sowie verschiedene bauliche Massnahmen am Junebach bei der Brücke im Unterdorf (SD Eg07a).
In der Zwischenzeit wurden in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Ingenieurbüro und den Vertretern der kantonalen Sektion Wasserbau die Detailplanungen an die Hand genommen. Letzte Woche haben die Vertreter von Kanton und Gemeinde sowie die Ingenieure die vier Teilprojekte mit den betroffenen Grundeigentümern im Detail besprochen. Der Gemeinderat sieht vor, das bereinigte Bauprojekt bis spätestens Ende Januar den kantonalen Fachstellen zur Vorprüfung einzureichen. Die öffentliche Auflage während 30 Tagen ist im Frühjahr vorgesehen. Die Realisierung wird im Jahr 2013 erwartet.
Kant. Gefahrenkarte Hochwasser - Gefahrenkarte Eggenwil [PDF, 2.00 MB]
Kant. Gefahrenkarte Hochwasser - Schutzdefizitkarte Eggenwil [PDF, 1.00 MB]
UMWELT AG - Sondernummer "Gefahrenkarte Hochwasser" 11.2011 [PDF, 10.0 MB]
Weitere Informationen zum Thema Hochwasserschutz
1000 Franken an das Kinderheim St. Benedikt

Über 200 Eggenwiler Einwohnerinnen und Einwohner folgten am 1. Adventssonntag der Einladung zur Einstimmung auf die Weihnachtszeit auf dem Dorfplatz. Die Schulkinder erfreuten die Besucher mit weihnächtlichen Liedern. Mit Glühwein, Punsch, Wienerli mit Brot und einem Kuchenbuffet war für das leibliche Wohl gesorgt. Die eingeschaltete Weihnachtsbeleuchtung am Kastanienbaum auf dem Dorfplatz und entlang der Kantonsstrasse wird das Dorf noch bis zum Dreikönigstag erleuchten. Der Gemeinderat dankt allen Helfern für die Unterstützung. Der Erlös von 1000 Franken wird dem Kinderheim St. Benedikt in Hermetschwil überwiesen.
Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung
An der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 23. November in der Waldhütte nahmen 18 der 29 Stimmberechtigten teil, was einer Beteiligung von 62 Prozent entspricht. Die Bürger genehmigten ohne Gegenstimme das Protokoll der letzten Versammlung sowie den Voranschlag 2012. Zum Ausgleich der Ortsbürgerverwaltung können 2190 Franken an die Forstwirtschaft vergütet werden. Im Weiteren ist wiederum vorgesehen, dass sich die Einwohnergemeinde zur Hälfte am Unterhalt der Waldstrassen beteiligt. Anlässlich der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 25. November 2009 genehmigte der Souverän einen Verpflichtungskredit über 32 000 Franken für den Kauf von sieben Waldparzellen mit einer Gesamtfläche von 13 343 Quadratmeter im Gebiet Birchrai. Ein Teilkauf dieser Parzellen wird noch in diesem Jahr getätigt.
Gemeindeversammlungsdaten 2012
Der Gemeinderat hat die Daten der Gemeindeversammlungen 2012 wie folgt festgelegt: 22. Juni: Ortsbürger- und anschliessende Einwohnergemeindeversammlung. – 30. November: Einwohnergemeindeversammlung. – 5. Dezember: Ortsbürgergemeindeversammlung.
Winterdienst
Im Hinblick auf die Schneeräumungs- und allgemeinen Winterdienstarbeiten werden die Motorfahrzeughalterinnen und -halter ersucht, ihre Fahrzeuge nicht auf öffentlichen Strassen und Plätzen abzustellen. Nebst der erheblichen Behinderung der Winterdienstarbeiten besteht auch die Gefahr der Beschädigung durch die Räumungsfahrzeuge oder durch beiseite geschobene Schneemassen. Die Gemeinde lehnt jede Haftung für solche Schäden ab.