Navigieren in Eggenwil

Gemeindemitteilung vom 14.07.2022

Abgabe von 115 000 Franken in den Finanzausgleichsfonds im Jahr 2023; Öffentliche Auflage Baugesuche; Pauschalbeitrag Löschwasserversorgung 2022; Kontrolle der Hausgärten auf Feuerbrand und Ambrosia; Gemeinsame Bekämpfung von Neophyten; Medical Guide: Kostenloser und verlässlicher Rat bei gesundheitlichen Beschwerden; Gemeinsam gegen Foodwaste: Welche Lebensmittel auch nach Ablauf des Datums sicher genossen werden können

Abgabe von 115 000 Franken in den Finanzausgleichsfonds im Jahr 2023

Anfang 2018 ist die vom Aargauer Stimmvolk angenommene Neuordnung des Finanzausgleichs in Kraft getreten. Nach der seither geltenden Berechnungsart mit Steuerkraftausgleich, Mindestausstattung, Bildungslastenausgleich, Soziallastenausgleich und räumlich-strukturellem Lastenausgleich beträgt die Abgabe der Gemeinde Eggenwil in den innerkantonalen Finanzausgleich für das kommende Jahr 115 000 Franken (im laufenden Jahr 136 000 Franken). Die von Eggenwil seit 2009 geleisteten Abgaben zu Gunsten anderer Gemeinden sind auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik Zahlen und Fakten abrufbar.

Im Jahr 2023 erhalten 131 Gemeinden Finanzausgleichsbeiträge in der Höhe von netto rund 95 Millionen Franken. Davon finanziert der Kanton gut 27 Millionen Franken, während der grössere Teil durch jene 66 Gemeinden finanziert wird, die Abgaben von netto knapp 68 Millionen Franken leisten.

Öffentliche Auflage Baugesuche

Gestützt auf § 60 des Baugesetzes (BauG) und § 54 der Bauverordnung (BauV) werden die nachstehenden publikationspflichtigen Bauvorhaben veröffentlicht (amtliche Publikation im Bremgarter Bezirks-Anzeiger, Ausgabe vom 15.07.2022):

Baugesuch Nr. 2022/15 (BVUAFB.22.1534)
Gesuchsteller/
Bauherrschaft:
Alfred und Rosmarie Tellenbach-Stöckli,
Erlismattweg 10a, 5445 Eggenwil
Grundeigentümer: Alfred Tellenbach und weitere Stockwerkeigentümer
Projektverfasser: Architekturbüro Rolf Rey AG, Rolf Rey,
Emausstrasse 19, 5621 Zufikon
Bauvorhaben: Errichtung Einfriedung (Sichtschutzwand aus Holz) entlang talseitigem Gehweg Badenerstrasse K 271
Lage: Parzelle Nr. 477, östlich MFH Gebäude Nr. 308, Pflanzerfeldstrasse 38
Zone: innerhalb der Bauzone, Wohnzone W3
Kant. Zustimmung: Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau, Abteilung für Baubewilligungen (angrenzend an Kantonsstrasse K 271)
   
Baugesuch Nr. 2022/16
Gesuchsteller/
Bauherrschaft:
Daniel und Regula Scherler-Hösli,
Oberdorfstrasse 5, 5445 Eggenwil
Grundeigentümer: dito
Projektverfasser: Energie Freiamt AG, Dominic Weber,
Seetalstrasse 4, 5630 Muri
Bauvorhaben: Dachsanierung und Ersatz Ölheizung durch Luft-/Wasser-Wärmepumpe mit Aussenaufstellung an Nordostfassade
Lage: Parzelle Nr. 188, EFH Gebäude Nr. 148, Oberdorfstrasse 5
Zone: innerhalb der Bauzone, Kernzone K3

Die Baugesuche liegen vom 18. Juli bis 16. August 2022 bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Allfällige Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich in Papierform mit Begründung und Antrag beim Gemeinderat, 5445 Eggenwil, zu erheben. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden (§ 60 BauV).

Pauschalbeitrag Löschwasserversorgung 2022

Die Gemeinden erhalten von der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) Subventionen gemäss der Verordnung über die Beitragsleistung aus dem Fonds zur Bekämpfung von Feuer- und Elementarschäden (Interventionsfondsverordnung, IFV), die entweder auf Gesuch hin im Einzelfall (Feuerwehrfahrzeuge, -material und -lokale) oder als jährliche Pauschalbeiträge (theoretische Investitionskosten für allgemeines Feuerwehrmaterial wie persönliche Ausrüstung, Wasserversorgungs- und Hydrantenanlagen oder Versicherungen) ausgerichtet werden.

Wie der Verfügung der AGV entnommen werden kann, erhält die Gemeinde Eggenwil auf ihr Gesuch im März hin für das Jahr 2022 an die Löschwasserversorgung, zu Gunsten des gebührenfinanzierten Wasserwerks, eine Hydranten-Pauschale in Höhe von 17 500 Franken: für die 65 einsatztauglichen und kontrollierten Hydranten je 100 Franken und für die im Zuge der Innerortsanierung der Kantonsstrasse sechs neu installierten und fünf komplett ersetzten Hydranten je 1000 Franken (Vorjahrespauschale: 6700 Franken für 67 Hydranten). Der Pauschalbeitrag 2022 für das allgemeine Feuerwehrmaterial zu Gunsten der steuerfinanzierten Einwohnergemeinde beläuft sich auf rund 12 000 Franken.

Kontrolle der Hausgärten auf Feuerbrand und Ambrosia

Noch bis Anfang August ist wiederum der Feuerbrand- und Ambrosiakontrolleur der Gemeinde, Roland Belser, unterwegs. Er kontrolliert die Hausgärten stichprobeweise auf allenfalls vorhandenen Feuerbrandbefall und gleichzeitig auf das gefährliche Unkraut Ambrosia. Weitere Informationen können dem nachstehenden Informationsflyer entnommen oder auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik Natur/Landschaft > Feuerbrand/Ambrosia abgerufen werden.

Gemeinde Eggenwil – Flyer Kontrolle Hausgärten auf Feuerbrand und Ambrosia 2022

Gemeinsame Bekämpfung von Neophyten

Wie letztmals mit Gemeindemitteilung vom 9. Juni 2022 informiert, ist auch Eggenwil zunehmend von der Neobiota-Thematik respektive der Problematik von Neophyten betroffen. Im öffentlichen Raum bekämpfen der Forstbetrieb, der technische Dienst der Gemeinde und der Natur- und Vogelschutzverein Eggenwil die invasiven Neophyten, soweit es ihnen möglich ist. Die privaten Grundeigentümer oder Bewirtschafter von Hausgärten, Wiesen oder sonstigen Grünflächen sind ebenso zur Mithilfe aufgerufen.

Besonders aktuell ist derzeit das der Biodiversität schadende Einjährige Berufkraut. Da dessen Bekämpfung relativ aufwendig ist, wird empfohlen, die Einzelpflanzen möglichst frühzeitig konsequent auszureissen. Ohne Knospen, Blüten oder Samen sind die Pflanzen auch im privaten Garten kompostierbar. Mit Knospen, Blüten oder Samen sind sie in den geschlossenen Behältern der ordentlichen Grüngutabfuhr mitzugeben, wo sie schliesslich zusammen mit den übrigen biogenen Abfällen durch die Hufschmid Grüngut-Verwertung GmbH im Heissrotte-Verfahren verwertet werden. Das Amt für Verbraucherschutz des Departements Gesundheit und Soziales hat zum Thema ein Merkblatt mit Bildern der Pflanze zur Verfügung gestellt, das nachstehend als PDF-Dokument heruntergeladen werden kann:

Kanton Aargau – Merkblatt Bekämpfung Berufkraut, 06.2021

Medical Guide: Kostenloser und verlässlicher Rat bei gesundheitlichen Beschwerden

Nach wie vor wenden sich viele Menschen aufgrund des Hausarztmangels auch bei harmlosen Beschwerden an die Notaufnahmen der Spitäler. Andere reagieren bei medizinischen Warnzeichen nicht oder zu spät. Aus diesen Gründen wurde 2020 auf Initiative des Aargauischen Ärzteverbandes gemeinsam mit dem Departement Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau und der Schweizer Firma In4Medicine AG die Web-App MedicalGuide, lanciert, welche der Bevölkerung den Zugang zu einer niederschwelligen medizinischen Ersteinschätzung ermöglicht und zur Entlastung der Notfallstrukturen beiträgt. Seit Mai 2021 ist auch der Aargauische Apothekerverband offizieller Partner.

Mit der App lässt sich kostenlos die Dringlichkeit von gesundheitlichen Beschwerden ermitteln. Der Benutzer wird von jeder Plattform aus, egal ob PC, Tablet oder Mobile Phone, gezielt von Frage zu Frage geleitet. Je nach der ermittelten Dringlichkeit des Beschwerdebilds werden die Anwender dann einer angemessenen Versorgung zugeführt. Das Spektrum reicht vom sofortigen Transport in die Notaufnahme über die Vorstellung in einer Arztpraxis oder einer ärztlichen Telekonsultation bis hin zu einer symptomatischen Behandlung in einer Apotheke oder der Empfehlung möglicher Selbstbehandlungsmassnahmen. Seit der Einführung haben bereits rund 5000 Anwender die Web-App genutzt. Mit der ergänzenden kantonalen ärztlichen, jedoch kostenpflichtigen Notrufnummer 0900 401 501 werden der Bevölkerung praktische Hilfsmittel angeboten, wenn die Hausärztin/der Hausarzt abwesend ist. Weitere Informationen zu den genannten Dienstleistungen finden sich in den nachstehend abrufbaren Informationsflyern:

Kanton Aargau, Aarg. Ärzte- und Apothekerverbände – Mitteilung und Flyer Web-App MedicalGuide

Kanton Aargau & Aargauischer Ärzteverband – Flyer medizinische Notfallnummer 0900 401 501

Gemeinsam gegen Foodwaste: Welche Lebensmittel auch nach Ablauf des Datums sicher genossen werden können

Lebensmitteldatierungen (Mindesthaltbarkeitsdatum, Verbrauchsdatum) sind ein zweischneidiges Schwert. Zwar geben sie den Konsumentinnen und Konsumenten ein gewisses Mass an Sicherheit im Umgang mit verpackten Lebensmitteln. Sie sind aber auch für einen Teil der rund eine Million Tonnen Lebensmittelabfälle verantwortlich, die jährlich in Schweizer Haushalten anfallen. Die gemeinnützige Organisation Tischlein deck dich hat einen Flyer erarbeitet, auf welchem ersichtlich ist, welche Lebensmittel auch nach Ablauf des Datums sicher genossen werden können:

Verein Tischlein deck dich – Flyer Genuss ohne Risiko: Übersicht der Produkte, die auch nach Ablauf des Datums sicher genossen werden können

Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 14. Juli 2022

Bitte denken Sie an die Umwelt, bevor Sie diese Nachricht drucken.

Die Gemeindemitteilungen und amtlichen Publikationen stehen jederzeit auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik Aktuelles/Archiv zur Verfügung. Im Archiv sind sämtliche Ausgaben seit Anfang 2004 über eine Suchfunktion nach Suchbegriff und/oder nach Datum/Zeitraum abrufbar.

Diese auch als Newsletter per E-Mail verschickte Gemeindemitteilung erreicht gegenwärtig rund 700 Abonnentinnen und Abonnenten.

Haben Sie Fragen, Hinweise, Kritik, Lob oder sonstige Anliegen an unsere Gemeinde? Dann zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Sie können dies einfach und unkompliziert mit einer Mail an die Gemeindekanzlei tun. Wir sind gerne für Sie da!

zur Liste