Gemeindemitteilung vom 15.12.2022
Jahresrechnung 2021 durch den Kanton geprüft; Geldverkehr in Ordnung; Holzschläge im Eggenwiler Wald; Trinkwasser entspricht den lebensmittelrechtlichen Vorgaben; Arbeiten für Wasserverbindungsleitung nach Widen und Sanierung Reservoir vergeben – Baubeginn im Februar 2023; Ersatzwahl von 2 Mitgliedern des Gemeinderats am 12. März 2023 – Anmeldeverfahren; Weihnachtsständchen der Musikgesellschaft; Waldweihnacht der katholischen Pfarrei Eggenwil-Widen; Winterdienst – Bitte keine Fahrzeuge auf öffentlichen Strassen und Plätzen parkieren
Jahresrechnung 2021 durch den Kanton geprüft
Die Finanzaufsicht Gemeinden des Departements Volkswirtschaft und Inneres hat vergangenen Monat die Jahresrechnungen 2021 der Einwohnergemeinde inklusive Spezialfinanzierungen (Wasserwerk, Abwasserbeseitigung, Abfallwirtschaft und Elektrizitätswerk) sowie letztmals der Ende 2021 aufgelösten Ortsbürgergemeinde geprüft. Wie dem vorliegenden Bericht entnommen werden kann, hat die Beurteilung der eingereichten Unterlagen zu keinen nennenswerten Feststellungen geführt. Die Ergebnisse der Kennzahlenauswertung zur Rechnung 2021 können bei der Abteilung Finanzen eingesehen werden.
Geldverkehr in Ordnung
Die Finanzkommission führte diese Woche vorschriftsgemäss eine unangemeldete Revision des Geldverkehrs bei der Abteilung Finanzen durch. Aus dem Prüfbericht geht hervor, dass die Kassen und übrigen Geldbestände mit dem Buchhaltungssaldo übereinstimmen und sämtliche Kontrollergebnisse in Ordnung sind.
Holzschläge im Eggenwiler Wald
Infolge Trockenheit und einer Pilzkrankheit sind im Eggenwiler Wald zahlreiche Bäume krank oder abgestorben. Diese Bäume werden zur Gewährleistung der Sicherheit und zu Gunsten der Rohstoffnutzung gefällt. Die Holzschläge erfolgen grossmehrheitlich im Rahmen des durch den kantonalen Kreisförster genehmigten Holzschlagprogramms und schaffen Platz für neue strukturierte und artenreiche Mischwälder. Der gefällte Baum lebt im Holzprodukt weiter. Holz ist ein einheimischer, erneuerbarer, klimafreundlicher Baustoff und Energieträger. Bei Fragen steht Revierförster Urs Huber gerne unter 079 241 61 40 zur Verfügung.
Trinkwasser entspricht den lebensmittelrechtlichen Vorgaben
Im Rahmen der periodischen Eigenkontrolle des Trinkwassers im zweiten Halbjahr 2022 – ergänzt mit der Analyse auf Chlorothalonil-Rückstände – mit den Untersuchungsschwerpunkten Mikrobiologie, physikalisch-chemische Parameter, Mineralisation und Pflanzenschutzmittelrückstände, wurden Anfang Oktober beim Quellwasserpumpwerk Erlismatt (vor und nach der UV-Anlage), beim Reservoir Bürgisserberg, Zufluss Quellwasserpumpwerk (vor und nach der UV-Anlage), sowie bei den Netzstellen Nieder- und Hochzone (Dorf und Hofor) Proben entnommen.
Laut vorliegendem Bericht des kantonalen Amts für Verbraucherschutz ergaben sämtliche Proben einen einwandfreien Befund. Die Regelung der Abbauprodukte des Pflanzenschutzmittels Chlorothalonil in Trinkwasserproben ist Gegenstand eines hängigen Rechtsverfahrens auf Bundesstufe. Bis zum Abschluss dieses Verfahrens nimmt die kantonale Lebensmittelkontrolle keine Bewertung der Analyseergebnisse für die Chlorothalonil-Metaboliten vor. Dessen ungeachtet wird die Wasserversorgung Eggenwil diese zusätzlichen Analysen weiterhin in Auftrag geben, damit die Messwerte respektive deren Entwicklung dokumentiert werden können.
Arbeiten für Wasserverbindungsleitung nach Widen und Sanierung Reservoir vergeben – Baubeginn im Februar 2023
Mit Entscheid vom 27. November 2020 hat sich die Einwohnergemeindeversammlung einstimmig für den Anschluss des Eggenwiler Wasserwerks an den Regionalen Wasserverband Mutschellen (RWVM) als Ersatz des Quellwasserpumpwerks (QWPW) Erlismatt, die gleichzeitige Anpassung und Sanierung des Reservoirs Hofor sowie den Rückbau des QWPW Erlismatt ausgesprochen und hierfür einen Verpflichtungskredit von 1 050 000 Franken genehmigt.
Nach dem inzwischen rechtskräftigen Abschluss des Baubewilligungsverfahrens hat der Gemeinderat aufgrund des durchgeführten Submissionsverfahrens folgende Aufträge vergeben (Preise jeweils netto inklusive Mehrwertsteuer; ohne Berücksichtigung allfälliger Regiearbeiten):
- Baumeisterarbeiten Tiefbau (Graben Verbindungsleitung) an H. Graf AG, Zufikon, zum Preis von 102 164 Franken;
- Rohrlegearbeiten Verbindungsleitung an Gebrüder Meier AG, Birrhard, zum Preis von 67 217 Franken;
- Grabenloser Rohrbau (Pflügen, Unterquerung Bäche) an Drilljet AG, Moosleerau, zum Preis von 35 804 Franken;
- Baumeisterarbeiten Hochbau (Sanierung Reservoir) an Rocchinotti Bau AG, Zufikon, zum Preis von 30 893 Franken;
- Reservoirauskleidung an Etertub AG, Bilten, zum Preis von 187 750 Franken;
- Rohrbauarbeiten Reservoir an W. Frei AG, Klingnau, zum Preis von 84 095 Franken.
Der Baubeginn erfolgt im Februar. Die Fertigstellung wird im Sommer nächsten Jahres erwartet. In der Folge kann auch die Gewässerschutzzone Erlismatt aufgehoben werden. Der Rückbau des QWPW Erlismatt war nicht Gegenstand des genannten Submissionsverfahrens; dieser erfolgt erst im Zuge der geplanten Terrassenhaus-Überbauung Erlismatt, um einen möglichst hohen Synergienutzen zu erzielen. Das Gesamtprojekt liegt im Kreditrahmen und Zeitplan.
Ersatzwahl von 2 Mitgliedern des Gemeinderats am 12. März 2023 – Anmeldeverfahren
Wie bereits mit Gemeindemitteilungen vom 16. September und 17. November sowie an der Gemeindeversammlung vom 25. November informiert, findet am 12. März 2023 die Ersatzwahl von zwei Mitgliedern des Gemeinderats für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang würde am 18. Juni 2023 erfolgen (s. auch amtliche Publikationen im Bremgarter Bezirks-Anzeiger, Ausgaben vom 23. September und 18. November 2022).
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde zu unterzeichnen und bis am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, das heisst bis spätestens am Freitag, 27. Januar 2023, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig. Das erforderliche Formular kann am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen, auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik Aktuelles abgerufen oder nachstehend als PDF-Dokument heruntergeladen werden:
Formular Wahlvorschlag Ersatzwahl Gemeinderat vom 12.03.2023
Im ersten Wahlgang kann jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten (§ 30 Abs. 1 GPR). Bei Gemeinderatswahlen ist die stille Wahl im ersten Wahlgang ausgeschlossen; eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt.
Weitere Informationen zu Gemeindewahlen (Wählbarkeit, Amtsdauer, Unvereinbarkeiten, Wahlverfahren etc.) finden sich auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik Wahlen und Abstimmungen. Bei Fragen stehen gerne auch alle Mitglieder des Gemeinderats oder die Verwaltungsleitung zur Verfügung.
Weihnachtsständchen der Musikgesellschaft
Dieses Jahr wird die Musikgesellschaft Eggenwil bereits zum zweiten Mal die Bevölkerung an verschiedenen Orten mit kurzen und besinnlichen Weihnachtsständchen erfreuen. Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind herzlich eingeladen, kommenden Samstag, 17. Dezember, den Weihnachtsliedern zu lauschen und die Weihnachtsstimmung zu geniessen. Die Ständchen finden an folgenden Orten statt:
- 17.00 Uhr: Rotrainstrasse, Restaurant Rak Khun (Freihof)
- 17.45 Uhr: Im Rebhügel, Trafohäuschen
- 18.30 Uhr: Dorfplatz
Waldweihnacht der katholischen Pfarrei Eggenwil-Widen
Am Sonntag, 18. Dezember, 11 Uhr, lädt die katholische Pfarrei Eggenwil-Widen die Bevölkerung wiederum zur Waldweihnacht bei der Waldhütte Eggenwil ein. Gedanken, Erzählungen und Lieder stimmen auf eine besinnliche Weihnachtszeit ein. Danach besteht Gelegenheit, bei einem heissen Getränk noch etwas zu verweilen. Wienerli, Brot und Kuchen können zu einem kleinen Unkostenbeitrag bezogen werden.
Winterdienst – Bitte keine Fahrzeuge auf öffentlichen Strassen und Plätzen parkieren
Wegen den Schneeräumungs- und allgemeinen Winterdienstarbeiten werden die Motorfahrzeughalterinnen und -halter ersucht, ihre Fahrzeuge nicht auf öffentlichen Strassen und Plätzen abzustellen. Nebst der erheblichen Behinderung der Winterdienstarbeiten besteht auch die Gefahr der Beschädigung durch die Räumungsfahrzeuge oder durch beiseitegeschobene Schneemassen. Die Gemeinde lehnt jede Haftung für solche Schäden ab. Der technische Dienst dankt für das Verständnis und die Kooperation.
Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 15. Dezember 2022
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