Wasserversorgung
Inhalt
- Ihre Ansprechpartner
- Allgemeines zum wichtigsten Lebensmittel
- Rechtsform, Organisation und Aufgaben der Wasserversorgung
- Wasserversorgungsanlagen
- Öffentliche Trinkwasserbrunnen
- Qualitätssicherung
- Ausbau und Werterhalt
- Erschliessungskostenbeiträge, Anschluss- und Benützungsbühren
- Rechtsgrundlagen, weitere Informationen und Dienstleistungen
Ihre Ansprechpartner
| Bei Wasserleitungsbrüchen
und technischen Fragen: |
Bruno Meier
Leiter technische Betriebe Brunnenmeister +41 56 641 90 98 +41 79 577 16 04 |
| Bei Fragen zu Rechnungen: | Vanessa Villars
Leiterin Finanzen +41 56 641 90 94 |
|
Bei allen übrigen Fragen
|
Walter Bürgi
Leiter Abteilung Bau, Planung, Umwelt und Gemeindewerke +41 56 641 90 90 |
Allgemeines zum wichtigsten Lebensmittel
Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel überhaupt. Der beste Durstlöscher ist auch ein gesundes, regionales, natürliches und überdies das wohl umweltfreundlichste und bestkontrollierteste Lebensmittel. Gleichzeitig ist Trinkwasser hierzulande konkurrenzlos günstig.
In der Schweiz nimmt der Mensch durchschnittlich etwa zwei Liter Wasser pro Tag zu sich. Rund 80 Prozent der hiesigen Bevölkerung konsumiert regelmässig Trinkwasser frisch ab dem Wasserhahn. Weiter benötigen wir Wasser für die WC-Spülung, das Duschen und Baden, für den Küchenspültisch, die Waschmaschine, unsere Hygiene am Lavabo, für den Geschirrspüler und den Aussenbereich.
Der gesamte Trinkwasserverbrauch pro Kopf hat sich in der Schweiz trotz steter Zunahme der Bevölkerungszahl seit Ende der 1990er-Jahre um über 100 Liter pro Person und Tag verringert und beträgt heute noch gut 300 Liter. Im eigenen Privathaushalt werden aktuell 142 Liter pro Einwohner und Tag benötigt; mehr als die Hälfte des Wasserverbrauchs entfällt auf Dusche, Bad und Toilette. Zählt man den Wasserverbrauch am Arbeitsplatz, in der Freizeit und in den Ferien hinzu, ergeben sich über die gesamte Bevölkerung gemittelt 163 Liter pro Person und Tag.
Rechtsform, Organisation und Aufgaben
Die Wasserversorgung Eggenwil ist eine unselbstständige öffentlich-rechtliche Gemeindeanstalt gemäss § 3 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG) respektive ein Gemeindewerk (Spezialfinanzierung) nach § 91g GG der Gemeinde Eggenwil.
Das Wasserwerk hat die Aufgabe und Verpflichtung, die Bevölkerung, das Gewerbe und die Landwirtschaft mit Trinkwasser in einwandfreier Qualität, unter genügendem Druck und in ausreichender Menge zu versorgen. Zudem muss die Kapazität des Netzes genügen, um Störungssituationen zu beherrschen und Brandbekämpfungseinsätze der Feuerwehr mit dem erforderlichen Löschwasser bei ausreichendem Druck zu gewährleisten.
Wasserversorgungsanlagen
Das Wasserversorgungsnetz Eggenwil wurde vor über 100 Jahren erstellt und seither kontinuierlich ausgebaut. Heute besteht die Wasserversorgung aus einer 2-zonigen Anlage.
Die Hochzone wird durch das Reservoir Hofor versorgt, welches ausschliesslich durch das Quellwasserpumpwerk (QWPW) Bürgisserberg eingespeist wird. Das überschüssige Quellwasser kann in die Niederzone respektive in das Reservoir Bürgisserberg abgegeben werden.
Die Versorgung der Niederzone erfolgt durch das Reservoir Bürgisserberg. Dieses wird gespiesen durch überschüssiges Wasser aus der Hochzone.
Zudem besteht seit 1984 die Möglichkeit, von der benachbarten Wasserversorgung Bremgarten direkt über einen Klappschacht in die Niederzone Eggenwil einzuspeisen.
Um das veraltete Quellwasserpumpwerk Erlismatt zu ersetzen und die Versorgungssicherheit langfristig sicherzustellen, erfolgte im Jahr 2023 der zusätzliche Anschluss des Wasserwerks Eggenwil an den Regionalen Wasserverband Mutschellen (RWVM) in Widen. Gleichzeitig wurde das Reservoir Hofor saniert. Anfang 2024 wurde das Quellwasserpumpwerk Erlismatt aufgehoben.
Leitungsnetz und übrige Anlagen
Das öffentliche Hauptleitungsnetz der Wasserversorgung Eggenwil weist eine Länge von rund 7 km auf und hat einen Wiederbeschaffungswert von gegen 5 Mio. Franken. Weiter umfasst das Eggenwiler Wasserwerk die identisch aufgebauten Reservoire Hofor und Bürgisserberg (beide Baujahr 1973), das Quellwasserpumpwerk Bürgisserberg (Baujahr 1913/1973), die Quellfassung Rigelstuel (Baujahr 1913), das Quellwasserpumpwerk Erlismatt (Baujahr 1972), 74 Hydranten sowie ein weitverzweigtes Signalkabelnetz (Steuerkabel) für die Datenübermittlung an die Leitwarte im Gemeindehaus. Auch die rund 260 Wasserzähler bei den Kundinnen und Kunden stehen im Eigentum der Wasserversorgung Eggenwil.
Im Jahr 2002 wurde die im Jahr 1973 in Betrieb gesetzte Fernsteuerungsanlage der Wasserversorgung – ein auf mechanischen Prinzipien aufgebautes Inkrement-System – durch eine digitale Steuerungs- und Überwachungsanlage ersetzt. Dieses Fernwirksystem wurde im Oktober 2019 nach 17 Betriebsjahren mit einer Mess- und Leittechnik der neuesten Generation samt redundanter Alarmierung, Überflutungsüberwachung und Datenaustausch mit der Wasserversorgung Bremgarten ausgewechselt.
Anteile Quell-/Grundwasser, Verbrauch
Der Quellwasseranteil beträgt zirka 60 Prozent. Der Netto-Jahresverbrauch liegt bei rund 80 000 m3.
Öffentliche Trinkwasserbrunnen
Auf dem Gemeindegebiet Eggenwil werden sechs öffentliche, im Eigentum der Einwohnergemeinde stehende und über das Wasserversorgungsnetz gespiesene Trinkwasserbrunnen betrieben:
Die jeweiligen Standorte sind im nachstehenden Übersichtsplan vermerkt:
Übersichtsplan Öffentliche Trinkwasserbrunnen der Gemeinde Eggenwil
Insgesamt gibt es in Eggenwil zehn für die Allgemeinheit nutzbare Brunnen. Auf der Internetseite www.oeffentliche-brunnen.ch hat Anthony Paine alle öffentlich zugänglichen Brunnen in der Region in Bild und Wort festgehalten.
Früher waren öffentliche Brunnen von zentraler Bedeutung der Trinkwasserversorgung. Heute stellen sie in erster Linie ästhetisch prägende Gestaltungselemente im öffentlichen Raum dar. So oder so ist ein Schluck frisches, kühles Brunnenwasser nach wie vor ein willkommener Durstlöscher. Zudem bietet das Element Wasser vor allem für Kinder ein besonderes Erlebnis.
Dabei ist allerdings auch Vorsicht geboten: Brunnen oder sonstige Kleingewässer erscheinen harmlos, sie können aber schon bei einer Wassertiefe von mehr als 20 Zentimetern eine tödliche Gefahr darstellen. Aus diesem Grund hat die Gemeinde bei allen ihren öffentlichen Brunnen die jeweils aktuell geltenden Normen gemäss den bfu-Richtlinien konsequent umgesetzt. Diese technischen Schutzmassnahmen tragen zusammen mit der Aufsichtspflicht der Eltern dazu bei, dass Unfälle vermieden werden.
Übrigens: Öffentliche Brunnen in einem Dorf oder in einer Stadt führen in der Schweiz generell Trinkwasser. Falls nicht, müssen sie mit dem Warnhinweis «Kein Trinkwasser» gekennzeichnet sein.
Qualitätssicherung
Mikrobiologische, physikalische und chemische Trinkwasserkontrollen
Die Wasserversorgung unterliegt einer strengen Qualitätssicherung. Die regelmässigen mikrobiologischen Eigenkontrollen sowie die Inspektionen durch das kantonale Amt für Verbraucherschutz mit zusätzlichen physikalischen und chemischen Kontrollen bestätigen die einwandfreie Qualität des Trinkwassers. Die Konsumentinnen und Konsumenten werden jeweils in den Gemeindemitteilungen im Bremgarter Bezirks-Anzeiger und auf dieser Gemeindehomepage unter der Rubrik Aktuelles bzw. via Newsletter über die Prüfungsergebnisse bzw. die Wasserqualität informiert. Einzelheiten zu den Untersuchungen können auch bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Gesamthärte des Wassers
Die Gesamthärte des Wassers ist ein Mass für die Summe der Calcium- und Magnesiumsalze (Härtebildner) und wird in °fH (= Grad französischer Härte) angegeben. Mit einem Härtegrad zwischen 26 und 40 °fH * (Grundwasser/Quellwasser) gilt das Eggenwiler Wasser als hart.
Nitratgehalt des Wassers
Mit Werten gemäss der im Rahmen der periodischen Eigenkontrollen pro Halbjahr erhobenen Proben zwischen 2 und 16 mg/l liegt der Nitratgehalt innerhalb des Qualitätszieles
Wasser ist ein kostbares Gut und unser wichtigstes Lebensmittel. Gehen Sie bitte sparsam damit um.
Ausbau und Werterhalt
Generelle Wasserversorgungsplanung GWP Eggenwil
Um den stets ändernden Anforderungen zu genügen, muss die Wasserversorgung mit allen ihren Anlageteilen von Zeit zu Zeit überprüft und gegebenenfalls ausgebaut werden. Dazu sind meist erhebliche Investitionen notwendig, deren Höhe wesentlich von der Zweckmässigkeit der Ausbaumassnahmen abhängt. In Analogie zur Generellen Entwässerungsplanung (GEP Eggenwil) liess der Gemeinderat im Jahr 2005 die Generelle Wasserversorgungsplan (GWP Eggenwil) erarbeiten. Diese wurde im Jahr 2020 umfassend aktualisiert. Als wichtiges Führungsinstrument der Gemeindebehörde stellt die GWP die Grundlage für den zweckmässigen Ausbau und die Werterhaltung der kommunalen Wasserversorgungsanlagen dar. Die einzelnen sich daraus ergebenden Massnahmen werden in einer koordinierten und finanzierbaren Weise im Rahmen der Aufgaben- und Finanzplanung (AFP) und der durch die Gemeindeversammlung zu genehmigenden Kredite realisiert.
Koordination von Erhaltungsmassnahmen
Zwischen Verkehrsanlagen und Leitungseinrichtungen wie Wasser-, Abwasser- oder Elektra-Leitungen bestehen Abhängigkeiten. Aus diesem Grund werden die Planungen der jeweiligen Werke (GEP, GWP, Strassenerhaltungsplanung) koordiniert. Dadurch entstehen wertvolle und kostensparende Synergieeffekte. Infrastruktureigentümer, Verkehrsteilnehmer, Baustellenanstösser und Gewerbetreibende profitieren davon in hohem Masse. Ressourcen werden effizienter und effektiver eingesetzt. Die Baustellendauer, die Baustellenanzahl und die Gesamtkosten werden reduziert.
Erschliessungskostenbeiträge, Anschluss- und Benützungsgebühren
| Erschliessungskostenbeiträge | ||||
|---|---|---|---|---|
| Erschliessungskostenbeiträge | s. Reglement/Gebührenordnung | |||
| Anschlussgebühr (exkl. MwSt) | ||||
| Ein- und Zweifamilienhäuser | 1.20 % des Brandversicherungswertes | |||
| Mehrfamilienhäuser, Gewerbe-/Industriebauten | 1.50 % des Brandversicherungswertes | |||
| Die in Prozenten des Brandversicherungswertes erhobenen Anschlussgebühren werden aufgrund des nach Bauvollendung durch die Aargauische Gebäudeversicherung AGV festgelegten Brandversicherungswertes berechnet. Bei Um-, An-, Aus- und Erweiterungsbauten einer bereits angeschlossenen Baute sind entsprechend dem durch die baulichen Veränderungen erhöhten Brandversicherungswert zusätzliche Anschlussgebühren zu entrichten, unabhängig davon, ob durch die baulichen Veränderungen die einzelnen Werke mehr beansprucht werden. | ||||
| Benützungsgebühr (exkl. MwSt) | ||||
| Jährliche Grundgebühr (Zählermiete/Grundtaxe)* | ||||
| bei Wassermesser 3/4 Zoll (Haushalte) | CHF 155.00 | |||
| bei Wassermesser 1 Zoll | CHF 217.00 | |||
| bei Wassermesser 1 1/4 Zoll | CHF 310.00 | |||
| bei Wassermesser 1 1/2 Zoll | CHF 620.00 | |||
| bei Wassermesser 2 Zoll | CHF 930.00 | |||
| Konsumabhängige Verbrauchsgebühr bzw. Mengenpreis* | CHF 1.82
pro Kubikmeter |
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| Bauwasser | 0.15 % des Brandversicherungswertes | |||
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Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Akonto-Rechnung per Ende Juni; Abrechnung der Bezugsperiode per Ende Jahr. Bei den vorstehenden Preisen wird die gesetzliche Mehrwertsteuer separat hinzugerechnet. Die Rechnungen sind innert 30 Tagen ohne Abzug der Abteilung Finanzen zu bezahlen. Mit unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist ist der Kunde ohne Weiteres in Verzug und hat einen Verzugszins von 5 % sowie den gesamten zufolge des Verzugs anfallenden Schaden zu bezahlen. Zusätzlich hat das Werk Anspruch auf folgende pauschale Entschädigungen ihrer Aufwendungen: a) Mahngebühr von CHF 20.00 inkl. MwSt pro Messstelle für die 2. Mahnung, b) Mahngebühr bzw. Umtriebsentschädigung von CHF 50.00 inkl. MwSt für jede weitere Mahnung und c) Gebühr von CHF 100.00 inkl. MwSt für die Umtriebe bei bzw. pro Betreibung.* *Grundgebühr pro Wasserzähler (Zählermiete/Grundtaxe) und konsumabhängige Verbrauchsgebühr bzw. Mengenpreis pro Kubikmeter sowie Rechtsgrundlage für Mahn- und Betreibungsgebühren (neu eingefügte Ziffer 5.2. der Gebührenordnung) rückwirkend gültig ab 01.01.2025 gemäss Beschluss der Gemeindeversammlung vom 13.06.2025 Gebührenordnung zum Wasserreglement Eggenwil vom 30.11.1990, Stand 01.01.2025 |
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Vergleich der Wassergebühren
Auf der Website des Preisüberwachers sind aktuell die Gebühren für die rund 130 einwohnerreichsten Schweizer Gemeinden (mehr als 10'000 Einwohner) erfasst. Sie erhalten für drei ausgewählte standardisierte Haushaltstypen den Durchschnittspreis, welcher in der jeweiligen Gemeinde pro m3; Wasserverbrauch in Rechnung gestellt wird. Dieser Preis enthält die fixen Gebühren (Grundgebühr, Zählermiete) und die konsumabhängigen Wassergebühren (Gebühr pro m3;). Die Mehrwertsteuer ist nicht enthalten. Die Grafiken weisen als Vergleichsgrössen auch die Eckpunkte der Wassertarife aller anderen erfassten Gemeinden aus (günstigste, teuerste, mittlere und Mediangebühr), das Viereck in der Mitte stellt die durchschnittlichen Gebühren aller Gemeinden dar, ohne die 25 % teuersten und die 25 % günstigsten.
Website des Preisüberwachers zu den Wassergebühren
Rechtsgrundlagen, weitere Informationen und Dienstleistungen
Das Wasserreglement inkl. Gebührenordnung der Gemeinde Eggenwil kann auch in Papierform am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen oder über den Online-Schalter bestellt werden.
- Wasserreglement Eggenwil vom 29.11.1991, gültig seit 07.07.1992
- Gebührenordnung zum Wasserreglement Eggenwil vom 30.11.1990, Stand 01.01.2025
- Kant. Amt für Verbraucherschutz
- Kant. Abteilung für Umwelt (AfU)
- Bundesamt für Umwelt (BAFU)
- Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfachs (SVGW)
- Organisation Kommunale Infrastruktur (OKI)