Gemeindemitteilung vom 28.08.2024
Strom wird 2025 um rund 11 Prozent günstiger; Erteilte Baubewilligung; Öffentliche Auflage Baugesuch; Pauschalbeitrag 2024 an das Feuerwehrwesen; Pilzkontrollen und Pilzkurse 2024
Strom wird 2025 um rund 11 Prozent günstiger
Gemäss Stromversorgungsgesetz und -verordnung müssen die Strompreise, bestehend aus den Komponenten Netznutzung, Energie und Abgaben, jährlich neu berechnet und Ende August für das Folgejahr publiziert werden. Der Gemeinderat hat die Elektrizitätstarife 2025 im Rahmen der rechtlichen Vorgaben, der branchenüblichen Regeln und der Marktverhältnisse festgelegt (vgl. dazu auch §§ 2 Abs. 2, 20 und 21 des Elektra-Reglements Eggenwil, ERE).
Die Festlegung der Strompreise 2025 wie auch die laufende Erarbeitung des Budgets 2025 samt Aufgaben- und Finanzplanung (AFP) der Spezialfinanzierung Elektrizitätsversorgung erfolgen unter dem Vorbehalt des Entscheids der kommenden Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2024 über den Verkauf der Elektra Eggenwil an die AEW Energie AG per 1. Januar 2025. Stimmt der Souverän der vom Gemeinderat beantragten Veräusserung zu, gelten ab 2025 die Tarife und Bedingungen der AEW Energie AG. Davon ausgenommen ist die Konzessionsgebühr zu Gunsten der Einwohnergemeinde Eggenwil.
Nach den extrem hohen Marktpreisen für Energie im Jahr 2022 – diese lagen kurzzeitig bei über einem Franken pro Kilowattstunde (kWh) – bewegten sich die Börsenpreise im vergangenen Jahr im Bereich von 15 bis 20 Rappen/kWh. Inzwischen sind sie weiter gesunken und liegen aktuell bei knapp 10 Rappen/kWh.
Durch die strategische Beschaffung in mehreren Tranchen entsteht ein Durchschnittspreis über den Beschaffungszeitraum von drei Jahren. Preisschwankungen werden dadurch ausgeglichen und verzögert. Bekanntlich mussten die Strompreise der Elektra Eggenwil aufgrund der in dieser Grössenordnung noch nie dagewesenen Grosshandelspreise per 1. Januar 2023 um rund 35 Prozent (vgl. dazu auch Gemeindemitteilung vom 31. August 2022) und per 1. Januar 2024 erneut um rund 34 Prozent auf aktuell durchschnittlich 18,6 Rappen/kWh angehoben werden (vgl. dazu auch Gemeindemitteilung vom 31. August 2023). Dabei konnte die Preiserhöhung vorerst noch dank Mengen, die bereits vor der enormen Preissteigerung beschafft wurden, gedämpft werden. Dieser positive Effekt fiel sodann für das laufende Jahr weg. Dank den inzwischen wieder gesunkenen Preisen am Markt können nun die Energiepreise für die Kundinnen und Kunden um 3,3 Rappen/kWh respektive 17 Prozent gesenkt werden.
Dagegen müssen die Tarife für die Netznutzung um knapp 10 Prozent erhöht werden. Grund dafür sind die anhaltend hohen Investitionen in das Eggenwiler Versorgungsnetz respektive die damit einhergehenden negativen Auswirkungen auf den Finanzhaushalt der Elektra.
Die von der Swissgrid als Betreiberin des nationalen Übertragungsnetzes erhobenen Abgaben für die Systemdienstleistungen (SDL) sinken von 0,75 auf 0,55 Rappen/kWh.
Gestützt auf die Verordnung über die Errichtung einer Stromreserve für den Winter (Winterreserveverordnung, WResV; SR 734.722) führte der Bund auf Beginn dieses Jahres eine neue Preiskomponente ein: die «Stromreserve des Bundes». Damit werden die Massnahmen des Bundes zur Abwendung der Winterstromlücke finanziert. Diese Abgabe sinkt im kommenden Jahr von 1,2 auf 0,23 Rappen/kWh.
Der vom Bundesamt für Energie jährlich festgelegte Netzzuschlag, bestehend aus der früheren kostendeckenden Einspeisevergütung KEV und des Zuschlags für die Finanzierung von Gewässerschutzmassnahmen, sowie die Konzessionsgebühr für die Nutzung des öffentlichen Grundes zu Gunsten der Einwohnergemeinde bleiben unverändert. Die bisherige Konzessionsgebühr in Höhe von rund 40 000 Franken würde der Gemeinde auch bei einem Verkauf der Elektra jährlich gutgeschrieben (Regelung gemäss dem durch die Gemeindeversammlung ebenfalls zu genehmigenden Konzessionsvertrag zum Übernahme- und Kaufvertrag mit der AEW Energie AG).
Somit resultiert über alle Tarifelemente betrachtet für den Eggenwiler Endverbraucher eine Strompreissenkung um 11 Prozent respektive für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4500 Kilowattstunden eine Entlastung um 165 Franken pro Jahr (Senkung in dieser Verbrauchskategorie H4 von aktuell 33,28 auf neu 29,61 Rappen/kWh bzw. von bisher 1498 auf neu 1333 Franken pro Jahr; alle Angaben jeweils ohne Mehrwertsteuer).
Aufgrund der sinkenden Strompreise reduziert sich auch die Vergütung an die Betreiber von Photovoltaikanlagen, welche die überschüssige Energie in das öffentliche Netz einspeisen. Die gesetzlich vorgeschriebene Vergütung orientiert sich an den Beschaffungskosten des lokalen Netzbetreibers. Folglich sinkt in Eggenwil die Rückliefervergütung nach Tarif RL von bisher 18 auf neu 14,7 Rappen/kWh. Hier ist allerdings zu beachten, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am 9. Juni dieses Jahres das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien angenommen haben. Die entsprechenden gesetzlichen Anpassungen haben unter anderem auch Einfluss auf die Rückliefervergütung. Da die Verordnungen des Bundesrats noch nicht zur Verfügung stehen, besteht aktuell Rechtsunsicherheit. Der genannte Rückliefertarif 2025 wurde auf Basis des aktuellen Gesetzes berechnet. Je nach Verordnungsinhalt und Übergangsfristen bleibt eine kurzfristige Tarifanpassung vorbehalten. Weitere Informationen zur Abnahmevergütung für Strom aus PV-Anlagen finden sich auf der Website des Verbands unabhängiger Energieerzeuger VESE.
Die ab 1. Januar 2025 unter den genannten Vorbehalten gültigen Tarife, insgesamt vier Preisblätter für vier Kundengruppen, sowie weitere Informationen können ab sofort auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik Ver- und Entsorgung > Elektrizitätsversorgung abgerufen werden. Auf den Tarifblättern sind die Preise für Netznutzung und Energie inklusive Systemdienstleistungen und Stromreserve des Bundes sowie sämtliche Abgaben (Konzessionsabgabe und Netzzuschlag) separat ausgewiesen.
Weiter können auf der Website www.strompreis.elcom.admin.ch der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom – der «Preisüberwacherin» im Elektrizitätsbereich – die Strompreise von allen schweizerischen Stromversorgungsunternehmen nach Verbrauchskategorien angezeigt und miteinander verglichen werden. Kommende Woche dürfte die ElCom die neuen Zahlen aufschalten.
Schliesslich finden sich auf der Homepage des Kantons Aargau alle wichtigen Informationen sowie nützliche Links zum Thema Strom- und Gas-Mangellagen: Einschätzungen zur Lage, Energiesparmöglichkeiten, aktuelle und geplante Massnahmen, Verhaltensempfehlungen, Anweisungen im Ereignisfall usw.
Erteilte Baubewilligung
Unter Auflagen und Bedingungen hat der Gemeinderat Reto und Sandra Hafner-Klauser, Eggenwil, die Baubewilligung für die Gartenumgestaltung mit Errichtung einer Granitblockstein-Stützmauer sowie einer Einfriedung aus Schieferstelen auf Parzelle Nr. 835, westlich und südlich EFH Gebäude Nr. 338, Tobelstrasse 3, erteilt.
Öffentliche Auflage Baugesuch
Gestützt auf § 60 des Baugesetzes (BauG) und § 54 der Bauverordnung (BauV) wird das nachstehende publikationspflichtige Bauvorhaben veröffentlicht (amtliche Publikation im Bremgarter Bezirks-Anzeiger, Ausgabe vom 30.08.2024):
| Baugesuch Nr. | 2024/12 |
| Gesuchsteller/
Bauherrschaft: |
Marc und Annelies Thalmann-Albisser,
Buechstrasse 10, 5445 Eggenwil |
| Grundeigentümer: | dito |
| Projektverfasser: | Movitec AG, Steinacherstrasse 150, 8820 Wädenswil |
| Bauvorhaben: | Wohnraumerweiterung durch Anbau beheizter Wintergarten an Westfassade EFH Gebäude Nr. 267 |
| Lage: | Parzelle Nr. 276, Buechstrasse 10 |
| Zone: | innerhalb der Bauzone, Wohnzone W2 |
Das Baugesuch liegt vom 2. September bis 1. Oktober 2024 bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Allfällige Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich in Papierform mit Begründung und Antrag beim Gemeinderat, 5445 Eggenwil, zu erheben. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden (§ 4 BauG, § 60 BauV).
Pauschalbeitrag 2024 an das Feuerwehrwesen
Die Gemeinden erhalten von der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) Subventionen gemäss der Verordnung über die Beitragsleistung aus dem Fonds zur Bekämpfung von Feuer- und Elementarschäden, die entweder auf Gesuch hin im Einzelfall (Feuerwehrfahrzeuge, -material und -lokale) oder als jährliche Pauschalbeiträge (theoretische Investitionskosten für allgemeines Feuerwehrmaterial wie persönliche Ausrüstung, Wasserversorgungs- und Hydrantenanlagen oder Versicherungen) ausgerichtet werden. Gemeinden mit eigenständiger Feuerwehr, die bestehendes Rationalisierungspotenzial nicht nutzen, werden die Beitragssätze um 30 Prozentpunkte gekürzt.
Wie der Verfügung der AGV entnommen werden kann, erhält die Gemeinde Eggenwil für das Jahr 2024 einen Pauschalbeitrag von 13 350 Franken (analog Vorjahr) an das Feuerwehrwesen. Weil die Gemeinde das Rationalisierungspotenzial voll ausschöpft, steht ihr der ordentliche Beitrag von 50 Prozent der theoretischen Investitionskosten der Grössenklasse II von 26 700 Franken zu.
Zusätzlich erhält die Gemeinde auf ihr Gesuch hin für das Jahr 2024 an die Löschwasserversorgung, das heisst also zu Gunsten des gebührenfinanzierten Wasserwerks, eine Hydranten-Pauschale in Höhe von 12 700 Franken: für die 77 kontrollierten und ausnahmslos einsatztauglichen Hydranten je 100 Franken und für die drei neu installierten sowie zwei komplett ersetzten Hydranten je 1000 Franken.
Pilzkontrollen und Pilzkurse 2024
Die diesjährigen Pilzkontrollen finden vom 17. August bis 3. November jeweils am Mittwoch, Samstag und Sonntag von 16.30 bzw. 17 bis 18 Uhr im Werkhof Bremgarten, Augraben 1, statt. Zudem werden im Stadtschulhaus Bremgarten Pilzkurse inklusive Exkursionen während fünf Wochen angeboten: Für Anfänger ab Dienstag, 5. September, und für Fortgeschrittene ab Mittwoch, 6. September, jeweils von 19.30 bis 21.30 Uhr. Auskünfte erteilen die Pilzkontrolleure Yolanda Guglielmo, Bremgarten, 079 670 60 81 oder Ewald Wagner, Zufikon, 079 407 42 00. Weitere Informationen zur Pilzkontrolle finden sich unter www.vapko.ch.
Flyer Pilzkontrollen und Pilzkurse inkl. Exkursionen 2024 in Bremgarten
Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 28. August 2024
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