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Gemeindemitteilung vom 03.10.2024

Baubeginn für Ausbau/Sanierung Kirchrainstrasse und EW-Rohrblockanlage Im Rebhügel – Totalsperrung der Kirchrainstrasse zwischen Verzweigung Im Rebhügel und Unterdorf ab 14. Oktober bis voraussichtlich Ende 2024; Anpassung der Kanalisations-Benützungsgebühren an die Teuerung per 1. Januar 2025; Traditionelles Herbstfest der Volkstanzgruppe am 26. und 27. Oktober in der Mehrzweckhalle; Antrag zu Handen der kommenden Winter-Gemeindeversammlung um Investitionsfreigabe für die Sanierung und Erweiterung des Alterszentrums Bärenmatt in Bremgarten; Vereinbarung mit dem Kanton über die Pflegemassnahmen zugunsten des Schutzwaldes; Geschwindigkeitskontrolle auf der Oberdorfstrasse – zwei Fahrzeugführende wurden an die Staatsanwaltschaft verzeigt

Baubeginn für Ausbau/Sanierung Kirchrainstrasse und EW-Rohrblockanlage Im Rebhügel – Totalsperrung der Kirchrainstrasse zwischen Verzweigung Im Rebhügel und Unterdorf ab 14. Oktober bis voraussichtlich Ende 2024

Im Rahmen des Projekts «Ausbau und Sanierung Kirchrainstrasse und EW-Rohrblockanlage Im Rebhügel» wird die Kirchrainstrasse ab Montag, 14. Oktober, je nach Witterung voraussichtlich bis Ende Dezember 2024 im Abschnitt zwischen der Verzweigung mit der Gemeindestrasse Im Rebhügel und der Unterdorfstrasse (Kurvenbereich) für alle Verkehrsteilnehmer (motorisierte Fahrzeuge, Zweiräder und Fussgänger) komplett gesperrt. Die Umleitungen werden signalisiert.
Im Rahmen des Projekts «Ausbau und Sanierung Kirchrainstrasse und EW-Rohrblockanlage Im Rebhügel» wird die Kirchrainstrasse ab Montag, 14. Oktober, je nach Witterung voraussichtlich bis Ende Dezember 2024 im Abschnitt zwischen der Verzweigung mit der Gemeindestrasse Im Rebhügel und der Unterdorfstrasse (Kurvenbereich) für alle Verkehrsteilnehmer (motorisierte Fahrzeuge, Zweiräder und Fussgänger) komplett gesperrt. Die Umleitungen werden signalisiert.

Wie letztmals mit Gemeindemitteilung vom 4. Juli 2024 informiert, erteilte der Gemeinderat Ende Mai gestützt auf die kantonale Zustimmung die Baubewilligung für den Ausbau und die Sanierung der Kirchrainstrasse inklusive Werkanlagen sowie den Einbau einer 16-kV-Rohrblockanlage der Elektra Eggenwil in die Gemeindestrasse Im Rebhügel, Strassenparzellen Nrn. 783 (Kirchrainstrasse) sowie 729 und 730 (Im Rebhügel).

Anfang Juli erfolgte der Auftrag an die Firma Aarvia Bau AG, Wettingen, für die Baumeisterarbeiten, bevor die Gemeindebehörde im August aufgrund des weiteren durchgeführten Submissionsverfahrens (Einladungswettbewerb im freihändigen Verfahren) gemäss Art. 21 und Anhang 2 der interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB), bei welchem drei Angebote zu Preisen zwischen 81 054 Franken (100 %) und 83 203 Franken (103 %) eingingen, die Sanitärarbeiten an der Kirchrainstrasse (erdverlegte Leitungen und Armaturen der Hauptleitung und Hausanschlüsse der Trinkwasserversorgung) an die Firma Gebr. Meier AG, Birrhard, zum Preis von netto 81 054 Franken inkl. MwSt vergab.

Nach der Startsitzung Mitte August mit allen Beteiligten, den Rodungsarbeiten entlang der Kirchrainstrasse sowie der Erteilung der Zusatzbewilligung für die provisorische Umleitung des LKW-Verkehrs über die Reussebene in Richtung Bremgarten kann nun mit der Realisierung des Projekts begonnen werden.

Während der Bauarbeiten im Kurvenbereich ist eine Totalsperrung der Kirchrainstrasse erforderlich. Dies ermöglicht eine effiziente und sichere Ausführung der Arbeiten, insbesondere bei der zur Verbreiterung der Kirchrainstrasse erforderlichen Stützmauer. Abgestimmt auf die Bedürfnisse der Gemüseproduzenten Guggisberg und Barmettler in der Reussebene und die bevorstehenden Bauarbeiten im Zusammenhang mit der MFH-Überbauung Bollinger an der Unterdorfstrasse 6/8/10 sowie im Einvernehmen mit dem Waffenplatz Bremgarten (Zu-/Wegfahrt zur/ab militärischer Reuss-Übersetzstelle Eggenwil) sind die Strassenbauarbeiten im Kurvenbereich ab übernächster Woche geplant.

Folglich wird die Kirchrainstrasse ab Montag, 14. Oktober, je nach Witterung bis voraussichtlich Ende Dezember 2024 im Abschnitt zwischen der Verzweigung mit der Gemeindestrasse Im Rebhügel und der Unterdorfstrasse (Kurvenbereich) für alle Verkehrsteilnehmer (motorisierte Fahrzeuge, Zweiräder und Fussgänger) gesperrt.

Während dieser Zeit wird der Verkehr wie folgt umgeleitet:

  • Die Fussgänger können ab der Kirchrainstrasse über die Treppe bei der Kirche oder ab der Pflanzerfeldstrasse über die Hübelgasse zur Reussebene gelangen.
     
  • Der Personenwagenverkehr wird über die Hübelgasse und Pflanzerfeldstrasse umgeleitet, wofür der Einlenker Pflanzerfeldstrasse in Richtung Hübelgasse während der Bauzeit mit provisorischem Belag angepasst und der Absperrpfosten auf der Hübelgasse vorübergehend entfernt wird.
     
  • Die Umleitung des autorisierten Lastwagenverkehrs erfolgt über den Wehrweidliweg, Martismattweg und den Feldweg beim Pflanzerbach bis zur Kantonsstrasse (Badenerstrasse) K 271. Hierzu werden derzeit der Flurweg aufgekiest und der Belag beim Einlenker in die K 271 ergänzt. Um die sichere Zu- und Ausfahrt zu gewährleisten, hat die kantonale Abteilung Tiefbau, Verkehrsmanagement, gestützt auf Art. 107 Abs. 3c der Signalisationsverordnung (SSV) verfügt, dass die Ausfahrt in die K 271 nur nach rechts in Richtung Bremgarten erfolgen darf, was mit dem Signal «Rechtsabbiegen» (2.37 SSV) angezeigt wird. Die Einfahrt darf nur aus Richtung Eggenwil erfolgen; die Zufahrt aus Richtung Bremgarten ist untersagt und wird mit dem Signal «Abbiegen nach links verboten» (2.43 SSV) angezeigt. Unter Berücksichtigung, dass sich die provisorische Erschliessung im Ausserort mit einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h befindet, wird die Geschwindigkeit zwischen dem Ortsende Eggenwil (Einfahrtbremse Süd) und dem Gewerbebetrieb «Guggi’s Märt» an der Badenerstrasse 7 und somit durchgehend bis nach Bremgarten auf 60 km/h beschränkt. Zudem werden Gefahrensignale aufgestellt, welche auf die provisorische Erschliessung hinweisen. Für die provisorische Umleitungsstrecke gilt nach wie vor das signalisierte Fahrverbot; der Gemeinderat hat für die autorisierten Lastwagenfahrten gestützt auf Art. 17 Abs. 1 SSV, §§ 7 und 12 der Signalisationsverordnung (SVV) sowie § 15 des kommunalen Polizeireglements (PolR) die Ausnahme‐ bzw. Sonderbewilligung für das Befahren der mit Fahrverbot belegten Strassen erteilt.

Die direkt betroffenen Anstösser werden diese Woche mit einem persönlichen Schreiben über die Vollsperrung der Kirchrainstrasse, die Umleitung sowie die weiteren Details bezüglich Kehrichtentsorgung etc. informiert.

Die Gemeindebehörde bittet die Anwohner und Verkehrsteilnehmenden um Nachsicht für unvermeidbare Behinderungen oder Unannehmlichkeiten und dankt für das Verständnis.

Bei Rückfragen oder sonstigen Anliegen stehen seitens der Bauleitung Manuel Humitsch unter 079 945 91 27 und seitens der Bauunternehmung Francisco Marti unter 058 252 50 80 zur Verfügung.

Anpassung der Kanalisations-Benützungsgebühren an die Teuerung per 1. Januar 2025

Der Gemeinderat hat die seit 1. Januar 2022 geltenden Kanalisations-Benützungsgebühren und die in Franken festgesetzten Ermässigungen und Reduktionen gestützt auf § 37 des Abwasserreglements der Gemeinde Eggenwil an den Stand des Zürcher Wohnbaukostenindexes per 1. April 2024 angepasst. Die erhöhten Gebührenansätze gelten ab 1. Januar 2025 wie folgt (bisherige Ansätze in Klammern):

  • Benützungsgebühren pro Kubikmeter Frischwasser inklusive Abwasserabgabe an den Bund: 1.75 Franken (1.66);
  • Minimalgebühr pro Jahr und Messstelle: 141.90 Franken (133.70);
  • Ein- und Mehrfamilienhäuser ohne Wasseruhr pro Jahr und Wohnung: 425.70 Franken (401.10);
  • Entwässerte Flächen über 50 Quadratmeter ohne Wasseranschluss pro Quadratmeter und Jahr: 0.64 Franken (0.60).

Traditionelles Herbstfest der Volkstanzgruppe am 26. und 27. Oktober in der Mehrzweckhalle

Die Volkstanzgruppe Eggenwil zeigte ihr Können im vergangenen Jahr auch am Folklore-Festival in Zermatt. Bild: BBA 06.10.2023/zg/Roger Wetli
Die Volkstanzgruppe Eggenwil zeigte ihr Können im vergangenen Jahr auch am Folklore-Festival in Zermatt. Bild: BBA 06.10.2023/zg/Roger Wetli

Am Samstag, 26. Oktober, ab 18.30 Uhr, bis Sonntag, 27. Oktober, 2 Uhr, sowie am Sonntag, 27. Oktober, ab 12.30 Uhr, findet das diesjährige Herbstfest der Volkstanzgruppe Eggenwil in der Mehrzweckhalle statt.

Mit dem Laientheater Zufikon und der Kindervolkstanzgruppe Eggenwil wurde wiederum ein abwechslungsreiches Programm zusammengestellt. Bei musikalischer Begleitung durch die «Oberbaselbieter Ländlerkapelle» wird den Gästen am Samstag ab 18.30 Uhr ein feines Nachtessen und am Sonntag ab 12.30 Uhr ein feines Mittagessen serviert. Am Samstagabend lädt vor und nach dem Programm das «Polka-Stübli» im Eingangsbereich der Mehrzweckhalle zum Verweilen in gemütlicher Runde ein. Weitere Details können dem nachstehend abrufbaren Programm entnommen werden.

Volkstanzgruppe Eggenwil – Programm Herbstfest 2024 vom 26. und 27.10.2024 in der Mehrzweckhalle

Der Gemeinderat hat die Bewilligung für die Durchführung des Einzelanlasses mit Wirtetätigkeit sowie die Kleinhandelsbewilligung für die Abgabe von Spirituosen erteilt. Wie bei allen grösseren Anlässen wurde die Genehmigung mit verschiedenen Auflagen bezüglich Lärm- und Brandschutz sowie der Alkoholabgabe an Jugendliche verbunden. Gemeinderat und Verwaltung wünschen der Volkstanzgruppe ein gelungenes Herbstfest und allen Besuchern vergnügliche Stunden.

Antrag zu Handen der kommenden Winter-Gemeindeversammlung um Investitionsfreigabe für die Sanierung und Erweiterung des Alterszentrums Bärenmatt in Bremgarten

Das überarbeitete Projekt «Sanierung und Erweiterung Alterszentrum Bärenmatt in Bremgarten», welches neu 90 Pflegeplätze anstelle der heutigen 71 vorsieht, trägt dem aktuellen und künftigen Bedarf der Verbandsgemeinden Rechnung. Die geplanten zirka 26 Quadratmeter grossen Zimmer sind leicht grösser als bisher und aufgrund der Vollverglasung der Fenster deutlich heller ausgestaltet. Mit der Realisierung des Erweiterungsbaus hin zur Zugerstrasse steht die Fläche in Richtung Reuss (heutige Grünanlage mit Voliere) auch weiterhin als attraktive Parkanlage zur Verfügung. Gleichzeitig besteht damit für künftige Anpassungen noch eine Landreserve. Unter der Grünanlage wird eine eingeschossige Tiefgarage mit 35 Parkplätzen realisiert. Die Zu- und Wegfahrt erfolgt direkt über die Promenadenstrasse. Zusammen mit den Besucherparkplätzen beim Haupteingang können neu 45 Parkplätze zur Verfügung gestellt werden, was die heute prekäre Parkplatzsituation stark verbessern wird. Bild: Ansicht von Zugerstrasse mit Erweiterung und Vollausbau 5. Obergeschoss, Stand Vorprojekt vom 22. Mai 2024.
Das überarbeitete Projekt «Sanierung und Erweiterung Alterszentrum Bärenmatt in Bremgarten», welches neu 90 Pflegeplätze anstelle der heutigen 71 vorsieht, trägt dem aktuellen und künftigen Bedarf der Verbandsgemeinden Rechnung. Die geplanten zirka 26 Quadratmeter grossen Zimmer sind leicht grösser als bisher und aufgrund der Vollverglasung der Fenster deutlich heller ausgestaltet. Mit der Realisierung des Erweiterungsbaus hin zur Zugerstrasse steht die Fläche in Richtung Reuss (heutige Grünanlage mit Voliere) auch weiterhin als attraktive Parkanlage zur Verfügung. Gleichzeitig besteht damit für künftige Anpassungen noch eine Landreserve. Unter der Grünanlage wird eine eingeschossige Tiefgarage mit 35 Parkplätzen realisiert. Die Zu- und Wegfahrt erfolgt direkt über die Promenadenstrasse. Zusammen mit den Besucherparkplätzen beim Haupteingang können neu 45 Parkplätze zur Verfügung gestellt werden, was die heute prekäre Parkplatzsituation stark verbessern wird. Bild: Ansicht von Zugerstrasse mit Erweiterung und Vollausbau 5. Obergeschoss, Stand Vorprojekt vom 22. Mai 2024.

Die Gemeinde Eggenwil bildet zusammen mit den neun weiteren Gemeinden Berikon, Bremgarten, Jonen, Oberlunkhofen, Oberwil-Lieli, Rudolfstetten-Friedlisberg, Unterlunkhofen, Widen und Zufikon den Gemeindeverband Regionale Alterszentren Bremgarten, Mutschellen, Kelleramt. Der Verband hat den Zweck, betagten Einwohnern der Verbandsgemeinden Pflegeplätze zur Verfügung zu stellen und ihnen gegen angemessenes Entgelt Aufnahme und Pflege zu gewähren sowie nach Bedarf weitere Dienste anzubieten. Dazu betreibt er je ein Haus in Bremgarten und in Widen und ist unter anderem für die Planung, den Bau und den Betrieb von Alterszentren zuständig.

Das Haus in Bremgarten wurde am 1. März 1984, also vor gut 40 Jahren, als Altersheim in Betrieb genommen, ist renovationsbedürftig und entspricht in mehreren Belangen – Sanitäre Installationen, Pflegeeinrichtungen, Badezimmer, Fluchtwege, Wohnbedarf – nicht mehr den heutigen und zukünftigen Anforderungen eines Alterszentrums. An den Winter-Gemeindeversammlungen 2020 – in Eggenwil anlässlich der Einwohnergemeindeversammlung vom 27. November 2020 – ermächtigten auf Antrag des Vorstands und der Abgeordneten alle zehn angeschlossenen Gemeinden den Verband zur Investitionsausgabe von brutto 25,8 Millionen Franken für den Umbau und die Erweiterung des Alterszentrums Bärenmatt. In der Zwischenzeit wurde das ursprüngliche Projekt in mehreren Teilschritten überarbeitet und den neusten Entwicklungen angepasst. Das nun vorliegende Vorprojekt, welches neu 90 Pflegeplätze anstelle der heutigen 71 vorsieht, trägt dem aktuellen und künftigen Bedarf der Verbandsgemeinden Rechnung. Die geplanten zirka 26 Quadratmeter grossen Zimmer sind leicht grösser als bisher und aufgrund der Vollverglasung der Fenster deutlich heller ausgestaltet. Die ursprünglich vorgesehenen 24 2 ½ Zimmer-Alterswohnungen sowie die damals geplante gleichzeitige Reduktion der Pflegeplätze auf rund 40 Plätze lassen sich aus heutiger Sicht sowohl aufgrund der konstant hohen Auslastung von 99 Prozent als auch in Anbetracht der Finanzierung der Anlagekosten in Höhe von rund 38 Millionen Franken nicht mehr rechtfertigen. Die ohnehin nicht zu den Verbandsaufgaben gehörenden Alterswohnungen würden die Finanzierung des Projekts für den Verband verunmöglichen. Auch die grundrissbedingte Grösse von ungefähr 55 Quadratmetern einer Zweizimmer-Alterswohnung würde nicht den heutigen Bedürfnissen entsprechen. Stattdessen sichert die höhere Bettenzahl die Refinanzierung und deckt den aufgrund der demographischen Entwicklung zu erwartenden steigenden Bedarf an Pflegebetten ab.

Die Abgeordneten der Verbandsgemeinden haben dem Kreditantrag respektive Überweisungsantrag an die angeschlossenen Einwohnergemeinden anlässlich ihrer Versammlung vom 29. Mai 2024 einstimmig entsprochen. Die Finanzierung erfolgt seit der Neuordnung der Pflegefinanzierung anfangs 2011 ausschliesslich durch den Gemeindeverband. Die Gemeinden dürfen nach Art. 8 der Satzungen nicht mehr zur Finanzierung von Erweiterungs- oder Ausbauten herangezogen werden. Der Verband finanziert die Kosten für die Sanierung und die Erweiterung durch 50 Prozent Eigenkapital. Die Investition wird über 30 Jahre hinweg abgeschrieben (CURAVIA). Beim in den letzten Jahren punktuell sanft renovierten Alterszentrum Burkertsmatt in Widen steht in den nächsten 15 Jahren keine grössere Sanierung an. Die Pensionspreise werden infolge der Sanierung der Alterszentrums Bärenmatt nicht ansteigen.

In Übereinstimmung mit den übrigen Verbandsgemeinden, insbesondere auch mit dem Stadtrat Bremgarten, steht der Gemeinderat Eggenwil hinter dem überarbeiteten Projekt, welches zwar auf die ursprünglich geplanten Alterswohnungen verzichtet, hingegen eine Entlastung im Bereich der Pflegebetten bietet und mit der Beibehaltung der Fläche Richtung Reuss die Möglichkeit für zukünftige Anpassungen offenlässt. Folglich beantragt der Gemeinderat der kommenden Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2024, dem überarbeiteten Projekt «Sanierung und Erweiterung Alterszentrum Bärenmatt in Bremgarten» zuzustimmen und im Sinne einer Investitionsfreigabe den Gemeindeverband Regionale Alterszentren Bremgarten, Mutschellen, Kelleramt zur Investitionsausgabe von brutto 38 Millionen Franken inkl. MwSt zu ermächtigen.

zur Berichterstattung des Bremgarter Bezirks-Anzeigers vom 24.09.2024
«40 Jahre Alterszentrum»

zur Berichterstattung des Bremgarter Bezirks-Anzeigers vom 14.11.2023
«10 Millionen Franken teurer»

Vereinbarung mit dem Kanton über die Pflegemassnahmen zugunsten des Schutzwaldes

Der Kanton Aargau und der Bund leisten Beiträge an die Pflege von Schutzwäldern. Ziel ist die Schaffung und Erhaltung einer nachhaltigen Schutzwirkung. Grundlage für die Beitragszahlung an die Schutzwaldpflege ist einerseits die abgeschlossene Schutzwaldausscheidung. Andererseits musste mit der Teilrevision des Aargauer Waldgesetzes samt Anpassung des Walddekrets die notwendige gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Geplant ist, dass die Änderungen der kantonalen Waldgesetzgebung per 1. November dieses Jahres in Kraft treten werden. Somit können die Vereinbarungen für die Schutzwaldpflege 2024 abgeschlossen werden, welche als Grundlage für die Beitragszahlung an die betriebsplanpflichtigen Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer im Jahr 2024 dienen. Die Beiträge stützen sich auf den ergänzten § 25 des Aargauer Waldgesetzes sowie auf die entsprechende Programmvereinbarung mit dem Bundesamt für Umwelt. Die den Vereinbarungen zugrundeliegende Fläche des Schutzwaldes basiert auf dem ausgeschiedenen Schutzwald gemäss Eintrag im AGIS. Die Jungwaldfläche im Schutzwald wurde auf der Grundlage von Fernerkundungsdaten (LiDAR) vom April 2019 erstellt, welche für die Jungwaldpflegevereinbarung 2020-2024 ausgewertet wurde. Der Gemeinderat hat anlässlich seiner letzten Sitzung vom 30. September 2024 die entsprechende Vereinbarung für das Jahr 2024 mit der kantonalen Abteilung Wald genehmigt und abgeschlossen.

Geschwindigkeitskontrolle auf der Oberdorfstrasse – zwei Fahrzeugführende wurden an die Staatsanwaltschaft verzeigt

Am 24. September führte die Regionalpolizei Bremgarten wiederum eine Geschwindigkeitskontrolle auf der Oberdorfstrasse, Höhe Liegenschaft Nr. 5, Fahrtrichtung talwärts, durch. Zwischen 12.25 und 14.30 Uhr wurde von 23 Fahrzeugführenden die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überschritten. Die gefahrenen Geschwindigkeiten der Übertretungen ergaben nach Abzug der Messtoleranz von 3 km/h folgendes Bild: Zwischen 31 bis 35 km/h: 13 Übertretungen, zwischen 36 bis 40 km/h: 3 Übertretungen, zwischen 41 bis 45 km/h: 5 Übertretungen und zwischen 46 bis 49 km/h: 2 Übertretungen. Der schnellste Lenker war mit einer toleranzbereinigten Geschwindigkeit von 48 km/h unterwegs. Dieser und ein weiterer Fahrzeugführender wurden an die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten verzeigt.

Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 3. Oktober 2024

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