Gemeindemitteilung vom 06.11.2025
Räbeliechtliumzug der Schule heute Donnerstagabend; Heutiger 19. Tag des Lichts – wer sichtbar ist, kommt sicherer an; Papier- und Kartonsammlung (Container Dorfplatz) kommenden Samstagvormittag, 8. November; Deckästeverkauf durch den Forstbetrieb; Kirchenkonzert der Musikgesellschaft Eggenwil diesen Sonntagabend, 9. November; Redon Gashi als Berufslernender Kaufmann auf Sommer 2026 gewählt; Jahresrechnung 2024 durch den Kanton vor Ort geprüft; Neubewertung der Liegenschaften – teilweise fehlerhafte Schätzungsverfügungen des Kantons; eBill – Rechnungen der Gemeinde direkt im Onlinebanking erhalten und bezahlen; Rechnungsstellung 2025; Grundsätzlich keine vorzeitige Löschung von Betreibungsregistereinträgen; Zentralisierung der Ersatzbeiträge aus dem Schutzraumbau
Räbeliechtliumzug der Schule heute Donnerstagabend

Heute Donnerstagabend, 6. November, findet der traditionelle Räbeliechtliumzug der Schule Eggenwil statt. Die Kinder starten mit ihren selbst geschnitzten leuchtenden Räben um 18 Uhr beim Schulhaus. Die Route führt via Oberdorfstrasse, Tobelstrasse, Rotrainstrasse, Trottengasse, Buechstrasse (Dorfplatz), Oberdorfstrasse und wieder zurück zum Schulhaus. Zum Abschluss singen die Kinder auf dem Schulhausplatz Räbeliechtli-Lieder. Während des Umzugs, das heisst bis um 18.45 Uhr, wird die Strassenbeleuchtung ausgeschaltet. Die Feuerwehr Eggenwil unterstützt die Lehrpersonen bei der Verkehrsregelung und den Sicherheitsvorkehrungen. Für die kurzen Beschränkungen und Verkehrsbehinderungen bittet der Gemeinderat um Verständnis. Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen, den Umzug vom Wegrand aus zu bewundern. Die Kinder freuen sich über möglichst viele Zaungäste.
Heutiger 19. Tag des Lichts – wer sichtbar ist, kommt sicherer an
Anlässlich des heutigen 19. Tags des Lichts macht die Beratungsstelle für Unfallverhütung BFU wiederum auf das erhöhte Unfallrisiko im Strassenverkehr bei schlechten Lichtverhältnissen aufmerksam. Wer auffällt und genau hinschaut, reduziert das Unfallrisiko – ob zu Fuss, auf dem Velo oder im Auto. Die BFU unterstützt die Polizeien in der ganzen Schweiz dabei, diese Botschaft an alle Verkehrsteilnehmenden weiterzugeben.
Wenn die Tage kürzer werden, verschiebt sich vieles in die Dunkelheit – der Arbeitsweg, der Spaziergang, die Velofahrt nach Hause. Dann steigt auch das Unfallrisiko. Deshalb ruft die BFU am heutigen 6. November zum 19. Tag des Lichts auf. Unter dem Motto «Nur wer leuchtet, wird rechtzeitig gesehen» weist sie auf das erhöhte Unfallrisiko in der dunklen Jahreszeit hin. Mit Plakaten, Online-Kampagnen und landesweiten Verteilaktionen erinnert sie gemeinsam mit den Polizeien die Verkehrsteilnehmenden daran, sich sichtbar zu machen.
Sicherheit beginnt mit Sichtbarkeit – in beide Richtungen
Wer im Strassenverkehr auffällt und selbst genau hinschaut, reduziert das Unfallrisiko. Sichtbarkeit ist für alle Verkehrsteilnehmenden zentral. Gerade Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Velofahrende können viel zu ihrer eigenen Sicherheit beitragen. Mit reflektierender Kleidung und Reflektoren an den Armen und Beinen sind sie 4- bis 5-mal früher sichtbar als mit dunkler Kleidung.
Doch auch Fahrzeuglenkende tragen Verantwortung. Die eigene Wahrnehmung wird oft überschätzt. Tatsächlich sieht man weniger, als man glaubt. Pro Sekunde nehmen wir nur etwa drei Objekte bewusst wahr. Gerade Velo- oder E-Bike-Fahrende, die sich oftmals am Rand des Sichtfelds bewegen, werden häufig zu spät oder gar nicht wahrgenommen. Schlechte Sicht durch Wetter, Dämmerung oder Nacht verstärkt dieses Risiko zusätzlich. Deshalb ist es wichtig, beim Autofahren gezielt nach Velo- und E-Bike-Fahrenden Ausschau zu halten. Eine vorsichtige und defensive Fahrweise hilft dabei – besonders beim Ein- und Abbiegen.
Dunkelheit ist ein unterschätztes Unfallrisiko
Die Erhebungen der BFU zeigen, dass viele Verkehrsteilnehmende die Bedeutung von Sichtbarkeit unterschätzen. Jede vierte Person fährt im Dunkeln auf dem Velo ohne Licht. Trotz Lichtpflicht bei E-Bikes fährt nur jede dritte Person auch tagsüber mit Licht. Lediglich fünf Prozent der Velofahrenden und neun Prozent mit langsamen E-Bikes tragen bei Dämmerung oder Dunkelheit eine Leuchtweste. Die BFU engagiert sich deshalb mit der Kampagne «Nur wer leuchtet, wird rechtzeitig gesehen» und stellt den Polizeien Präventionsmaterial zur Verfügung, das am heutigen 6. November landesweit verteilt wird.
Einfache Massnahmen mit grosser Wirkung
- Zu Fuss: Helle Kleider, leuchtende Farben und reflektierende Materialien erhöhen die Sichtbarkeit.
- Auf dem Velo, E-Bike oder Trottinett: Vollständiges Licht- und Reflektor-Equipment am Velo ist ein Muss. Vorder- und Rücklicht immer einschalten – auch auf kurzen Strecken und bei Tageslicht. Leuchtwesten oder reflektierende Bänder verbessern die Sichtbarkeit weiter.
- Im Auto: Licht immer einschalten, Scheinwerfer sauber halten. Vorsichtig und aufmerksam fahren und dabei gezielt nach Velofahrenden sowie Fussgängerinnen und Fussgängern Ausschau halten.
Papier- und Kartonsammlung (Container Dorfplatz) am Samstagvormittag, 8. November
Nach der letzten Strassensammlung Ende August durch die Volkstanzgruppe steht übermorgen Samstagvormittag, 8. November, zwischen 9 und 11 Uhr wiederum ein Container auf dem Dorfplatz für die Sammlung von Papier und Karton bereit. Altpapier wie Zeitungen, Illustrierte, Verpackungspapier ohne Kunststoff ist zu handlichen, gut tragbaren Bündeln zu höchstens fünf Kilogramm zusammengeschnürt (nicht in Tragtaschen oder Kartonschachteln) anzuliefern. Unbeschichteter Karton wie Schachteln, Früchte-/Gemüsekartons etc. ist getrennt vom übrigen Altpapier zu zerlegen und zu bündeln. Beschichtete Papiere und Kartons (Verbundstoffe) wie beispielsweise Tetrapackungen gehören in den Kehricht. Weitere Informationen können dem jeweils allen Haushaltungen zugestellten Abfall-Kalender entnommen werden.
Deckästeverkauf durch den Forstbetrieb
Der Forstbetrieb Zufikon, der auch die Waldungen der Gemeinde Eggenwil betreut, verkauft kommenden Samstag, 8. November, von 10 bis 11 Uhr beim Forsthaus Nüesch in Zufikon Deckäste. Auf Wunsch werden gegen Verrechnung der Transportkosten auch Hauslieferungen angeboten. Bestellungen nimmt der Forstbetrieb gerne unter 056 649 92 94 oder forstbetrieb@jonen.ch entgegen.
Kirchenkonzert der Musikgesellschaft Eggenwil diesen Sonntagabend, 9. November
Kommenden Sonntag, 9. November, lädt die Musikgesellschaft Eggenwil die Bevölkerung um 17 Uhr zum traditionellen Kirchenkonzert in der katholischen Kirche zu St. Laurentius in Eggenwil ein. Unter der Leitung von Dirigent Riccardo Vegezzi wurde wiederum ein abwechslungsreiches und stimmungsvolles Programm einstudiert. Begleitet wird die Musikgesellschaft durch Organistin Franziska Peterhans. Der Eintritt ist frei; es besteht eine Kollekte zur Deckung der Unkosten.
Redon Gashi als Berufslernender Kaufmann auf Sommer 2026 gewählt
Aus dem Kreis der insgesamt 35 eingegangenen Bewerbungen hat die Verwaltungsleitung im Einvernehmen mit dem Gemeinderat Redon Gashi, wohnhaft in Zufikon, als Berufslernenden Kaufmann EFZ mit integrierter Berufsmaturität (BM1) gewählt. Er wird seine dreijährige Ausbildung bei der Gemeindeverwaltung im August 2026 beginnen. Gemeinderat und Verwaltung gratulieren Redon zur Wahl und heissen ihn bereits heute herzlich im Team willkommen.
Jahresrechnung 2024 durch den Kanton vor Ort geprüft
Die kantonale Finanzaufsicht Gemeinden des Departements Volkswirtschaft und Inneres hat Mitte Oktober gestützt auf die Bestimmungen der Gemeindegesetzgebung die Jahresrechnung 2024 der Einwohnergemeinde inklusive Spezialfinanzierungen (Wasserwerk, Abwasserbeseitigung, Abfallwirtschaft und Elektrizitätswerk) geprüft. Die Begutachtung umfasste unter anderem die Vollständigkeit und Ordnungsmässigkeit der vorgelegten Unterlagen, Plausibilitätsprüfungen, Vorjahresvergleiche sowie die Prüfung der Einhaltung ausgewählter rechtlicher Vorgaben für die Rechnungslegung.
Ergänzend zur standardmässigen Beurteilung der Dokumente wurde in diesem Jahr eine vertiefte Prüfung vor Ort durchgeführt. Eine solche Vorort-Kontrolle bei den aargauischen Gemeinden erfolgt zirka alle sieben Jahre. Diese besteht aus zusätzlichen Analysen zu einzelnen Fragestellungen, Stichproben und Befragungen, darunter etwa auch zum Stand des Internen Kontrollsystems IKS.
Wie dem Fazit des vorliegenden Berichts entnommen werden kann, ist die kantonale Finanzaufsicht bei ihrer umfassenden Prüfung nicht auf Sachverhalte gestossen, aus denen sie schliessen müsste, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Rechnungslegung nicht in allen wesentlichen Belangen eingehalten wurden.
Neubewertung der Liegenschaften – teilweise fehlerhafte Schätzungsverfügungen des Kantons
Die Liegenschaften im Kanton Aargau werden per 1. Januar 2025 neu bewertet.
Wie das kantonale Steueramt mitteilt, ist beim Versand der neuen Schätzungsverfügungen für den Eigenmietwert und für den Vermögenssteuerwert der Liegenschaften ein technischer Fehler im Bereich der Adress- und Eigentümerfelder unterlaufen. In einigen Verfügungen ist beispielsweise in den Adress- und Eigentümerfeldern zusätzlich zum Namen der Eigentümerin oder des Eigentümers irrtümlicherweise der Name der geschiedenen Ehepartnerin oder des geschiedenen Ehepartners aufgeführt.
Das kantonale Steueramt bedauert die entstandenen Unannehmlichkeiten und ist bestrebt, die technische Verknüpfung der Adress- und Eigentümerdaten so schnell wie möglich zu berichtigen.
Die in der Verfügung aufgeführten Schätzwerte sind von diesem Fehler nicht betroffen. Wer eine Verfügung mit korrigierter Bezeichnung der Adress- und Eigentümerangaben wünscht, kann diese beim kantonalen Steueramt per Mail grundstueckschaetzung@ag.ch anfordern.
eBill – Rechnungen der Gemeinde direkt im Onlinebanking erhalten und bezahlen

eBill ist die digitale Rechnung für die Schweiz. Mit eBill erhalten Sie Ihre Rechnungen nicht mehr per Post oder E-Mail, sondern direkt im Onlinebanking – genau dort, wo Sie diese auch bezahlen. Mit wenigen Klicks können Rechnungen geprüft und freigegeben werden, während Sie stets die vollständige Kontrolle behalten. Aktuell setzen über drei Millionen Schweizerinnen und Schweizer auf eBill.
Wechseln auch Sie zur digitalen Rechnung, indem Sie in Ihrem E-Banking die «Gemeinde Eggenwil» als Rechnungssteller hinzufügen und unsere Rechnungen – beispielsweise für Wasser/Abwasser, Kehrichtgrundgebühr, Waldhüttenmiete, Tagesstrukturen, Hundetaxen etc., einzig ausgenommen die durch den Kanton generierten Steuerrechnungen – direkt im Onlinebanking empfangen und begleichen. Weitere Informationen finden sich unter www.ebill.ch.
Alternativ können die Rechnungen auch per Mail zugestellt werden. Hierfür bitten wir Sie, mit der Abteilung Finanzen, finanzen@eggenwil.ch, Kontakt aufzunehmen und die gewünschte Empfängeradresse mitzuteilen. Wichtiger Hinweis: Der Absender des Mailversands lautet «fakturen@hisoft.ch» (nicht «fakturen@eggenwil.ch»), da die Rechnungen direkt aus der Software versendet werden.
Mit der Wahl einer der genannten Optionen helfen Sie mit, Druck- und Versandkosten zu sparen. Vielen Dank.
Rechnungsstellung 2025
Wer in diesem Jahr für die Gemeinde Eggenwil in irgendeiner Form Leistungen erbracht und noch keine Rechnung gestellt hat, wird gebeten, diese bis spätestens Ende November unter Beilage eines Einzahlungsscheins oder Angabe der IBAN-Kontonummer der Abteilung Finanzen einzureichen.
Grundsätzlich keine vorzeitige Löschung von Betreibungsregistereinträgen
Für die bei der Gemeinde in Verzug stehenden Beträge bestehen zumeist Ratenzahlungsvereinbarungen. Bleiben Zahlungen in seltenen Fällen dennoch aus, werden die Steuer- oder Gebührenforderungen nach mehrfach erfolglosen Mahnungen konsequent betrieben.
Einträge im Betreibungsregister bleiben gesetzlich während fünf Jahre bestehen. In den letzten Jahren erreichten die Gemeindebehörde zunehmend Gesuche um vorzeitige Löschungen. Solche Begehren zur Löschung einer zu Recht erfolgten Betreibung werden in der Regel abgewiesen, auch dann, wenn die Forderung nach Erhalt des Zahlungsbefehls beglichen worden ist. Der Gesetzgeber hat bewusst vorgesehen, dass Betreibungen in den Registern festzuhalten sind. Nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs kann jede Person über sich selbst oder – wenn ein Interesse glaubhaft gemacht wird – über eine andere Person beim Betreibungsamt Einsicht in das Betreibungsregister verlangen oder sich Auszüge daraus geben lassen. Dieses öffentliche Register soll Dritten als Informationsquelle zur Einschätzung der Kreditwürdigkeit einer Person dienen, beispielsweise vor Abschluss eines Mietverhältnisses. Würden stattdessen erledigte Betreibungen regelmässig vorzeitig wieder gelöscht, würde Dritten gegenüber ein falsches Bild vermittelt und damit letztlich Sinn und Zweck des Betreibungsregisters unterlaufen.
Zentralisierung der Ersatzbeiträge aus dem Schutzraumbau
Seit 2004 können in der Gemeinde Eggenwil bei Neubauten die Hauseigentümer vom Bau eines Schutzraums befreit werden. Sie haben stattdessen einen Ersatzbeitrag zu leisten.
Die kantonale Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz hat die Gemeinde- und Stadträte im Kanton Aargau im Frühjahr 2025 über die Zentralisierung der Ersatzbeiträge für Schutzraumbauten informiert. Zwischenzeitlich wurde der Abgleich der Kontostände abgeschlossen, sodass die Übertragung der kommunalen Ersatzbeiträge an den Kantonsfonds erfolgen kann. Eggenwil verfügt aktuell über Ersatzbeiträge von rund 128 000 Franken, welche bis spätestens am 31. Dezember 2028 an den Kanton zu überweisen sind.
Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi
Gemeindeschreiber & Verwaltungsleiter
Eggenwil, 6. November 2025
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