Gemeindemitteilung vom 23.12.2025
Früherkennung 2025 – Analyse und Beurteilung der Finanzlage der Gemeinde Eggenwil durch den Kanton; Geldverkehr in Ordnung; Abfallentsorgung 2026, Christbaum-Abfuhren; Einbürgerungsentscheide des Kantonsparlaments; Bezugsbewilligung für die 1. Etappe der Terrassenhausüberbauung Erlismattweg 2-20; Eggenwil erfüllt nach wie vor Asyl-Aufnahmepflichtquote; Gemeindeversammlungsdaten 2026; Sozialhilfestatistik 2024; Einbruchschutz und Einbruchsprävention; Temporäre Veranstaltungsplakate im Strassenbereich; Statistisches Jahrbuch 2025: Der Aargau im Spiegel der Zahlen; Mütter- und Väterberatung 2026; Abbrennen von Feuerwerk; Sitzungsbetrieb Gemeinderat und Schalteröffnungszeiten Gemeindeverwaltung über die Festtage; Pikettdienst; Gemeinderat und Verwaltung wünschen allen ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes, glückliches und erfolgreiches 2026
Früherkennung 2025 – Analyse und Beurteilung der Finanzlage der Gemeinde Eggenwil durch den Kanton
Mit der Neuausrichtung der kantonalen Finanzaufsicht per Anfang 2019 wurde nach § 27c Abs. 3 der Finanzverordnung (FiV; SAR 617.113) ein System zur Früherkennung von Fehlentwicklungen bei den Finanzhaushalten der Gemeinden eingeführt. Die Bewertung wird den Gemeinderäten jeweils ergänzend zur Beurteilung des Budgets (siehe dazu auch Gemeindemitteilung vom 15. Mai 2025) zur Kenntnis gebracht. Die den Zeitraum von sieben Jahren umfassenden Auswertungen sollen den Gemeinden eine zusätzliche Unterstützung bei der Analyse und Beurteilung ihrer Finanzlage bieten. Die Einschätzung erfolgt auf der Basis der letzten drei Jahresabschlüsse, des aktuellen Budgets sowie ausgewählter Angaben im aktuellen Aufgaben- und Finanzplan. Der Investitionsanteil sowie der Normsteuerertrag werden für die letzten vier Rechnungsjahre ausgewiesen.
Kennwert Nettoschuld pro Einwohner
Kennwert Operatives Ergebnis pro Einwohner
Kennwert Selbstfinanzierungsgrad (Finanzierung)
Kennwert Selbstfinanzierungsanteil (Leistungsfähigkeit)
Kennwert Investitionsanteil
Kennwert Normsteuerertrag pro Einwohner
Fazit: Geringfügiges Risiko für kritische finanzielle Entwicklung
Wie dem Fazit aus dem vorliegenden Befund des Kantons vom 4. Dezember 2025 entnommen werden kann, besteht für die Gemeinde Eggenwil aufgrund der bewerteten Kennzahlen bezüglich Nettoschuld pro Einwohner, operatives Ergebnis pro Einwohner, Selbstfinanzierungsgrad (Finanzierung), Selbstfinanzierungsanteil (Leistungsfähigkeit), Investitionsanteil und Normsteuerertrag pro Einwohner ein geringes Risiko für eine kritische finanzielle Entwicklung. Dieser Befund deckt sich mit der gemeindeinternen respektive eigenen Einschätzung von Gemeinderat und Verwaltungsleitung. Selbstverständlich wird die Gemeindebehörde auch weiterhin die Entwicklung des Finanzhaushalts genau im Auge behalten.
Der Bericht der kantonalen Finanzaufsicht Gemeinden mit den Auswertungsergebnissen aus dem Früherkennungssystem für die Einwohnergemeinde Eggenwil kann nachstehend als PDF-Dokument abgerufen werden:
Kant. Finanzaufsicht Gemeinden – Datenauswertung Früherkennung 2025 Gemeinde Eggenwil
Geldverkehr in Ordnung
Die Finanzkommission führte vergangene Woche vorschriftsgemäss eine unangemeldete Revision des Geldverkehrs bei der Abteilung Finanzen durch. Aus dem Prüfbericht geht hervor, dass die Kassen und übrigen Geldbestände mit dem Buchhaltungssaldo übereinstimmen und sämtliche Kontrollergebnisse in Ordnung sind.
Abfallentsorgung 2026, Christbaum-Abfuhren
Letzte Woche wurde den Haushaltungen der Abfall-Kalender 2026 samt Beilagen zugestellt. Die bisherigen Verkaufspreise und Höchstmasse bleiben unverändert.
Auch im kommenden Jahr werden von März bis November wöchentliche Grüngutabfuhren angeboten. In den Wintermonaten Dezember bis Februar findet die Grüngutabfuhr jeweils alle zwei Wochen statt. Die Grüngutabfuhrdaten 2026 samt einer Übersicht der zulässigen Materialien sind auf dem Beiblatt zum Abfallkalender ersichtlich. Die Jahres-Vignetten 2026 (rot) für Grüngutbehälter von 80 bis 800 Liter Inhalt können bei der Gemeindeverwaltung für 60 bis 580 Franken bezogen werden. Bei vorgängiger Bezahlung der Gebühr mit dem Vermerk «Grüngut» auf das Postkonto der Einwohnergemeinde Eggenwil, Finanzverwaltung, 5445 Eggenwil (CH62 0900 0000 5001 3141 8, 50-13141-8), wird die Grüngut-Vignette per Post zugestellt. Die Vignetten 2025 (weiss) sind noch bis Ende Januar gültig. Behälter, die bei der Abfuhr vom 3. Februar 2025 nicht mit der neuen Vignette versehen sind, werden nicht mehr geleert.
Christbaumtannen können kostenlos den Abfuhren im Januar mitgegeben werden. Die Bäume sind an den entsprechenden Tagen vor 12 Uhr naturbelassen, das heisst nicht zerkleinert, nicht zusammengeschnürt und ohne Behälter, am Strassenrand bereitzustellen.
Der Abfall-Kalender und Entsorgungs-Wegweiser 2026 sowie die Kundeninformationen zur Altstoffsammelstelle Dorfplatz können jederzeit auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik Bau, Umwelt & Werke > Abfallwirtschaft oder nachstehend als PDF-Dokument abgerufen werden:
Abfall-Kalender inkl. Grüngutabfuhrdaten Eggenwil 2026
Altstoffsammelstelle Dorfplatz Eggenwil – Kundeninformationen
Einbürgerungsentscheide des Kantonsparlaments
Nachdem die Eggenwiler Sommer-Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2025 auf Antrag des Gemeinderats jeweils einstimmig Marcus Hastigsputh, wohnhaft an der Badenerstrasse 6, sowie Jens und Martina Maier-Götte mit deren beiden Töchtern Carla Tasnim und Amelie Victoria, wohnhaft an der Hübelgasse 6, alle deutsche Staatsangehörige, das Gemeindebürgerrecht von Eggenwil zugesichert hatte, erfolgten am 25. November 2025 die rechtskräftigen Einbürgerungsentscheide des Grossen Rats. Die Gemeinde heisst die genannten Einwohnerinnen und Einwohner herzlich im Kreise der Schweizer Staatsbürgerschaft willkommen.
Bezugsbewilligung für die 1. Etappe der Terrassenhausüberbauung Erlismattweg 2-20
Im März 2024 erteilte der Gemeinderat der Zürcher Immobilien Plus AG mit Rechtsdomizil in Zufikon die Baubewilligung für den Neubau von 10 Terrassenhäusern in der Erlismatt Eggenwil mit 2 Parkdecks auf den Parzellen Nrn. 102 und 103, Erlismattweg 2 bis 20, den Rückbau von Gebäude Nr. 163 des stillgelegten Quellwasserpumpwerks Erlismatt samt Zufahrtsstrasse mit Ersatz der öffentlichen Fusswegverbindung zwischen Erlismattweg und Reussebene auf Parzelle Nr. 103 sowie die Offenlegung und Reaktivierung des öffentlichen Gewässers mit neuer Hecke «Ausserfeldgraben» auf Parzelle Nr. 102. Der Baubeginn erfolgte Ende April 2024 mit dem Aushub und der Umlegung der Gemeindekanalisationsleitung. Inzwischen wurde die 1. Bauetappe weitgehend abgeschlossen und die 2. Etappe ist in vollem Gange. Bis Ende März kommenden Jahres werden alle Hochbauten realisiert sein, sodass danach durch die Gemeinde die ebenfalls im März 2024 baubewilligte Sanierung des Erlismattwegs in Angriff genommen werden kann. Die Fertigstellung der Umgebungsarbeiten wird im Mai 2026 erwartet.
Am 3. Dezember 2025 erfolgte durch das von der Gemeinde beauftragte Ingenieurbüro BC AG, Bauverwaltung und Planung, Bremgarten, die baupolizeiliche Schlussabnahme der ersten Bauetappe und folglich die Bezugsfreigabe der oberen Terrassenhäuser Erlismattweg 2-12.
Gleichentags lud die Bauherrschaft, Stefan und Fabienne Zürcher, sowie der Projektverfasser, Architekt Alex Müller, die Vertreter des Gemeinderats und der Gemeindeverwaltung zu einer Besichtigung ein. Dabei illustrierte Stefan Zürcher auf Plakaten die wichtigsten Meilensteine des Bauprojekts: vom ersten Telefongespräch im Januar 2021 mit Gemeindeschreiber und Leiter Bau & Planung Walter Bürgi bezüglich der Situation, der denkbaren Baulandzukäufe sowie die raumplanerischen und baurechtlichen Rahmenbedingungen, weiter über die Kaufvertragsabschlüsse im März 2023, den Baubeginn mit den Aushubarbeiten Anfang Mai 2024, die Installation des Baukrans Ende August 2024 bis schliesslich hin zur genannten Bezugsabnahme der ersten Etappe Anfang Dezember 2025. Eindrücklich waren ebenso die dargelegten Eckdaten in Zahlen und Fakten: Aushub und fachgerechte Entsorgung von 4450 Tonnen Inertstoffen (mineralische Bauabfälle), die vor vielen Jahrzehnten im oberen Bereich der Bauparzelle deponiert wurden, 10 000 Tonnen Aushub, 520 Nägel für die Baugrubensicherung, 266 Tonnen Stahlarmierung, 856 Tonnen Kies, 2000 Tonnen Geröll, 6000 Tonnen Beton, 300 Tonnen Magerbeton und 10 Erdsonden für die Wärmepumpen in einer Tiefe von 145 Meter.
Eggenwil erfüllt nach wie vor Asyl-Aufnahmepflichtquote
Nachdem die seit Juni 2019 in Eggenwil lebende siebenköpfige Familie aus dem Irak Mitte September 2025 nach Wohlen weggezogen ist, wurde der Gemeinde Mitte Dezember eine fünfköpfige, aus Afghanistan stammende Familie zugewiesen. Die Eltern mit ihren drei Kindern, darunter ein Säugling und zwei schulpflichtige Kinder, waren im April dieses Jahres in die Schweiz eingereist und lebten vor dem Umzug nach Eggenwil in der kantonalen Unterkunft in Muri, der unterirdischen geschützten Operationsstelle (GOPS) des Spitals.
Eggenwil nimmt seit 1990, also seit nunmehr über 35 Jahren, nahezu ununterbrochen vom Kanton zugewiesene Personen nach dem Asylrecht auf. Bei einer gesetzlichen Aufnahmepflichtquote von gegenwärtig 13,14 Personen (Stichdatum 1. Dezember 2025) beherbergt und betreut Eggenwil aktuell insgesamt 14 vorläufig aufgenommene Ausländer (Ausweis F-VA) mit Nationalität Afghanistan in der 2018 neu erbauten gemeindeeigenen Asyl- und Flüchtlingsunterkunft mit zwei baugleichen 4 ½-Zimmer-Wohnungen im Erd- und Obergeschoss zwischen Gemeinde- und Schulhaus. Ausserdem ist aktuell eine schutzbedürftige Person aus der Ukraine (Ausweis S) privat untergebracht.
Rahel Wismer, Leiterin Einwohnerdienste und Soziale Dienste, zeichnet in Personalunion auch für die Betreuung, Beratung und Begleitung der Asylsuchenden verantwortlich. Sie unterstützt die geflüchteten Personen bei der Bewältigung des Alltags und ganz allgemein bei der Integration in der Schweiz, im Kanton Aargau und in der Gemeinde Eggenwil. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Aufsicht über den Innen- und Aussenbereich der Unterkunft im Teamwork mit den technischen Diensten (Hauswart).
Die Zusammenarbeit mit den Asylsuchenden beruht seit jeher auf dem Respekt gegenüber den Menschen aus allen Erdteilen. Das Gemeindepersonal achtet und wahrt die Grundrechte und Rechtsansprüche der Asylsuchenden gemäss Verfassung und Gesetz. Zudem richtet sich die Betreuung nach den Grundsätzen des Kantonalen Integrationsprogramms (KIP) respektive nach den konkreten Wirkungszielen und verbindlichen Integrationsprozessen der Integrationsagenda Schweiz: Persönliche Erstinformation, Potenziale erkennen und nutzen, möglichst rasch die Sprache lernen, gezielt begleiten und unterstützen, konsequent fördern und fordern, vertraut machen mit den Schweizer Lebensgewohnheiten.
Gemeindeversammlungsdaten 2026
Der Gemeinderat hat die Gemeindeversammlungsdaten für das kommende Jahr wie folgt festgesetzt:
- Sommer-Gemeindeversammlung (Rechnung):
Freitag, 12. Juni 2026, 19.30 Uhr, Mehrzweckhalle
- Winter-Gemeindeversammlung (Budget):
Freitag, 20. November 2026, 19.30 Uhr, Mehrzweckhalle
Die Versammlungsdaten sowie auch alle Informationen rund um die Legislative der Gemeinde können auf der Gemeindewebsite unter der Rubrik Politik > Gemeindeversammlung abgerufen werden.
Sozialhilfestatistik 2024
Die Zahl der Personen, die im Kanton Aargau Sozialhilfe beziehen, ist erneut gesunken. Im Jahr 2024 haben die Gemeinden insgesamt 11 327 Personen mit Sozialhilfe unterstützt, das waren 546 weniger als im Vorjahr (–4,6 Prozent). Damit sank die Sozialhilfequote auf 1,6 Prozent – der niedrigste Wert seit Einführung der Sozialhilfestatistik im Jahr 2005. Auch die Zahl der Sozialhilfedossiers war rückläufig. Per Ende 2024 wurden kantonsweit 7364 Dossiers geführt, was einem Rückgang um 253 Dossiers (–3,3 Prozent) entspricht. Ein Dossier umfasst jeweils eine oder mehrere unterstützte Personen, beispielsweise einen Haushalt oder eine Familie. Die Sozialhilfestatistik berücksichtigt sowohl Schweizerinnen und Schweizer als auch ausländische Personen mit längerfristiger Aufenthaltsbewilligung. Asylsuchende und Schutzsuchende mit Status S werden in separaten Statistiken erfasst, die am 16. Dezember vom Bundesamt für Statistik (BFS) veröffentlicht wurden.
In der Gemeinde Eggenwil lag im Jahr 2024 das Total der Dossiers bei 6 respektive 9 Personen (2023: 6 Dossiers mit insgesamt 12 Personen; 2022: 5 Dossiers mit total 10 Personen). Die Sozialhilfequote betrug damit im vergangenen Jahr 0,9 Prozent (2023: 1,2 Prozent; 2022: 1,0 Prozent). Über den Bezirk Bremgarten betrachtet lag dieser Wert bei 1,4 Prozent (2023: 1,6 Prozent; 2022: ebenfalls 1,6 Prozent). Die Dossiers verteilen sich auf Fälle der Sozialhilfe, Elternschaftsbeihilfe und Alimentenbevorschussung. Inzwischen ist die Sozialhilfequote in Eggenwil weiter wesentlich gesunken. Gegenwärtig, also Stand Ende November 2025, wurde durch die Abteilung Soziale Dienste noch 1 Dossier mit 2 Personen betreut.
Die detaillierten Sozialhilfestatistiken sind auf der Website des Kantons unter www.ag.ch > Aargau > Themen > Staat & Politik > Statistik zu finden.
Einbruchschutz und Einbruchsprävention

Laptops, Bargeld, Schmuck, Baumaterial, Wein, Velos, Zigaretten etc.: Einbrecherinnen und Einbrecher haben es auf sehr unterschiedliche Wertsachen abgesehen. Sie verhalten sich so unauffällig wie möglich und kommen dann, wenn niemand da ist. Einbruch ist eines der häufigsten Delikte in der Schweiz. Es empfiehlt sich deshalb, sich mit dem Thema Einbruchschutz auseinanderzusetzen, unabhängig davon, ob man Hausbesitzerin, Mieter, WG-Bewohnerin oder Geschäftsführer einer KMU ist.
Die Regionalpolizei Bremgarten bedient die Behörden ihrer 15 Partnergemeinden regelmässig mit dem aktualisierten Zusammenzug der Einbruch- und Einschleichdiebstähle sowie Einbruchversuche im Einzugsgebiet. Demnach wurden von November 2023 bis November 2025 insgesamt 265 Einbruchsdelikte registriert. Davon waren in vier Fällen Liegenschaften in der Gemeinde Eggenwil betroffen: ein Einbruch in ein Einfamilienhaus, ein Einschleichdiebstahl bei einem Doppeleinfamilienhaus mit unverschlossener Haustüre und zwei Einbruchdiebstähle in Garagen.
Zur Vorbeugung von Einbrüchen fährt die Polizei auch in Eggenwil häufig Patrouille, kontrolliert verdächtige Fahrzeuge oder Personen und geht Hinweisen aus der Bevölkerung nach. In allen Kantonen führt die Polizei zudem Sicherheitsberatungen durch. Bei einer Sicherheitsberatung besichtigen polizeiliche Expertinnen und Experten eine Liegenschaft oder eine Wohnung und geben danach Empfehlungen ab, wie und an welchen Stellen der Einbruchschutz verbessert werden könnte. Die verschiedenen Schweizer Polizeikorps führen ausserdem immer wieder Präventionskampagnen durch und informieren dabei die Bevölkerung, wie sie sich am besten vor einem Einbruch schützen kann.
Die Schweizerische Kriminalprävention rät der Bevölkerung zu folgenden Massnahmen, um sich vor einem Einbruch zu schützen:
- Schliessen Sie die Türen ab!
Schliessen Sie Türen immer mit Schlüssel ab, auch bei kurzen Abwesenheiten. - Schliessen Sie alle Fenster!
Schliessen Sie Fenster, Balkon- und Terrassentüren. Denken Sie daran: Gekippte Fenster sind offene Fenster. Einbrecherinnen und Einbrecher können mit etwas Fingerfertigkeit und ohne Gewaltanwendung gekippte Fenster öffnen. - Pflegen Sie eine gute Nachbarschaft!
Eine der wirksamsten Hürden, die Sie gegen Einbrecherinnen und Einbrecher aufstellen können, ist eine gute Nachbarschaft. Informieren Sie Ihre Nachbarn über ihre Ferienabwesenheiten. Wenn Ihre Nachbarn wissen, dass niemand zu Hause sein sollte und sie dennoch Geräusche aus Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus wahrnehmen bzw. Licht sehen, werden sie schnell an einen Einbruch denken. Wenn Sie längere Zeit verreist sind, sollte sich jemand um Ihre Post kümmern, denn ein überquellender Briefkasten signalisiert Einbrecherinnen und Einbrechern, dass Sie verreist sein könnten. - Täuschen Sie Ihre Abwesenheit vor!
Obwohl die meisten Einbrüche bei Tageslicht stattfinden, darf die Rolle der Beleuchtung bei der Einbruchshemmung nicht unterschätzt werden. Verwenden Sie in den Wintermonaten, wenn es früh dunkel wird und während längerer Abwesenheiten Zeitschaltuhren, die Ihre Anwesenheit vortäuschen. Zeitschaltuhren lassen sich so programmieren, dass sie automatisch und unregelmässig mehrere Räume in einer Wohnung oder einem Haus beleuchten. Einbrecherinnen und Einbrecher, die abends und in den Wintermonaten unterwegs sind, erkennen so nicht, ob jemand zuhause ist oder nicht. - Lassen Sie sich beraten!
Lassen Sie sich von Sicherheitsexpertinnen und -experten der Polizei beraten, falls Sie in baulich-mechanische Sicherheitsmassnahmen wie Zusatzschlösser, Verriegelungen und Fenstergitter investieren möchten und über elektrische oder elektronische Massnahmen zur Einbruchshemmung wie Bewegungsmelder mit Schockbeleuchtung oder Alarmanlagen nachdenken. Bei einer Sicherheitsberatung besichtigen polizeiliche Expertinnen und Experten gemeinsam mit Ihnen die Liegenschaft respektive Ihre Wohnung und geben danach Empfehlungen ab, wie und an welchen Stellen die Einbruchshemmung verbessert werden könnte.
Auf der Website der Kantonspolizei Aargau finden sich nebst weiteren Präventionstipps auch Informationen zur richtigen Vorgehensweise, wenn man Opfer eines Einbruchdiebstahls geworden ist. Die Polizeiliche Beratungsstelle der Kapo Aargau erreicht man per 062 835 80 90 oder beratungsstelle.kripo@kapo.ag.ch.
Temporäre Veranstaltungsplakate im Strassenbereich
Freistehende, temporäre, unbeleuchtete Reklamen respektive Veranstaltungsplakate können grundsätzlich im Strassenbereich bewilligungsfrei aufgestellt werden. Dies gilt für den Innerort und bis 100 Meter in den Ausserortbereich. Die Zustimmung der Grundeigentümer bleibt vorbehalten. Die frühestens 6 Wochen vor der Veranstaltung installierten Plakate mit einer maximal zulässigen Grösse von 3,5 Quadratmeter müssen einen Mindestabstand von 3 Meter zum Fahrbahnrand einhalten. Vor Verzweigungen und in Sichtzonen dürfen keine Plakate angebracht werden. Plakate mit einer grösseren Fläche sind bewilligungspflichtig. Unzulässige Plakate können vom technischen Dienst der Gemeinde entfernt werden.
Statistisches Jahrbuch 2025: Der Aargau im Spiegel der Zahlen
Wie viele Wohnungen gibt es im Kanton Aargau – und wie viele davon standen 2025 leer? Welche Anschlusslösungen wählen die Aargauer Schulabgängerinnen und Schulabgänger nach der Sekundarstufe I? Wie hat sich das Gesundheitswesen und die Gesundheitsversorgung im Kanton über die Zeit entwickelt?
Antworten auf diese und viele weitere Fragen liefert das Statistische Jahrbuch 2025. In 20 Kapiteln werden mit rund 9000 Zeitreihen, die in über 1000 Tabellen enthalten sind, sowie zahlreichen Grafiken bewährte Kennzahlen auf Gemeinde-, Bezirks- und Kantonsebene übersichtlich dargestellt – von Bevölkerung und Bildung über Wirtschaft und Finanzen bis hin zu Gesundheit, Mobilität und Umwelt.
Das Statistische Jahrbuch des Kantons Aargau erscheint nun bereits zum zweiten Mal im Format eines Webbuchs. Dies erlaubt die Integration von längeren Zeitreihen als früher. Die Zahlen können direkt als csv-Dateien aus dem Webbuch bezogen und weiterverwendet werden. Das umfassende Werk ist auf der kantonalen Homepage abrufbar.
Mütter- und Väterberatung 2026
Die Beratungstage der Mütter- und Väterberatung Bezirk Bremgarten finden auch im kommenden Jahr in der Regel jeden 1. Dienstagvormittag im Monat auf Voranmeldung im grossen Sitzungszimmer im Obergeschoss des Gemeindehauses statt. Die Familien haben alternativ auch die Möglichkeit, zur Beratung in Bremgarten zu kommen. Termine mit Mütter- und Väterberaterin Marina Kuster können unter www.mvbbremgarten.ch online oder telefonisch 056 618 35 54 vereinbart werden. Weitere Informationen finden sich im nachstehend abrufbaren Flyer:
Mütter- und Väterberatung Bezirk Bremgarten – Flyer Gemeinde Eggenwil 2026
Abbrennen von Feuerwerk
Im Hinblick auf Silvester/Neujahr wird aufgrund negativer Erfahrungen erneut an die Bevölkerung appelliert, den Ort privater Feuerwerke mit Rücksicht auf die Nachbarschaft zu wählen, die Sicherheitsbestimmungen zu beachten und danach die Überreste wieder zu entfernen. Zudem ist § 26 des Polizeireglements der Gemeinde Eggenwil zu respektieren, wonach das Abbrennen von Feuerwerk ohne besondere Bewilligung ausschliesslich an der Bundesfeier und an Silvester/Neujahr unter Beachtung aller erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen gestattet ist. Die Gemeindebehörde dankt für die Kooperation und das Verständnis.
Sitzungsbetrieb Gemeinderat und Schalteröffnungszeiten Gemeindeverwaltung über die Festtage; Pikettdienst
Die Schulweihnachtsferien begannen letzten Samstag, 20. Dezember, und dauern bis Sonntag, 4. Januar. Auch der Gemeinderat legt nach seiner gestrigen 24. und letzten Sitzung dieses Jahres, welche gleichzeitig auch die 87. und letzte Sitzung der zu Ende gehenden Amtsperiode 2022/2025 war, sowie zahlreichen anderweitigen Engagements eine Pause ein. Am Montag, 5. Januar, nimmt die Gemeindebehörde den regulären Sitzungsbetrieb wieder auf.
Der Schalter der Gemeindeverwaltung bleibt über Weihnachten und Neujahr von morgen Mittwoch, 24. Dezember, 12 Uhr, bis und mit Freitag, 2. Januar, geschlossen. Während der Feiertage ist bei Todesfällen oder sonstigen dringenden Angelegenheiten Gemeindeschreiber und Verwaltungsleiter Walter Bürgi per 079 280 22 76 erreichbar. Bei technischen Problemen wie etwa Wasserleitungsbruch oder Anliegen bezüglich Winterdienst steht Bruno Meier, Leiter technische Betriebe/Dienste, über 079 577 16 04 zur Verfügung. Sollten Störungen im Stromversorgungsnetz auftreten, hilft der 24 Stunden-Pikettdienst der AEW Energie AG unter 0800 85 08 08 weiter.
Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr
Die Festtage stehen vor der Tür und ein weiteres Jahr neigt sich dem Ende zu. Es war in vielerlei Hinsicht ereignisreich, herausfordernd und spannend. Im September dieses Jahres wurden im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen für die kommende Amtsperiode 2026/2029 die kommunalen Behörden und Kommissionen neu bestellt. Erfreulicherweise konnten für alle Sitze problemlos geeignete Nachfolgerinnen und Nachfolger berufen werden.
Gemeinderat und Verwaltung danken allen Einwohnerinnen und Einwohnern, Vereinen, Firmen und weiteren Organisationen herzlich für das entgegengebrachte Vertrauen sowie die angenehme Zusammenarbeit. Ein besonderes Dankeschön gebührt den Mitgliedern der verschiedenen Behörden und Kommissionen sowie allen, die sich in irgendeiner Form zum Wohl der Gemeinde eingesetzt haben. Den zurücktretenden Amtsträgern dankt der Rat nochmals sehr herzlich für ihr Engagement zugunsten der Eggenwiler Bevölkerung und wünscht ihnen alles Gute im politischen Ruhestand. Die Gemeindebehörde freut sich auch im kommenden Jahr auf eine partnerschaftliche, erfolgreiche Zusammenarbeit und auf wiederum viele wertvolle Kontakte.
Gemeinderat und Verwaltung wünschen
allen ein frohes Weihnachtsfest und ein
gesundes, glückliches und erfolgreiches 2026
Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi
Gemeindeschreiber & Verwaltungsleiter
Eggenwil, 23. Dezember 2025
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