Betreuung Asylsuchende
Inhalt
- Ihre Ansprechpartner
- Aufnahmepflicht und Zuständigkeit
- Asyl- und Flüchtlingsunterkunft Eggenwil
- Hauptaufgaben der Gemeinde
- Grundsätze der Betreuung
- Weitere Informationen und Rechtsgrundlagen
Ihre Ansprechpartnerin
Rahel Wismer
Leiterin Soziale Dienste
+41 56 641 90 97
E-Mail
65 %-Pensum (Mo - Mi)
Aufnahmepflicht und Zuständigkeit
Die Gemeinden sind gemäss § 17a Abs. 2 des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes (SPG; SAR 851.200) zuständig für die Unterbringung, Unterstützung und Betreuung von vorläufig aufgenommenen Ausländerinnen und Ausländern (Ausweis F-VA), die im Kanton Aargau leben. Diese werden nach Massgabe der schweizerischen Wohnbevölkerung auf die Gemeinden verteilt (§ 18 Abs. 1 i.V.m. § 18a Abs. 1 SPG). Auch Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung (Ausweis S) fallen in die Zuständigkeit der Kommunen.
Gemeinden, welche die fortwährend monatlich der Lage angepasste Aufnahmepflichtquote nicht erfüllen, erhalten vom Kanton eine Zuweisungsverfügung zur Aufnahme der noch ausstehenden Anzahl Personen beziehungsweise der Meldung von Plätzen. Bei ungenutztem Ablauf der Vorlaufzeit stellt der Kantonale Sozialdienst den betroffenen Gemeinden eine Kostenpauschale für die Ersatzzahlung von 90 Franken pro Person und Tag in Rechnung.
Die Gemeinde Eggenwil nimmt seit 1990, also seit nunmehr über 35 Jahren, nahezu ununterbrochen vom Kanton zugewiesene Personen nach dem Asylrecht (nachstehend der Einfachheit halber «Asylsuchende» genannt) auf. Bei einer gesetzlichen Aufnahmepflichtquote von gegenwärtig 12,46 Personen (Stichdatum 1. August 2025) beherbergt und betreut Eggenwil derzeit insgesamt 16 vorläufig aufgenommene Ausländer (Ausweis F-VA) mit Nationalitäten Afghanistan und Irak in der gemeindeeigenen Asyl- und Flüchtlingsunterkunft. Ausserdem ist aktuell eine schutzbedürftige Person aus der Ukraine (Ausweis S) privat untergebracht.
Neue Asyl- und Flüchtlingsunterkunft seit 2018
Nach 30-jähriger Benützungsdauer wurde 2018 der marode Wohncontainer mit Platz für eine Familie abgebrochen und durch einen Festbau mit zwei übereinanderliegenden identischen Wohneinheiten ersetzt. Der Holzelementbau beim Gemeindehaus bietet innerhalb der kompakten Kubatur einfachen, aber zweckmässigen, freundlichen und flexibel nutzbaren Wohnraum mit je rund 60 m² Fläche pro Einheit für zwei Familien. Seit der Fertigstellung des Gebäudes im Oktober 2018 sind beide 4 ½-Zimmer-Wohnungen im Erd- und Obergeschoss der gemeindeeigenen Asyl- und Flüchtlingsunterkunft an der Kustergasse 1b/c praktisch ununterbrochen voll belegt.
Hauptaufgaben der Gemeinde
Die von der Gemeinde Eggenwil angestellte «Betreuungsperson Asylsuchende» zeichnet im Auftrag des Gemeinderats und in enger Zusammenarbeit mit der übrigen Gemeindeverwaltung für die Betreuung, Beratung und Begleitung von Asylsuchenden verantwortlich. Sie unterstützt die geflüchteten Personen bei der Bewältigung des Alltags und ganz allgemein bei der Integration in der Schweiz, im Kanton Aargau und in der Gemeinde Eggenwil. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Aufsicht über den Innen- und Aussenbereich der Unterkunft im Teamwork mit den technischen Diensten (Hauswart).
Grundsätze der Betreuung
Die Zusammenarbeit mit den Asylsuchenden beruht seit jeher auf dem Respekt gegenüber den Menschen aus allen Erdteilen. Das Gemeindepersonal achtet und wahrt die Grundrechte und Rechtsansprüche der Asylsuchenden gemäss Verfassung und Gesetz. Zudem richtet sich die Betreuung nach den Grundsätzen des Kantonalen Integrationsprogramms (KIP) respektive nach den konkreten Wirkungszielen und verbindlichen Integrationsprozessen der Integrationsagenda Schweiz: Persönliche Erstinformation, Potenziale erkennen und nutzen, möglichst rasch die Sprache lernen, gezielt begleiten und unterstützen, konsequent fördern und fordern, vertraut machen mit den Schweizer Lebensgewohnheiten.
Ein separater Stellenbeschrieb regelt die hauptsächlichen Aufgaben, Rechte und Pflichten der Betreuungsperson in den Bereichen «Persönliche Betreuung», «Unterkunft bzw. Wohnsituation» sowie «Administrative und finanzielle Belange».
Weitere Informationen und Rechtsgrundlagen
- Informationsplattform/Newsletter Asyl- und Flüchtlingswesen
Sammlung der wesentlichen Grundlagen und Informationen zum Asyl- und Flüchtlingswesen, insbesondere im Kanton Aargau - Departement Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau
Kantonaler Sozialdienst: Betreuung & Zuweisung, Fürsorge & Unterbringung, Sicherheit & Logistik, Gesundheit im Asylwesen, Kurse & Beschäftigung - Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau
Amt für Migration und Integration (MIKA): Asylverfahren, Fürsorge und Unterbringung, Ausländerausweise des Asylbereichs, Erwerbstätigkeit im Asylbereich, Rückkehrhilfe/-beratung, Härtefälle - Staatssekretariat für Migration SEM des Bundes
Migration bewegt, Hilfe vor Ort, Behandlung Asylgesuche, Medienmitteilungen etc. - Integrationsagenda Schweiz
KIP Kantonale Integrationsprogramme: Erstinformation und Integrationsförderung, Beratung, Schutz vor Diskriminierung, Sprache und Bildung, Frühe Kindheit, Arbeitsmarkfähigkeit, Interkulturelles Dolmetschen und Vermitteln, Zusammenleben, Integrationsagenda; Integrationspraxis; Fachstellen; Materialien
