Gemeindemitteilung vom 06.02.2026
Herzliche Gratulation an Revierförster Urs Huber zum 30-jährigen Arbeitsjubiläum beim Forstbetrieb Zufikon; Gyrenstrasse zum Schutz der Amphibien demnächst wiederum nachts gesperrt – zusätzliche ehrenamtliche Helferinnen und Helfer gesucht; Weiterführende Ingenieurarbeiten für den Ersatzneubau des Quellwasserpumpwerks Bürgisserberg vergeben; Eggenwil unterstützt das Jugend-Programm «Junior Ranger Reusstal» der Stiftung Reusstal; Erfolgreicher Sirenentest vergangenen Mittwoch; Kantonspolizei warnt eindringlich vor falschen Handwerkern; Kantonale Abstimmungsvorlagen neu auch als Erklärvideos und in Gebärdensprache; Öffentliche Auflage Baugesuch; Erneut Einnahmenüberschuss des Regionalen Betreibungsamtes Mutschellen-Kelleramt zugunsten der Steuerzahler; Provisorische Steuerrechnungen und Zinskonditionen 2026; Neubewertung der Liegenschaften im Kanton Aargau – Auswirkungen auf die Ergänzungsleistungen (EL); eBill – Rechnungen der Gemeinde direkt im Onlinebanking erhalten und bezahlen; Die Kindervolkstanzgruppe Eggenwil freut sich auf Nachwuchs; Hundedatenbank Amicus – Umstellung auf digitale ePetCard; Zügeltermin Ende März – Meldepflicht für Vermieter
Herzliche Gratulation an Revierförster Urs Huber zum 30-jährigen Arbeitsjubiläum beim Forstbetrieb Zufikon
Kürzlich durfte Förster Urs Huber ein besonderes Arbeitsjubiläum feiern. Seit drei Jahrzehnten ist er beim Forstbetrieb Zufikon angestellt. Seit gar 33 Jahren führt er zudem den Forstbetrieb Kelleramt. Auch für Eggenwil ist Urs Huber seit über 22 Jahren als Revierförster tätig. So trat er am 1. Oktober 2003 die Nachfolge von Hans Kaufmann an und zeichnet seither für die Beförsterung der Waldungen auf dem Eggenwiler Gemeindegebiet verantwortlich. Zu seinen umfangreichen Aufgaben gehören die Planung und Umsetzung sämtlicher Arbeiten im Zusammenhang mit der Holzproduktion sowie der Waldpflege gemäss aktualisiertem Betriebsplan Wald 2021/2035 der Einwohnergemeinde Eggenwil (bis Ende 2021 der aufgelösten Ortsbürgergemeinde), des Unterhalts von Waldwegen und -strassen sowie die administrativen Verwaltungstätigkeiten. Zudem obliegt ihm im privaten Wald die Beratung und Kontrolle der Waldeigentümer gemäss Waldgesetz.
Gemeinderat und Verwaltung Eggenwil schliessen sich den Glückwünschen der Gemeindebehörde Zufikon an, gratulieren Urs ebenfalls sehr herzlich zum Arbeitsjubiläum, danken ihm für seine stets äusserst engagierte, pflichtbewusste und kompetente Mitarbeit zum Wohl der von ihm insgesamt betreuten fünf Gemeinden Eggenwil und Zufikon (Forstbetrieb Zufikon) sowie Jonen, Oberlunkhofen und Arni (Forstbetrieb Kelleramt) und wünschen ihm weiterhin viel Freude und Genugtuung bei seinen verantwortungsvollen Aufgaben.
zur Berichterstattung des Bremgarter Bezirks-Anzeigers vom 06.02.2026
Gyrenstrasse zum Schutz der Amphibien demnächst wiederum nachts gesperrt – zusätzliche ehrenamtliche Helferinnen und Helfer gesucht
Sobald im Frühling in feuchten Nächten die Temperaturen über fünf Grad Celsius liegen, beginnen verschiedene Amphibien – Frösche, Kröten und Molche – ihre Laichplätze aufzusuchen. Bei idealen klimatischen Verhältnissen werden sich die Amphibien bald in grosser Anzahl auf den Weg machen.
Um die Tiere bei ihrem Laichzug im Bereich des Gyrenweihers in Widen zu schützen, werden auch dieses Jahr alle Zufahrtsstrassen zum Gyrenweiher (Gyrenstrasse ab Abzweigung Heinrütiweg in Eggenwil bis zum Weiher, Rebbergstrasse ab Liegenschaft Nummer 33 und Wolfeggstrasse ab Einmündung der Strasse Im Rebberg) und damit auch die direkte Ortsverbindung zwischen Eggenwil und Widen während der Nacht zwischen 19 und 5 Uhr gesperrt. Davon ausgenommen ist einzig der Zubringerdienst zu den beiden Liegenschaften Gyrenstrasse 50 und 52.
Ab Mitte nächster Woche werden Niederschlag und mildere Temperaturen vorhergesagt, sodass die ersten Tiere loswandern dürften. Deshalb werden kommende Woche die beiden Amphibienzäune an der Gyrenstrasse und am Gyrenbach aufgestellt. Die temporäre Verkehrsbeschränkung wird signalisiert, sobald eine deutliche Zunahme von wandernden Tieren an der Zugstelle beobachtet wird. Die Regionalpolizei Bremgarten überwacht auch dieses Jahr die Einhaltung des Fahrverbots.
Die Gemeinderäte Widen und Eggenwil danken den Verkehrsteilnehmern für die Kooperation und das Verständnis. Weitere Informationen zum Amphibienschutz und zu den Amphibienzugstellen finden sich auf der Homepage der kantonalen Abteilung Landschaft und Gewässer oder auf der Website der Pro Natura. Über die Seite von info fauna – Nationales Daten- und Informationszentrum der Schweizer Fauna können unter anderem auch alle bekannten Amphibienzugstellen der Schweiz eingesehen werden.
Weiter vermittelt der nachstehend abrufbare Newsletter I/2025 «Was kann ich für die Amphibien tun?» der Natur- und Umweltkommission (NUK) Eggenwil Beispiele, wie der eigene Garten amphibienfreundlich gestaltet werden kann.
Ein besonderes Dankeschön gebührt erneut den ehrenamtlich im Einsatz stehenden Amphibienschützern. Jährlich tragen Helferinnen und Helfer an rund 200 Standorten in der Schweiz über 160 000 Amphibien über die Strassen zu Laichgewässern. Auch für die Mithilfe bei der hiesigen Amphibienzugstelle Gyrenweiher sind weitere freiwillige Helferinnen und Helfer, die aus der näheren Umgebung stammen und auch kurzfristig aufgeboten werden können, herzlich willkommen. Interessierte können sich unter kroeten@bluewin.ch melden, wo sie gerne auch Detailinformationen erhalten.
Weiterführende Ingenieurarbeiten für den Ersatzneubau des Quellwasserpumpwerks Bürgisserberg vergeben
Mit Entscheid vom 21. November 2025 stimmte die letzte Gemeindeversammlung unter Traktandum 6 auf Antrag des Gemeinderats dem Ersatz des Quellwasserpumpwerks Bürgisserberg der Wasserversorgung Eggenwil zu und genehmigt hierfür einstimmig einen Verpflichtungskredit von brutto 480 000 Franken exklusive Mehrwertsteuer, zuzüglich teuerungsbedingte Mehrkosten. Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist erwuchs der Entscheid am 29. Dezember 2025 in Rechtskraft.
Zwischenzeitlich hat der Gemeinderat in Übereinstimmung mit der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) das Ingenieurbüro K. Lienhard AG, Buchs-Aarau, mit der Erarbeitung des Auflageprojekts (Baubewilligungsverfahren), der Durchführung des Submissionsverfahrens (Ausschreibung, Offertvergleich, Vergabeantrag), der Erarbeitung des Ausführungsprojekts, der örtlichen Bauleitung samt Kostenkontrolle sowie mit der Inbetriebnahme und dem Abschluss mit Projektdokumentation zum Honorar von 50 000 Franken beauftragt.
Sobald das Auflageprojekt vorliegt, wird der Gemeinderat respektive die Abteilung Bau und Planung das Baubewilligungsverfahren unter Einbezug des Kantons, insbesondere der kantonalen Abteilung Wald, einleiten. Nach Abschluss des Bewilligungs- und nachfolgenden Submissionsverfahrens ist geplant, die erforderlichen Rodungsarbeiten im kommenden Winter 2026/2027, also ausserhalb der Vegetations- und Brutzeit, auszuführen. Realisierung und Inbetriebnahme des Bauwerks werden bis zur zweiten Jahreshälfte 2027 erwartet.
Eggenwil unterstützt das Jugend-Programm «Junior Ranger Reusstal» der Stiftung Reusstal

Die 1962 gegründete Stiftung Reusstal mit Sitz in Rottenschwil setzt sich seit vielen Jahren für die Natur- und Umweltbildung im mittelländischen Reusstal ein. So führt sie nicht nur eine Vielzahl von Exkursionen für Gross und Klein zu den Naturoasen des Reusstals an, sondern bringt die wertvollen natürlichen Lebensräume auch den Menschen durch ihren Informations- und Aufsichtsdienst näher. Es ist der Institution wichtig, die Schönheit und den Wert des Reusstal-Juwels für die kommenden Generationen erlebbar zu machen.
Deshalb lanciert die Stiftung im Frühling 2026 das neue Programm «Junior Ranger Reusstal», welches Kindern und Jugendlichen ermöglichen soll, deren Umgebung hautnah zu erleben. Das Angebot richtet sich an naturbegeisterte Jugendliche im Alter von 7 bis 15 Jahren.
Die Junior Ranger treffen sich einmal im Monat in zwei Altersgruppen, um gemeinsam nach draussen zu gehen. Sie entdecken die Natur zu allen Jahreszeiten, schliessen Freundschaften und erleben spannende Abenteuer. Begleitet werden sie von erfahrenen Rangern, die sie anleiten und unterstützen. Ziel ist es, die Kinder für die Natur zu begeistern und sie für deren Erhaltung und Wert zu sensibilisieren. So werden diese zu Botschaftern für Landschaften, Lebensräume und Schutzgebiete. Das Programm erfüllt die Vorgaben des Verbands «Swiss Rangers».
Auch wenn der Erholungsverkehr und die Freizeitaktivitäten in oder um die Eggenwiler Schutzgebiete bislang glücklicherweise weitgehend keine grossen Probleme verursachen, entspricht respektive unterstützt etwa auch die Neukonzeption des Informations- und Aufsichtsdienstes (I&A) Unteres Reusstal (Rangerdienst) die Ziele und Leitlinien der Gemeindebehörde bezüglich Natur, Landschaft und Gewässer. Im Vordergrund stehen dabei Massnahmen nach dem für die gesamte kommunale Aufgabenerfüllung geltenden Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung, um
- die auf Eggenwiler Boden einheimischen Pflanzen- und Tierarten zu erhalten, ihre Lebensräume zu bewahren, zu fördern und wo sinnvoll und möglich neu zu schaffen;
- den natürlichen Landschaftshaushalt und den ökologischen Ausgleich zu ermöglichen, wobei lokale Begebenheiten und die Interessen der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung berücksichtigt werden;
- Nutzungen des Bodens zu unterstützen, die geeignet sind, gefährdete Lebensräume von Tieren und Pflanzen zu erhalten;
- naturnahe Landschaften, insbesondere die Eggenwiler Reussebene, vor neuen Beeinträchtigungen zu schützen und bestehende zu vermindern;
- die landschaftlich und biologisch bedeutenden Auengebiete Foort und Alte Reuss zu erhalten;
- die Fliessgewässer auf dem Gemeindegebiet so zu bewirtschaften, dass soweit wie möglich Hochwasser zurückgehalten, der schadlose Wasserabfluss gewährleistet und der Entstehung von Hochwasserschäden vorgebeugt wird;
- nicht zuletzt den überdurchschnittlich hohen Wert der Eggenwiler Landschaft als Aufenthalts- und Erholungsraum für den Menschen zu bewahren und zu fördern.
So hatte der Gemeinderat im Mai 2023 aus Überzeugung der Neukonzeption mit Übertragung des Rangerdienstes an die Stiftung Reusstal per 1. Januar 2024 zugestimmt und den Gemeindebeitrag von jährlich 3000 Franken für den noch bis Ende dieses Jahres laufenden 3-jährigen Pilot-Versuch genehmigt.
Dasselbe gilt nun ebenso für das vorgesehene Jugend-Programm «Junior Ranger Reusstal», welches genau am richtigen Punkt ansetzt, nämlich das Angebot in der Kinder- und Jugendförderung zu erweitern, den kommenden Generationen gezielt die Umwelt des Reusstals zu vermitteln und ganz generell den Menschen die wichtigen Anliegen des Natur- und Landschaftsschutzes näher zu bringen. Die Gemeindebehörde hat daher entschieden, auch das genannte Jugend-Projekt im Rahmen des Pilotversuchs während drei Jahren mit einem Gemeindebeitrag von 300 Franken und das sinnvolle, vielversprechende Vorhaben ebenso in ideeller Hinsicht zu unterstützen. Detaillierte Informationen zum Junior Ranger Programm finden sich auf der Website der Stiftung Reusstal.
Erfolgreicher Sirenentest vergangenen Mittwoch
Der Sirenentest 2026 im Kanton Aargau war erfolgreich. Auch in Eggenwil heulten die Sirenen letzten Mittwoch, 4. Februar 2026, um 13.30 Uhr («Allgemeiner Alarm») sowie um 14 und 15 Uhr («Wasseralarm») pünktlich auf. Die anlässlich des Sirenentests überprüften Sirenenanlagen im Kanton Aargau waren funktionstüchtig. Bei den rund 360 überprüften stationären Sirenen gingen nur vereinzelte Fehlermeldungen ein. Diese werden geprüft und wo nötig behoben.
Kantonspolizei warnt eindringlich vor falschen Handwerkern
Im Kanton Aargau sind vermehrt falsche Handwerker unterwegs. Im Fokus der dreisten Diebe stehen insbesondere ältere Menschen, die der Überrumpelungstaktik nicht standhalten können. Die Kantonspolizei Aargau warnt deshalb eindringlich vor dieser Betrugsmasche.
Obschon sich die meisten Betrugsmaschen längst ins Internet verlagert haben, existieren weiterhin sogenannte analoge Betrugsformen, die per Telefon, Brief oder direkt an der Haustür begangen werden. In den vergangenen Tagen traten im Kanton Aargau Hausierer und falsche Handwerker wieder vermehrt in Erscheinung.
Die Täter gehen dabei planmässig und äusserst dreist vor. Sie klingeln an der Haustür und versuchen unter einem Vorwand, Zugang zur Wohnung zu erlangen. Dabei nutzen sie gezielt das Überraschungsmoment aus und setzen die betroffenen Personen gleichzeitig unter erheblichen Druck. So geben sie etwa vor, den Stromzähler ablesen zu müssen oder kurz die Toilette benutzen zu wollen, um folglich Zutritt zur Wohnung beziehungsweise zum Haus zu erhalten.
Während eine Person die Bewohnerinnen und Bewohner der Liegenschaft in ein Gespräch verwickelt und ablenkt, durchsucht ein Komplize unbemerkt die Räumlichkeiten nach Wertgegenständen. Nachdem die vermeintlichen Handwerker die Örtlichkeit verlassen haben, stellen die Geschädigten nicht selten fest, dass Bargeld, Schmuck oder Bankkarten fehlen. Besonders betroffen sind ältere Menschen, die durch das entschlossene und selbstsichere Auftreten der Täter verunsichert werden und sich dadurch beeinflussen lassen.
Echte Hausierer und Handwerker, die unangemeldet an der Haustür erscheinen, sind heutzutage selten geworden. Die Kantonspolizei Aargau mahnt daher zur Vorsicht.
Gehen Sie nicht auf Gespräche mit verdächtigen Personen ein und lassen Sie sich an der Haustür weder zu einem Kauf noch zur Erteilung eines Auftrags überreden. Angebote sowie genannte Preise sind stets mit besonderer Sorgfalt zu prüfen. Unterschreiben Sie keine Dokumente, deren Inhalt Sie nicht vollständig verstanden haben, insbesondere wenn dabei Zeitdruck ausgeübt wird. Gewähren Sie fremden Personen grundsätzlich keinen Zutritt zu Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus und bewahren Sie keine grösseren Mengen an Bargeld zu Hause auf. Schliessen Sie im Zweifelsfall die Tür und wählen Sie umgehend den Polizeinotruf 117.
Kantonale Abstimmungsvorlagen neu auch als Erklärvideos und in Gebärdensprache

Am Abstimmungssonntag vom 8. März 2026 werden der Aargauer Stimmbevölkerung vier eidgenössische und zwei kantonale Vorlagen zum Entscheid unterbreitet. Die Stimmbürger erhalten die Unterlagen in den kommenden Tagen.
Erstmals ergänzt der Kanton Aargau die amtlichen Abstimmungsunterlagen mit Erklärvideos zu den kantonalen Vorlagen. Die Stimmberechtigten erhalten damit eine zusätzliche Möglichkeit, sich über anstehende Abstimmungen zu informieren. Ziel ist es, den Aargauer Stimmberechtigten einfach zugängliche und gut verständliche Informationen anzubieten und damit die politische Information breiter und inklusiver zu gestalten.
Die Erklärvideos werden künftig für alle kantonalen Abstimmungsvorlagen produziert und den Stimmberechtigten sowohl ohne als auch mit Übersetzung in Gebärdensprache im Web zur Verfügung gestellt. Zusätzlich werden die Videos mit Untertiteln versehen. Damit werden auch gehörlose und schwerhörige Menschen unterstützt, die nicht fliessend in Gebärdensprache sind.
Die Erklärvideos zu den Aargauischen Volksinitiativen «Arbeit muss sich lohnen!» und «Blitzerabzocke stoppen!», welche beide am 8. März zur Abstimmung gelangen, sind ab sofort unter www.ag.ch/abstimmungsvideo oder in der App «VoteInfo» abrufbar.
Über die Social-Media-Kanäle des Kantons Aargau auf Facebook, Instagram, X und LinkedIn werden die Videos in Kurzform geteilt, damit möglichst viele Stimmberechtigte erreicht werden. Auch in der gedruckten amtlichen Abstimmungsbroschüre wird mit einem Link und einem QR-Code auf die Erklärvideos hingewiesen.
Öffentliche Auflage Baugesuch
Gestützt auf § 60 des Baugesetzes (BauG) und § 54 der Bauverordnung (BauV) wird das nachstehende publikationspflichtige Bauvorhaben veröffentlicht (amtliche Publikation im Bremgarter Bezirks-Anzeiger, Ausgabe vom 06.02.2026):
| Baugesuch Nr. | 2026/01 |
| Gesuchsteller/
Bauherrschaft: |
Dennis Drozdowski und Ramona Gantner,
Rotzenbühlstrasse 11, 8966 Oberwil-Lieli |
| Grundeigentümer: | dito (bislang Gertrud Egloff-Graf, Wehrweidliweg 1, Eggenwil) |
| Projektverfasser: | dito |
| Bauvorhaben: | Umnutzung Einfamilienhaus im Kellergeschoss durch Umbau Waschküche in Küche, Tankraum in Keller, Abbruch Kamin im Heizungsraum und Ersatz Nebeneingangstüre an Südfassade |
| Lage: | Gebäude Nr. 195, Parzelle Nr. 850, Wehrweidliweg 1 |
| Zone: | innerhalb der Bauzone, Dorfzone D |
Das Baugesuch liegt vom 9. Februar bis 10. März 2026 bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Allfällige Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich in Papierform mit Begründung und Antrag beim Gemeinderat, 5445 Eggenwil, zu erheben. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden (§ 4 BauG, § 60 BauV).
Erneut Einnahmenüberschuss des Regionalen Betreibungsamtes Mutschellen-Kelleramt zugunsten der Steuerzahler
Seit Anfang März 2022 wird das Betreibungsamt Eggenwil durch das Regionale Betreibungsamt Mutschellen-Kelleramt in Rudolfstetten geführt. Mit Entscheid vom 8. November 2023 genehmigte das Obergericht des Kantons Aargau auf Ersuchen der beteiligten Gemeinden den Zusammenschluss der Gemeinden Arni, Berikon, Eggenwil, lslisberg, Oberwil-Lieli, Rudolfstetten-Friedlisberg, Unterlunkhofen und Widen zum Betreibungskreis «Regionales Betreibungsamt Mutschellen-Kelleramt». Damit wird auch das Betreibungsamt Eggenwil seit Anfang 2024 nicht mehr als bis dahin rechtlich eigenständiges Amt geführt, sondern ist seither Teil des gemeinsamen neuen Betreibungskreises.
Der Gemeinderat hatte sich nach der Pensionierung der Betreibungsbeamtin Esther Keiser und der damit einhergehenden Aufhebung des Amts im Gemeindehaus Zufikon per Ende Februar 2022 für das Angebot in Rudolfstetten entschieden, weil das Betreibungsamt Bremgarten und Umgebung diese hoheitlichen Aufgaben nach wie vor im sogenannten «Sportelnsystem» ohne Rückvergütungen respektive Gewinnbeteiligungen der angeschlossenen Gemeinden erbringt. Dies war bereits im Jahr 2010 der Grund, weshalb sich die Gemeindebehörde Eggenwil nach der damaligen Pensionierung der eigenen Betreibungsbeamtin Susanne Egloff für die Zusammenarbeit mit Zufikon ausgesprochen hatte, womit ein entscheidender Vorteil verbunden war und nach wie vor ist: Der Verzicht auf das längst nicht mehr zeitgemässe und heute in etlichen Kantonen auch verbotene Sportelnsystem, welches zu Ungleichheiten unter den Betreibungsämtern führt, systembedingt die Gemeinden respektive deren Steuerzahler finanziell benachteiligt und nach Auffassung der Gemeindebehörde Eggenwil ohnehin bei vollamtlich geführten Betreibungsämtern bereits aus grundsätzlichen rechtsstaatlichen Überlegungen kritisch zu hinterfragen ist.
Wie aus der nun vorliegenden letztjährigen Schlussabrechnung des fortschrittlich geführten Regionalen Betreibungsamtes Mutschellen-Kelleramt hervorgeht, konnte den acht angeschlossenen Gemeinden im Rechnungsjahr 2025 ein Einnahmenüberschuss von insgesamt 179 588 Franken (Vorjahr: 187 760 Franken) zugunsten der Steuerzahler rückerstattet werden. Dies entspricht einer Vergütung von 39.23 (37.34) Franken pro Betreibung. Von dieser Gewinnbeteiligung entfielen bei einem Anteil von 198 (168) Betreibungen respektive 4,33 (3,34) Prozent 7767 (6274) Franken an die Gemeinde Eggenwil.
Provisorische Steuerrechnungen und Zinskonditionen 2026
Demnächst werden die provisorischen Rechnungen für die Einkommens- und Vermögenssteuern 2026 verschickt. Jede Zahlung vor dem Fälligkeitstermin 31. Oktober wird verzinst. Auch für Zahlungen, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen, wird ein Vergütungszins gutgeschrieben. Offensichtlich übersetzte Einzahlungen werden hingegen zurückerstattet. Für das Jahr 2026 hat der Regierungsrat in seiner Zinsverordnung den Vergütungs- und Ausgleichszins auf 0,25 Prozent (Vorjahr: 0,75 Prozent) festgelegt. Vorauszahlungszinse sind steuerfrei. Der Verzugszins beträgt neu 4,5 Prozent (5 Prozent) für Steuern, die erst nach dem Fälligkeitstermin bezahlt werden. Weitere Informationen zur Verzinsung der Steuern finden sich unter www.ag.ch/steuern. Bei Fragen steht gerne auch die für den Steuerbezug zuständige Abteilung Finanzen unter 056 641 90 94 oder per E-Mail finanzen@eggenwil.ch zur Verfügung.
Die provisorischen Steuerrechnungen basieren in den meisten Fällen auf den letzten definitiven oder provisorischen Faktoren des Vorjahres. Falls sich das Einkommen oder das Vermögen gegenüber den bisherigen Verhältnissen wesentlich verändert hat (beispielsweise infolge Erwerbsaufnahme oder -aufgabe, Pensionierung, grössere Liegenschaftsrenovationen usw.), kann auf begründetes Gesuch hin eine Anpassung der provisorischen Steuerrechnung vorgenommen werden. Hierfür möchten Sie bitte mit der Abteilung Steuern, 056 641 90 95 oder steuern@eggenwil.ch, Kontakt aufnehmen.
Neubewertung der Liegenschaften im Kanton Aargau – Auswirkungen auf die Ergänzungsleistungen (EL)
Der Kanton Aargau hat alle Liegenschaften neu bewertet. Die in der «Verfügung der neuen Schätzungswerte» enthaltenen Liegenschaftswerte betreffen nicht nur die Steuern, sondern haben auch Einfluss auf die Berechnung der Ergänzungsleistungen (EL). Wenn EL-Versicherte in der eigenen Liegenschaft wohnen, werden der «Steuerwert» der Liegenschaft und der «Mietwertanteil selbstgenutzt» in der EL-Berechnung berücksichtigt. Die neuen Liegenschaftswerte sind in den meisten Fällen höher als die bisherigen. Dies kann dazu führen, dass sich der EL-Anspruch (Ergänzungsleistungen) reduziert oder gar wegfällt. Der SVA kann unkompliziert via Onlineformular unter der Rubrik «EL-Änderungen» auf der Website www.sva-aargau.ch/elo die «Verfügung der neuen Schätzungswerte» zugestellt werden. Für eine einheitliche Umsetzung wird die SVA die neuen Liegenschaftswerte — falls der EL Anspruch sich reduziert oder wegfällt — erst ab 1. April 2026 in der EL-Berechnung berücksichtigen. Die entsprechenden Anpassungsverfügungen werden im März 2026 verschickt.
eBill – Rechnungen der Gemeinde direkt im Onlinebanking erhalten und bezahlen

eBill ist die digitale Rechnung für die Schweiz. Mit eBill erhalten Sie Ihre Rechnungen nicht mehr per Post oder E-Mail, sondern direkt im Onlinebanking – genau dort, wo Sie diese auch bezahlen. Mit wenigen Klicks können Rechnungen geprüft und freigegeben werden, während Sie stets die vollständige Kontrolle behalten. Aktuell setzen über drei Millionen Schweizerinnen und Schweizer auf eBill.
Wechseln auch Sie zur digitalen Rechnung, indem Sie in Ihrem E-Banking die «Gemeinde Eggenwil» als Rechnungssteller hinzufügen und unsere Rechnungen – beispielsweise für Wasser/Abwasser, Kehrichtgrundgebühr, Waldhüttenmiete, Tagesstrukturen, Hundetaxen etc., einzig ausgenommen die durch den Kanton generierten Steuerrechnungen – direkt im Onlinebanking empfangen und begleichen. Weitere Informationen finden sich unter www.ebill.ch.
Alternativ können die Rechnungen auch per Mail zugestellt werden. Hierfür bitten wir Sie, mit der Abteilung Finanzen, finanzen@eggenwil.ch, Kontakt aufzunehmen und die gewünschte Empfängeradresse mitzuteilen. Wichtiger Hinweis: Der Absender des Mailversands lautet systembedingt «fakturen@hisoft.ch» (nicht etwa «fakturen@eggenwil.ch»), weil die Rechnungen direkt aus dem HISoft-Programm der Hürlimann Informatik AG als Software-Partnerin der Gemeinde Eggenwil verschickt werden.
Mit der Wahl einer der genannten Optionen helfen Sie mit, Druck- und Versandkosten zu sparen. Vielen Dank.
Die Kindervolkstanzgruppe Eggenwil freut sich auf Nachwuchs
Die Volkstanzgruppe Eggenwil wurde im April 1987 gegründet und zählt derzeit 38 aktive Tänzerinnen und Tänzer, 22 begeisterte Kinder zwischen 4 und 14 Jahren sowie 136 Passivmitglieder.
Der Verein hat sich zum Ziel gesetzt, bekannte und auch schon fast in Vergessenheit geratene Schweizer Volkstänze einem breiten Publikum bekannt zu machen. Auch auf viele neue Aargauer Tänze, die Tanzleiter Werner Vogel choreographiert und aufschreibt, ist der Verein stolz. Die Tänzerinnen tragen bei ihren Auftritten die Freiämtertracht oder die Heimwehtrachten aus verschiedenen Kantonen der Schweiz. Von den Tänzern wird die Aargauer Tracht getragen.
Eine besondere Freude bereitet dem Verein die grosse und aktive Kinder- und Jugendvolkstanzgruppe. Kinder ab 4 Jahren sind hier herzlich willkommen und können schon in ganz jungen Jahren das Tanzen mit Gleichaltrigen erlernen. Derzeit werden zwei Gruppen geführt, die zu Schweizer Volksmusik oder auch internationalen Klängen tanzt. Ebenso nicht fehlen dürfen Tanzspiele. Die Jugendvolkstanzgruppe trifft sich jeweils alle zwei Wochen am Freitag von 17.15 bis 18.30 Uhr in der Mehrzweckhalle Eggenwil, die nächsten Male am 13. und 27. Februar sowie am 13. und 27. März 2026: Kinder von 3 bis 6 Jahren von 17.15 bis 17.45 Uhr und Kinder ab 7 Jahren von 17.50 bis 18.30 Uhr. Weitere Informationen sind direkt bei den Kindertanzleiterinnen Christa Vogel (079 417 34 31, christa@famvogel.ch) oder Sandra Vogel (079 765 14 64, sandra@famvogel.ch) erhältlich.
Hundedatenbank Amicus – Umstellung auf digitale ePetCard

Per Ende 2025 waren in der Gemeinde Eggenwil 88 (Vorjahr: 93) Hunde registriert. Gemäss Tierseuchenverordnung sind die Hundehaltenden verpflichtet, ihre Hunde in der nationalen Hundedatenbank Amicus zu registrieren. Mit der bisherigen Registrierungsbestätigung wurde eine physische PetCard ausgestellt, welche unter anderem bei einem Umzug zur Anmeldung in der neuen Gemeinde diente. Seit Anfang dieses Jahres wird die PetCard nicht mehr physisch ausgestellt. Stattdessen steht den Hundehaltenden neu die digitale ePetCard zur Verfügung. Diese wird automatisch aus der Hundedatenbank generiert und kann kostenlos über die App «animundo» genutzt werden. Daraus ergeben sich gleich mehrere Vorteile:
- Direkte Verfügbarkeit auf dem Smartphone – keine physischen Dokumente mehr erforderlich;
- Einfache Verwaltung der Haustiere (Übersicht über Daten, Dokumente und Kontakte);
- Meldungen wie beispielsweise Halterwechsel können direkt in der App vorgenommen werden.
Die App «animundo» bietet zudem zahlreiche weitere praktische Funktionen rund um das Haustier. Weitere Informationen finden sich unter www.animundo.ch.
Ersthundehaltende müssen sich weiterhin vorgängig bei der Abteilung Einwohnerdienste der Gemeinde melden, damit ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank Amicus erfasst werden können. Die Benutzerdaten werden anschliessend per Post oder E-Mail zugestellt. Die Registrierung des Hundes erfolgt danach durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt.
Welpen müssen innerhalb der ersten drei Monate durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Bei Hunden aus dem Ausland ist die Kennzeichnung innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr in die Schweiz durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt überprüfen zu lassen. In beiden Fällen wird der Hund anschliessend durch die Tierärztin/den Tierarzt in der Hundedatenbank Amicus registriert.
Zügeltermin Ende März – Meldepflicht für Vermieter
Ende März steht wieder ein ortsüblicher Zügeltermin an. Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahrs Logis geben, sind gemäss § 10 Abs. 1 des Gesetzes über die Einwohner- und Objektregister sowie das Meldewesen (Register- und Meldegesetz, RMG) verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen der Abteilung Einwohnerdienste (Einwohnerkontrolle) zu melden, in Mietverträgen oder Wohnbestätigungen die administrative Wohnungsnummer aufzuführen und auf Verlangen Mieter- und Wohnungslisten zur Verfügung zu stellen. Die Meldefrist beträgt 14 Tage. Auch Adressänderungen innerhalb eines Gebäudes sind meldepflichtig. Die Ein- und Auszugsmeldungen können direkt und unkompliziert über www.drittmeldung.ch erfasst oder per Mail an einwohnerdienste@eggenwil.ch gemeldet werden.
Üblicherweise verlangen Vermieterinnen und Vermieter einen Betreibungsregisterauszug, um die Zahlungsfähigkeit (Bonität) der künftigen Mieterschaft zu prüfen. Daraus ist ersichtlich, ob gegen eine Person in den letzten fünf Jahren Betreibungen eingeleitet wurden. Auch bereits bezahlte oder erledigte Betreibungen bleiben grundsätzlich während dieser gesetzlichen Frist eingetragen (mit entsprechendem Vermerk). Solche Auszüge können durch die Mieterschaften beim Regionalen Betreibungsamt Mutschellen-Kelleramt in Rudolfstetten und/oder bei den für ihre früheren Wohngemeinden zuständigen Betreibungsämtern unter Vorweisung eines gültigen amtlichen Ausweisdokuments persönlich am Schalter bezogen oder schriftlich bestellt werden.
Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi
Gemeindeschreiber & Verwaltungsleiter
Eggenwil, 6. Februar 2026
![]()
Die Gemeindemitteilungen und amtlichen Publikationen stehen jederzeit auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik Aktuelles/Archiv zur Verfügung. Im Archiv sind sämtliche Ausgaben seit Anfang 2004 über eine Suchfunktion nach Suchbegriff und/oder nach Datum/Zeitraum abrufbar.
Diese auch als Newsletter per E-Mail verschickte Gemeindemitteilung erreicht gegenwärtig rund 780 Abonnentinnen und Abonnenten respektive Mail-Adressen. Wenn Sie Ihr Newsletter-Abo ändern oder abmelden möchten, können Sie dies über den entsprechenden Link in jeder Mitteilung mit zwei Klicks selbst direkt vornehmen.
Haben Sie Fragen, Hinweise, Kritik, Lob oder sonstige Anliegen an unsere Gemeinde? Dann zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Gemeinderat und Verwaltung sind Ihnen für konstruktive Rückmeldungen dankbar. Sie können dies unkompliziert mit einer Mail an die Gemeindekanzlei (Verwaltungsleitung) tun oder sich einfach direkt an jede gewünschte Person wenden. Wir sind gerne für Sie da!