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Gemeindemitteilung vom 20.02.2026

Die Feuerwehr Eggenwil ist einsatzbereit – Rechenschaftsbericht 2025; Gesuch um ordentliche Einbürgerung der Familie Mistry; Meldepflicht für Tageseltern; Der ÖREB-Kataster – das offizielle Informationssystem für öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen; 20 Jahre Nachbarschaftshilfe-Netz Eggenwil «I guete Händ» – Herzliche Gratulation!; Internationaler Tag der Nachbarschaft am Freitag, 29. Mai; Anhörung zur Weiterentwicklung der Polizeiorganisation und der Polizeibestände im Kanton Aargau; Abstimmungssonntag vom 8. März: vier eidgenössische und zwei kantonale Vorlagen

Die Feuerwehr Eggenwil ist einsatzbereit – Rechenschaftsbericht 2025

Das Korps der Feuerwehr Eggenwil vor seinem Einsatz anlässlich der Hauptübung 2025. Bild: Nina Macchi, Macchi Photography, Eggenwil/20.09.2025
Das Korps der Feuerwehr Eggenwil vor seinem Einsatz anlässlich der Hauptübung 2025. Bild: Nina Macchi, Macchi Photography, Eggenwil/20.09.2025

Übungen, Inspektionen, Ernstfall- und Unterstützungseinsätze

Wie dem Bericht der Feuerwehrkommission entnommen werden kann, führte die Ortsfeuerwehr Eggenwil während des vergangenen Jahres insgesamt 43 (2024: 37) Übungen durch.

Die Alarmübung fand am 26. Februar 2025 statt, wobei sämtliche Anforderungen gemäss den Richtlinien der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) erfüllt wurden. Die Hauptübung 2025 erfolgte am 20. September im Rahmen einer Einsatzübung bei der im Jahr 1140 erstmals beschriebenen römisch-katholischen Pfarrkirche zu St. Laurentius – dem kultur- und baugeschichtlichen Wahrzeichen der Gemeinde Eggenwil und der wohl ältesten Pfarrkirche im Freiamt.

Im Jahr 2025 mussten 2 (Vorjahr: 2) Ernstfalleinsätze geführt werden. Zusätzlich leistete die Feuerwehr 3 (4) geplante Einsätze zu Gunsten der Gemeinde bei Anlässen im Bereich Verkehrsregelung und Parkplatzeinweisung. Nachbarschaftshilfe musste im vergangenen Jahr keine erbracht werden.

Mannschaftsbestand, Ersatzpflichtige/Feuerwehrsteuern

Seit Januar 2026 leisten total 54 (56) Leute aktiv Dienst. Damit wird der für die Grössenklasse II geltende Sollbestand von 56 (inklusive der erforderlichen Spezialisten Sanität, Verkehr und Elektro) nahezu erfüllt.

Am 23. Oktober 2025 erfolgte der alljährlich jeweils im vierten Quartal stattfindende Informations- und Rekrutierungsabend, welcher wie im Vorjahr erfreulich verlief. So konnten 4 (9) neue Angehörige der Feuerwehr (AdF) für diese wichtige und spannende Aufgabe im Dienste der Allgemeinheit gewonnen werden.

Per Ende 2024 waren 174 (179) Personen ersatzpflichtig. Die Nettoeinnahmen an Feuerwehrsteuern beliefen sich im vergangenen Jahr auf 26 358 Franken (23 247 Franken).

Persönliche Ausrüstung, Korpsmaterial, Pauschalbeitrag Feuerwehrwesen der AGV

Die persönliche Ausrüstung und das Korpsmaterial (Feuerwehrgeräte) befinden sich in einem vollständigen, zweckmässigen und einwandfreien Zustand.

Die Gemeinden erhalten von der AGV Subventionen gemäss der Verordnung über die Beitragsleistung aus dem Fonds zur Bekämpfung von Feuer- und Elementarschäden (Interventionsfondsverordnung, IFV), die entweder auf Gesuch hin im Einzelfall (Feuerwehrfahrzeuge, -material und -lokale) oder als jährliche Pauschalbeiträge (theoretische Investitionskosten für allgemeines Feuerwehrmaterial wie persönliche Ausrüstung, Wasserversorgungs- und Hydrantenanlagen oder Versicherungen) ausgerichtet werden. Im vergangenen Jahr erhielt Eggenwil von der AGV einen Pauschalbeitrag von 13 350 Franken (analog Vorjahr) an das Feuerwehrwesen. Weil die Gemeinde das Rationalisierungspotenzial voll ausschöpft, steht ihr der ordentliche Beitrag von 50 Prozent der theoretischen Investitionskosten der Grössenklasse II von 26 700 Franken zu. Dagegen werden Gemeinden mit eigenständiger Feuerwehr, die bestehendes Rationalisierungspotenzial nicht nutzen, die Beitragssätze um 30 Prozentpunkte gekürzt.

Feuerwehrlokal, Aussendepot

Das im Jahr 2008 erweiterte und renovierte Feuerwehrlokal/-magazin an der Kochsmattstrasse 4 sowie das Feuerwehr-Aussendepot an der Wyderstrasse im Weiler Hofor sind zweckmässig und weisen einen guten Zustand auf.

Die Platzverhältnisse im Feuerwehrlokal, insbesondere für den Atemschutz, wurden anlässlich der Hauptfeuerwehrinspektion 2021 von der AGV als «eher knapp» respektive «mit Optimierungspotenzial» beurteilt.

Fahrzeuge

Das im Oktober 2008 in Dienst gestellte 3,5-Tonnen-Logistik-Transportfahrzeug «Flexi» für den Mehrzweckeinsatz sowie das im August 2019 eingeweihte 12-Tonnen-Tanklöschfahrzeug (TLF 2) «Flamme» sind problemlos in Betrieb. 

Das Mehrzweckfahrzeug «Flexi» wird in zwei Jahren 20 Jahre alt, weshalb nach Ablauf der gesetzlichen Amortisationszeit nach Anhang 3 zur IFV in der Aufgaben- und Finanzplanung (AFP) 2026-2033 der Einwohnergemeinde auf das Jahr 2029 die Ersatzbeschaffung eines Pionierfahrzeugs 3 (PIF 3 für Grössenklasse II) gemäss AGV-Richtlinie 5 «Feuerwehrfahrzeuge und Anhänger» vorgesehen wird.

Alarmeinrichtungen, Wasserbezugsorte, Hydranten-Pauschalbeitrag der AGV

Die Kontrollen der Alarmeinrichtungen (telefonischer Probealarm monatlich, Martinshorn auf dem Dach des Feuerwehrlokals im Rahmen der jährlichen landesweiten Sirenentests) sowie der Wasserbezugsorte (78 Hydranten auf dem Gemeindegebiet jährlich, Auslösung der Löschreserve monatlich) gaben zu keinen Beanstandungen Anlass.

Nebst dem genannten Pauschalbeitrag 2025 an das Feuerwehrwesen erhielt die Gemeinde im vergangenen Jahr auf ihr Gesuch hin von der AGV an die Löschwasserversorgung, also zugunsten des eigenwirtschaftlich gebührenfinanzierten Wasserwerks Eggenwil (Spezialfinanzierung), eine Hydranten-Pauschale in Höhe von 9600 Franken: für die 76 kontrollierten und ausnahmslos einsatztauglichen Hydranten je 100 Franken und für zwei komplett ersetzte Hydranten je 1000 Franken.

Ergebnis der Jahresrechnung 2025

Die Feuerwehrrechnung 2025 schloss mit einem Nettoaufwand von 102 806 Franken (2024: 120 761 Franken, 2023: 102 264 Franken, 2022: 100 509 Franken) anstelle der budgetierten 137 000 Franken ab. Die Gründe, welche zur erfreulichen Budgetunterschreitung geführt haben, werden in den Erläuterungen zur demnächst abgeschlossenen Gesamtjahresrechnung 2025 der Einwohnergemeinde dargelegt.

Kommandowechsel von Nicola Altschul zu Joël Demierre per 1. Januar 2026 

Nicola Altschul wurde auf Beginn des laufenden Jahres in den Gemeinderat berufen und übergab deshalb das Kommando der Feuerwehr Eggenwil an Joël Demierre: (v.l.) Joël Demierre, Gemeindeammann und ebenfalls früherer Feuerwehrkommandant Pascal Vogel sowie Gemeinderat Nicola Altschul. Letzterer übernahm per 1. Januar 2026 von Gemeindeammann Pascal Vogel das Ressort Öffentliche Sicherheit und zeichnet damit seither für die politische respektive strategische Führung der Feuerwehr verantwortlich. Bild: zvg
Nicola Altschul wurde auf Beginn des laufenden Jahres in den Gemeinderat berufen und übergab deshalb das Kommando der Feuerwehr Eggenwil an Joël Demierre: (v.l.) Joël Demierre, Gemeindeammann und ebenfalls früherer Feuerwehrkommandant Pascal Vogel sowie Gemeinderat Nicola Altschul. Letzterer übernahm per 1. Januar 2026 von Gemeindeammann Pascal Vogel das Ressort Öffentliche Sicherheit und zeichnet damit seither für die politische respektive strategische Führung der Feuerwehr verantwortlich. Bild: zvg

Bei der Gesamterneuerungswahl der Gemeindeexekutive für die Amtsperiode 2026/2029 vom 28. September 2025 wurde Nicola Altschul in den Gemeinderat berufen. Per Ende letzten Jahres gab deshalb Hauptmann Nicola Altschul sein Amt als Kommandant der Feuerwehr und Präsident der Feuerwehrkommission Eggenwil ab, welches er per Anfang 2024 als Nachfolger von Hauptmann Pascal Vogel übernommen hatte. Nicola Altschul gehört seit 21 Jahren der Feuerwehr Eggenwil an.

Als Nachfolger ernannte der Gemeinderat auf Antrag der Feuerwehrkommission Joël Demierre. Unter Beförderung zum Hauptmann übernahm dieser das Kommando per 1. Januar 2026. Der mit 24 Jahren jüngste Aargauer Feuerwehrkommandant ist seit Geburt bis heute zusammen mit seiner Familie in Eggenwil an der Kochsmattstrasse 6 wohnhaft. Beruflich ist der gelernte Schreiner EFZ mit technischer Berufsmaturität derzeit als CAD Spezialist bei der Firma RWDM GmbH in Fahrwangen tätig. In die Feuerwehr Eggenwil trat Joël Demierre 2020 ein, wo er seit 2023 als stellvertretender Chef Atemschutz und seit 2024 als Offizier (Maschinist, Atemschutz, Fahrer) erfolgreich Dienst leistete. Ausserdem engagiert er sich seit 2024 als aktiver First Responder, erbringt also ehrenamtlich als qualifizierter «Laie» Erste Hilfe an Patienten, kommuniziert mit dem Rettungsdienst und der Sanitätsnotrufzentrale SNZ 144 und überbrückt damit das therapiefreie Intervall bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.

zum Artikel der Aargauer Zeitung vom 20.01.2026
Feuerwehr-Kommandant mit 24: «Jeder normale Mensch wäre jetzt im Ausgang»

zum Artikel des Bremgarter Bezirks-Anzeigers vom 09.01.2026
Ein neuer Abschnitt – worauf ich mich 2026 freue: Joël Demierre, Eggenwil

zur Gemeindemitteilung vom 27.11.2025
Kommandowechsel von Nicola Altschul zu Joël Demierre per 1. Januar 2026

Ein grosses Dankeschön an die Angehörigen der Feuerwehr

Gemeinderat und Verwaltungsleitung danken Kommandant Hptm Nicola Altschul, den Mitgliedern der Feuerwehrkommission sowie allen Angehörigen der Feuerwehr Eggenwil einmal mehr für die stets ausgezeichnete Arbeit und den vorbildlichen Einsatz. Ein ebenso grosses Dankeschön für ihre wertvolle Dienstleistung gebührt den scheidenden Angehörigen der Feuerwehr, die teils über viele Jahre hinweg einen wesentlichen Teil ihrer Freizeit zugunsten der Sicherheit der Eggenwiler Bevölkerung zur Verfügung gestellt haben. Gleichzeitig wünscht die Gemeindebehörde dem neuen Feuerwehrkommandanten Hptm Joël Demierre viel Freude und Erfolg bei der Ausübung seines wichtigen und anspruchsvollen Amts.

Gesuch um ordentliche Einbürgerung der Familie Mistry

Gemäss § 21 Abs. 2 des Gesetzes über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht (KBüG) hat der Gemeinderat Einbürgerungsgesuche im amtlichen Publikationsorgan zu veröffentlichen, wenn die Einbürgerungsvoraussetzungen nach § 21 Abs. 1 KBüG erfüllt sind.

Mit Eingabe vom 28. Oktober 2025 stellen folgende Bewerber bei der Gemeinde Eggenwil das Gesuch um ordentliche Einbürgerung:

  • Mistry, Bhavesh Suman, geb. 1978, männlich, britischer Staatsangehöriger, und Mistry geb. Borebor, Maria Benita, geb. 1983, weiblich, philippinische Staatsangehörige, mit ihren beiden Kindern Mistry, Riya Mayuri Borebor, geb. 2009, weiblich, und Mistry, Athena Kinnari Borebor, geb. 2012, weiblich, beide britische Staatsangehörige, alle wohnhaft in Eggenwil an der Buechstrasse 6d.

Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Bremgarter Bezirks-Anzeiger, Ausgabe vom 20. Februar 2026, dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Die Gemeindebehörde wird die Eingaben prüfen und in ihre Beurteilung einfliessen lassen.

Meldepflicht für Tageseltern

Tageseltern, welche sich allgemein anbieten, Kinder unter zwölf Jahren gegen Entgelt regelmässig tagsüber im eigenen Haushalt zu betreuen, unterliegen der Meldepflicht für Tageseltern gemäss Artikel 12 der eidgenössischen Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (Pflegekinderverordnung, PAVO; SR 211.222.338). Zuständige Behörde für die Entgegennahme der Meldungen und die Aufsicht der in Eggenwil wohnhaften Tageseltern ist der Gemeinderat. Tageseltern werden daher gebeten, sich bei der Abteilung Soziale Dienste zu melden.

Der ÖREB-Kataster – das offizielle Informationssystem für öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen

Der ÖREB-Kataster: das offizielle Informationssystem für öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen

Wer in der Schweiz Land besitzt, muss sich an die gesetzlichen Rahmenbedingungen halten. Im Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen sind die wichtigsten, geometrisch abbildbaren Eigentumsbeschränkungen grundstücksbezogen festgehalten. Der ÖREB-Kataster enthält zurzeit 22 Themen aus neun Bereichen. Zu den Grundstücken sind die Lage und Form der Eigentumsbeschränkungen (Geobasisdaten), die Rechtsvorschriften sowie die gesetzlichen Grundlagen abrufbar.

Die Bereitstellung der Daten der kantonalen und kommunalen Nutzungsplanung für die Gemeinde Eggenwil erfolgt seit Mitte 2020. Der Kataster ist unter www.ag.ch/oereb abrufbar und zudem auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik Bauen, Umwelt, Werke > Bauen & Umwelt > Baugesuche & Baurecht > Rechtsgrundlagen verlinkt. Nähere Informationen können auch dem nachstehenden Flyer entnommen werden:

cadastre.ch Das Schweizerische Katasterwesen – Flyer ÖREB-Kataster

20 Jahre Nachbarschaftshilfe-Netz Eggenwil «I guete Händ» – Herzliche Gratulation!

2006 rief eine Gruppe Seniorinnen und Senioren in Eggenwil die Nachbarschaftshilfe «I guete Händ» ins Leben. Initiiert wurde sie von Hanni Käch im Rahmen ihrer Abschlussarbeit zum Master in Gesundheitsförderung und Prävention. Seither unterstützen die Mitglieder, die heute generationenübergreifend mit dem Motto: «vo eus für eus – wir helfen uns gegenseitig in Eggenwil», auftreten, unentgeltlich die Dorfbevölkerung mit Fahrten zum Arzt oder zum Einkaufen, übernehmen das Haustiere-Füttern oder Briefkastenleeren bei Ferienabwesenheit und bei weiterem Bedarf.

Gemeinderat und Verwaltung gratulieren der Gruppe zum 20-jährigen Jubiläum und danken allen Mitgliedern sehr herzlich für ihr unermüdliches Engagement zugunsten dieses in jeder Hinsicht erfolgreichen und wertvollen Projekts. Als kleines Zeichen des Danks und der Anerkennung hat der Gemeinderat den verdienten Mitgliedern ein Abendessen in geselliger Runde im Restaurant zum Sternen Eggenwil offeriert.

zur Berichterstattung des Bremgarter Bezirks-Anzeigers vom 13.02.2026

Alle Details zu den Dienstleistungen des Nachbarschaftshilfe-Netzes können auf der Gemeindewebsite unter der Rubrik Gesellschaft > Vereine, Freizeit und Kultur > Vereine/organisierte Gruppen oder dem nachstehend als PDF-Dokument abrufbaren Flyer entnommen werden:

Flyer Nachbarschaftshilfe-Netz Eggenwil «I guete Händ»

Internationaler Tag der Nachbarschaft am Freitag, 29. Mai

Internationaler Tag der Nachbarschaft am Freitag, 29. Mai 2026

Der Internationale «Tag der Nachbarschaft» findet dieses Jahr am Freitag, 29. Mai, statt und soll die Gemeinschaft in Europa durch den Austausch über nachbarschaftliche und gemeinschaftliche Unternehmungen fördern. Der Anlass wird im Aargau von benevol Aargau, der Fachstelle für Freiwilligenarbeit, koordiniert. Ziel des internationalen Aktionstages ist, die freundnachbarschaftlichen Beziehungen zu aktivieren, zu pflegen und dadurch zur Steigerung der Lebens- und Wohnqualität jedes Einzelnen beizutragen. Dazu passt ein ungarisches Sprichwort: «Kein Mensch ist so reich, dass er nicht einen Nachbarn bräuchte.»

Damit der Nachbarschaftstag gelingt, braucht es eine Gemeinde, Kirchgemeinde, Quartierorganisation oder Wohngenossenschaft, welche die Idee mitträgt und verbreitet. Die Gemeindebehörde Eggenwil trägt und fördert diesen Gedanken seit jeher und lädt die Bevölkerung dazu ein, einzeln oder gemeinsam eine Aktivität unter Nachbarn zu organisieren. So könnten Beispiele für Nachbarschaftsanlässe und gemeinsame Aktivitäten sein:

  • Verteilen Sie am Morgen Kaffee und Gipfeli, Früchte oder Frühlingsblumen im Treppenhaus – ein solcher Tag fängt mit Sicherheit bestens an.
  • Ein gemeinsames Frühstück oder ein Picknick im Freien.
  • Stellen Sie eine Wunschwand auf: Ich wünsche mir für mein Quartier… Ich wäre bereit für…
  • Ein Spielnachmittag für Gross und Klein, an der frischen Luft, auf dem Spielplatz oder mit Brettspielen in der guten Stube oder im Gemeinschaftsraum.
  • Sie bemalen – zusammen mit allen Kindern der Nachbarschaft – die Quartierstrasse mit Kreide und/oder lassen gemeinsam Ballone steigen.
  • Kaffee und Kuchen bieten immer einen guten Rahmen für einen gemütlichen Schwatz mit den Nachbarn.
  • Ein Apéro am Feierabend auf dem Sitzplatz, im Treppenhaus oder in der Beiz.
  • Eine improvisierte Saftbar für alle auf dem Spielplatz, im Aussenraum, auf der Dachterrasse.
  • Ein gemeinsames Abendessen. Besonders interessant sind auch Spezialitäten aus anderen Ländern von unseren fremdsprachigen Mitbewohnenden.
  • Ein Strassenfest mit Tischen und Bänken auf der abgesperrten Quartierstrasse (hierfür braucht es lediglich eine Bewilligung der Gemeindebehörde), jeder bringt etwas zu essen, zu trinken und das eigene Geschirr mit – ein spezieller Anlass ohne grossen Aufwand.
  • Vielleicht spielt jemand ein Musikinstrument und bringt ein Ständchen.

Soweit möglich unterstützt die Gemeinde Eggenwil diese Anlässe, indem sie etwa die entsprechende Öffentlichkeitsarbeit leistet oder Infrastruktur unkompliziert und kostenlos zur Verfügung stellt (z.B. Dorfplatz, Spiel-, Sport- und Begegnungsraum auf dem Schulareal, Vorplätze Gemeindehaus, Festbänke etc.). Die Gemeindekanzlei nimmt gerne entsprechende Anfragen entgegen.

Benevol Aargau – Flyer Internationaler Tag der Nachbarschaft am 29. Mai 2026

Anhörung zur Weiterentwicklung der Polizeiorganisation und der Polizeibestände im Kanton Aargau

Die duale Polizeiorganisation des Kantons Aargau soll gezielt weiterentwickelt werden. Unter anderem soll die Aufgabenteilung zwischen den Gemeinden und der Kantonspolizei durch eine Änderung des Dekrets über die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit optimiert werden.

Der Grosse Rat hat am 19. März 2024 vier Leitsätze zur Weiterentwicklung der Polizeiorganisation und der Polizeibestände im Kanton Aargau beschlossen. Insbesondere hat er sich dafür entschieden, die duale Polizeiorganisation beizubehalten und zu optimieren. Der Regierungsrat schlägt nun im Anhörungsbericht verschiedene Massnahmen vor, um die duale Polizeiorganisation im Kanton Aargau gezielt weiterzuentwickeln. Dafür sollen die Regionalpolizeien gewisse Aufgaben der Kantonspolizei übernehmen. Diese Anpassung der Aufgabenteilung erfordert eine Änderung des Dekrets über die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit (Polizeidekret, PolD; SAR 531.210). Anpassungen auf Gesetzesstufe sind dafür nicht erforderlich. Zudem schlägt der Regierungsrat weitere Optimierungsmassnahmen vor, die keine Anpassungen von Rechtsgrundlagen erforderlich machen. Die vollständigen Unterlagen zur Vorlage und zur noch bis am 15. März laufenden Anhörung finden sich unter www.ag.ch/anhörungen.

Auch der Gemeinderat Eggenwil hat zur Anhörungsvorlage Stellung bezogen. So ist die Gemeindebehörde in Übereinstimmung mit der Gemeindeammänner-Vereinigung des Kantons Aargau und dem Verband Aargauer Gemeindeschreiberinnen und Gemeindeschreiber mit der vorgeschlagenen Anpassung der Aufgabenteilung im Bereich der Kleinkriminalität völlig einverstanden, ebenso auch damit, dass die Kriminalprävention in den Schulen im Polizeidekret explizit als Aufgabe der Gemeinden statuiert wird.

Dagegen gänzlich nicht einig geht der Gemeinderat mit der Haltung des Regierungsrats, wonach die Aufgabenteilung bei Verkehrsunfällen unverändert bleiben soll. Bereits im Evaluationsbericht vom 30. März 2021 wurde auf die ungenügend gelöste Schnittstelle zwischen der Kantons- und den Regionalpolizeien bei der Aufnahme von Verkehrsunfällen hingewiesen. Die Regionalpolizeien boten daraufhin an, ihr Aufgabengebiet in Bezug auf die Aufnahme von Verkehrsunfällen ohne oder mit leicht verletzten Personen zu erweitern. Die im Anhörungsbericht der Regierung angeführten Argumente zur Beibehaltung der bestehenden unbefriedigenden Aufgabenteilung vermögen nicht zu überzeugen, da so bei allen Verkehrsunfällen unverändert zwei Patrouillen, eine der Regionalpolizei und eine der Kantonspolizei, ausrücken müssen. Die Regionalpolizeien streben jedoch keine alleinige Zuständigkeit für die Aufnahme von Verkehrsunfällen ohne oder mit leicht verletzten Personen an. Vielmehr soll die zuerst eintreffende Polizeipatrouille der Kantons- oder der Regionalpolizei die Unfallstelle sichern, die Situation beurteilen und in einfachen Fällen die Unfallaufnahme vornehmen. Mit diesem Vorgehen können Wartezeiten zu Lasten der Verunfallten und der Polizei reduziert werden.

Abstimmungssonntag vom 8. März: vier eidgenössische und zwei kantonale Vorlagen

Am Sonntag, 8. März 2026, entscheiden die Aargauer Stimmberechtigten über die folgenden vier eidgenössischen und zwei kantonalen Abstimmungsvorlagen:

Eidgenössische Volksabstimmung

Die Volksinitiative «Bargeld ist Freiheit» und der direkte Gegenentwurf (Bundesbeschluss über die schweizerische Währung und die Bargeldversorgung) gelangen gemäss dem Verfahren mit Stichfrage nach Artikel 139b der Bundesverfassung zur Abstimmung.

Erläuterungen des Bundesrats (mit Abstimmungsvideos)

Erklärvideo «Volksinitiative und direkter Gegenentwurf – Wie füllt man den Stimmzettel korrekt aus?»

Kantonale Volksabstimmung

Abstimmungsbroschüre vom 8. März 2026

Erklärvideos zu den kantonalen Abstimmungen (inkl. Gebärdensprache) vom 8. März 2026

Wer brieflich abstimmen möchte, ist gebeten, das Couvert möglichst direkt in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung zu werfen. Dieser wird durch das Wahlbüro am Abstimmungssonntag unmittelbar nach Urnenschliessung um 9.30 Uhr letztmals geleert. Achtung: Bitte die Hinweise für die briefliche Stimmabgabe auf der Rückseite des Stimmrechtsausweises beachten. Wer persönlich abstimmen will, der kann das am Sonntag im Foyer des Gemeindehauses tun. Die Urne ist von 9 bis 9.30 Uhr geöffnet. Anschliessend wird das Gemeindewahlbüro die Stimmzettel auszählen, die Resultate mittels kantonaler Wahl- und Abstimmungssoftware VeWork erfassen, die Abstimmungsprotokolle erstellen und gleichzeitig die Ergebnisse der Staatskanzlei online übermitteln.

Die kommunalen Ergebnisse werden wie immer am Sonntag um 12 Uhr auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik Aktuelles (Gemeindemitteilung respektive Newsletter) publiziert. Erste kantonale Resultate werden ab zirka 12 Uhr auf www.ag.ch/abstimmungsresultate aufgeschaltet. Zwischen- und Schlussergebnisse kommuniziert die Staatskanzlei auch über die Social-Media-Kanäle X und Facebook sowie über den Liveticker auf www.ag.ch. Informationen zu den Vorlagen sowie laufend aktualisierte Ergebnisse am Abstimmungssonntag sind zudem über die von Bund und Kantonen betriebene App «VoteInfo» sowie auf der Website des Bundes erhältlich.

Weitere Informationen rund um Wahlen und Abstimmungen stehen unter der Rubrik Politik > Wahlen und Abstimmungen zur Verfügung.


Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi
Gemeindeschreiber & Verwaltungsleiter
Eggenwil, 20. Februar 2026

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