Gemeindemitteilung vom 27.07.2026
Absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot – ab morgen Dienstag, 28. Juli 2026, 12.00 Uhr, gilt auf dem gesamten Kantonsgebiet Aargau die höchste Gefahrenstufe 5 von 5: Sehr grosse Wald- und Flurbrandgefahr
Aufgrund der anhaltenden Hitze und Trockenheit gilt ab morgen Dienstag, 28. Juli 2026, 12.00 Uhr, auf dem gesamten Kantonsgebiet Aargau bis auf Widerruf ein absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot
Wegen der anhaltenden Hitze und Trockenheit ist der Boden sowohl in Wäldern als auch Fluren und Siedlungsgebieten extrem abgetrocknet. Viele Baumkronen sind bereits seit Anfang Juli verfärbt oder sogar kahl. Auch die vereinzelten Niederschläge vom vergangenen Wochenende haben keine Entspannung der Lage bewirken können. Die Pegelstände der Fliessgewässer und Seen liegen auf einem Tiefststand. Längerfristig sind keine Niederschläge angekündigt.
Das Risiko von Wald- und Flurbränden im ganzen Kantonsgebiet ist sehr gross. Experten der Abteilung Wald (BVU), der Aargauischen Gebäudeversicherung und des KFS AG haben heute die Lage neu beurteilt. Aufgrund der erhöhten Risiken und Gefahren für die Bevölkerung sind die bereits per 24. Juni 2026 gestützt auf § 13a Abs. 1 und 2 BSG angeordneten Massnahmen (Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe; Gefahrenstufe 4 von 5: Grosse Waldbrandgefahr) nicht mehr ausreichend.
Mit heutiger Allgemeinverfügung hat der Vorsteher des Departements Gesundheit und Soziales per morgen Dienstag, 28. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet erlassen (höchste Gefahrenstufe 5 von 5 erhöht – sehr grosse Wald- und Flurbrandgefahr):
- Das Feuern aller Art ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten. Davon ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills bei vorsichtigem Einsatz.
- Das Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten.
- Das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot gilt ab dem 28. Juli 2026, 12.00 Uhr, bis auf Widerruf.
- Die Allgemeinverfügung des Departements Gesundheit und Soziales vom 23. Juni 2026, gültig ab 24. Juni 2026, 18.00 Uhr, betreffend «bedingtes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe aufgrund der Hitze und Trockenheit» wird mit Geltung ab 28. Juli 2026, 12.00 Uhr, durch die vorliegende Allgemeinverfügung aufgehoben.
- Einer allfälligen Beschwerde gegen die Allgemeinverfügung wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
Allgemeinverfügung Feuer- und Feuerwerksverbot per 28.07.2026, 12.00 Uhr
Damit entfällt definitiv auch das Höhenfeuer der Gemeinde anlässlich der diesjährigen Eggenwiler Bundesfeier am kommenden Samstag, 1. August 2026. Ebenso ist das Verwenden von brennenden Kerzen in den Lampions nicht erlaubt; stattdessen können für den Kinderumzug Lampions mit LED-Leuchtmitteln verwendet werden.
Der technische Dienst wird wiederum an allen neuralgischen öffentlichen Plätzen auf dem Gemeindegebiet Eggenwil Hinweistafeln anbringen. Entsprechende Bekanntmachungen finden sich auch bei den drei Plakatstelen entlang der Kantonsstrasse sowie in den Anschlagkästen beim Gemeindehaus und bei der Bushaltestelle.
Das nachstehend abrufbare Merkblatt bietet einen vereinfachten Überblick über das Verhalten bei Trockenheit respektive bei der höchsten Gefahrenstufe 5:
Weitere Informationen zum Thema Hitze und Trockenheit, Antworten auf häufige Fragen zum absoluten Feuerverbot sowie die Links zur Beratungsstelle für Brandverhütung BFB der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen VKG und zum Naturgefahrenportal des Bundes finden sich auf der Homepage des Kantons.
Die Gemeindebehörde dankt der Bevölkerung für die verantwortungsvolle Kooperation und das Verständnis.
Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi
Gemeindeschreiber & Verwaltungsleiter
Eggenwil, 27. Juli 2026, 15.15 Uhr
![]()
Die Gemeindemitteilungen und amtlichen Publikationen stehen jederzeit auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik Aktuelles/Archiv zur Verfügung. Im Archiv sind sämtliche Ausgaben seit Anfang 2004 über eine Suchfunktion nach Suchbegriff und/oder nach Datum/Zeitraum abrufbar.
Diese auch als Newsletter per E-Mail verschickte Gemeindemitteilung erreicht gegenwärtig rund 800 Abonnentinnen und Abonnenten respektive Mail-Adressen. Wenn Sie Ihr Newsletter-Abo ändern oder abmelden möchten, können Sie dies über den entsprechenden Link in jeder Mitteilung mit zwei Klicks selbst direkt vornehmen.
Haben Sie Fragen, Hinweise, Kritik, Lob oder sonstige Anliegen an unsere Gemeinde? Dann zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Gemeinderat und Verwaltung sind Ihnen für konstruktive Rückmeldungen dankbar. Sie können dies unkompliziert mit einer Mail an die Gemeindekanzlei (Verwaltungsleitung) tun oder sich einfach direkt an jede gewünschte Person wenden. Wir sind gerne für Sie da!