Gemeindemitteilung vom 05.11.2020
Aufhebung der Postagentur im Gemeindehaus – ab Anfang 2021 können Postgeschäfte an der eigenen Haustüre getätigt werden; Erheblicher Sachschaden infolge Einbruchversuch oder Vandalenakt beim Reservoir Hofor; Rechnungsstellung 2020; Winterdienst – Bitte keine Fahrzeuge auf öffentlichen Strassen und Plätzen parkieren; Brenn- und Cheminéeholzbestellung direkt beim Forstbetrieb; Vom Mordchrieghau ins Paradies – das Aargauer Namenbuch startet; Geschwindigkeitskontrolle auf der Kantonsstrasse
Aufhebung der Postagentur im Gemeindehaus – ab Anfang 2021 können Postgeschäfte an der eigenen Haustüre getätigt werden
Nach der Schliessung der Poststelle an der Kochsmattstrasse 2 wurde per 1. September 2008 die Postagentur in die Gemeindeverwaltung integriert. Seither erbringt die Gemeinde auf ihre eigene Rechnung die Postdienstleistungen im Namen der Post CH AG. Die Abgeltung der Post für die Leistungen des Filialpartners setzt sich bis anhin aus fixen, variablen sowie Bonuskomponenten zusammen. Der fixe Teil der Abgeltung entschädigt für nicht transaktionsabhängige Leistungen. Der variable Teil wird in Abhängigkeit vom erzielten Umsatz und/oder der Anzahl durchgeführter Transaktionen ausgerichtet. Die Bonuskomponenten werden bei Erfüllung der Qualitätsstandards ausbezahlt, was seit 2008 ausnahmslos der Fall war. Die Entschädigungsansätze blieben seit 2008 bis heute unverändert.
Stetig sinkende Nachfrage nach Postdienstleistungen
Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung nahm während der vergangenen 12 Jahre auch in Eggenwil die Nachfrage nach Postdienstleistungen kontinuierlich ab, dies trotz Zunahme der Einwohnerzahl im selben Zeitraum um 220 Personen. So hat sich die Anzahl Briefe und Pakete, die mit Hilfe des Sendungsmoduls selbstbedient frankiert und anschliessend über die Schalterkasse der Gemeindeverwaltung abgerechnet werden, von 12 415 im Jahr 2009 auf 5641 im Jahr 2019 um 55 Prozent reduziert. Auch der Bezug von Bargeld sowie die Einzahlungen sind wesentlich zurückgegangen. Die relativ konstant gebliebene Schalterfrequenz ist einzig auf die in den letzten Jahren immer mehr aufgegebenen vorfrankierten Geschäftsantwortsendungen, beispielsweise Zalando-Pakete, zurückzuführen. Damit einhergehend sank die Vergütung von monatlich 2200 Franken im Jahr 2009 auf 1685 Franken im vergangenen Jahr, also um 23 Prozent.
Post halbiert die bereits tiefste Entschädigung seit 2009
Mit 20 200 Franken Ertrag im Jahr 2019 wurde der tiefste Wert seit der Übernahme der Postfiliale in die Gemeindeverwaltung erzielt. Wie die Post jüngst mitgeteilt hat, ist mit dem anstehenden Modellwechsel für die Filialen mit Partner auch ein neues Entschädigungsmodell verbunden, welches nur noch messbar erbrachte Leistungen abgeltet respektive den bisherigen fixen Anteil der Vergütung auf das einzelne Produkt umwälzt. Folglich ist laut Datenprognose auf der Basis der Verkehrsmengen von März 2019 bis Februar 2020 künftig mit einer gesamthaften jährlichen Vergütung von lediglich noch 9800 Franken zu rechnen, was einer Halbierung der bisherigen Entschädigung beziehungsweise einer Senkung der Vergütung gegenüber dem Übernahmejahr 2009 um 63 Prozent entspricht. Damit könnte die Postagentur nicht mal mehr ansatzweise kostendeckend geführt werden. Ausserdem wären mit dem neuen, über sämtliche Prozesse ausschliesslich durch das Verwaltungspersonal zu bedienende Postmodul Anpassungen im betrieblichen Ablauf und bei der Infrastruktur der Gemeindeverwaltung erforderlich.
Die Gemeinde Eggenwil hat die Postagentur von Anbeginn einzig aus Gründen des Service Public und zu Gunsten der Bevölkerung betrieben. Aus rein betriebswirtschaftlicher Sicht hat sich für die Gemeinde die Postagentur schon bislang nicht gelohnt, was sie grundsätzlich auch nicht musste. Auf der Basis des neuen Vergütungsmodells und der damit zu erwartenden, aus der Sicht der Gemeindebehörde nicht mehr vertretbaren Entschädigung lässt sich nun aber der Weiterbetrieb auch gegenüber dem Steuerzahler nicht mehr rechtfertigen.
Aus den genannten Gründen hat der Gemeinderat im Einvernehmen mit der Verwaltung schweren Herzens entschieden, den Vertrag mit der Post CH AG betreffend Erbringung von Post- und Zahlungsverkehrsdienstleistungen in der Partnerfiliale Eggenwil zu kündigen.
Ab kommendem Jahr Hausservice
Somit steht das bisherige Postangebot auf der Gemeindeverwaltung ab nächstem Jahr nicht mehr zur Verfügung. Neu bietet die Post ab 1. Januar in Eggenwil den Hausservice an. Ob Briefe verschicken, Pakete aufgeben, Einzahlungen tätigen oder Bargeld vom PostFinance-Konto beziehen: Die Einwohnerinnen und Einwohner können Postgeschäfte künftig bei der Briefträgerin oder beim Briefträger tätigen, direkt an der eigenen Haustüre. Und so funktioniert es: Die Kundin respektive der Kunde bestellt die gewünschten Postleistungen online auf der Webseite der Post, telefonisch beim Kundendienst oder mit einem elektronischen Bestellstift. Die Pöstlerinnen und Pöstler klingeln dann auf der nächsten Zustelltour an der Haustüre, um das Postgeschäft abzuwickeln. Der Hausservice ist ein Erfolgsmodell. An bereits über 1700 Standorten mit insgesamt 400 000 Haushalten schätzen Kundinnen und Kunden diesen Service der Post.
Alternativ stehen in der Umgebung die Postfilialen Bremgarten und Berikon-Widen sowie die Partnerfilialen in den Volg-Läden in Bellikon, Berikon, Fischbach-Göslikon, Künten oder Zufikon zur Verfügung.
Die Post wird die Eggenwiler Bevölkerung unmittelbar vor dem Start im Detail darüber informieren, wie das neue Hausservice-Angebot funktioniert. Bei Fragen gibt der Kundendienst der Post gerne Auskunft: 0848 888 888.
Erheblicher Sachschaden infolge Einbruchversuch oder Vandalenakt beim Reservoir Hofor
Wie Brunnenmeister Bruno Meier feststellen musste, hat im Zeitraum zwischen Freitag, 30. Oktober und Montag, 2. November, allenfalls in der Helloween-Nacht am vergangenen Wochenende, eine unbekannte Täterschaft versucht, beim Reservoir Hofor der Wasserversorgung Eggenwil einzubrechen. Möglicherweise handelte es sich auch um eine unsinnige Zerstörungswut. Der Sachschaden beläuft sich auf mehrere Tausend Franken.
Wie in allen solchen Fällen hat der Gemeinderat Strafanzeige und Privatklage auf Schadenersatz gegen Unbekannt eingereicht sowie eine Belohnung von 500 Franken ausgesetzt für Hinweise, die zur Ermittlung der Täterschaft führen. Sachdienliche Hinweise sind erbeten an die Kantonspolizei Aargau, Stützpunkt Freiamt, Wohlen, 056 619 79 79, oder die Gemeindekanzlei Eggenwil, 056 641 90 90. Sie werden vertraulich behandelt.
Rechnungsstellung 2020
Wer in diesem Jahr für die Einwohner- oder Ortsbürgergemeinde in irgendeiner Form Leistungen erbracht und noch keine Rechnung gestellt hat, wird gebeten, diese bis spätestens 4. Dezember unter Beilage eines Einzahlungsscheins oder Angabe der IBAN-Kontonummer der Abteilung Finanzen einzureichen.
Winterdienst – Bitte keine Fahrzeuge auf öffentlichen Strassen und Plätzen parkieren
Im Hinblick auf die Schneeräumungs- und allgemeinen Winterdienstarbeiten werden die Motorfahrzeughalterinnen und -halter ersucht, ihre Fahrzeuge nicht auf öffentlichen Strassen und Plätzen abzustellen. Nebst der erheblichen Behinderung der Winterdienstarbeiten besteht auch die Gefahr der Beschädigung durch die Räumungsfahrzeuge oder durch beiseite geschobene Schneemassen. Die Gemeinde lehnt jede Haftung für solche Schäden ab. Der technische Dienst dankt für das Verständnis und die Kooperation.
Brenn- und Cheminéeholzbestellung direkt beim Forstbetrieb
Die Eggenwiler Einwohnerinnen und Einwohner haben wiederum Gelegenheit, preiswert Brenn- und Cheminéeholz aus den gemeindeeigenen Waldungen einzukaufen. Damit werden die Bestrebungen des Forstbetriebs unterstützt, das anfallende Brennholz ohne grosse Transportwege direkt in der Gemeinde zu verwerten und Holz als Energieträger noch umweltfreundlicher zu machen. Bestellungen werden gerne unter 056 649 92 94 oder forstbetrieb@jonen.ch entgegengenommen.
Übrigens: Bei Förster Urs Huber und seinem Team können nicht nur Brennholz und Cheminéeholz das ganze Jahr hinweg bezogen sowie Gartenholzereien in Auftrag gegeben werden. Der Gemeindebetrieb stellt auf Wunsch auch Massivholzwaren wie Holzbänke, Tische, Finnenkerzen oder Hackschnitzel her. Nähere Informationen sind auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik Wald/Jagd/Fischerei oder bei Urs Huber unter den vorgenannten Kontaktdaten erhältlich.
Vom Mordchrieghau ins Paradies – das Aargauer Namenbuch startet
Der Verein Aargauer Namenbuch widmet sich in den nächsten drei Jahren der Aufnahme der bisher unerforschten Flurnamen. Ankenland, Grindwäschi, Brummel, Bäpperch, Tüfelsloch und Wüestmatt – solche Namen von Landschaftsteilen, die sogenannten Flurnamen, sind im Aargau enorm vielfältig und bisher unerforscht. Im Rahmen des Vereins Aargauer Namenbuch werden in den Jahren 2020 bis 2023 erstmals die Aargauer Flurnamen gemeinsam unter Einbezug der Bevölkerung erhoben und der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Das Projekt widmet sich der Sammlung der bisher unerforschten Flurnamen, die mehrheitlich mündlich verwendet werden und bisher noch nicht nachhaltig schriftlich gesichert sind. Mit der Erhebung und Sammlung der mündlich tradierten Flurnamen wird somit wertvolles Kulturerbe bewahrt. Die lokale Bevölkerung kennt ihre Namenwelt am besten, auch die Namen, die nur mündlich verwendet werden und nicht auf einer Karte erscheinen. Das Projekt möchte deshalb mit einer breiten Palette an Partizipationsmöglichkeiten arbeiten. Mitmachen steht jedem offen: Namen melden, sich als Gewährsperson vorschlagen oder am öffentlichen Spaziergang teilnehmen. Die Namen werden gegebenenfalls auch an Ort und Stelle, direkt im Gelände, erhoben. Mittels einer Begehung im Feld mit Personen, die mit der lokalen Namenwelt besonders vertraut sind, werden diese mündlich tradierten Namen gesammelt. Wissenstransformation im Spazieren sozusagen. Der gesamte Namenschatz soll der Öffentlichkeit laufend online zugänglich gemacht werden. Darüber hinaus werden Ergebnisse an öffentlichen Spaziergängen in ausgewählten Gemeinden des Kantons präsentiert. Weitere Informationen sind unter www.aargauer-namenbuch.ch erhältlich.
Geschwindigkeitskontrolle auf der Kantonsstrasse
Am 19. Oktober führte die Regionalpolizei Bremgarten zum achten Mal in diesem Jahr eine Geschwindigkeitskontrolle auf der Innerortstrecke der Kantonsstrasse, diesmal auf Höhe Liegenschaft Badenerstrasse 24 in Fahrtrichtung Baden, durch. Zwischen 15 und 18 Uhr haben von 586 gemessenen Fahrzeugen deren 39 oder 6,7 Prozent die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten. Die gefahrenen Geschwindigkeiten der Übertretungen ergaben nach Abzug der Messtoleranz von 3 km/h folgendes Bild: Zwischen 51 bis 55 km/h: 35 Übertretungen, zwischen 56 bis 60 km/h: 3 Übertretungen und zwischen 66 bis 74 km/h: 1 Übertretung. Der schnellste Lenker war mit einer toleranzbereinigten Geschwindigkeit von 71 km/h unterwegs und wurde an die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten verzeigt.
Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 5. November 2020
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