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Gemeindemitteilung vom 25.02.2021

Coronavirus (COVID-19) – Bundesrat beschliesst ersten, vorsichtigen Öffnungsschritt ab 1. März; Sanierung K 271 Eggenwil Innerort – Update 4; Erteilte Baubewilligung; Öffentliche Auflage Baugesuch; Wirtebewilligung für das Restaurant Frohburg «IndoMex Restaurant Uddin»; Kindes- und Erwachsenenschutzdienst 2020; Kinderfahrräder für Asylbewerber-Familien gesucht; Regionalpolizei sorgte auch im Corona-Jahr 2020 rund um die Uhr für Sicherheit; Stadtbibliothek Bremgarten wird weiterhin rege benützt; Statistik Aargau präsentiert das neue Gemeindeporträt; Bäume und Sträucher bis spätestens Ende April zurückschneiden; Häckseldienst am Samstagvormittag, 20. März; Gartenholzereien durch den Forstbetrieb

Coronavirus (COVID-19) – Bundesrat beschliesst ersten, vorsichtigen Öffnungsschritt ab 1. März

Ab kommenden Montag, 1. März 2021, können Läden, Museen und Lesesäle von Bibliotheken wieder öffnen, ebenso die Aussenbereiche von Sport- und Freizeitanlagen, Zoos und botanischen Gärten. Im Freien sind Treffen im Familien- und Freundeskreis sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten mit bis zu 15 Personen wieder erlaubt. Jugendliche und junge Erwachsene bis 20 Jahre können den meisten sportlichen und kulturellen Aktivitäten wieder nachgehen. Dies hat der Bundesrat an seiner gestrigen Sitzung entschieden. Der nächste Öffnungsschritt soll am 22. März erfolgen, sofern es die epidemiologische Lage erlaubt.

Öffnung: Läden, Museen, Zoos, Sportanlagen, max. 15 Personen draussen
Alle Läden können wieder öffnen, die Anzahl der Kundinnen und Kunden wird allerdings beschränkt. Auch Museen sowie Lesesäle von Archiven und Bibliotheken können wieder öffnen. Die Aussenbereiche von Zoos, botanische Gärten und Freizeitanlagen sind wieder zugänglich – mit Maske und Abstand sowie begrenzter Kapazität. Ebenfalls wieder zugänglich sind Sportanlagen im Freien wie Kunsteisbahnen, Tennis- und Fussballplätze oder Leichtathletikstadien – mit Maske oder Abstand sowie begrenzter Kapazität. Wettkämpfe im Erwachsenen-Breitensport sowie Veranstaltungen bleiben verboten. Im Freien sind Menschenansammlungen und Treffen im Familien- und Freundeskreis mit maximal 15 Personen erlaubt.

Bis 20 Jahre: uneingeschränkt Sport und Kultur ohne Publikum
Der Bundesrat erweitert die möglichen Aktivitäten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Er hebt zum einen die Altersgrenze für Erleichterungen im Sport und in der Kultur von 16 auf 20 Jahre (Jahrgang 2001) an. Zum anderen sind neu auch Wettkämpfe in allen Sportarten sowie Konzerte ohne Publikum wieder erlaubt. Kinder- und Jugendchören ist das Singen wieder gestattet. Ausserdem sind Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit wie Jugendtreffs wieder zugänglich.

Einstweiliger Verzicht auf eine Öffnung der Restaurantterrassen
Die Kantone unterstützen die risikobasierte Öffnungsstrategie des Bundesrats und begrüssen grundsätzlich die vorgeschlagenen Öffnungen. Der Bundesrat hat bei seinem Entscheid gewisse Anliegen der Kantone und weiterer Akteure berücksichtigt, etwa beim Zeitpunkt des zweiten Öffnungsschrittes, bei den Erleichterungen für junge Erwachsene oder den Menschenansammlungen im Freien. Hingegen verzichtet die Landesregierung angesichts der fragilen epidemiologischen Lage auf eine Öffnung der Restaurantterrassen bereits ab dem 1. März, wie dies eine knappe Mehrheit der Kantone gefordert hat.

Richtwerte für Öffnungsschritt am 22. März
Der nächste Öffnungsschritt soll am 22. März erfolgen, mit der Konsultation der Kantone ab dem 12. März und dem Entscheid des Bundesrats am 19. März. Dabei geht es unter anderem um Kultur- und Sportveranstaltungen mit Publikum in begrenztem Rahmen, Homeoffice-Pflicht, Sport in Innenräumen und die Öffnung von Restaurantterrassen. Für die Beurteilung des nächsten Öffnungsschrittes hat die Landesregierung Richtwerte festgelegt: Die Positivitätsrate soll unter fünf Prozent, die Auslastung der Intensivplätze mit Covid-19-Patienten unter 250 belegten Betten und die durchschnittliche Reproduktionszahl über die letzten 7 Tage unter 1 liegen. Zudem soll die 14-Tages-Inzidenz am 17. März nicht höher sein als bei der Öffnung am 1. März. Der Bundesrat wird bei seinem Entscheid eine Gesamtbeurteilung dieser Richtwerte vornehmen. Sollte sich die epidemische Situation in den nächsten Wochen positiv entwickeln, wird er für den 22. März auch die Öffnung der Innenbereiche der Restaurants und anderen Tätigkeiten in Innenräumen sowie den Präsenzunterricht an Hochschulen ins Auge fassen.

Einzelheiten zu den Schutzvorkehrungen finden sich auf der Website des Bundesamts für Gesundheit BAG und auf der Homepage des Kantons Aargau. Eine einfache und rasche Gesamtübersicht bietet die nachstehende Zusammenfassung der ab 1. März national geltenden Massnahmen:

BAG – Übersicht der ab 01.03.2021 schweizweit geltenden Massnahmen gegen das Coronavirus
BAG – Übersicht der ab 01.03.2021 schweizweit geltenden Massnahmen gegen das Coronavirus

BAG – Übersicht der ab 01.03.2021 schweizweit geltenden Massnahmen gegen das Coronavirus

Sanierung K 271 Eggenwil Innerort – Update 4

Gesamtübersicht des am 14.09.2020 begonnenen Strassenbauprojekts «Kantonsstrasse K 271 Eggenwil Innerort; Belagssanierung und verkehrsberuhigende Massnahmen inklusive Sanierung der kommunalen Werkanlagen»; Projektperimeter mit allen Bauphasen, Stand 27.08.2020
Gesamtübersicht des am 14.09.2020 begonnenen Strassenbauprojekts «Kantonsstrasse K 271 Eggenwil Innerort; Belagssanierung und verkehrsberuhigende Massnahmen inklusive Sanierung der kommunalen Werkanlagen»; Projektperimeter mit allen Bauphasen, Stand 27.08.2020

Rückblick

Seit dem Update 3 mit Gemeindemitteilung vom 13. Januar 2021 konnten die Mitte Dezember im Rahmen der Bauphase 2 begonnenen Bauarbeiten auf der talseitigen Fahrspur der K 271 in Richtung Baden bis Ende Projektperimeter respektive bis zum Anschluss des bereits sanierten Abschnitts zwischen Eggenwil und Künten trotz witterungsbedingten Unterbrüchen zügig vorangetrieben werden. Die Schmutzwasserleitung wurde ersetzt, die Strassenentwässerung ist angepasst und die Werkleitungsquerungen der Wasser- und Elektrizitätsversorgung sowie der Kabelnetzbetreiberin UPC wurden realisiert. Aktuell werden die Randabschlüsse erstellt, bevor Ende nächster Woche die Tragschicht eingebaut werden kann. Der Einbau des Deckbelags erfolgt am Schluss der Bauarbeiten gesamthaft auf allen Strassenabschnitten.

Sanierung K 271 Eggenwil IO – Bauphase 02 am 22.02.2021. Bild: Juraj Welte, Bauleiter
Sanierung K 271 Eggenwil IO – Bauphase 02 am 22.02.2021. Bild: Juraj Welte, Bauleiter 

Die Mitte Januar in Angriff genommene Bauphase Ki2 (Sanierung der südlichen Fahrspur der Kirchrainstrasse bzw. Strassenseite Friedhof) ist – abgesehen vom Deckbelag – abgeschlossen. Die EW-Leitung wurde verlegt, die EW-Verteilkabine ist installiert, die Randabschlüsse sind erstellt und die Strassenentwässerung wurde angepasst.

Sanierung K 271 Eggenwil IO – Bauphase Ki2 am 22.02.2021. Bild: Juraj Welte, Bauleiter
Sanierung K 271 Eggenwil IO – Bauphase Ki2 am 22.02.2021. Bild: Juraj Welte, Bauleiter 

Ausblick

Für die im Rahmen der Bauphase 11 kurz bevorstehenden Strassenbauarbeiten samt Erneuerung der Werkleitungen (Querungen Strassenentwässerung, Leitungsersatz Trinkwasser, Elektroblock und Beleuchtung) im südlichen Projektperimeter auf der talseitigen Fahrspur der K 271 ab Verzweigung Pflanzerfeldstrasse in Richtung Baden wurde in den letzten Tagen die Signalisation installiert. Gegenwärtig werden Sondagen gemacht. Der motorisierte Verkehr wird einspurig auf der ost- bzw. bergseitigen Fahrbahn mit Lichtsignalanlage geführt. Im Bereich der Einmündung Badenerstrasse/Pflanzerfeldstrasse gewährleistet eine dritte Lichtsignalanlage die Verkehrssicherheit.

Sanierung K 271 Eggenwil IO – Situationsplan Bauphase 11
Sanierung K 271 Eggenwil IO – Situationsplan Bauphase 11

Die Strassenüberquerung im Kreuzungsbereich wird gesperrt. Die Umleitung des Fussgängerverkehrs erfolgt über die Pflanzerfeldstrasse und Hübelgasse. Die Bauphase 11 wird voraussichtlich bis Ende April andauern.

Sanierung K 271 Eggenwil IO – Fussgängerumleitung Bauphase 11, Seite Bremgarten
Sanierung K 271 Eggenwil IO – Fussgängerumleitung Bauphase 11

Sanierung K 271 Eggenwil IO – Situationsplan Bauphase 11
Sanierung K271 Eggenwil IO – Fussgängerumleitung

Am 8. März 2021 wird von Bauphase 2 auf Bauphase 3 umgestellt: Strassenbauarbeiten samt Erneuerung der Werkleitungen im nördlichen Dorfteil auf der bergseitigen Fahrspur der K 271 in Richtung Baden bis Ende Projektperimeter respektive bis zum Anschluss des bereits sanierten Abschnitts zwischen Eggenwil und Künten. Der motorisierte Verkehr wird einspurig auf der west- bzw. talseitigen Fahrbahn mit Lichtsignalanlage geführt.

Sanierung K 271 Eggenwil IO – Situationsplan Bauphase 3
Sanierung K 271 Eggenwil IO – Situationsplan Bauphase 3

Die Fussgänger sind weiterhin gebeten, die Umleitung über die Kochsmattstrasse bzw. die Rebhügel- und Kirchrainstrasse zu benützen. Zur Gewährleistung der Zufahrten zu den Liegenschaften werden punktuell Stahlplatten verlegt. Bei jeder Einfahrt wird eine Signaltafel «Phasenablauf beachten» gestellt. Die Bauphase 3 dauert voraussichtlich bis Mitte Juni.

Sanierung K 271 Eggenwil IO – Fussgängerumleitung Bauphase 3
Sanierung K 271 Eggenwil IO – Fussgängerumleitung Bauphase 3

Sanierung K 271 Eggenwil IO – Situationsplan Bauphase 3
Sanierung K 271 Eggenwil IO – Fussgängerumleitung Bauphasen 1-4

Erteilte Baubewilligung

Unter Auflagen und Bedingungen hat der Gemeinderat Kurt Häusermann, Eggenwil, die Baubewilligung für die Errichtung einer Einfriedung (Sichtschutzwand) parallel zur Kantonsstrasse K 271 auf Parzelle Nr. 66, westlich EFH Gebäude Nr. 78, Badenerstrasse 20, erteilt.

Öffentliche Auflage Baugesuch

Gestützt auf § 60 des Baugesetzes (BauG) und § 54 der Bauverordnung (BauV) wird das nachstehende publikationspflichtige Bauvorhaben veröffentlicht (amtliche Publikation im Bremgarter Bezirks-Anzeiger, Ausgabe vom 26.02.2021):

Baugesuch Nr. 2021/02
Gesuchsteller/
Bauherrschaft:
Oliver und Katja Hafner-Schwethelm,
Pflanzerfeldstrasse 54, 5445 Eggenwil
Grundeigentümer: Oliver Hafner
Projektverfasser: Hegi Garten AG, im Rigiblick, 8965 Berikon
Bauvorhaben: Errichtung Einfriedung aus Granitstelen
(Sichtschutz Duschplatz)
Lage: Parzelle Nr. 169, nordöstlich EFH Gebäude Nr. 312, Pflanzerfeldstrasse 54
Zone: innerhalb der Bauzone, Dorfzone D

Das Baugesuch liegt vom 1. bis 30. März 2021 bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Allfällige Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich in Papierform mit Begründung und Antrag beim Gemeinderat, 5445 Eggenwil, zu erheben. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden (§ 60 BauV).

Wirtebewilligung für das Restaurant Frohburg «IndoMex Restaurant Uddin»

Der Gemeinderat hat Uddin J H M Monir, Eggenwil, als Wirt und Mohammed Ataur Rahman Khan, Schaffhausen, als Inhaber des Fähigkeitsausweises respektive geschäftsleitende Person, die Bewilligung für die Wirtetätigkeit im Restaurant Frohburg IndoMex Restaurant Uddin (vormals «Mexican Restaurant») an der Badenerstrasse 1 erteilt. Der Nachfolger des vorherigen Wirts Abdurrahman Azad ist ebenfalls im Besitz der kantonalen Kleinhandelsbewilligung für den Verkauf und die Abgabe von Spirituosen. Der Gemeinderat begrüsst den neuen Gastgeber in Eggenwil und wünscht ihm gutes Gelingen.

Kindes- und Erwachsenenschutzdienst 2020

Im vergangenen Jahr hat der Gemeindeverband Kindes- und Erwachsenenschutzdienst (KESD) des Bezirks Bremgarten 7 (Vorjahr: 4) die Gemeinde Eggenwil betreffende Mandate neu errichtet, durchgehend geführt oder abgeschlossen. Per Stichtag 31. Dezember waren 2 (5) Mandate aktiv. Die Abrechnung der Mandatsführungskosten basiert auf dem in den Verbandssatzungen festgelegten Kostenverteilschlüssel. Die durchschnittlichen Kosten pro geführtem Mandat beliefen sich auf 3867 (5407) Franken. Nebst der Mandatsführung und Pflegeaufsicht wurden keine zusätzlichen Dienstleistungen im Rahmen der Leistungsvereinbarung mit dem Kompetenzzentrum Beratung und Abklärung des KESD in Anspruch genommen. Weitere Informationen zum KESD können der Gemeindemitteilung vom 31. Dezember 2020 entnommen werden.

Kinderfahrräder für Asylbewerber-Familien gesucht

Die Gemeinde Eggenwil beherbergt und betreut seit 1990 nahezu ununterbrochen vom Kanton zugewiesen Personen nach dem Asylrecht in der gemeindeeigenen Asyl- und Flüchtlingsunterkunft zwischen Gemeinde- und Schulhaus an der Kustergasse 1b/c. Gegenwärtig leben dort zwei Familien mit insgesamt 13 Personen. Nachdem die bisherigen alten Fahrräder definitiv ausgedient haben oder zu klein geworden sind, werden drei fahrtüchtige Velos für 10- bis 14-jährige Kinder mit einer Sattelhöhe von etwa 90 bis 100 cm gesucht. Eggenwiler Familien, die solche Fahrräder im Keller stehen haben, diese aber nicht mehr benötigen, sind herzlich gebeten, sich bei der Betreuerin Doris Wernli unter 079 449 38 79 oder   doris.wernli@eggenwil.ch zu melden.

Regionalpolizei sorgte auch im Corona-Jahr 2020 rund um die Uhr für Sicherheit

Die Regionalpolizei (Repol) Bremgarten ist Sicherheits-, Verkehrs- und Verwaltungspolizei. Sie ist gemäss Polizeigesetz für die gesamte polizeiliche Grundversorgung in ihrem Einzugsgebiet zuständig. Mit ihren 22 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sorgt sie – gestützt auf den im Sommer 2006 von den Gemeindeversammlungen genehmigten Gemeindevertrag – das ganze Jahr über und rund um die Uhr für die Aufrechterhaltung der lokalen Sicherheit, Ruhe und Ordnung in den 15 Partnergemeinden mit gesamthaft fast 44 000 Einwohnern.

Wie dem Rechenschaftsbericht 2020 entnommen werden kann, gewährleistete die Repol wiederum insbesondere in den Abend- und Nachtstunden eine hohe sichtbare Präsenz (uniformiert) von insgesamt 13 110 Stunden (Vorjahr: 12 391 Stunden), was einem Anteil von rund 40 Prozent der Gesamtarbeitszeit entsprach. In Zusammenarbeit mit den Partnerorganisationen ist es gelungen, die Kriminalitätsrate, insbesondere die Einbruchskriminalität, erneut auf tiefem Niveau zu halten. Dazu haben die regelmässigen Kontrollen in den Wohn- und Industriequartieren und an sonstigen neuralgischen Örtlichkeiten wesentlich beigetragen. Zudem dürften die Reisebeschränkungen aufgrund der Coronapandemie einen Beitrag an diese positive Entwicklung geleistet haben.

Erneut leicht angestiegen sind hingegen mit 149 (124) Einsätzen die Interventionen wegen häuslicher Gewalt, was unter anderem auch im Zusammenhang mit den schwierigen Verhältnissen während des vergangenen Jahres gestanden haben dürfte.

Nachstehend kann eine Gesamtübersicht der polizeilichen Tätigkeiten der Repol im vergangenen Jahr samt Vergleich zum Vorjahr abgerufen werden:

Regionalpolizei Bremgarten – Rechenschaftsbericht 2020

Der Gemeinderat dankt den Angehörigen der Repol Bremgarten für ihre ausgezeichnete und äusserst wertvolle Arbeit auch zu Gunsten der Eggenwiler Bevölkerung.

Stadtbibliothek Bremgarten weiterhin rege benützt

Die Stadtbibliothek Bremgarten – per Anfang 2016 von einer Stiftung zu einer Abteilung der Stadt umgewandelt – hat die Bedeutung einer Regionalbibliothek und stellt einen wichtigen Bestandteil des Kultur-, Bildungs-, Informations- und Unterhaltungsangebots der Stadt wie auch der Region Bremgarten dar. Auch die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Eggenwil schätzen das Angebot und nehmen dieses rege in Anspruch. Wie dem Jahresbericht 2020 entnommen werden kann, haben 57 (Vorjahr: 63) in Eggenwil wohnhafte Personen Kundenausweise (Jahresabonnemente) bezogen und insgesamt 2183 (2555) Printmedien und Nonbooks ausgeliehen. Eggenwil unterstützt diese wertvolle Dienstleistung alljährlich mit einem Gemeindebeitrag von 2000 Franken. Damit sind die in Eggenwil wohnhaften Benutzer denjenigen von Bremgarten gleichgestellt. Eggenwiler Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre erhalten das Jahresabonnement für Printmedien gratis (Nicht-Beitragsgemeinden 10 Franken). Erwachsene entrichten eine Jahres-Mitgliedergebühr (Abo Printmedien) von 35 Franken (Nicht-Beitragsgemeinden 50 Franken).

Statistik Aargau präsentiert neues Gemeindeporträt

Die interaktive Webapplikation Gemeindeporträt Kanton Aargau eröffnet eine neue Perspektive auf die Aargauer Gemeinden. Neu können statistische Informationen zu jeder Gemeinde in Form von Grafiken und Tabellen angezeigt werden. Mit der Auswahl einer Gemeinde werden die Kontaktangaben und wichtige Kennzahlen der Gemeinde direkt übersichtlich angezeigt. Sind besondere Themen von Interesse, können diese zusätzlich ausgewählt werden. Beispielsweise lassen sich Daten aus der kantonalen Bevölkerungsstatistik, der Schulstatistik oder des Bereichs Politik anzeigen und im Detail betrachten. Der Link findet sich auch auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik Willkommen/Porträt > Zahlen und Fakten.

Bäume und Sträucher bis spätestens Ende April zurückschneiden

Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Wegen werden gebeten, überhängende Bäume, Hecken und Sträucher so zurückzuschneiden, dass Äste bis auf 4.50 Meter Höhe über der Fahrbahn nicht in den Strassenraum hineinragen. Dazu gehören auch Strassen und Wege, die im Eigentum Privater stehen und dem Gemeingebrauch zugänglich sind (öffentliches Fuss- und/oder Fahrwegrecht). Über Gehwegen hat die lichte Höhe mindestens 2.50 Meter zu betragen. Verkehrssignale, Strassenlampen und Strassenbezeichnungen dürfen nicht verdeckt und der Zugang zu den Hydranten und anderen öffentlichen Anlagen muss dauernd gewährleistet sein. Im Bereich von Einmündungen, Ausfahrten und Kreuzungen sind die gesetzlich festgelegten Sichtzonen einzuhalten. Das Zurückschneiden hat bis spätestens Ende April zu erfolgen. Nach unbenütztem Ablauf der Frist sieht sich der Gemeinderat gezwungen, das Zurückschneiden durch das Bauamt, auf Kosten der säumigen Grundeigentümer, zu veranlassen.

Häckseldienst am Samstagvormittag, 20. März

Das Verbrennen von Gartenabraum ist sinnlos, umweltbelastend und überdies im Siedlungsgebiet verboten. Der Bevölkerung wird wiederum angeboten, das Baum- und Strauchmaterial bis 10 cm Durchmesser am Samstag, 20. März, ab 8 Uhr, durch die Gemeinde häckseln zu lassen. Das Schnittmaterial ist so zu deponieren, dass mit dem Häcksler gut zugefahren werden kann. Das Häckselgut muss auf jeden Fall zurückgenommen werden, wofür genügend Behälter bereitzustellen sind. Es darf nicht der Grüngutabfuhr mitgegeben werden. Gemeinschaftliche Depots mehrerer Liegenschaften sind erwünscht. 10 Minuten reine Häckselzeit pro Liegenschaft sind gratis. Arbeiten, die 10 Minuten übersteigen, kosten pro angebrochene fünf Minuten 15 Franken. Anmeldungen nimmt die Verwaltung gerne bis spätestens 18. März, 12 Uhr, unter 056 641 90 90 oder einwohnerdienste@eggenwil.ch entgegen.

Gemeinde Eggenwil – Flyer Häckseldienst vom 20.03.2021
(Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Digitalisierungsstrategie grundsätzlich keine Flugblätter mehr zugestellt werden)

Gartenholzereien durch den Forstbetrieb

Auf Wunsch erledigt der Forstbetrieb gerne auch Gartenholzereien für Private (Fällen von Bäumen, Baumkronenschnitte und Heckenpflege). Nähere Informationen sind bei Förster Urs Huber unter 056 649 92 94 oder 079 241 61 40 erhältlich. Der Forstbetrieb kann auch per E-Mail unter der Adresse forstbetrieb@jonen.ch kontaktiert werden.

Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 25. Februar 2021

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