Gemeindemitteilung vom 09.04.2021
Gesamterneuerungswahlen für die kommende Amtsperiode 2022/2025 – Anmeldeverfahren 1. Wahlgang; Letzter Rechenschaftsbericht der Ende 2020 nach 12 Jahren aufgehobenen Postagentur im Gemeindehaus; Gesuch um ordentliche Einbürgerung; Sanierung K 271 IO: teilweiser Wasserunterbruch im südlichen Dorfteil heute Freitagvormittag, 9. April; Rund 85 Prozent der Erwerbstätigen von Eggenwil arbeiten ausserhalb der Gemeinde – deutlich mehr als in den meisten Gemeinden
Kommunale Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2022/2025 vom 26. September – Anmeldeverfahren 1. Wahlgang
Erster Wahlgang am Sonntag, 26. September 2021
Die gegenwärtige Amtsperiode 2018/2021 läuft auf den 31. Dezember aus. Folglich finden in diesem Jahr in allen Gemeinden des Kantons Aargau die Gesamterneuerungswahlen für die kommende Legislatur 2022/2025 statt. Gestützt auf den vom Regierungsrat festgelegten Terminrahmen hat der Gemeinderat den ersten Wahlgang auf den 26. September, gleichzeitig mit den eidgenössischen und kantonalen Volksabstimmungen, festgelegt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang erfolgt am 28. November (vgl. amtliche Publikation im Bremgarter Bezirks-Anzeiger, Ausgabe vom 9.4.2021;
BBA 09.04.2021 – Amtliche Publikation Gesamterneuerungswahlen - Anmeldeverfahren 1. Wahlgang).
Insgesamt sind 16 Amtsträgerinnen und -träger neu zu wählen
Durch das Volk zu wählen sind erneut die Gemeindeexekutive sowie die selbstständigen Kommissionen mit eigenen Entscheidungsbefugnissen:
- 5 Mitglieder des Gemeinderats mit gleichzeitiger Wahl von Gemeindeammann und Vizeammann
- 3 Mitglieder der Finanzkommission
- 3 Mitglieder sowie 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission
- 2 Stimmenzähler und 2 Ersatzstimmenzähler als Mitglieder des Wahlbüros
Die Aufgaben der Schulpflege gehen aufgrund des kantonalen Volksentscheids vom 27. September 2020 über die Neuorganisation der kommunalen Führungsstrukturen der Aargauer Volksschule per 1. Januar 2022 an den Gemeinderat über. Die bisherige kommunale Schulbehörde wird deshalb Ende dieses Jahres aufgehoben.
Zwei Demissionen in der Finanzkommission
Auf Anfrage der Gemeindekanzlei haben die Mitglieder der Finanzkommission Fabrice Dierauer und Claudio Zappacosta ihren Verzicht auf eine erneute Kandidatur erklärt. Alle übrigen bisherigen Amtsträger stellen sich für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung. Die offizielle Verdankung und Verabschiedung der scheidenden Behörden- und Kommissionsmitglieder findet anlässlich der Gemeindeversammlung vom 26. November statt.
Wahlvorschläge sind bis 13. August einzureichen
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde zu unterzeichnen und bis am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, das heisst bis spätestens am Freitag, 13. August, 12 Uhr, bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig. Das jeweils erforderliche Formular kann ab sofort am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen, auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik Aktuelles abgerufen oder nachstehend als PDF-Datei heruntergeladen werden:
Formular Wahlvorschlag Gemeinderat inkl. GA und VA; 1. Wahlgang
Formular Wahlvorschlag Finanzkommission; 1. Wahlgang
Formular Wahlvorschlag Steuerkommission; 1. Wahlgang
Formular Wahlvorschlag Steuerkommission-Ersatz; 1. Wahlgang
Formular Wahlvorschlag Stimmenzähler/Wahlbüro; 1. Wahlgang
Formular Wahlvorschlag Ersatzstimmenzähler; 1. Wahlgang
Im ersten Wahlgang kann jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten (§ 30 Abs. 1 GPR). Als Gemeindeammann oder Vizeammann kann eine Person nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig auch als Gemeinderat gewählt wird.
Im ersten Wahlgang ist die stille Wahl nur bei den Kommissionen möglich
Werden bei den Gemeindekommissionswahlen (Finanzkommission, Steuerkommission und Stimmenzähler/Wahlbüro) weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt.
Bei der Wahl des Gemeinderats sowie des Gemeindeammanns und des Vizeammanns ist die stille Wahl im ersten Wahlgang ausgeschlossen; eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt.
Bei Fragen zum Wahlprozedere steht die Gemeindekanzlei gerne zur Verfügung.
Letzter Rechenschaftsbericht der Ende 2020 nach 12 Jahren aufgehobenen Postagentur im Gemeindehaus
Aus betriebswirtschaflichen Gründen wurde Ende letzten Jahres die Postagentur im Gemeindehaus nach 12 Jahren aufgehoben und durch den Hausservice der Post ersetzt. Nun liegt der letzte Jahresbericht vor.
Während der akuten Phase der COVID-19-Pandemie wurde die Postagentur Eggenwil zum Schutz der Mitarbeiter und Kunden von Mitte März bis Ende Mai 2020 geschlossen und die Postversorgung über die Poststelle in Bremgarten sichergestellt. Bis zum 24. April 2020 musste der Schalterdienst im Gemeindehaus coronabedingt gänzlich eingestellt werden. Seither wird er unter Schutzkonzept während der üblichen Öffnungszeiten betrieben.
Im Jahr 2020 wurden während der offiziellen Öffnungszeit von 35 Stunden pro Woche durchschnittlich 59 (Vorjahr: 75) Kunden am Schalter der Gemeindeverwaltung bedient. Davon beanspruchten 53 (56) Prozent ein Angebot der Postfiliale, 37 (35) Prozent ein solches der Verwaltung. 10 (9) Prozent nahmen gleichzeitig Dienstleistungen von Post und Gemeinde in Anspruch.
Besonders geschätzt wurden die auch künftig unveränderten Öffnungszeiten am Montagabend bis 18.30 Uhr. Mit durchschnittlich 24 (26) Kunden war auch im vergangenen Jahr der Montag der am stärksten frequentierte Tag. Rund 47 (41) Prozent aller Postgeschäfte waren Sendungsaufgaben, gefolgt von den Sendungsabholungen mit 27 (31) Prozent. Die übrigen postalischen Dienstleistungen bewegten sich seit der Integration der Postfiliale in die Gemeindeverwaltung am 1. September 2008 bis zum Schluss in weitgehend konstantem Rahmen. Einzig die Verkäufe, insbesondere Autobahnvignetten, waren naturgemäss saisonalen Schwankungen unterworfen.
Im letzten Jahr wurden bei der Post Eggenwil insgesamt 4251 (5641) Briefe und Pakete mit Hilfe des Sendungsmoduls selbstbedient frankiert und anschliessend über die Schalterkasse der Gemeindeverwaltung abgerechnet. Hinzu kam eine immer stattlichere Anzahl bereits vorfrankierter Sendungen (beispielsweise Zalando-Pakete), die im Gemeindehaus abgegeben wurden und nicht transaktionsabhängige Leistungen darstellten. 122 (226) Personen machten vom Bargeldbezug Gebrauch und bezogen insgesamt 50 317 (82 455) Franken. Total 158 (239) oder durchschnittlich 16 (20) Personen pro Monat erledigten ihre Einzahlungen am Schalter.
Die Gemeinde erbrachte die Postdienstleistungen im Namen der Post CH AG auf ihre eigene Rechnung. Die Abgeltung der Post für die Leistungen des Filialpartners setzte sich seit der Übernahme aus fixen, variablen sowie Bonuskomponenten zusammen. Der fixe Teil der Abgeltung entschädigte für nicht transaktionsabhängige Leistungen. Der variable Teil wurde in Abhängigkeit vom erzielten Umsatz und/oder der Anzahl durchgeführter Transaktionen ausgerichtet. Die Bonuskomponente wurde bei Erfüllung der Qualitätsstandards ausbezahlt, was seit Anbeginn ausnahmslos der Fall war. Trotz der coronabedingten vorübergehenden Schliessung der Postagentur erhielt die Gemeinde auch für die Monate März, April und Mai 2020 kulanterweise die fixen Vergütungen und Boni im Gesamtbetrag von monatlich 1100 Franken.
Die zu Beginn von der Schweizerischen Post prognostizierte Abgeltung von 19 000 Franken pro Jahr oder rund 1600 Franken pro Monat wurde seit der Integration der Post in die Verwaltung bis Ende 2019 in fast jedem Monat übertroffen. 2020 betrug sie aber nur noch durchschnittlich 1530 (1680) Franken pro Monat. Damit konnte die Postfiliale im vergangenen Jahr wie erwartet knapp kostendeckend betrieben werden.
Die stetige Abnahme der Brief- sowie der nicht vorfrankierten Paketsendungen schlug erneut negativ zu Buche. Dieser Trend hätte sich weiter fortgesetzt. Mit 19 100 (20 200) Franken Ertrag wurde 2020 der tiefste Wert seit der Übernahme der Postfiliale erzielt, dies trotz Zunahme der Einwohnerzahl im selben Zeitraum um rund 230 Personen.
Mit dem bevorstehenden Modellwechsel der Post CH AG für ihre Filialen mit Partner ist auch ein neues Entschädigungsmodell verbunden. Die Folge für die Postagentur Eggenwil wäre eine Senkung der gesamthaften jährlichen Vergütung auf lediglich noch rund 9800 Franken gewesen, was einer Halbierung der bisherigen Entschädigung respektive einer Minimierung der Vergütung gegenüber dem Übernahmejahr 2009 um 63 Prozent entsprochen hätte. Damit wäre künftig nicht ansatzweise mehr ein vertretbares Kosten-Nutzen-Verhältnis möglich gewesen.
Gesuch um ordentliche Einbürgerung
Gemäss § 21 Abs. 2 des Gesetzes über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht (KBüG) hat der Gemeinderat Einbürgerungsgesuche im amtlichen Publikationsorgan zu veröffentlichen, wenn die Einbürgerungsvoraussetzungen nach § 21 Abs. 1 KBüG erfüllt sind. Mit Eingabe vom 23. März 2021 stellte folgende Person bei der Gemeinde Eggenwil ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung:
- Asani, Meriton, geb. 1990, männlich, nordmazedonischer Staatsangehöriger, in Eggenwil, Kochsmattstrasse 2.
Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation (Bremgarter Bezirks-Anzeiger, Ausgabe vom 9. April 2021) dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.
Sanierung K 271 IO: teilweiser Wasserunterbruch heute Freitagvormittag, 9. April
Im Zuge der laufenden Bauphase 11 der Kantonsstrassensanierung im Innerort wurden auch die Trinkwasserleitungen im südlichen Dorfteil ersetzt. Nach dem erfolgten Zusammenschluss der neuen Ringleitung im Abschnitt zwischen der Liegenschaft Badenerstrasse 13 und der Verzweigung Pflanzerfeldstrasse muss nun die Dichtheitsprüfung vorgenommen werden. Gleichzeitig werden die Liegenschaften Badenderstrasse 11 und 13 an die neue Leitung angeschlossen. Aus diesen Gründen muss das Wasser heute Freitag, 9. April, von 8 bis zirka 12 Uhr, abgestellt werden. Die betroffenen Eigentümer oder Mieter der Liegenschaften
- Pflanzerfeldstrasse 1-14, 15, 17 und 19
- sowie Badenerstrase 11 und 13
haben Mitte dieser Woche ein entsprechendes Informationsblatt erhalten.
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Die betroffenen Wasserbezüger wollen bitte beachten, dass
- während des Unterbruchs alle Wasserhähnen (Haupthahn, Wasserhähne und Duscharmaturen) geschlossen sind;
- Toilettenspülungen nicht betätigt werden;
- Waschmaschine und Geschirrspülautomat ausser Betrieb sind;
- nach Beendigung der Arbeiten die Wasseranschlüsse vorsichtig geöffnet werden, weil Luft stossartig entweicht. Bei den Arbeiten an der Wasserleitung kann es zu Verschmutzungen durch unbedenkliche Ablagerungspartikel kommen. Die Wasserversorgung Eggenwil empfiehlt, das Wasser vor der weiteren Nutzung einige Minuten laufen zu lassen, bis dieses klar und kalt ist (gegebenenfalls Sieb abschrauben und reinigen).
Bei Fragen oder Unklarheiten gibt Bruno Meier, Leiter technische Betriebe/Dienste, unter 079 577 16 04 gerne Auskunft.
Bauherrschaft und Bauleitung bitten um Nachsicht für nicht vermeidbare Unannehmlichkeiten und danken für das Verständnis.
Rund 85 Prozent der Erwerbstätigen von Eggenwil arbeiten ausserhalb der Gemeinde – deutlich mehr als in den meisten Gemeinden
Eggenwil ist eine typische Schweizer Gemeinde: Hier leben die Menschen, arbeiten tun sie zumeist anderswo. Wo sie arbeiten, zeigt eine Auswertung der Mobilitätsstatistik des Bundes durch die Aargauer Zeitung.
In der durchschnittlichen Gemeinde in der Schweiz pendeln rund 75 Prozent der Erwerbstätigen in einen anderen Arbeitsort. In Eggenwil liegt der Anteil mit 84,9 Prozent deutlich darüber. Nur gerade 88 von 581 Erwerbstätigen arbeiten im Ort selbst.
Die meisten Erwerbstätigen aus Eggenwil arbeiten innerhalb des Kantons Aargau: Diese Gruppe zählt 298 Personen, was 51,3 Prozent entspricht.
Der häufigste Arbeitsort der Bevölkerung von Eggenwil ist Zürich. Dorthin pendeln 106 Personen oder 18,2 Prozent der ansässigen Erwerbstätigen.
Es folgen als weitere populäre Arbeitsgemeinden: Eggenwil selbst (88 Personen oder 15,1 %), Bremgarten AG (34 Personen oder 5,9 %), Baden (29 Personen oder 5 %), Dietikon und Urdorf (beide 21 Personen oder 3,6 %).
Als Arbeitsort gibt Eggenwil total rund 140 Personen einen Job. Nebst den 88 Menschen, die in Eggenwil wohnen und arbeiten, pendeln weitere fünf Personen aus Künten in die Gemeinde. Die weiteren Wohngemeinden können aus Datenschutzgründen nicht aufgeschlüsselt werden, weil dort weniger als fünf Personen herkommen.
Hinweise: Für die Mobilitätsstatistik hat das Bundesamt für Statistik mehrere Datenquellen herangezogen, um abzuschätzen, in welchen Gemeinden die Erwerbstätigen leben und arbeiten. Die Zahlen basieren teilweise auf Annahmen und sind deshalb als Näherungswerte zu verstehen. Datenstand ist 2018. Diese in der digitalen Ausgabe der Aargauer Zeitung Freiamt vom 8. März 2021 publizierte Auswertung wurde mit Unterstützung eines Algorithmus erstellt.
Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 9. April 2021
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