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Gemeindemitteilung vom 06.05.2021

Kreditabrechnung für das Hochwasserschutzprojekt liegt vor – Nettokreditunterschreitung um 4,3 Prozent; Pro Specie Rara – Verkauf von Setzlingen und Salatkartoffeln kommenden Samstag, 8. Mai, auf dem Dorfplatz; Öffentliche Auflage Baugesuche; Zur richtigen Zeit am richtigen Ort: Die Web-App «MedicalGuide»; Öffnungszeiten und Pikettdienst über Auffahrt

Kreditabrechnung für das Hochwasserschutzprojekt liegt vor – Nettokreditunterschreitung um 4,3 Prozent

Im Frühling 2019 wirkten die Eggenwiler Schülerinnen und Schüler mit Freude und Engagement bei der Umgebungsbepflanzung des renaturierten Ibisguetbachs mit. Bild: Frederik Pedersen/28.03.2019
Im Frühling 2019 wirkten die Eggenwiler Schülerinnen und Schüler mit Freude und Engagement bei der Umgebungsbepflanzung des renaturierten Ibisguetbachs mit. Bild: Frederik Pedersen/28.03.2019

Nach der Rückweisung des Projekts durch die Gemeindeversammlung vom 25. November 2009 bestätigte das Eggenwiler Stimmvolk an der Referendumsabstimmung vom 26. September 2010 den Gemeindeversammlungsbeschluss vom 18. Juni 2010 und hiess für die Umsetzung des übergeordneten Hochwasserschutzprojekts einen Verpflichtungskredit von brutto 2,15 Millionen Franken respektive eine Nettobelastung der Gemeinde von 610 000 Franken nach Abzug der Beiträge von Bund und Kanton gut.

Mit Entscheid vom 23. April 2014 genehmigte der Regierungsrat das Projekt «Gemeinde Eggenwil; Hochwasserschutzmassnahmen und Renaturierung», wies die Einwendungen gegen das Teilprojekt «Um-/Offenlegung und Renaturierung Ibisguetbach, Eg04/04a» ab, übertrug die Bauherrschaft der Einwohnergemeinde beziehungsweise dem Gemeinderat, erklärte das genehmigte Wasserbauprojekt als Enteignungstitel und beschloss den kantonalen Verpflichtungskredit.

Kantonale Gefahrenkarte Hochwasser, Schutzdefizitkarte, Auszug Eggenwil, Stand 2010, mit Übersicht des Gesamtprojekts Hochwasserschutzmassnahmen und Renaturierung
Kantonale Gefahrenkarte Hochwasser, Schutzdefizitkarte, Auszug Eggenwil, Stand 2010, mit Übersicht des Gesamtprojekts Hochwasserschutzmassnahmen und Renaturierung

Von April bis Ende 2015 wurden die drei Teilprojekte «Durchlass Kreuzweidbach Hofor, Eg02», «Feinrechen Junebach Buechstrasse, Eg06» und «Durchlass Junebach Unterdorf, Eg07» erfolgreich realisiert.

Hochwasserschutzmassnahmen und Renaturierung Eggenwil; Teilprojekt «Durchlass Kreuzweidbach Hofor, Eg02», realisiert 2015. Bild: Gemeindekanzlei/Walter Bürgi
Hochwasserschutzmassnahmen und Renaturierung Eggenwil; Teilprojekt «Durchlass Kreuzweidbach Hofor, Eg02», realisiert 2015. Bild: Gemeindekanzlei/Walter Bürgi
Hochwasserschutzmassnahmen und Renaturierung Eggenwil; Teilprojekt «Feinrechen Junebach Buechstrasse, Eg06», realisiert 2015. Bild: Gemeindekanzlei/Walter Bürgi
Hochwasserschutzmassnahmen und Renaturierung Eggenwil; Teilprojekt «Feinrechen Junebach Buechstrasse, Eg06», realisiert 2015. Bild: Gemeindekanzlei/Walter Bürgi
Hochwasserschutzmassnahmen und Renaturierung Eggenwil; Teilprojekt «Durchlass Junebach Unterdorf, Eg07» mit Ersatz der alten Gemeindestrassenbrücke, realisiert 2015. Bild: Gemeindekanzlei/Walter Bürgi
Hochwasserschutzmassnahmen und Renaturierung Eggenwil; Teilprojekt «Durchlass Junebach Unterdorf, Eg07» mit Ersatz der alten Gemeindestrassenbrücke, realisiert 2015. Bild: Gemeindekanzlei/Walter Bürgi

Ende Oktober 2017 wurde der Landerwerb im Zusammenhang mit dem vierten und letzten Teilprojekt «Ibisguetbach», verbunden mit der Detailbereinigung der Ausführungsplanung, rechtskräftig verfügt. Die Arbeiten starteten Anfang April 2018. Nach der Vorabnahme Ende Oktober 2018 wurden Ende März 2019 durch den Forstbetrieb unter Einbezug der Schule die Uferböschungen sowie die Bachumgebung mit über 1000 ökologisch wertvollen heimischen Büschen und Sträuchern bepflanzt. Anschliessend erfolgte die Ansaat der Wildblumenwiesen respektive Ökoflächen. Die Schlussabnahme und der technische Gesamtprojektabschluss fanden am 27. Juni 2019 statt. Schliesslich konnte am 30. November 2020 der letzte Abtretungsvertrag mit dem Grundeigentümer einer an den Ibisguetbach anstossenden Parzelle definitiv abgeschlossen werden.

Hochwasserschutzmassnahmen und Renaturierung Eggenwil; Teilprojekt «Um-/Offenlegung und Renaturierung Ibisguetbach, Eg04/04a», realisiert 2018/2019. Bild: Gemeindekanzlei/Walter Bürgi
Hochwasserschutzmassnahmen und Renaturierung Eggenwil; Teilprojekt «Um-/ Offenlegung und Renaturierung Ibisguetbach, Eg04/04a», realisiert 2018/2019. Bild: Gemeindekanzlei/Walter Bürgi

Wie die im Sommer 2019 durch das Fachbüro Niederer + Pozzi Umwelt AG, Uznach, erneut vorgenommene Wirkungsanalyse zu Handen des Kantons bestätigte, konnte dank den realisierten Hochwasserschutzmassnahmen die Gefährdung im gesamten Siedlungsgebiet nördlich des Junebachs deutlich reduziert werden. Sämtliche Schutzdefizite wurden wie erwartet durch die umgesetzten Massnahmen behoben. Folglich hat die kantonale Abteilung Landschaft und Gewässer den technischen Bericht respektive die diesem zu Grunde liegenden Geodaten geprüft und schliesslich die Gefahrenkarte Hochwasser Unteres Reusstal, Eggenwil rechtsverbindlich nachgeführt beziehungsweise aktualisiert. Exemplarisch sind den nachstehenden Abbildungen die Fliesstiefen eines HQ100 sowie die Schutzdefizite jeweils vor und nach der Umsetzung des übergeordneten Hochwasserschutzprojekts gegenübergestellt:

Hochwasserschutzkarte Eggenwil – Fliesstiefen HQ100 vor HWS-Massnahmen, Stand 2010  Hochwasserschutzkarte Eggenwil – Fliesstiefen HQ100 nach realisierten HWS-Massnahmen, Stand 2019  Hochwasserschutzkarte Eggenwil – Schutzdefizit vor HWS-Massnahmen, Stand 2010  Hochwasserschutzkarte Eggenwil – Schutzdefizit nach realisierten HWS-Massnahmen, Stand 2019  

Inzwischen liegt die Kreditabrechnung vor. Demnach kann das Projekt nach bald 14 Jahren seit den ersten Variantenstudien nun auch in finanzieller Hinsicht erfolgreich abgeschlossen werden. Dies trotz den massiven Zusatzaufwendungen im Zusammenhang mit den politischen Entscheidungsfindungsprozessen, den Bewilligungsverfahren mit Einwendungsentscheiden, den Land- und Rechtserwerbsverfahren sowie den von den grosszügig entschädigten Landeigentümern geforderten Zusatzarbeiten bezüglich der Um- und Offenlegung des Ibisguetbachs (verlängerte Eindolung im südlichen Bereich, zusätzliche Brücke, Verbreiterung der unteren Brücke, neue Bewirtschaftungswege und weitere Sachleistungen). So weist die Schlussabrechnung bei Bruttoanlagekosten von 2 239 180 Franken und ausgewiesener Teuerung von 38 868 Franken bezogen auf den genehmigten Brutto-Verpflichtungskredit eine minimale Kreditüberschreitung um 50 312 Franken oder 2,34 Prozent aus, was kreditrechtlich, nicht aber finanzpolitisch von Bedeutung ist. Bezogen auf die für den Eggenwiler Finanzhaushalt relevanten Nettoinvestitionen von 584 039 Franken resultiert gegenüber dem seinerzeit genehmigten Netto-Verpflichtungskredit von 610 000 Franken eine Kreditunterschreitung um 25 961 Franken oder 4,26 Prozent. Dieses erfreuliche Ergebnis ist vor allem den seinerzeit noch erhältlichen Beiträgen von Bund, Kanton und der Aargauischen Gebäudeversicherung in der Gesamthöhe von 1 655 141 Franken geschuldet. Die Kreditabrechnung wird der kommenden Einwohnergemeindeversammlung vom 18. Juni 2021 zur Beschlussfassung unterbreitet.

Eggenwil hat mit diesem aufwendigen und in vielerlei Hinsicht herausfordernden Projekt bei einem vergleichsweise geringen Gemeindebeitrag bezogen auf alle Dimensionen der Nachhaltigkeit – Ökonomie, Ökologie und Gesellschaft – enorm viel bekommen und profitiert. Die Details zum Projektinhalt und -verlauf samt zahlreichen Dokumenten, Karten und Bildern können auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik Natur, Landschaft & Gewässer > Hochwasserschutz abgerufen werden. Zudem widmete sich die Publikationsreihe Umwelt Aargau im September 2019 rückblickend der Umsetzung der Hochwasserschutzmassnahmen in Eggenwil.

Umwelt Aargau Nr. 81 vom 09.2019, Seiten 15 und 16, zu den Hochwasserschutzmassnahmen in Eggenwil

Pro Specie Rara – Verkauf von Setzlingen und Salatkartoffeln auf dem Dorfplatz

Kommenden Samstag, 8. Mai, 9 bis 17 Uhr, bietet Annafried Widmer-Kessler wiederum Gemüsesetzlinge, Satt- und Speisekartoffeln, Blumen und diverse Kräuter (Raritäten) sowie Samen von Bohnen, Spinat und Blumen an. Das detaillierte Angebot kann dem nachstehenden Flyer entnommen werden. Annafried Widmer-Kessler vermehrt in ihrem «Lunexgarten» seit 25 Jahren für die Schweizerische Stiftung Pro Specie Rara Saatgut und berät Interessierte über Anbau und Verwendung. Die Hüterin der wertvollen alten Schätze gibt gerne auch telefonisch unter 079 750 80 76 Auskunft.

Annafried Widmer-Kessler – Flyer Verkauf Setzlinge & Saatkartoffeln auf dem Dorfplatz Eggenwil vom 08.05.2021

Öffentliche Auflage Baugesuche

Gestützt auf § 60 des Baugesetzes (BauG) und § 54 der Bauverordnung (BauV) werden die nachstehenden publikationspflichtigen Bauvorhaben veröffentlicht (amtliche Publikation im Bremgarter Bezirks-Anzeiger, Ausgabe vom 07.05.2021):

Baugesuch Nr. 2021/03 (BVUAFB.21.834)
zusätzliche Publikation im Amtsblatt Kt. Aargau
Gesuchsteller/
Bauherrschaft:
Walter Joho-Stierli,
Ibisguetstrasse 15, 5445 Eggenwil
Grundeigentümer: dito
Projektverfasser: Architekturbüro Rolf Rey AG,
Emausstrasse 19, 5621 Zufikon
Bauvorhaben: Abbruch und Neubau Beton-Stützmauer (nachträgliches Gesuch)
Lage: Parzelle Nr. 259, Flurgebiet «Untermättli/Ibisguet», südwest-/talseitig des Ökonomiegebäudes Nr. 86, Ibisguetstrasse 15
Zone: ausserhalb der Bauzone, Landwirtschaftszone
Zusatzbewilligung: Kant. Abteilung für Baubewilligungen
(Zustimmung BVUAFB.21.834 vom 20.04.2021)
   
Baugesuch Nr. 2021/05
Gesuchsteller/
Bauherrschaft:
Ahmet, Mine und Pinar Keke,
Buechstrasse 4a, 5445 Eggenwil
Grundeigentümer: dito
Projektverfasser: Wigasol AG, Neumatt 2, 4626 Niederbuchsiten
Bauvorhaben: Anbau Sitzplatzüberdachung
Lage: Parzelle Nr. 885, Südwestfassade EFH Gebäude Nr. 406, Buechstrasse 4a
Zone: innerhalb der Bauzone, Kernzone K3
   
Baugesuch Nr. 2021/06
Gesuchsteller/
Bauherrschaft:
Emanuel und Ginna Zgraggen-Cevallos Costales,
Kochsmattstrasse 8, 5445 Eggenwil
Grundeigentümer: Emanuel Zgraggen
Projektverfasser: Berufsbildungsheim Neuhof, Pestalozzistrasse 100, 5242 Birr
Bauvorhaben: Anbau unbeheizter Wintergarten mit Dachterrasse sowie Errichtung Gartenhaus, Sitzplatz und Granit-Stützmauer
Lage: Parzelle Nr. 222, EFH Gebäude Nr. 317, Kochsmattstrasse 8
Zone: innerhalb der Bauzone, Wohnzone W2
   
Baugesuch Nr. 2021/08
Gesuchsteller/
Bauherrschaft:
Jorge und Daniela Romero-Furrer,
Pflanzerfeldstrasse 2, 5445 Eggenwil
Grundeigentümer: dito
Projektverfasser: Bucher + Joho AG, Albisweg 8, 5623 Boswil
Bauvorhaben: Errichtung Einfriedung (Sockelmauer mit Sichtschutzwänden) entlang Gehweg Pflanzerfeldstrasse
Lage: Parzelle Nr. 451, südlich EFH Gebäude Nr. 399, Pflanzerfeldstrasse 2
Zone: innerhalb der Bauzone, Einfamilienhauszone E2
   
Baugesuch Nr. 2021/09
Gesuchsteller/
Bauherrschaft:
Hans Peter und Christiane Sieber-Dick, 
Pflanzerfeldstrasse 28b, 5445 Eggenwil
Grundeigentümer: dito
Projektverfasser: Hans Peter Sieber
Bauvorhaben: Errichtung Naturstein-Stützmauer parallel zur Kantonsstrasse K 271 und dahinterliegendem Gartensitzplatz
Lage: Parzelle Nr. 491, östlich EFH Gebäude Nr. 332, Pflanzerfeldstrasse 28b
Zone: innerhalb der Bauzone, Einfamilienhauszone E2
Zusatzbewilligung: Kant. Abteilung für Baubewilligungen (Unterabstand zur K 271)
   
Baugesuch Nr. 2021/10
Gesuchsteller/
Bauherrschaft:
Manuel und Manuela Weber-Wey,
Pflanzerfeldstrasse 6, 5445 Eggenwil
Grundeigentümer: dito
Projektverfasser: BU Baumanagement GmbH,
Ritziziel 10, 5623 Boswil
Bauvorhaben: Erweiterung Attikageschoss
(Ersatz Pergola durch beheizten Wohnraum)
Lage: Parzelle Nr. 876, EFH Gebäude Nr. 401, Pflanzerfeldstrasse 6
Zone: innerhalb der Bauzone, Einfamilienhauszone E2

Die vorgenannten Baugesuche liegen vom 10. Mai bis 8. Juni 2021 bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Allfällige Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich in Papierform mit Begründung und Antrag beim Gemeinderat, 5445 Eggenwil, zu erheben. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden (§ 60 BauV).

Zur richtigen Zeit am richtigen Ort: Die Web-App «MedicalGuide»

Die Web-App «MedicalGuide» wurde im September 2020 auf Initiative des Aargauischen Ärzteverbandes gemeinsam mit dem kantonalen Departement Gesundheit und Soziales und der Schweizer Firma In4Medicine AG lanciert, welche der Bevölkerung den Zugang zu einer niederschwelligen medizinischen Ersteinschätzung ermöglicht und zur Entlastung der Notfallstrukturen beiträgt (s. dazu auch Gemeindemitteilung vom 15. Oktober 2020). Seit 1. Mai 2021 ist auch der Aargauische Apothekerverband offizieller Partner.

Seit der Einführung im September 2020 haben bis Ende Februar 2021 rund 3000 Zugriffe auf die Web-App stattgefunden. Bei rund 10 Prozent handelte es sich um echte Notfälle, bei 35 Prozent war eine sofortige Hilfe angezeigt, bei 30 Prozent eine Hilfe am gleichen Tag und bei einem Viertel reichte eine Hilfe in den nächsten Tagen. 18 Prozent der App-Abrufe erfolgten an einem Sonntag. Dies entspricht ziemlich genau dem Anrufverhalten bei der kantonalen ärztlichen Notrufnummer 0900 401 501.

Nach wie vor wenden sich viele Menschen aufgrund des Hausarztmangels auch bei harmlosen Beschwerden an die Notaufnahmen der Spitäler. Andere reagieren bei medizinischen Warnzeichen nicht oder zu spät. Und genau hier setzt «MedicalGuide» an: Mit der Web-App lässt sich kostenlos die Dringlichkeit von gesundheitlichen Beschwerden ermitteln. Der Benutzer wird von jeder Plattform aus, egal ob PC, Tablet oder Smartphone, gezielt von Frage zu Frage geleitet. Im Hintergrund sorgt ein neuronales Netzwerk dafür, dass mögliche Warnzeichen – sogenannte «Red Flags» – zum Gesundheitszustand erkannt und dem Anwender angezeigt werden. Je nach ermittelter Dringlichkeit des Beschwerdebilds werden die Anwender einer angemessenen Versorgung zugeführt. Das Spektrum reicht vom sofortigen Transport in die Notaufnahme über die Vorstellung in einer Arztpraxis oder einer ärztlichen Telekonsultation bis hin zu einer symptomatischen Behandlung in einer Apotheke oder der Empfehlung möglicher Selbstbehandlungsmassnahmen. Weitere Informationen sind unter www.medicalguide.ch abrufbar oder können dem nachstehenden Flyer entnommen werden.

Flyer Web-App «MedicalGuide» Aargau, 5.2021

Öffnungszeiten und Pikettdienst über Auffahrt

Die Gemeindeverwaltung bleibt über Auffahrt wie folgt geschlossen: Mittwoch, 12. Mai, ab 16 Uhr bis Sonntag, 16. Mai. Während dieser Zeit ist bei Todesfällen oder sonstigen dringenden Angelegenheiten Gemeindeschreiber Walter Bürgi unter 079 280 22 76 oder walter.buergi@eggenwil.ch erreichbar. Bei technischen Problemen (Wasserleitungsbruch, Stromunterbruch) steht Bruno Meier, Leiter technische Betriebe, unter 079 577 16 04 zur Verfügung.

Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 6. Mai 2021

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Die Gemeindemitteilungen und amtlichen Publikationen stehen jederzeit auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik Aktuelles/Archiv zur Verfügung. Im Archiv sind sämtliche Ausgaben seit Anfang 2004 über eine Suchfunktion nach Suchbegriff und/oder nach Datum/Zeitraum abrufbar.

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