Gemeindemitteilung vom 27.01.2023
Ersatzwahl von 2 Mitgliedern des Gemeinderats vom 12. März 2023 – Bekanntgabe der angemeldeten Kandidaturen; Baugesuch der Swisscom (Schweiz) AG für den Neubau einer Mobilfunkanlage – Projektänderung; Rechenschaftsbericht des Betreibungsamts 2022 – grundsätzlich keine vorzeitige Löschung von Einträgen im Betreibungsregister bei Betreibungen durch die Gemeinde; Neue Fachperson für die Schulzahnprophylaxe gewählt; Steuerbussen 2022; Landesweiter Sirenentest kommenden Mittwoch, 1. Februar; Notfalltreffpunkt Eggenwil bei der Schulanlage
Ersatzwahl von 2 Mitgliedern des Gemeinderats vom 12. März 2023 – Bekanntgabe der angemeldeten Kandidaturen
Wie mit Gemeindemitteilungen vom 16. September, 17. November und 15. Dezember sowie an der Gemeindeversammlung vom 25. November 2022 informiert, findet am 12. März 2023 die Ersatzwahl von zwei Mitgliedern des Gemeinderats für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang würde am 18. Juni 2023 durchgeführt (s. dazu auch amtliche Publikationen im Bremgarter Bezirks-Anzeiger, Ausgaben vom 23. September und 18. November 2022). Im Unterschied zu den selbstständigen Kommissionen (Finanzkommission, Steuerkommission und Wahlbüro/Stimmenzähler) ist bei Gemeinderatswahlen die stille Wahl im ersten Wahlgang ausgeschlossen; eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt (§ 30b GPR).
Die Ersatzwahl erfolgt aufgrund der Demissionen von Gemeinderätin Sabrina Meyer und Gemeinderat Frank Bonnemeier. Sabrina Meyer zieht mit ihrer Familie Ende Juni dieses Jahres nach Wohlen. Frank Bonnemeier hat in Deutschland zusätzliche berufliche Herausforderungen angenommen. Die Gemeindeabteilung des Departements Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau gab den Rücktrittsgesuchen auf den Zeitpunkt des Wegzugs von Sabrina Meyer respektive der Ersetzung von Frank Bonnemeier statt.
Bis zum Ablauf der Anmeldefrist heute Freitag, 27. Januar 2023, 12.00 Uhr, wurden folgende Kandidaturen form- und fristgerecht angemeldet:
- Belser Roland, 1975, von Eggenwil AG, Hoforstrasse 10, SVP
- Werthmüller Esther Monika, 1975, von Ersigen (Niederösch) BE, Pflanzerfeldstrasse 37, parteilos
Die beiden angemeldeten Kandidaten werden den Stimmberechtigten zusammen mit dem Wahlzettel zur Kenntnis gebracht. Im ersten Wahlgang kann jedoch jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten (§ 30 Abs. 1 GPR).
Die Wahlunterlagen werden den rund 700 Stimm- respektive Wahlberechtigten am 22. Februar 2023 zugestellt. Bund und Kanton haben mitgeteilt, dass keine eidgenössischen und/oder kantonalen Vorlagen zur Abstimmung gebracht werden. Auch die Ersatzwahl eines Friedensrichters im Kreis VII des Bezirks Bremgarten konnte diesen Monat in stiller Wahl abgeschlossen werden. Es findet folglich am 12. März 2023 ausschliesslich die kommunale Ersatzwahl statt. Bei Gemeinderatswahlen wird das Wahlbüro nicht wie bei sonstigen Abstimmungen und Wahlen durch den Gemeindeammann und Gemeindeschreiber, sondern durch eine gewählte Stimmenzählerin geleitet.
Die Inpflichtnahme der neugewählten Gemeinderäte erfolgt durch den Vorsteher des Departements Volkswirtschaft und Inneres, Regierungsrat Dieter Egli, anlässlich der Generalversammlung der Gemeindeammännervereinigung des Kantons Aargau vom 23. März 2023 in Aarburg.
Weitere Informationen zu Gemeindewahlen (Wählbarkeit, Amtsdauer, Unvereinbarkeiten, Wahlverfahren etc.) finden sich auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik Wahlen und Abstimmungen. Bei Fragen steht gerne auch die Gemeindekanzlei zur Verfügung.
Baugesuch der Swisscom (Schweiz) AG für den Neubau einer Mobilfunkanlage – Projektänderung
Am 1. Juli 2021 reichte die Swisscom (Schweiz) AG, Zürich, das Baugesuch für den Neubau und Betrieb einer Mobilfunkanlage (Standort «EGNW») mit 3 m hohem Dachmast und Antennen auf dem Frequenzband bis 3600 MHz für die Sprach- und Datenkommunikation unter anderem unter Nutzung der 5G-Technologie auf Parzelle Nr. 230 der Einwohnergemeinde Eggenwil, auf dem Schulhausdach Gebäude Nr. 145, im Bereich des bestehenden Sirenenmastes, Kustergasse 3, ein. Am 14. Januar 2022 wurde das Baugesuch publiziert und vom 17. Januar bis 15. Februar 2022 zusammen mit den kantonalen Bewilligungen öffentlich aufgelegt. Der Einspracheradius beträgt 627,7 Meter. Mit Gemeindemitteilung vom 24. Februar 2022 nahm der Gemeinderat umfassend Stellung zur eingereichten Petition und zu den 12 erhobenen Einwendungen mit insgesamt sechs weiteren Mitunterzeichnenden.
Aufgrund der Ergebnisse der Einwendungsverhandlung vom 29. August 2022 und der nachfolgenden Überprüfung der örtlichen Begebenheiten durch die kantonale Abteilung für Umwelt drängte sich die Überarbeitung des Standortdatenblatts für Mobilfunk- und WLL-Basisstationen gemäss Art. 11 und Anhang 1 Ziffer 6 der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) sowie der Baueingabepläne auf. Standort und Art der geplanten Mobilfunkanlage bleiben unverändert. Hingegen muss die Luke mit Aufzugstreppe vom Raum des textilen Werkens im Obergeschoss zum Estrichboden, wo der Technikraum der Anlage liegt, mit einer NIS-Abschirmung versehen werden, weil der Deckel der Öffnung von etwa 1 m² im Unterschied zum übrigen Estrichboden mit einer Fläche von rund 270 m² nicht aus Eisenbeton sondern Holz besteht. Die ebenfalls an der Einwendungsverhandlung thematisierten und folglich im Zuge der Überprüfung des OKA (Orte für kurzfristigen Aufenthalt) Estrich-Zugang vorgenommenen zusätzlichen Berechnungen der OMEN (Orte mit empfindlicher Nutzung, wo sich Personen längere Zeit aufhalten können) Kletterturm Spielplatz und Asylunterkunft haben ergeben, dass auch hier die gesetzlichen Anlagegrenzwerte eingehalten werden.
Diese rechnerischen Prognosen gemäss Standortdatenblatt werden durch Abnahmemessungen unmittelbar nach Inbetriebnahme der neuen Mobilfunkanlage überprüft. Damit und im Rahmen der ständigen Überwachung der Anlage im Rahmen des Qualitätssicherungssystems der Betreiberin wird sichergestellt, dass die Einhaltung der Anlagegrenzwerte nicht nur auf dem Papier, sondern in der realen Umgebung gewährleistet ist. Gewisse Betriebsparameter und Bewilligungsdaten (gemäss Standortdatenblatt) aller Anlagen in der Schweiz sind auch in einer Datenbank des Bundesamts für Kommunikation (BAKOM) enthalten und können dort von den Behörden kontrolliert werden. Zudem haben die Gemeindebehörde und genauso die Bevölkerung die Möglichkeit, bei der kantonalen Abteilung für Umwelt Dosimeter anzufordern, um sich selbst über die Einhaltung der NIS-Grenzwerte zu vergewissern. Abweichungen vom bewilligten Betrieb müssten innert 24 Stunden behoben werden.
Die kantonale Abteilung für Baubewilligungen hat den entsprechend revidierten Gesuchsunterlagen der Swisscom vom 20./26. September 2022 mit Verfügung vom 11. Januar 2023 unter Auflagen zugestimmt. Die kantonale Brandschutzbewilligung der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) vom 9. September 2021 hat nach wie vor Gültigkeit.
Gestützt auf § 60 des Baugesetzes (BauG) sowie §§ 52 Abs. 2 und 54 der Bauverordnung (BauV) wird das nachstehende revidierte Baugesuch respektive die publikationspflichtige Projektänderung veröffentlicht (amtliche Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau und Bremgarter Bezirks-Anzeiger, Ausgaben vom 27. Januar 2023):
| Baugesuch Nr. | 2021/16 (BVUAFB.21.2141) – Projektänderung |
| Gesuchstellerin/
Bauherrschaft: |
Swisscom (Schweiz) AG, IT, Network & Infrastruktur, Local Project Management, vertreten durch Gianmarco Flury, Access Project Manager, INI-NET-TCZ-ZH4, Binzring 17, 8045 Zürich |
| Grundeigentümerin: | Einwohnergemeinde Eggenwil, vertreten durch den Gemeinderat, Kustergasse 1, 5445 Eggenwil |
| Projektverfasserin: | Cablex AG, Freilagerstrasse 40, 8047 Zürich |
| Bauvorhaben: | Neubau einer Mobilfunkanlage (Standort «EGNW»), mit 3 m hohem Dachmast und Antennen auf dem Frequenzband bis 3600 MHz u.a. unter Nutzung der 5G-Technologie;
Projektänderung gegenüber amtlicher Publikation vom 14.01.2022 bzw. öffentlicher Auflage vom 17.01. – 15.02.2022: Standort und Art der Anlage bleiben unverändert; Revision Eingabepläne 3-7 und Standortdatenblatt aufgrund Versetzung OKA Schulzimmer (Raum textiles Werken) unter Aufzugstreppe/Deckel zum Estrich, Abschirmung Schulzimmer bei OKA Luke Estrichboden sowie zusätzliche Berechnung OMEN Kletterturm Spielplatz und Asylunterkunft |
| Lage: | Parzelle Nr. 230, Schulhausdach Gebäude Nr. 145, im Bereich des bestehenden Sirenenmastes, Kustergasse 3, Koordinaten: 2668157 / 1247059 |
| Zone: | Innerhalb der Bauzone, Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (OeB) |
| Zusatzbewilligungen: |
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| Das revidierte Baugesuch liegt vom 30. Januar bis 28. Februar 2023 bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Allfällige Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich in Papierform mit Begründung und Antrag beim Gemeinderat, 5445 Eggenwil, zu erheben. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden (§ 4 BauG, § 60 BauV). Bei kollektiven bzw. inhaltlich gleichlautenden Eingaben werden die Einwendenden gestützt auf § 15 Abs. 1 VRPG verpflichtet, in der Einwendung eine gemeinsame Vertretung mit Zustellungsdomizil zu bezeichnen. | |
Rechenschaftsbericht des Betreibungsamts 2022; grundsätzlich keine vorzeitige Löschung von Einträgen im Betreibungsregister bei Betreibungen durch die Gemeinde
Wie mit Gemeindemitteilungen vom 22. Dezember 2021 und 24. Februar 2022 informiert, wurde das seit 2011 in der Gemeindeverwaltung Zufikon geführte Betreibungsamt Eggenwil aufgrund der Pensionierung der Betreibungsbeamtin per 1. März 2022 dem Regionalen Betreibungsamt Mutschellen-Kelleramt in Rudolfstetten angeschlossen. Die nachstehende Statistik umfasst das gesamte Jahr 2022 des Betreibungsamts Eggenwil.
Im vergangenen Jahr reduzierte sich mit 292 die Gesamtzahl der eingegangenen Betreibungs-, Fortsetzungs- und Verwertungsbegehren im Vergleich zum Vorjahr (311). Die eingegangenen Betreibungsbegehren lagen mit 186 auf Vorjahresniveau (184). Davon wurden 4 (24) Begehren zurückgewiesen. Bei allen ausgestellten 173 (160) Zahlungsbefehlen handelte es sich um die ordentliche Betreibung auf Pfändung/Konkurs. Die in Betreibung gesetzten Forderungen der Gläubiger nahmen mit 475 750 Franken gegenüber dem Vorjahr (1 664 939 Franken) massiv ab.
Total überwies das Betreibungsamt Eggenwil 168 713 Franken (340 398 Franken) an die Gläubiger, wovon 45 019 Franken (61 330 Franken) auf Zahlungen an die Abteilung Finanzen entfielen. Die Gemeinde musste letztes Jahr alleine beim Betreibungsamt Eggenwil 18 Betreibungsbegehren mit einer betriebenen Gesamtsumme von 162 111 Franken einleiten. Infolge fruchtloser Pfändung oder nach Ablauf des Lohnpfändungsjahrs wurden der Gemeinde 7 Verlustscheine im Gesamtwert von 24 216 Franken ausgestellt.
Nach wie vor betreffen die meisten Zahlungsbefehle offene Krankenkassenprämien, Steuerforderungen, Mehrwertsteuern und Sozialversicherungsbeiträge. Betreibungen von Inkassobüros (abgetretene Forderungen) nahmen ebenfalls zu.
Weitere Zahlen aus dem Betreibungsamt Eggenwil: Erhobene Rechtsvorschläge: 26 (22), Auskünfte aus dem Betreibungsregister: 204 (161), ausgestellte Konkursandrohungen: 3 (1), vollzogene Pfändungen: 71 (88), ausgestellte Verlustscheine: 44 (48), Rechtshilfegesuche von anderen Ämtern: 4 (1).
Grundsätzlich keine vorzeitige Löschung von Betreibungsregistereinträgen bei Betreibungen durch die Gemeinde
Einträge im Betreibungsregister bleiben gesetzlich fünf Jahre bestehen. Auch im vergangenen Jahr hat der Gemeinderat keine vorzeitige Löschungen von Betreibungsregistereinträgen bewilligt. Für die bei der Gemeinde in Verzug stehenden Beträge bestehen vielfach Ratenzahlungsvereinbarungen. Bleiben Zahlungen dennoch aus, werden die Steuer- oder Gebührenforderungen nach mehrfach erfolglosen Mahnungen konsequent betrieben. In den letzten Jahren erreichten die Gemeinde zunehmend Gesuche um vorzeitige Löschung von Einträgen im Betreibungsregister. Solche Begehren zur Löschung einer zu Recht erfolgten Betreibung werden in der Regel abgewiesen, auch dann, wenn die Forderung nach Erhalt des Zahlungsbefehls beglichen worden ist. Der Gesetzgeber hat bewusst vorgesehen, dass Betreibungen in den Registern festzuhalten sind. Nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs kann jede Person über sich selbst oder – wenn ein Interesse glaubhaft gemacht wird – über eine andere Person bei der Abteilung Betreibungen Einsicht in das Betreibungsregister verlangen oder sich Auszüge daraus geben lassen. Dieses öffentliche Register soll Dritten als Informationsquelle zur Einschätzung der Kreditwürdigkeit einer Person dienen (beispielsweise vor Abschluss eines Mietverhältnisses). Würden erledigte Betreibungen vorzeitig wieder gelöscht, würde Dritten gegenüber ein falsches Bild vermittelt und damit letztlich der Zweck des Betreibungsregisters unterlaufen.
Neue Fachperson für die Schulzahnprophylaxe gewählt
Die Volksschule unterstützt die Eltern in ihren Bestrebungen, die Zähne ihrer Kinder gesund zu erhalten. Die obligatorische Schulzahnpflege im Kanton Aargau umfasst zwei Elemente: Den jährlichen Kontrolluntersuch bei einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt sowie die regelmässige Schulzahnprophylaxe in den Schulklassen. Bei letzterer besuchen Fachpersonen für Schulzahnprophylaxe regelmässig den Unterricht. Dabei steht die Prävention in Bezug auf die Zahngesundheit im Vordergrund. Die Schulzahnprophylaxe findet vom 1. Kindergartenjahr bis zum Ende der 6. Primarschulklasse in der Regel mindestens vier Mal pro Schuljahr statt.
Auf Antrag der Schulleitung hat der Gemeinderat Patrizia Keller, Remetschwil, als neue Fachperson für Schulzahnprophylaxe an Kindergarten und Primarschule Eggenwil angestellt. Die Nachfolgerin von Tamara Seiler wird die Stelle per 13. Februar 2023 antreten. Deren Aufgaben und Kompetenzen sind im Anstellungsvertrag sowie im Pflichtenheft der kantonalen Abteilung Gesundheit geregelt.
Steuerbussen 2022
Gemäss Steuergesetz fällt die Hälfte der vom kantonalen Steueramt verfügten Ordnungsbussen wegen Nichtabgabe der Steuererklärung den Gemeinden zu. Aus dem Rechnungsjahr 2022 ergibt sich für Eggenwil ein Gemeindeanteil von 7200 Franken (Vorjahr: 6896 Franken).
Landesweiter Sirenentest kommenden Mittwoch, 1. Februar
Sirenen können Leben retten – wenn sie richtig funktionieren und die Bevölkerung weiss, was zu tun ist. Kommenden Mittwoch, 1. Februar, findet wiederum in der ganzen Schweiz von 13.30 bis spätestens 15.15 Uhr der alljährliche Sirenentest statt. Dabei wird die Funktionsbereitschaft der stationären und mobilen Sirenen des «Allgemeinen Alarms» und des «Wasseralarms» getestet. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Weitere Informationen und Hinweise zu den Verhaltensregeln im Ernstfall können unter www.sirenentest.ch abgerufen werden.
Notfalltreffpunkt Eggenwil bei der Schulanlage

Jeder Gemeinde im Kanton Aargau steht mindestens ein Notfalltreffpunkt zur Verfügung. Dort erhält die Bevölkerung im Ereignisfall Informationen und Unterstützung. Zu welchem Zeitpunkt die Notfalltreffpunkte in Betrieb sind, hängt von der lokalen Gefährdung ab und kann regional unterschiedlich sein. Die Notfalltreffpunkte werden bei Bedarf kurzfristig besetzt, sobald dies von den zuständigen Stellen angeordnet wird. Die Behörden informieren über Radio/Fernsehen (SRG) und App/Internet (Alertswiss). Der Notfalltreffpunkt in der Gemeinde Eggenwil befindet sich auf dem teils überdachten Schulhausplatz («Pausenhalle») beim Mehrzweckgebäude an der Kustergasse 5. Weitere Informationen können dem Mitte Oktober 2020 allen Haushaltungen zugestellten Flyer sowie der Website www.notfalltreffpunkt.ch entnommen werden.
Flyer Notfalltreffpunkt NTP Eggenwil beim Mehrzweckgebäude, Kustergasse 5 (Stand 30.04.2020)
Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 27. Januar 2023, 12.10 Uhr
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