Gemeindemitteilung vom 17.02.2023
Erfolgter Spatenstich zur Verlegung der Trinkwasserleitung nach Widen; Provisorische Steuerrechnungen und Zinskonditionen 2023; Gyrenstrasse zum Schutz der Amphibien demnächst wiederum nachts gesperrt; Zügeltermin Ende März – Meldepflicht für Vermieter; Übersetzübung der Schweizer Armee; Der Verein «Die Tagesfamilie» stellt sich vor; Geschwindigkeitskontrolle auf der Kantonsstrasse
Erfolgter Spatenstich zur Verlegung der Trinkwasserleitung nach Widen
Am Montag wurde mit den Bauarbeiten für den Anschluss des Eggenwiler Wasserwerks an den Regionalen Wasserverband Mutschellen (RWVM) in Widen sowie die nachfolgende Sanierung und Anpassung des Reservoirs Hofor begonnen. Dieser zusätzliche Anschluss ergänzt die eigenen Quellen und den seit 1984 bestehenden Anschluss an die Wasserversorgung Bremgarten, über welchen in die Niederzone Eggenwil eingespeist wird.
Tags darauf fand der Spatenstich im Beisein aller Projektbeteiligten statt. Mit diesem von der Gemeindeversammlung im November 2020 einstimmig beschlossenen Generationenprojekt kann das Quellwasserpumpwerk (QWPW) Erlismatt ersetzt und die langfristige Trinkwasser-Versorgungssicherheit gewährleistet werden. Die Gesamtkosten sind mit 1,05 Millionen Franken veranschlagt.
Die 725 Meter lange Trinkwasserleitung wird soweit als möglich mit einem grabenlosen Pflugverfahren im Waldweg zwischen dem Reservoir Hofor in Eggenwil und der Dorfstrasse in Widen verlegt. Die Bäche werden nach den Vorgaben des Kantons in einer Tiefe von eineinhalb Metern unter den Bachsohlen gequert. Der Wald wird durch die Bauarbeiten nicht beeinträchtigt. Während der Bauarbeiten bleibt der Waldweg gesperrt. Je nach Witterung und Baugrund ist mit einer Bauzeit von vier bis sechs Wochen zu rechnen.
Anschliessend wird voraussichtlich im April die Sanierung des Reservoirs Hofor an die Hand genommen. Das 1973 erbaute Reservoir wird durch das Quellwasserpumpwerk Bürgisserberg gespeist, versorgt die Hochzone der Gemeinde Eggenwil mit Trinkwasser und hält die Löschreserve für den Brandfall bereit, während mit dem zweiten Eggenwiler Reservoir Bürgisserberg die Versorgung der Niederzone sicherstellt wird. Die beiden Wasserkammern des Reservoirs Hofor, die je 150 Kubikmeter respektive insgesamt 300 000 Liter Brauch- und Löschwasser speichern, werden mit Polyethylen-Platten ausgekleidet. Nebst weiteren Sanierungs- und Anpassungsarbeiten wird auch die gesamte Verrohrung innerhalb des Reservoirs ersetzt. Die Fertigstellung wird im Sommer erwartet.
Der Rückbau des QWPW Erlismatt sowie die damit einhergehende Aufhebung der dortigen Gewässerschutzzone erfolgen im Zuge der in dieser Siedlungslücke geplanten Terrassenhaus-Überbauung Erlismatt.
zum Artikel Bremgarter Bezirks-Anzeiger vom 17.02.2023,
Frontseite mit Kommentar und Seite 7
«Spatenstich erfolgt – bedeutender Schritt mit Weitsicht»
zum Artikel Aargauer Zeitung Freiamt vom 16.02.2023, Seite 23
«Eine 725 Meter lange Leitung für den Wasseranschluss»
zur Online-Ausgabe der Aargauer Zeitung
«Projekt für die Zukunft: 725 Meter lange Leitung stellt Anschluss an den Wasserverband Mutschellen sicher»
zur Gemeindemitteilung vom 21.04.2022
Anschluss Wasserwerk Eggenwil an RWVM in Widen und Sanierung Reservoir Hofor – Öffentliche Auflage Technischer Bericht und Projektpläne
Provisorische Steuerrechnungen und Zinskonditionen 2023
Heute werden die provisorischen Rechnungen für die Einkommens- und Vermögenssteuern 2023 verschickt. Jede Zahlung vor dem Fälligkeitstermin 31. Oktober wird verzinst. Auch für Zahlungen, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen, wird ein Vergütungszins gutgeschrieben. Offensichtlich übersetzte Einzahlungen werden hingegen zurückerstattet. Für das Jahr 2023 beträgt der Zinssatz 0,3 Prozent (bisher 0,1 %). Vorauszahlungszinse sind steuerfrei. Der Verzugszins beträgt 5,0 Prozent (5,1 %) für Steuern, die erst nach dem Fälligkeitstermin bezahlt werden. Weitere Informationen zur Verzinsung der Steuern finden sich unter www.ag.ch/steuern oder im nachstehend abrufbaren Merkblatt. Bei Fragen steht gerne auch die für den Steuerbezug zuständige Abteilung Finanzen unter 056 641 90 94 oder per E-Mail finanzen@eggenwil.ch zur Verfügung.
Kantonales Steueramt Aargau – Merkblatt Zinsregelung Steuerjahr 2023
Die provisorischen Steuerrechnungen basieren in den meisten Fällen auf den letzten definitiven oder provisorischen Faktoren des Vorjahres. Falls sich das Einkommen oder das Vermögen gegenüber den bisherigen Verhältnissen wesentlich verändert hat (beispielsweise infolge Erwerbsaufnahme oder -aufgabe, Pensionierung, bevorstehende grössere Liegenschaftsrenovationen usw.), kann auf begründetes Gesuch hin eine Anpassung der provisorischen Steuerrechnung vorgenommen werden. In diesem Fall ist mit dem Gemeindesteueramt unter 056 641 902 95 (Montag und Freitag) oder per E-Mail steuern@eggenwil.ch Kontakt aufzunehmen.
Gyrenstrasse zum Schutz der Amphibien demnächst wiederum nachts gesperrt

Sobald im Frühling in feuchten Nächten die Temperaturen über fünf Grad Celsius liegen, beginnen verschiedene Amphibien – Frösche, Kröten und Molche – ihre Laichplätze aufzusuchen. Bei idealen klimatischen Verhältnissen werden sich die Amphibien bald auf den Weg machen. Um die Tiere bei ihrem Laichzug im Bereich des Gyrenweihers in Widen zu schützen, werden auch dieses Jahr alle Zufahrtsstrassen zum Gyrenweiher (Gyrenstrasse ab Abzweigung Heinrütiweg in Eggenwil bis zum Weiher, Rebbergstrasse ab Liegenschaft Nummer 33 und Wolfeggstrasse ab Einmündung der Strasse Im Rebberg) und damit auch die direkte Ortsverbindung zwischen Eggenwil und Widen während der Nacht zwischen 19 und 5 Uhr gesperrt. Davon ausgenommen ist einzig der Zubringerdienst zu den beiden Liegenschaften Gyrenstrasse 50 und 52. Die temporäre Verkehrsbeschränkung wird demnächst signalisiert und durch die Regionalpolizei Bremgarten überwacht. Die Gemeinderäte Widen und Eggenwil danken den Verkehrsteilnehmern für ihr Verständnis. Weitere Informationen zum Amphibienschutz und zu den Amphibienzugstellen finden sich auf der Homepage der kantonalen Abteilung Landschaft und Gewässer. Über die Website der Koordinationsstelle für Amphibien- und Reptilienschutz in der Schweiz (KARCH) können alle bekannten Amphibienzugstellen der Schweiz eingesehen werden.
Ein besonderes Dankeschön gilt erneut den ehrenamtlich im Einsatz stehenden Amphibienschützern. Weitere freiwillige Helferinnen und Helfer, die aus der näheren Umgebung stammen und auch kurzfristig aufgeboten werden können, sind herzlich willkommen. Interessierte können sich unter kroeten@bluewin.ch melden, wo sie gerne auch weitere Informationen erhalten.
Zügeltermin Ende März – Meldepflicht für Vermieter
Ende März steht wieder ein ortsüblicher Zügeltermin an. Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahrs Logis geben, sind gemäss § 10 Abs. 1 des Gesetzes über die Einwohner- und Objektregister sowie das Meldewesen (Register- und Meldegesetz, RMG) verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen der Abteilung Einwohnerdienste (Einwohnerkontrolle) zu melden, in Mietverträgen oder Wohnbestätigungen die administrative Wohnungsnummer aufzuführen und auf Verlangen Mieter- und Wohnungslisten zur Verfügung zu stellen. Die Meldefrist beträgt 14 Tage. Auch Adressänderungen innerhalb eines Gebäudes sind meldepflichtig. Die Ein- und Auszugsmeldungen können direkt und unkompliziert über www.drittmeldung.ch erfasst oder per Mail an einwohnerdienste@eggenwil.ch gemeldet werden.
Übersetzübung der Schweizer Armee
Von Freitag, 17. März, bis Dienstag, 28. März, benützt die Schweizer Armee wiederum die Reuss-Übersetzstelle Eggenwil im Gebiet «Cheibenächer» zur Durchführung von Übersetzübungen. Der Lehrverband Genie/Rettung/ABC respektive das Kommando des Waffenplatzes Bremgarten und der Gemeinderat danken für das Verständnis und bitten die Bevölkerung um Nachsicht bei allenfalls störenden Lärmeinwirkungen.
Der Verein «Die Tagesfamilie» stellt sich vor
Die Kinderbetreuung in einer Tagesfamilie grenzt sich von Kindertagesstätten dadurch ab, dass die zu betreuenden Kinder (Tageskinder) im eigenen Haushalt der Tagesmutter betreut werden. Eine Tagesmutter bietet nicht nur eine individuelle und flexible Betreuung an, sondern sie integriert das Tageskind in ihrem Familienalltag mit allem was dazu gehört. In einer kleinen Gruppe kann sich das Kind in unterschiedlichsten Rollen erproben. Durch die überschaubare Gruppengrösse von maximal fünf Kindern kann die Tagesmutter jedes Kind dort abholen, wo es in seiner Entwicklung steht, es aufmerksam begleiten und altersgerecht fördern. Sie wird zu einer wichtigen Bezugsperson, die dem Tageskind Stabilität gibt und es ein stückweit im Leben begleitet.
Um dieser anspruchsvollen, wertvollen und spannenden Arbeit gerecht zu werden, bietet der Verein «Die Tagesfamilie» seinen angestellten Tageseltern eine Grundausbildung sowie darauf aufbauende Weiterbildungskurse an. Vermittlerinnen und Begleiterinnen stehen mit den Tagesmüttern und den abgebenden Eltern regelmässig in Kontakt für einen guten Austausch, um für das Kind ein möglichst unbelastetes, fruchtbares, langjähriges Betreuungsverhältnis zu gewährleisten.
Als Tageseltern angesprochen sind Familien, die Interesse haben, nebst ihren eigenen Kindern auch fremde Kinder zu betreuen, Familien, deren Kinder bereits erwachsen sind, Paare oder Einzelpersonen, die Freude an Kindern haben oder Senioren, die die Welt mit Kindern neu entdecken möchten. Weitere Informationen sind auf www.dietagesfamilie.ch oder bei Vermittlerin Martina Müller unter 079 646 06 02 erhältlich.
Geschwindigkeitskontrolle auf der Kantonsstrasse
Am 11. Februar führte die Regionalpolizei Bremgarten zum zweiten Mal in diesem Jahr eine Geschwindigkeitskontrolle auf der Innerortstrecke der Kantonsstrasse, diesmal auf Höhe Liegenschaft Badenerstrasse 24 in beiden Fahrtrichtungen, durch. Zwischen 10.10 und 12.45 Uhr haben von 782 gemessenen Fahrzeugen deren 35 oder 4,2 Prozent die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten. Die gefahrenen Geschwindigkeiten der Übertretungen ergaben nach Abzug der Messtoleranz von 5 km/h folgendes Bild: Zwischen 51 bis 55 km/h: 23 Übertretungen, zwischen 56 bis 60 km/h: 7 Übertretungen, zwischen 61 bis 65 km/h: 2 Übertretungen und zwischen 66 bis 74 km/h: 1 Übertretung. Der schnellste Lenker war mit einer toleranzbereinigten Geschwindigkeit von 67 km/h unterwegs und wurde an die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten verzeigt.
Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 17. Februar 2023
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