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Gemeindemitteilung vom 23.01.2025

Die Gemeinde Eggenwil trauert um Eduard Staubli; Herzliche Gratulation an Vanessa Villars zum hervorragenden Abschluss der Weiterbildung zur Finanzfachfrau; Gemeindeversammlungsbeschlüsse sind rechtskräftig; Äusserst erfreulicher Steuerabschluss 2024; Steuererklärung 2024; Steuererklärungsdienst für ältere Menschen; Rechenschaftsbericht des Betreibungsamtes 2024 – grundsätzlich keine vorzeitige Löschung von Einträgen im Betreibungsregister; Erteilte Baubewilligung an Henseler & Sons AG; Anspruch auf Elternschaftsbeihilfe; Grüngutvignetten 2024 nur noch diesen Monat gültig; Elektronische Autobahnvignette 2025; Unentgeltliche Rechtsauskunftsstelle – Daten 2025; Sirenen und Alertswiss werden am Mittwoch, 5. Februar, getestet; Notfalltreffpunkt Eggenwil bei der Schulanlage; Aus der Gemeinde-Statistik 2024

Die Gemeinde Eggenwil trauert um Eduard Staubli

Eduard Staubli sel., ehemaliger Jagdaufseher Eggenwil, im Jahr 2010 mit seiner damals 80-jährigen, englischen Doppelflinte. Bild: BBA 31.12.2010/André Widmer
Eduard Staubli sel., ehemaliger Jagdaufseher Eggenwil, im Jahr 2010 mit seiner damals 80-jährigen, englischen Doppelflinte. Bild: BBA 31.12.2010/André Widmer

Betroffen und traurig nimmt die Gemeinde Abschied von ihrem lieben und verdienten ehemaligen Jagdaufseher Eduard Staubli-Gehrig, 26. Dezember 1927 bis 8. Januar 2025.

Anlässlich der Eggenwiler Winter‐Gemeindeversammlung 2010 wurde Eduard Staubli, damals 82-jährig, nach sage und schreibe 52 Dienstjahren als Jagdaufseher von der Eggenwiler Bevölkerung herzlich verdankt und in den mehr als verdienten Ruhestand verabschiedet.

Eggenwil verliert mit Eduard Staubli eine hochgeschätzte, enorm engagierte Persönlichkeit, die sich aus tiefer Verbundenheit zum Jagdrevier Nr. 46 Eggenwil und mit ausserordentlichem Herzblut für die Belange der hiesigen Wälder mit ihren Wildarten eingesetzt hat. Kurzum: Unsere Gemeinde hat Edi viel zu verdanken.

Gemeinderat und Verwaltung bewahren dem Verstorbenen ein ehrendes Andenken. Seinen Angehörigen entbieten wir unsere herzliche Anteilnahme und wünschen Kraft und Zuversicht in dieser schweren Zeit.

Der Trauergottesdienst mit anschliessender Urnenbeisetzung findet am Freitag, 7. Februar 2025, um 14.00 Uhr in der katholischen Kirche Künten statt. Anstelle von Blumenspenden gedenke man den Mitarbeitenden des Alterszentrums am Buechberg, Bernardastrasse 3, 5442 Fislisbach; IBAN Nr. CH09 0483 5011 8770 5100 0; Vermerk «Eduard Staubli».

Herzliche Gratulation an Vanessa Villars zum hervorragenden Abschluss der Weiterbildung zur Finanzfachfrau

Vanessa Villars, Leiterin Finanzen und Gemeindeschreiber-Stellvertreterin der Gemeinde Eggenwil
Mitte Oktober 2019 trat Vanessa Villars in Nachfolge von Tatjana Maggiulli als Verwaltungsangestellte mit Leitung Einwohnerdienste und Soziale Dienste in die Gemeinde Eggenwil ein. Per 1. Januar 2021 übernahm die heute 24-Jährige die Stelle von Ursula Staubli als Leiterin Finanzen und Gemeindeschreiber-/Verwaltungsleiter-Stellvertreterin.

2022 schloss Vanessa Villars als Absolventin einer kaufmännischen Verwaltungslehre mit Berufsmaturität bei einer aargauischen Gemeinde erfolgreich an der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW), Hochschule für Wirtschaft, den berufsbegleitenden Zertifikatslehrgang CAS Öffentliches Gemeinwesen – Grundlagen ab. Darauf aufbauend absolvierte sie von August 2023 bis Ende 2024 an der FHNW den wiederum einjährigen Zertifikatslehrgang CAS Öffentliches Gemeinwesen – Fachkompetenz Finanzfachleute. Diesen hat sie nun erneut mit Glanzresultaten in sämtlichen fünf Ausbildungs- und Prüfungsmodulen – Rechnungswesen, Planung und Steuerbezug, Finanzen, Recht und mathematische Grundlagen, Statistik, Kostenrechnung und Risikomanagement sowie Personal und Kommunikation – mit der herausragenden Gesamtdurchschnittsnote von 5,7 abgeschlossen.

Gemeinderat, Finanzkommission und Verwaltung gratulieren Vanessa herzlich zu ihrer grossartigen Leistung, danken ihr an dieser Stelle erneut für die seit über fünf Jahren stets engagierte, pflichtbewusste und kompetente Mitarbeit zum Wohl der Gemeinde und wünschen ihr weiterhin viel Freude und Genugtuung bei ihren anspruchs- und verantwortungsvollen Aufgaben zu Gunsten der Eggenwiler Bevölkerung.

Gemeindeversammlungsbeschlüsse sind rechtskräftig

Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 22. November 2024 am 27. Dezember 2024 in Rechtskraft erwachsen, darunter die Ermächtigung des Gemeindeverbands Regionale Alterszentren Bremgarten, Mutschellen, Kelleramt zur Investitionsausgabe für die Sanierung und Erweiterung des Alterszentrums Bärenmatt in Bremgarten sowie die Zustimmung des Souveräns zum Verkauf der Elektra Eggenwil an die AEW Energie AG per 1. Januar 2025.

Äusserst erfreulicher Steuerabschluss 2024

An seiner letzten Sitzung vom 20. Januar 2025 hat der Gemeinderat in Gutheissung der gestützt auf die Vorgaben des kantonalen Steueramts vorgenommenen Wertberichtigungen auf Steuerforderungen vom Steuerabschluss 2024 Kenntnis genommen und die Steuerabrechnungen zuhanden des Kantons und der Kirchgemeinden bestätigt.

Gemeindesteuern

Mit 3,825 Millionen Franken liegt der Nettogemeindesteuerertrag 2024 bei einem Steuerfuss von 106 Prozent um 728 184 Franken oder 23,5 Prozent über dem Budget. Gegenüber der Vorjahresrechnung 2023 kann ein Plus von 738 317 Franken oder 23,9 Prozent verzeichnet werden. Dieser äusserst erfreuliche, in einem solchen Ausmass noch nie vorgekommene Ertragsüberschuss bei den Gemeindesteuern ist im Wesentlichen auf eine kleine Anzahl Steuerpflichtige zurückzuführen. Die Faktoren, welche zu den immensen Anpassungen der provisorischen Steuerrechnungen 2024 geführt haben, beziehen sich auf Begebenheiten, welche vermutlich einmalig sein werden. In allen dieser unerwarteten Fälle erhielt das Gemeindesteueramt erst im Dezember 2024 Kenntnis von den veränderten Einkommens- und Vermögensverhältnissen.

Sondersteuern

Bei den Sondersteuern, bestehend aus Nachsteuern und Bussen, Grundstückgewinnsteuern, Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie Hundesteuern, resultierte ein Ertrag von 350 459 Franken gegenüber dem Budgetwert von 114 500 Franken. Im Vorjahr 2023 wurden 143 200 Franken vereinnahmt. Der Hauptanteil der Sondersteuern 2024 entfiel erneut auf Grundstückgewinnsteuern in der Gesamthöhe von 261 406 Franken (Vorjahr: 134 190 Franken).

Steuerabschluss 2024 (Gemeinde- & Sondersteuern) der Gemeinde Eggenwil

Steuerkraft

Die Steuerkraft pro Einwohner (auf 100 Prozent umgerechneter Gemeindesteuersollbetrag, dividiert durch die Gesamteinwohnerzahl) steigt von 2831 Franken im Jahr 2023 auf 3421 Franken im Jahr 2024. Damit ist die aktuelle Steuerkraft so hoch wie nie zuvor.

Der im Aargau seit 2017 als Kennzahl respektive Benchmark zur Anwendung gelangende Normsteuerertrag pro Einwohner (ermittelt aus den Steuern der natürlichen Personen – nominiert mit dem mittleren Steuerfuss des Kantons – sowie den Gemeindeanteilen an den Steuern der juristischen Personen, den Grundstückgewinn- und Erbschaftssteuern, dividiert durch die Gesamteinwohnerzahl) wird durch den Kanton berechnet und auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik Zahlen und Fakten publiziert, sobald dieser bekannt ist.

Steuerausstand und Verluste

Der Nettoausstand der Gemeindesteuern (provisorisch und definitiv veranlagt) betrug per Jahresende 325 463 Franken oder 8,7 Prozent (Vorjahr: 6,4 Prozent). Der Bruttoausstandswert (Nettoausstand zuzüglich Habensaldo) verglichen mit dem Sollbetrag des Rechnungsjahres 2024 belief sich auf 478 292 Franken oder 12,8 Prozent (11,2 %), wovon 57,4 Prozent (42,3 %) nicht in Verzug waren.

Der Forderungsverlust (Erlasse und Verluste) bezogen auf den bereinigten Sollbetrag der Einkommens- und Vermögenssteuern 2024 belief sich auf 0,06 Prozent (0,10 %). Im Rechnungsjahr 2024 hat der Gemeinderat als Bezugsbehörde keinen Steuererlass und keine Rückkäufe von Verlustscheinen unter ihrem Wert (Teilverzicht) bewilligt.

Die Kennzahlen (Ausstand und Verlust im Vergleich zum Bezirk und Kanton) aus dem Steuerabschluss 2024 des kantonalen Steueramts liegen noch nicht vor und werden analog der Vorjahre an dieser Stelle nachgetragen.*

*Nachtrag vom 5. Februar 2025: Der Bezirk Bremgarten wies einen Steuerausstand von 13,8 Prozent (13,9 %) und der Kanton Aargau einen solchen von 14,5 Prozent (14,3 %) auf. Der Verlust (Erlasse und Verluste) bezogen auf den bereinigten Sollbetrag 2024 belief sich im Bezirk Bremgarten auf 0,23 Prozent (0,28 %) und über den gesamten Kanton berechnet auf 0,30 Prozent (0,33 %).

Vergütungszins, Verzugszins und Gebühren

Für verspätete Steuerzahlungen (Gemeinde-, Feuerwehr- und Sondersteuern) wurden 8002 Franken (8980 Franken) an Verzugszinsen erhoben. Weiter hat die Abteilung Finanzen Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Gesamtbetrag von 6374 Franken (5850 Franken) eingenommen. Auf der anderen Seite entrichtete die Gemeinde Vergütungszinsen in Höhe von total 7358 Franken (2770 Franken).

Steuerbussen

Nach Steuergesetzgebung fällt die Hälfte der vom kantonalen Steueramt verfügten Ordnungsbussen wegen Nichtabgabe der Steuererklärung den Gemeinden zu. Aus dem Rechnungsjahr 2024 ergibt sich für Eggenwil ein Gemeindeanteil von 10 266 Franken (8619 Franken).

Steuererklärung 2024

Demnächst wird die Steuererklärung 2024 verschickt. Die Software «EasyTax 2024» steht ab 29. Januar auf der Website des Kantonalen Steueramts zum Download bereit. Die eingereichten Steuerunterlagen werden eingescannt und nach dem Einlesen vernichtet. Daher sind lediglich Kopien oder nicht mehr benötigte Belege einzureichen. Es ist nicht möglich, Dokumente zu retournieren.

Unselbstständig Erwerbende sowie Rentnerinnen und Rentner sind gebeten, die Steuererklärung bis 31. März einzureichen, selbstständig Erwerbende und Landwirte bis 30. Juni. Es erfolgen jedoch vor dem 30. Juni keine Mahnungen. Bis dahin müssen grundsätzlich für Fristerstreckungen keine Gesuche gestellt werden. Gesuche für Fristen nach dem 30. Juni können unter www.ag.ch/efristerstreckung beantragt werden. Zur Sicherheit und Identifikation wird die 10-stellige Adressnummer benötigt, die sich oberhalb der Postanschrift befindet. Erste gebührenpflichtige Mahnungen für die Abgabe der ordentlichen Steuererklärung 2024 erfolgen ab dem 1. Juli 2025 (ausgenommen sind Spezialsteuern wie die Grundstückgewinnsteuer).

Steuererklärungsdienst für ältere Menschen

Die Pro Senectute Aargau unterstützt ältere Menschen zu günstigen Konditionen beim Ausfüllen von einfachen Steuererklärungen. Die Dienstleistung wird von kompetenten Fachpersonen bei den Auftraggebenden zu Hause erbracht. Die Tarife orientieren sich am jeweiligen steuerbaren Einkommen und Vermögen. Weitere Informationen können dem Prospekt «Steuererklärungsdienst» entnommen werden, welcher im Gemeindehaus aufliegt. Bei Fragen ist die Pro Senectute, Beratungsstelle Bezirk Bremgarten, unter 056 622 75 12 oder bremgarten@ag.prosenectute.ch erreichbar.

Selbstverständlich hilft das Gemeindesteueramt allen Steuerpflichtigen bei Fragen und Anliegen rund um das Thema Steuern gerne weiter.

Rechenschaftsbericht des Betreibungsamtes 2024 – grundsätzlich keine vorzeitige Löschung von Einträgen im Betreibungsregister

Seit Anfang März 2022 wird das Betreibungsamt Eggenwil durch das Regionale Betreibungsamt Mutschellen-Kelleramt in Rudolfstetten geführt. Wie mit Gemeindemitteilung vom 17. November 2023 informiert, hatte das Obergericht auf Ersuchen der beteiligten Gemeinden mit Entscheid vom 8. November 2023 den Zusammenschluss der Gemeinden Arni, Berikon, Eggenwil, lslisberg, Oberwil-Lieli, Rudolfstetten-Friedlisberg, Unterlunkhofen und Widen zum Betreibungskreis «Regionales Betreibungsamt Mutschellen-Kelleramt» genehmigt. Damit wird auch das Betreibungsamt Eggenwil seit Beginn 2024 nicht mehr als rechtlich eigenständiges Amt geführt, sondern ist Teil des gemeinsamen neuen Betreibungskreises.

Im vergangenen Jahr reduzierte sich mit 168 die Gesamtzahl der gegen in Eggenwil wohnhafte Schuldnerinnen und Schuldner erhobenen Betreibungs-, Fortsetzungs- und Verwertungsbegehren (inklusive Abreiseanzeigen/Rückweisungen) im Vergleich zum Vorjahr (264). Auch die eingegangenen Betreibungsbegehren lagen mit 150 unter dem Vorjahresniveau (187). Davon wurden 11 (19) Begehren zurückgewiesen.

Die Gemeinde Eggenwil selbst musste letztes Jahr alleine beim Regionalen Betreibungsamt Mutschellen-Kelleramt 24 (17) Betreibungsbegehren mit einer betriebenen Gesamtsumme von 128 159 Franken (59 540 Franken) einleiten. Total überwies das Betreibungsamt im vergangenen Jahr der Abteilung Finanzen 77 140 Franken (73 144 Franken). Infolge fruchtloser Pfändung oder nach Ablauf des Lohnpfändungsjahrs wurden der Gemeinde 2 (4) Verlustscheine im Gesamtwert von 4578 Franken (24 216 Franken) ausgestellt.

Nach wie vor betreffen die meisten Zahlungsbefehle offene Krankenkassenprämien, Steuerforderungen, Mehrwertsteuern und Sozialversicherungsbeiträge. So beläuft sich etwa die Gesamtsumme der durch das Regionale Betreibungsamt Mutschellen-Kelleramt seit März 2022 zu Gunsten der Gemeinde Eggenwil eingetriebenen Steuergelder auf 189 915 Franken.

Grundsätzlich keine vorzeitige Löschung von Betreibungsregistereinträgen

Für die bei der Gemeinde in Verzug stehenden Beträge bestehen vielfach Ratenzahlungsvereinbarungen. Bleiben Zahlungen dennoch aus, werden die Steuer- oder Gebührenforderungen nach mehrfach erfolglosen Mahnungen konsequent betrieben.

Einträge im Betreibungsregister bleiben gesetzlich fünf Jahre bestehen. In den letzten Jahren erreichten die Gemeindebehörde zunehmend Gesuche um vorzeitige Löschungen. Solche Begehren zur Löschung einer zu Recht erfolgten Betreibung werden in der Regel abgewiesen, auch dann, wenn die Forderung nach Erhalt des Zahlungsbefehls beglichen worden ist. Der Gesetzgeber hat bewusst vorgesehen, dass Betreibungen in den Registern festzuhalten sind. Nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs kann jede Person über sich selbst oder – wenn ein Interesse glaubhaft gemacht wird – über eine andere Person beim Betreibungsamt Einsicht in das Betreibungsregister verlangen oder sich Auszüge daraus geben lassen. Dieses öffentliche Register soll Dritten als Informationsquelle zur Einschätzung der Kreditwürdigkeit einer Person dienen (beispielsweise vor Abschluss eines Mietverhältnisses). Würden erledigte Betreibungen regelmässig vorzeitig wieder gelöscht, würde Dritten gegenüber ein falsches Bild vermittelt und damit letztlich Sinn und Zweck des Betreibungsregisters unterlaufen.

Erteilte Baubewilligung an Henseler & Sons AG

Unter Auflagen und Bedingungen hat der Gemeinderat der Henseler & Sons AG (UID CHE-497 898 991), vertreten durch Jeffrey Jay Henseler, Präsident des Verwaltungsrats, und Sandra Ariane Henseler-Kunz, Mitglied des Verwaltungsrats, mit Rechtsdomizil in Eggenwil, die Baubewilligung Nr. 2024/17 für den Um- und Anbau des Wohngebäudes Nr. 104 (vormals EFH Zimmermann) mit neu 2 Wohneinheiten (6 ½ Zimmer-Wohnung Nr. 1 im OG/DG und 4 ½ Zimmer-Wohnung Nr. 2 im EG) sowie die Errichtung einer freistehenden Doppelgarage samt Montage einer Luft/Wasser-Wärmpumpe mit Aussenaufstellung auf Parzelle Nr. 157, Kuppelweg 2 (Eingang & PP Wohnung Nr. 1) und neu Rotrainstrasse 22 (Eingang & PP Wohnung Nr. 2), mit gleichzeitiger Eröffnung der kantonalen Zustimmung BVUAFB.24.2586 vom 21. November 2024 bezüglich des Unterabstands zum Wald, erteilt.

Anspruch auf Elternschaftsbeihilfe

Gestützt auf das seit 2003 geltende Sozialhilfe- und Präventionsgesetz besteht für wirtschaftlich schwache Eltern respektive Elternteile ein Anspruch auf Elternschaftsbeihilfe. Damit soll gesichert werden, dass das neugeborene Kind während sechs Monaten durch einen Elternteil betreut werden kann. Der Anspruch auf Elternschaftsbeihilfe besteht, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind. Anspruchsberechtigt sind die im gleichen Haushalt lebenden Eltern oder ein allein erziehender Elternteil des neugeborenen Kindes. Weiterführende Informationen sowie das erforderliche Gesuchsformular sind auf der Website des Kantonalen Sozialdienstes abrufbar.

Grüngutvignetten 2024 nur noch diesen Monat gültig

Die Grüngutvignetten 2024 (gelb) verlieren Ende dieses Monats ihre Gültigkeit. Behälter, die bei der Abfuhr vom 4. Februar nicht mit der neuen, weissen Vignette versehen sind, werden nicht mehr geleert. Auch im laufenden Jahr werden von März bis November wöchentliche Grüngutabfuhren angeboten. In den Wintermonaten Dezember bis Februar findet die Grüngutabfuhr jeweils alle zwei Wochen statt. Die Grüngutabfuhrdaten 2025 sind auf dem im Dezember allen Haushalten zugestellten Beiblatt zum Abfallkalender ersichtlich. Die Jahresvignetten 2025 für Grüngutbehälter von 80 bis 800 Liter Inhalt können bei der Gemeindeverwaltung für 60 bis 580 Franken bezogen werden. Bei vorgängiger Bezahlung der Gebühr mit dem Vermerk «Grüngut» auf das Postkonto der Einwohnergemeinde Eggenwil, Finanzverwaltung, 5445 Eggenwil (CH62 0900 0000 5001 3141 8, 50-13141-8), wird die Grüngutvignette gerne auch per Post zugestellt.

Elektronische Autobahnvignette 2025

Die Autobahnvignette ist seit Anfang Dezember 2023 auch in elektronischer Form erhältlich. Seither können sich Käuferinnen und Käufer entscheiden, ob sie von den Vorteilen der neuen E-Vignette profitieren möchten oder die herkömmliche Klebevignette kaufen. Die E-Vignette ist nicht mehr ans Fahrzeug gebunden, sondern an das Kontrollschild und kostet unverändert 40 Franken. Detaillierte Informationen dazu sind auf der Website des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit BAZG erhältlich.

Die elektronische Vignette kann online über den Webshop «Via Portal» des BAZG unter www.e-vignette.ch bezogen werden. Vorsicht: Gewisse Websites verlangen dreist höhere Preise. Es ist deshalb empfehlenswert, die E-Vignette ausschliesslich über die genannte offizielle Plattform zu erwerben.

Unentgeltliche Rechtsauskunftsstelle – Daten 2025

Auch in diesem Jahr steht die unentgeltliche Rechtsauskunftsstelle des Bezirks Bremgarten den Ratsuchenden jeweils am Dienstagabend von 18.30 bis 20 Uhr abwechslungsweise in Bremgarten (Rathaus, 2. Stock, Zimmer 205) und Wohlen (Hofmattenweg 17 bei der Sportanlage) zur Verfügung. Während der Schulferien findet keine Auskunft statt. Im Weiteren ist zu beachten, dass sich die Auskünfte bereits aus zeitlichen Gründen auf eine erste allgemeine Einschätzung beschränken müssen. Die Daten 2025 der jeweiligen Beratungen können auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik Recht/Justiz > Rechtsauskunft abgerufen oder dem nachstehenden PDF-Dokument entnommen werden:

Unentgeltliche Rechtsauskunftsstelle Bezirk Bremgarten – Daten 2025

Sirenen und Alertswiss werden am Mittwoch, 5. Februar, getestet

Sirenen können Leben retten – wenn sie richtig funktionieren und die Bevölkerung weiss, was zu tun ist. Am Mittwoch, 5. Februar, findet wiederum in der ganzen Schweiz von 13.30 bis spätestens 15.15 Uhr der alljährliche Sirenentest statt. Dabei wird die Funktionsbereitschaft der stationären und mobilen Sirenen des «Allgemeinen Alarms» und des «Wasseralarms» getestet. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Weitere Informationen und Hinweise zu den Verhaltensregeln im Ernstfall können unter www.sirenentest.ch abgerufen werden.

Notfalltreffpunkt Eggenwil bei der Schulanlage

Notfalltreffpunkt Eggenwil bei der Schulanlage

Jeder Gemeinde im Kanton Aargau steht mindestens ein Notfalltreffpunkt zur Verfügung. Dort erhält die Bevölkerung im Ereignisfall Informationen und Unterstützung. Zu welchem Zeitpunkt die Notfalltreffpunkte in Betrieb sind, hängt von der lokalen Gefährdung ab und kann regional unterschiedlich sein. Die Notfalltreffpunkte werden bei Bedarf kurzfristig besetzt, sobald dies von den zuständigen Stellen angeordnet wird. Die Behörden informieren über Radio/Fernsehen (SRG) und App/Internet (Alertswiss). Der Notfalltreffpunkt in der Gemeinde Eggenwil befindet sich auf dem teils überdachten Schulhausplatz (Pausenhalle) beim Mehrzweckgebäude an der Kustergasse 5. Weitere Informationen können dem Mitte Oktober 2020 allen Haushaltungen zugestellten und nachstehend auch als PDF-Dokument abrufbaren Flyer sowie der Website www.notfalltreffpunkt.ch entnommen werden.

Flyer Notfalltreffpunkt NTP Eggenwil beim Mehrzweckgebäude, Kustergasse 5 (Stand 30.04.2020)

Aus der Gemeinde-Statistik 2024

Bevölkerung

Im Jahr 2024 standen 11 (Vorjahr: 7) Geburten 6 (9) Todesfällen und 87 (76) Zuzüge 69 (91) Wegzügen entgegen. Bei 2 (9) Personen erfolgte eine Umwandlung der Kurzaufenthalts- in eine Aufenthaltsbewilligung, was zu einer Berücksichtigung bei der ständigen Wohnbevölkerung führte. Die Einwohnerzahl betrug per 31. Dezember letzten Jahres 1056 (1031) Personen.

Davon waren 268 (266) römisch-katholisch, 166 (172) evangelisch-reformiert, 622 (593) oder 58,9 Prozent (57,5 %) unbekannter Konfession (konfessionslos/andere) sowie 511 (498) weibliche und 545 (533) männliche Personen.

Der Anteil der ausländischen Wohnbevölkerung inklusive Asylbewerber und vorläufig aufgenommene Ausländer betrug am Jahresende 210 (202) Personen oder 19,9 Prozent (19,4 %) aus 38 (34) verschiedenen Nationen. Am stärksten vertreten sind nach wie vor die deutschen Staatsangehörigen mit 34,8 Prozent (33,2 %) der ausländischen Wohnbevölkerung.

Von der Gesamtbevölkerung sind 177 (172) Personen zwischen 65 und 79 Jahre, 53 (48) Personen sind über 80 Jahre alt. Somit befinden sich 230 (220) Einwohner oder 21,8 Prozent (21,3 %) im Pensionsalter, 215 (209) Personen oder 20,4 Prozent (20,3 %) sind jünger als 20 Jahre.

Seit August 2017 haben die Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit, alle Formalitäten im Zusammenhang mit einem Wohnorts- oder Wohnungswechsel auch im Internet abzuwickeln. 2024 wurden den Einwohnerdiensten Eggenwil via eUmzugAG gesamthaft 46 (31) Weg-, Zu- und Umzüge elektronisch gemeldet.

Stimmberechtigte

Ende 2024 waren 685 (671) Stimmberechtigte verzeichnet, davon 342 (335) Frauen und 343 (336) Männer.

Gebäude, Haushaltungen

Per 31. Dezember 2024 waren bei der Aargauischen Gebäudeversicherung AGV 397 (395) Gebäude mit einem Gesamtversicherungswert von 345 (346) Millionen Franken registriert. Gleichzeitig zählte die Gemeinde 458 (461) Haushaltungen (Post).

Hundekontrolle

Per Ende 2024 waren in der Gemeinde 93 (90) Hunde registriert.

Motorfahrzeuge

Ende September 2024 waren in der Gemeinde Eggenwil nebst anderen Fahrzeuggruppen und -arten 645 (646) Personenwagen, 128 (133) Motorräder, 73 (78) Motorfahrräder, 54 (56) Nutzfahrzeuge und 23 (22) landwirtschaftliche Motorfahrzeuge registriert. Der Motorisierungsgrad (Anzahl PW pro 1000 Einwohner) belief sich auf 631,7. Der Aargauer Motorisierungsgrad verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 0,1 Prozent auf 582,4 (582,7). Noch ein Vergleich: In der Gemeinde lebten Ende September letzten Jahres 854 volljährige Personen.

Gemeindeversammlungen

Seit der Vereinigung der Ortsbürger- mit der Einwohnergemeinde per 1. Januar 2022 finden noch zwei anstatt vormals vier Gemeindeversammlungen pro Jahr statt. An der letztjährigen Sommer-Gemeindeversammlung (Rechnung 2023) beteiligten sich 57 (52) Stimmberechtigte oder 8,4 Prozent (7,6 %). Es wurden 7 Sachgeschäfte behandelt. An der Winter-Versammlung 2024 (Budget 2025) entschieden 69 (60) Stimmberechtigte oder 10,2 Prozent (8,9 %) über 4 Vorlagen. Auch im vergangenen Jahr wurde kein fakultatives Referendum ergriffen.

Die genehmigten Protokolle der Gemeindeversammlungen wurden wie diejenigen des Gemeinderats wiederum in der elektronischen Geschäfts- und Protokollverwaltung der Gemeinde (GEVER bzw. eGovernment-System CMI AXIOMA) unveränderbar gesichert und zudem in Papierform original unterzeichnet dem langzeitarchivierten Protokollband beigefügt. Im Gemeindearchiv sind sämtliche Protokoll-Bücher der Gemeindeversammlungen seit 1857 lückenlos aufbewahrt und dokumentiert.

Gemeinderat

Der Gemeinderat hielt im vergangenen Jahr 22 (20) ordentliche Sitzungen ab, wobei nebst einer Vielzahl von Kenntnisnahmen, Vorberatungen oder Entscheide von untergeordneter Bedeutung 94 (99) Hauptgeschäfte behandelt wurden. Das Protokoll der Gemeinderatssitzungen 2024 umfasst 672 (598) Seiten. Im Gemeindearchiv sind sämtliche Protokoll-Bücher der Gemeinderatssitzungen seit 1817 lückenlos aufbewahrt und dokumentiert.

Im Weiteren erfüllten die Behördenmitglieder ihre Abordnungen in den kommunalen, regionalen und kantonalen Organisationen und nahmen an zahlreichen Besprechungen und Augenscheinen, Bausitzungen oder Informationsveranstaltungen teil.

Zudem führte die Gemeindeexekutive zusammen mit der Verwaltungsleitung Ende August wiederum eine dreitägige Klausur in Seelisberg UR durch. Dabei wurden nebst Themen rund um die Aufbau- und Ablauforganisation von Behörde und Verwaltung alle laufenden und anstehenden Geschäfte in den Bereichen Allgemeine Verwaltung, Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Bildung, Kultur, Sport und Freizeit, Gesundheit, Soziale Sicherheit, Verkehr und Nachrichtenübermittlung, Umweltschutz und Raumordnung, Volkswirtschaft sowie Finanzen und Steuern intensiv besprochen.

Weiter ging es darum, die aktuellen und neuen Projekte von weitreichender Bedeutung vertieft zu erörtern sowie die strategischen Zielsetzungen der laufenden Legislatur zu überdenken und gegebenenfalls zu justieren oder neu zu definieren.

Das Schwergewicht der letztjährigen Klausur lag bei der finalen Beratung bezüglich des Verkaufs der Elektra Eggenwil an die AEW Energie AG, der Erarbeitung des Budgets 2025 sowie der Aufgaben- und Finanzplanungen der Einwohnergemeinde und der Eigenwirtschaftsbetriebe (Spezialfinanzierungen) Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Abfallbewirtschaftung und – unter Vorbehalt des Verkaufs der Elektra – der Elektrizitätsversorgung für die Jahre 2025 bis 2032.

Ein ebenfalls zentrales Thema war die Nachfolgeplanung innerhalb des Gremiums im Hinblick auf die im Herbst 2025 stattfindenden Gesamterneuerungswahlen für die kommende Amtsperiode 2026/2029.

Weitere Statistiken sind auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik Willkommen/Porträt > Zahlen und Fakten abrufbar. Auf der Website des Kantons findet sich unter der Rubrik Finanzen und Ressourcen > Statistik > Zahlen und Vergleiche das gesamte Spektrum der öffentlich verfügbaren Daten von Statistik Aargau (Datenportal und Gemeindeporträt).

Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber & Verwaltungsleiter
Eggenwil, 23. Januar 2025

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