Gemeindemitteilung vom 19.03.2026
Äusserst erfreulicher Rechnungsabschluss 2025; Gemeindebeitrag von 20'000 Franken an den geplanten Reusssteg zwischen Künten-Sulz und Fischbach-Göslikon; Erteilte Baubewilligung; Öffentliche Auflage Baugesuch; Geschwindigkeitskontrolle auf der Oberdorfstrasse; Übermorgen Samstag, 21. März, wiederum kostenloser Kompostbezug für die Eggenwiler Bevölkerung; Mitreissendes Erlebnis garantiert – Einladung zum Jahreskonzert der Musikgesellschaft Eggenwil am Samstagabend, 28. März, und Save the Date für das grosse Fest zum diesjährigen 100-jährigen Jubiläum der MGE vom Freitag und Samstag, 21. und 22. August; 16 Robidogs auf dem Gemeindegebiet sollten ausreichen; Betretungsverbot von Wiesen und Äckern sowie Leinenpflicht vom 1. April bis 31. Juli; Pro Senectute Aargau leistet auch viel für die Gemeinde Eggenwil; Neue Plattform für Wildtier-Beobachtungen Igel, Hermelin oder Feuersalamander: Entdeckungen online melden; Zügeltermin Ende März – Meldepflicht für Vermieter; Vorsicht vor unseriösen PV-Anbietern
Äusserst erfreulicher Rechnungsabschluss 2025
Ergebnis der Einwohnergemeinde
Die Erfolgsrechnung der Einwohnergemeinde schloss um 586 840 Franken besser ab als budgetiert. Der Ertragsüberschuss – nach Verbuchung der gekürzten Entnahme aus den Aufwertungsreserven von 81 128 Franken (Vorjahr: 82 953 Franken) – belief sich auf rekordhohe 3 881 840 Franken. Budgetiert war ein Ertragsüberschuss von 3 295 000 Franken. Dieses hervorragende Ergebnis ergab sich insbesondere aufgrund der Veräusserung des Elektrizitätswerks Eggenwil (exkl. öffentliche Strassenbeleuchtung) an die AEW Energie AG per 1. Januar 2025 zu 3,2 Millionen Franken gestützt auf den Entscheid der Gemeindeversammlung vom 22. November 2024. Aus dem Verkauf resultierte letztendlich ein Gewinn von 3 535 723 Franken. Aber auch der solide Steuerabschluss 2025 (vgl. dazu Gemeindemitteilung/Newsletter vom 22. Januar 2026) trug zum ausgezeichneten Rechnungsabschluss bei. Mit 3,391 Millionen Franken lag der Nettogemeindesteuerertrag 2025 um 289 136 Franken oder 9,3 Prozent über dem Budget.
Ebenfalls erfreulich fielen die Investitionsausgaben der Einwohnergemeinde mit 291 826 Franken um 78 174 Franken tiefer aus als erwartet. Bei den Investitionseinnahmen konnte anstelle der budgetierten 250 000 Franken eine Gutschrift in Höhe von 340 000 Franken verbucht werden. So hatte sich das Bundesamt für Rüstung Armasuisse auf Anfrage der Gemeindebehörde bereit erklärt, sich an den Kosten für das mit 850 000 Franken veranschlagte kommunale Strassenbauprojekt «Ausbau und Sanierung Kirchrainstrasse» mit einem substanziellen Betrag über 340 000 Franken unpräjudiziell und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zu beteiligen. Dies aufgrund des Umstands, dass die Kirchrainstrasse auch der Schweizer Armee respektive dem Waffenplatz Bremgarten als Zu- und Wegfahrt ab der Kantonsstrasse via Wehrweidliweg zur militärischen Reuss-Übersetzstelle Eggenwil dient.
Die Selbstfinanzierung belief sich auf 4 122 310 Franken. Der Finanzierungsüberschuss betrug 4 170 484 Franken. Das Budget rechnete mit einem Überschuss von 3 415 040 Franken. Als besonders positive Konsequenz entwickelte sich aus der Nettoschuld der Einwohnergemeinde per Ende 2024 über 3,54 Millionen Franken nun zum Ende des vergangenen Jahres hin ein Nettovermögen von 626 677 Franken respektive pro Einwohnerin und Einwohner ein Vermögen über 586 Franken anstatt zuvor einer Schuld von 3356 Franken (eine Pro-Kopf-Verschuldung bis 2500 Franken wird in der Regel als tragbar beziehungsweise unproblematisch beurteilt; vgl. dazu auch Gemeindemitteilung vom 23. Dezember 2025 zur Früherkennung 2025 – Analyse und Beurteilung der Finanzlage der Gemeinde Eggenwil durch die kantonale Finanzaufsicht).
Per Ende Dezember 2024 bestanden analog des Vorjahres noch Darlehen über 4,5 Millionen Franken bei zwei anderen aargauischen Gemeinden. Im vergangenen Jahr konnte nun wie geplant die grosse Anleihe über 3,5 Millionen Franken zurückbezahlt werden. Damit besteht derzeit noch eine zu gegenwärtig 0,25 Prozent verzinste Verpflichtung über eine Million Franken gegenüber einer anderen Kommune im Bezirk Bremgarten.
Das konsolidierte Eigenkapital (inklusive Spezialfinanzierungen) ist infolge des Finanzierungsüberschusses im vergangenen Jahr von 17,37 auf 18,91 Millionen Franken angestiegen.
Zusammenzug der Erfolgsrechnung

Nettoaufwand nach Funktionen


Ergebnisse der Spezialfinanzierungen
Die im vergangenen Jahr noch vier gebührenfinanzierten Gemeindewerke respektive Eigenwirtschaftsbetriebe wiesen per Ende 2025 zusammenfassend folgende Ergebnisse auf:
Das Wasserwerk schloss mit einem Ertragsüberschuss von 11 490 Franken (Budget: Aufwandüberschuss von 40 860 Franken). Die Nettoinvestitionen beliefen sich auf 6546 Franken (Budget: 232 500 Franken). Aufgrund der Selbstfinanzierung in Höhe von 46 407 Franken ergab sich ein Finanzierungsüberschuss von 39 862 Franken (Budget: Fehlbetrag von 237 840 Franken). Folglich sank die Nettoschuld auf 496 654 Franken.
Die Abwasserbeseitigung verzeichnete einen Aufwandüberschuss von 56 150 Franken (Budget: 6580 Franken). Die Investitionsausgaben konnten mit den Investitionseinnahmen (Anschlussgebühren) gedeckt werden. Die Selbstfinanzierung fiel jedoch negativ mit 39 624 Franken aus. Einzig aufgrund der eingenommenen hohen Anschlussgebühren resultierte ein Finanzierungsüberschuss in Höhe von 59 608 Franken (Budget: Fehlbetrag von 383 790 Franken). Damit erhöhte sich das Nettovermögen der Abwasserbeseitigung per Ende 2025 auf 606 314 Franken.
Die Abfallwirtschaft schloss leicht im Plus. Die Erfolgsrechnung verbuchte einen Ertragsüberschuss von 5684 Franken. Das Budget rechnete mit einem Aufwandüberschuss von 3600 Franken. Das Nettovermögen der Abfallwirtschaft belief sich per Jahresende auf 192 889 Franken.
Das Elektrizitätswerk (Elektra) ging wie bereits erwähnt Anfang 2025 an die AEW Energie AG über. Zum Verkaufspreis von 3,2 Millionen Franken kam die mit der Gemeindebehörde zusätzlich vereinbarte Entschädigung über 246 193 Franken für die durch die Gemeinde bereits getätigten Investitionsausgaben 2024 hinzu. Die Elektra Eggenwil wies zum Zeitpunkt der Veräusserung in der Bilanz respektive Anlagebuchhaltung einen Wert von 2 069 903 Franken auf. Folglich ergab sich aus dem Verkauf ein Buchgewinn von 1 376 290 Franken.
Die umfassenden Erläuterungen zur Jahresrechnung 2025 finden sich in der Botschaft zur kommenden Sommer-Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2026. Die Broschüre (Einladung) wird den Stimmberechtigten am 27. Mai 2026 zugestellt. Nebst der öffentlichen Auflage der Akten zu den einzelnen Traktanden bei der Gemeindekanzlei können die Erläuterungen sowie die Detailzahlen zur Jahresrechnung 2025 sodann auch auf der Gemeindewebsite unter www.eggenwil.ch > Rubrik Aktuelles (Gemeindemitteilung/Newsletter vom 7. Mai 2026) abgerufen werden.
Gemeindebeitrag von 20 000 Franken an den geplanten Reusssteg zwischen Künten-Sulz und Fischbach-Göslikon

Wie bereits mit Gemeindemitteilung/Newsletter vom 5. März 2026 informiert, besteht seit mehr als 100 Jahren die Idee, die Gemeinden Künten und Fischbach-Göslikon mit einer Brücke über die Reuss zu verbinden. Eigentlich sind sie direkte Nachbarn, genauso wie beide zu Eggenwil, nur eben trennt die Reuss sowohl Künten wie auch Eggenwil von Fischbach-Göslikon und den westlich der Reuss gelegenen weiteren Nachbargemeinden wie Niederwil. Wer trockenen Fusses von Künten nach Fischbach-Göslikon gelangen möchte, muss bislang sieben Kilometer über Stetten oder zehn Kilometer via Bremgarten zurücklegen.
Nachdem die beiden Gemeinden im Herbst 2024 und Frühling 2025 dem Projektierungskredit zugestimmt haben, läuft die Detailplanung für den Fussgängersteg auf Hochtouren. Über den Baukredit entscheidet die Stimmbevölkerung diesen Sommer. In Künten findet die Gemeindeversammlung am 2. Juni statt, in Fischbach-Göslikon am 16. Juni 2026. Wenn alles nach Plan verläuft, soll die Bevölkerung ab Frühling 2028 die Reuss bequem und ohne Umwege überqueren können. Der Reusssteg wird als elegante, flache Hängebrücke aus Stahl mit einem Brückendeck aus Holzbohlen realisiert, 120 Meter lang und 1.80 Meter breit. Die Brückenköpfe sollen in der Nähe des Campingplatzes Sulz auf Küntner und beim Schützenhaus auf Fischbach-Gösliker Seite zu liegen kommen.
Auch der Gemeinderat Eggenwil begrüsst den rund 1,5 Kilometer von der Gemeindegrenze und 2,8 Kilometer vom Ortskern Eggenwil entfernt geplanten Reusssteg. Die neue Brücke verbindet die Reussuferwanderwege (Freiämterweg) beidseits des Flusses und schafft ebenso für die Eggenwiler Bevölkerung attraktive neue Spazierrouten und erlebnisreiche Rundwege, umgeben von einzigartigen Naherholungs- und Naturschutzgebieten. So befindet sich etwa ganz in der Nähe des vorgesehenen Stegs nebst den Schutzgebieten «Alte Reuss» und «Rägelrai» im Grenzbereich zwischen Eggenwil und Künten-Sulz auch das landschaftlich und biologisch besonders bedeutende Auengebiet «Foort» in der Eggenwiler Reussschlaufe (Auenwald, Pioniergewässer, Seitenarme, Kiesbänke) als Teil des Auenschutzparks Aargau mit Picknickplatz samt Feuerstelle und Badestrand zwischen den beiden Inseln.
Ausserdem werden im Rahmen des Reusssteg-Projekts weitere ökologische Aufwertungsmassnahmen an die Hand genommen. Dazu hat Fischbach-Göslikon gemeinsam mit der Ortsbürgergemeinde Niederwil und der Pro Natura die Parzelle «Hoonerimoos» in Niederwil abgetauscht. In Künten wird der Weiher bei der ehemaligen ARA erweitert und zu einem zusätzlichen Laichgewässer für die Kreuzkröte ausgebaut. Dadurch ergibt sich sowohl für die Erholungssuchenden als auch für die Natur ein weiterer wesentlicher Mehrwert.
Aus den genannten Gründen hat die Gemeindebehörde Eggenwil den beiden Nachbargemeinden Künten und Fischbach-Göslikon einen einmaligen Unterstützungsbeitrag von 20 000 Franken an die Erstellungskosten des Reussstegs in Aussicht gestellt. Diese Zusage erfolgte vorbehältlich der rechtskräftigen Genehmigung des Baukredits für den Reusssteg durch die Sommer-Gemeindeversammlungen 2026 oder gegebenenfalls durch das Stimmvolk der Gemeinden Künten und Fischbach-Göslikon an der Urne im Falle eines fakultativen Referendums sowie der rechtskräftigen Genehmigung des Budgetkredits 2027 für den genannten Gemeindebeitrag durch den Eggenwiler Souverän.
Der Bau des Reussstegs kostet 2,5 bis 3 Millionen Franken. Im Rahmen des Agglomerationsprogramms der 4. Generation wird der Bund mindestens 40 Prozent der Kosten zum Projekt beitragen. Die Gemeinden Künten und Fischbach-Göslikon finanzieren den Restbetrag zu je etwa 800 000 Franken. Durch Spenden sollen weitere 250 000 Franken zusammenkommen, ein Teil davon als Zuwendungen über die von der Raiffeisenbank Schweiz betriebene Crowdfunding-Plattform www.lokalhelden.ch/Reusssteg. Auf diesem Wege können auch Privatpersonen, Firmen oder Vereine ihre Verbundenheit mit der Region ausdrücken und das Jahrhundertprojekt massgeblich unterstützen.
Erteilte Baubewilligung
Unter Auflagen und Bedingungen hat der Gemeinderat Manuel und Manuela Weber-Wey, Eggenwil, die Baubewilligung Nr. 2026/02 für den Anbau einer Sitzplatzüberdachung (Pergola) an der Südwestfassade des einseitig angebauten Einfamilienhauses Gebäude Nr. 401 auf Parzelle Nr. 876, Pflanzerfeldstrasse 6, erteilt.
Öffentliche Auflage Baugesuch
Gestützt auf § 60 des Baugesetzes (BauG) und § 54 der Bauverordnung (BauV) wird das nachstehende publikationspflichtige Bauvorhaben veröffentlicht (amtliche Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau und Bremgarter Bezirks-Anzeiger, Ausgaben vom 20.03.2026):
| Baugesuch Nr. | 2025/20 bzw. AfB 2026-132 (ersetzt BG Nr. 2024/13 *) |
| Gesuchsteller/
Bauherrschaft: |
Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau, Abteilung Tiefbau, Sektion Realisierung, vertreten durch Projektleiter Peter Widmer, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau |
| Grundeigentümer: | Staat Aargau |
| Projektverfasser: | Ingenieurbüro Gähler und Partner AG, Integrierte Bauplanung, Thomas Hofer, Sonnenbergstrasse 1, 5408 Ennetbaden |
| Bauvorhaben: | Sickerwasserableitung Brücke Umfahrungsstrasse Bremgarten K 127 in die Reuss |
| Lage: | Parzelle Nr. 825 auf Gemeindegebiet Eggenwil, K 127 Umfahrung Bremgarten, unterhalb Reussbrücke-Widerlager Ost, Flurgebiet «Struss» |
| Zone: | Ausserhalb der Bauzone, Verkehrszone und Schutzgebiet |
| Zusatzbewilligungen: | Zustimmung Kant. Abteilung für Baubewilligungen vom 13.03.2026 (BG Nr. AfB 2026-132) mit Gewässer-Nutzungsbewilligung BVU/555/2026/02 und fischereirechtlicher Bewilligung Nr. 2026.00079 |
| Hinweis: |
* Ersetzt zurückgezogenes Baugesuch Nr. 2024/13 bzw. BVUAFB.24.2119 |
Das Baugesuch liegt vom 23. März bis 21. April 2026 bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Allfällige Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich in Papierform mit Begründung und Antrag beim Gemeinderat, 5445 Eggenwil, zu erheben. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden (§ 4 BauG, § 60 BauV).
Geschwindigkeitskontrolle auf der Oberdorfstrasse

Am Montag, 2. März 2026, führte die Regionalpolizei Bremgarten erneut eine Geschwindigkeitskontrolle auf der Oberdorfstrasse, Höhe Liegenschaft Nr. 5, in beiden Fahrtrichtungen durch. Zwischen 7 und 10.15 Uhr haben von 47 gemessenen Fahrzeugen deren 17 oder 36,2 Prozent die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überschritten. Die gefahrenen Geschwindigkeiten der Übertretungen ergaben nach Abzug der Messtoleranz von 5 km/h folgendes Bild: Zwischen 31 bis 35 km/h: 12 Übertretungen und zwischen 36 bis 40 km/h: 5 Übertretungen. Die schnellste Person am Steuer war mit einer toleranzbereinigten Geschwindigkeit von 40 km/h unterwegs.
Übermorgen Samstag, 21. März, wiederum kostenloser Kompostbezug für die Eggenwiler Bevölkerung
Das in Eggenwil gesammelte Grüngut – rund 130 Tonnen im Jahr – wird der Hufschmid Grüngut-Verwertung GmbH zugeführt. Diese bietet den Eggenwiler Einwohnern wiederum an, übermorgen Samstag, 21. März, zwischen 9 und 15 Uhr, bei der Kompostieranlage Eichfeld an der Tägerigerstrasse 2 in Nesselnbach kostenlos Kompost in bester Qualität zu beziehen. Eimer, Säcke oder andere Behältnisse sind mitzubringen, Schaufeln sind vor Ort vorhanden. Kompost gibt dem Boden Nährstoffe und fördert die Bodenkultur, Bodengesundheit und Bodenstruktur. Mit dem Ausbringen des Wertstoffs im eigenen Garten schliesst sich der natürliche Kreislauf.
Mitreissendes Erlebnis garantiert – Einladung zum Jahreskonzert der Musikgesellschaft Eggenwil am Samstagabend, 28. März, und Save the Date für das grosse Fest zum diesjährigen 100-jährigen Jubiläum der MGE vom Freitag und Samstag, 21. und 22. August

Am Samstag, 28. März, findet ab 20.15 Uhr im Mehrzweckgebäude das traditionelle Jahreskonzert der Musikgesellschaft Eggenwil statt. Unter der Leitung des Dirigenten Riccardo Vegezzi hat der Verein wiederum ein vielseitiges und unterhaltsames Konzertprogramm einstudiert. Unter dem Motto «Unterhaltung PUR» wartet ein vielseitiges und mitreissendes musikalisches Erlebnis auf die Besucher. Ab 18.30 Uhr ist die warme Küche geöffnet und die Besucher sind herzlich eingeladen, den Abend mit einem feinen Nachtessen zu beginnen. Sitzplätze können auf der Website der Musikgesellschaft Eggenwil reserviert werden.
Der Gemeinderat hat die Bewilligung für die Durchführung des Einzelanlasses mit Wirtetätigkeit, die Kleinhandelsbewilligung für die Abgabe von Spirituosen sowie die Verlängerung der Öffnungszeit bis Sonntag, 29. März, 4 Uhr, erteilt. Wie bei allen grösseren Anlässen wurde die Bewilligung mit verschiedenen Auflagen bezüglich Lärm- und Brandschutz sowie der Alkohol- und Tabakwarenabgabe an Jugendliche verbunden.
Musikgesellschaft Eggenwil – Einladungsflyer mit Programm zum Jahreskonzert 2026 «Unterhaltung PUR»

Die Musikgesellschaft Eggenwil ist seit genau 100 Jahren ein äusserst wertvoller Bestandteil unserer Dorfkultur. Dieses besondere Jubiläum feiert der Verein mit einem grossen Fest gemeinsam mit der Bevölkerung am Freitag und Samstag, 21. und 22. August 2026. Bitte merken Sie sich das Datum vor. Sie können die Musikgesellschaft gerne auch mit einem frei wählbaren Gönnerbeitrag unterstützen und damit zu einem unvergesslichen Jubiläumsfest beitragen. Einzelheiten dazu finden sich auf der Vereinshomepage.
16 Robidogs auf dem Gemeindegebiet sollten ausreichen
Gegenwärtig leben in Eggenwil rund 90 Hunde. Auf dem Gemeindegebiet stehen insgesamt 16 Robidog-Behälter zur Verfügung. Die einzelnen Standorte können im digitalen Ortsplan der Gemeinde Eggenwil in GeoView abgerufen werden. Dort sind etwa auch alle öffentlichen Gebäude, Trinkwasserbrunnen, Feuerstellen, Sitzbänke oder sonstige Standorte wie Bushaltestelle, Entsorgungsplätze und Spielplätze verzeichnet.
Die grosse Mehrheit der Hundehalter nutzt die grünen Behälter (Hundetoiletten) mit den kostenlosen Entsorgungsbeuteln ordnungsgemäss und leistet damit einen wertvollen Beitrag zur Sauberhaltung von Natur und Landschaft. Leider gibt es dennoch immer wieder Hundehalter, die sich nicht um den von ihren Tieren zurückgelassenen Kot auf Strassen, Plätzen, Rabatten und Wiesen kümmern. Dies zum grossen Ärger von Fussgängern und Landwirten. Aber auch Zweirad- und Rollstuhlfahrer sind von diesem Missstand besonders betroffen.
Die Gemeindebehörde macht die fehlbaren Hundehalter einmal mehr auf die Bestimmungen des Polizeireglements aufmerksam: «Tierhaltende haben dafür zu sorgen, dass der öffentliche und private Grund Dritter nicht durch ihre Tiere verunreinigt werden. Sie sind verpflichtet, den Kot ihrer Tiere aufzunehmen und sachgerecht zu entsorgen». Widerhandlungen gegen diese Vorschriften können vom Gemeinderat mit Geldbussen bis zu 2000 Franken bestraft werden.
Die Gemeindebehörde dankt im Namen Aller – Tier und Mensch – für die Kooperation und wünscht allen Zwei- und Vierbeinern erfreuliche und erholsame Frühlingsspaziergänge.
Betretungsverbot von Wiesen und Äckern sowie Leinenpflicht vom 1. April bis 31. Juli
Das Betreten von Wiesen und Äckern ist während der Vegetationszeit, also vom 1. April bis 31. Oktober, verboten. Die Bevölkerung wird gebeten, diese Vorschrift zu respektieren und auf «Querfeldeintouren» zu verzichten. Ebenfalls ist das freie Laufenlassen von Hunden sowie das Reiten über offenes Gelände untersagt. Vom 1. April bis 31. Juli ist die Hauptbrut- und Setzzeit der einheimischen Wildtiere, weshalb Hunde nicht nur im Wald, sondern auch entlang von Waldrändern und Hecken an der Leine gehalten werden müssen. Im Rahmen der Jagdaufsicht kontrolliert die zuständige Jagdgesellschaft Eggenwil das Einhalten der Leinenpflicht.
Pro Senectute Aargau leistet auch viel für die Gemeinde Eggenwil
Pro Senectute Aargau erbringt auch in der Gemeinde Eggenwil eine Vielzahl von Dienstleistungen. Zudem engagieren sich derzeit vier Personen aus der Gemeinde als Mitarbeitende oder Freiwillige für die gemeinnützige Organisation.
Im vergangenen Jahr 2025 wurden in Eggenwil folgende Leistungen erbracht: Sozialberatung: zugunsten von 3 Personen (Vorjahr 2024: 4 ), Besuche zum 75. Geburtstag: 13 (6), Haushaltshilfe «Daheim unterstützt»: 9 Personen während 442 Stunden (9 Kunden/399 Stunden), Mahlzeitendienst «Daheim geniessen»: 2 (0) Personen, Steuererklärungsdienst: 4 (2) Personen, Mittagstisch im Restaurant Sternen: 12 (12) Treffen mit durchschnittlich 25 (22) Teilnehmern, Bildungskurse: 3 (4) Teilnehmer sowie Fitness und Gymnastik: 1 (1) Gruppe. Weiter nahmen einige Eggenwiler Einwohnerinnen und Einwohner an den Freizeitangeboten wie Wandern, Schneeschuhtouren, Radsport, Mountainbike, Walking oder Internationale Tänze im eigenen und in anderen Bezirken teil.
Zusätzlich zu den statistisch erhobenen Leistungen erteilt die Pro Senectute eine Vielzahl von Auskünften zu verschiedensten Altersthemen. Vom vielfältigen Angebot profitieren nebst den älteren Menschen auch deren Angehörige. Die kostenlose, neutrale und fundierte Beratung sowie die individuelle Finanzhilfe werden oft und gerne beansprucht.
Ziel der Pro Senectute bleibt es, ältere Menschen zu unterstützen, damit diese so lange wie möglich selbstbestimmt in ihrem Zuhause leben können. Neben zahlreichen Kursen und geselligen Anlässen oder den bewährten Angeboten «Alltags- und Haushaltshilfe» werden auch verschiedene Hilfen im administrativen Bereich angeboten. Mit der seit 2021 zusätzlich erbrachten Dienstleistung «Treuhanddienst» werden Senioren unterstützt, die bei den täglichen administrativen Aufgaben Entlastung benötigen.
Detaillierte Informationen können auf der Website www.ag.prosenectute.ch abgerufen werden oder sind bei der Beratungsstelle Bezirk Bremgarten unter 056 622 75 12 oder bremgarten@ag.prosenectute.ch erhältlich.
Neue Plattform für Wildtier-Beobachtungen Igel, Hermelin oder Feuersalamander: Entdeckungen online melden
Schaut man etwas genauer hin, können häufig diverse Tiere im eigenen Garten oder in der nahen Umwelt beobachtet werden. Füchse oder Eichhörnchen entdeckt man verhältnismässig oft in ihrem natürlichen Treiben. Andere Tiere, wie ein Hermelin, ein Feuersalamander oder Spitzmäuse, sind deutlich seltener zu sehen. Da durch die teils scheuen Bewohner aktuelle Verbreitungsdaten bestimmter Arten fehlen und die Nachforschung sehr zeitintensiv und teuer wäre, wurde dieses Projekt ins Leben gerufen. Auf der neu gegründeten Plattform «Wilde Nachbarn Aargau» können nun seit dieser Woche Wildtierbeobachtungen aus dem ganzen Kanton gemeldet werden. Mit wenigen Klicks kann jede Person die eigenen Beobachtungen der Wildtiere, wie auch den Ort oder die Region der Sichtung, erfassen. So können wichtige Daten einfach und unkompliziert gesammelt werden. Mit der Hilfe aus der Bevölkerung möchte die Trägerschaft systematisch Beobachtungsdaten von Wildtieren sammeln.
Die Plattform wird von Experten mit Informationen der Tiere über deren Biologie und Lebensweise ergänzt, wie auch mit Tipps zur Förderung und Schutz der Tierarten. Für Naturliebhaber und Interessierte soll es auch Hinweise zu geeigneten Beobachtungsorten geben, wie Pro Natura Aargau in ihrer Medienmitteilung schreibt.
Die gesammelten Daten fliessen in die nationale Datenbank ein, auf die Behörden, aktive Naturschutzkreise und die Öffentlichkeit zugreifen können. Das Ziel des Projekts ist es, das Wissen über die Wildtiere und deren Lebensräume zu erweitern, einen aktiven Beitrag zu deren Förderung zu leisten und ausserdem die Bevölkerung für die Bedeutung der Wildtiere zu sensibilisieren. Hinter dem Projekt steht eine breite Trägerschaft: Der WWF Aargau, Pro Natura Aargau, das Naturama Aargau, der Jurapark Aargau und die Aargauische Naturforschende Gesellschaft beteiligen sich an den gemeinsamen Zielen.
Zügeltermin Ende März – Meldepflicht für Vermieter
Ende dieses Monats steht wieder ein ortsüblicher Zügeltermin an. Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahrs Logis geben, sind gemäss § 10 Abs. 1 des Gesetzes über die Einwohner- und Objektregister sowie das Meldewesen (Register- und Meldegesetz, RMG) verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen der Abteilung Einwohnerdienste (Einwohnerkontrolle) zu melden, in Mietverträgen oder Wohnbestätigungen die administrative Wohnungsnummer aufzuführen und auf Verlangen Mieter- und Wohnungslisten zur Verfügung zu stellen. Die Meldefrist beträgt 14 Tage. Auch Adressänderungen innerhalb eines Gebäudes sind meldepflichtig. Die Ein- und Auszugsmeldungen können direkt und unkompliziert über www.drittmeldung.ch erfasst oder per Mail an einwohnerdienste@eggenwil.ch gemeldet werden.
Üblicherweise verlangen Vermieterinnen und Vermieter einen Betreibungsregisterauszug, um die Zahlungsfähigkeit (Bonität) der künftigen Mieterschaft zu prüfen. Daraus ist ersichtlich, ob gegen eine Person in den letzten fünf Jahren Betreibungen eingeleitet wurden. Auch bereits bezahlte oder erledigte Betreibungen bleiben grundsätzlich während dieser gesetzlichen Frist eingetragen (mit entsprechendem Vermerk). Solche Auszüge können durch die Mieterschaften beim Regionalen Betreibungsamt Mutschellen-Kelleramt in Rudolfstetten und/oder bei den für ihre früheren Wohngemeinden zuständigen Betreibungsämtern unter Vorweisung eines gültigen amtlichen Ausweisdokuments persönlich am Schalter bezogen oder schriftlich bestellt werden.
Vorsicht vor unseriösen PV-Anbietern

Die Abteilung Energie des kantonalen Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) warnt vor unseriösen Anbietern von Photovoltaikanlagen. In den vergangenen Wochen sind bei der «energieberatungAARGAU» vermehrt Meldungen eingegangen, wonach Gebäudeeigentümer von Vertretern unseriöser PV-Anbietern kontaktiert und zum Kauf von Photovoltaikanlagen gedrängt werden. Die unangemeldeten Türverkäufer setzen die Liegenschaftseigentümer dabei häufig unter Zeitdruck, in dem mit angeblich bald endenden Liefermöglichkeiten oder auslaufenden Förderbeiträgen argumentiert wird. In einzelnen Fällen wurden sogar Verträge ohne ausdrückliche Zustimmung der Eigentümerschaft abgeschlossen und daraufhin Rechnungen versandt. Bei den angebotenen Produkten handelt es sich ausschliesslich um sogenannte«Plug-&-Play-Anlagen», die auf eine Leistung von 600 Watt begrenzt sind. Bei Unsicherheiten, ob es sich um ein seriöses Angebot handelt, steht die energieberatungAARGAU gerne für eine unabhängige, fundierte Beratung zur Verfügung.
Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi
Gemeindeschreiber & Verwaltungsleiter
Eggenwil, 19. März 2026
![]()
Die Gemeindemitteilungen und amtlichen Publikationen stehen jederzeit auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik Aktuelles/Archiv zur Verfügung. Im Archiv sind sämtliche Ausgaben seit Anfang 2004 über eine Suchfunktion nach Suchbegriff und/oder nach Datum/Zeitraum abrufbar.
Diese auch als Newsletter per E-Mail verschickte Gemeindemitteilung erreicht gegenwärtig rund 780 Abonnentinnen und Abonnenten respektive Mail-Adressen. Wenn Sie Ihr Newsletter-Abo ändern oder abmelden möchten, können Sie dies über den entsprechenden Link in jeder Mitteilung mit zwei Klicks selbst direkt vornehmen.
Haben Sie Fragen, Hinweise, Kritik, Lob oder sonstige Anliegen an unsere Gemeinde? Dann zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Gemeinderat und Verwaltung sind Ihnen für konstruktive Rückmeldungen dankbar. Sie können dies unkompliziert mit einer Mail an die Gemeindekanzlei (Verwaltungsleitung) tun oder sich einfach direkt an jede gewünschte Person wenden. Wir sind gerne für Sie da!