Navigieren in Eggenwil

Gemeindemitteilung vom 13.01.2021

Coronavirus (COVID-19) – Bundesrat verlängert und verschärft Schutzmassnahmen ab 18. Januar bis Ende Februar; Sanierung K 271 Eggenwil Innerort – Update 3; Öffentliche Auflage Baugesuche; Aus der Gemeinde-Statistik 2020; Z-Pass 2012-2021 – Rückerstattungen an die Gemeinden für zu viel bezogene Abgeltung

Coronavirus (COVID-19) – Bundesrat verlängert und verschärft Schutzmassnahmen bis Ende Februar

Die Ansteckungszahlen stagnieren auf sehr hohem Niveau und mit den neuen, viel ansteckenderen Virusvarianten droht ein rascher Wiederanstieg. Angesichts der angespannten epidemiologischen Lage hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung gegenüber den am 11. und 18. Dezember 2020 angeordneten Verschärfungen (vgl. dazu auch Gemeindemitteilung vom 18. Dezember 2020) folgende zusätzliche Massnahmen mit Gültigkeit ab Montag, 18. Januar 2021, verfügt:

  • Verlängerung der Schliessungen um fünf Wochen 
    Die im Dezember beschlossenen Massnahmen werden um fünf Wochen verlängert. Restaurants sowie Kultur-, Sport- und Freizeitanlagen bleiben bis Ende Februar geschlossen.
  • Schliessung der Läden mit Waren des nicht-täglichen Bedarfs
    Die Landesregierung verschärft zudem ab Montag, 18. Januar, die nationalen Massnahmen. Einkaufsläden und Märkte werden geschlossen. Ausgenommen sind Läden und Märkte, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten. Weiterhin möglich ist auch das Abholen bestellter Waren vor Ort. Die Regelung, dass Läden, Tankstellenshops und Kioske nach 19 Uhr sowie sonntags geschlossen bleiben müssen, wird dagegen aufgehoben.
  • Homeoffice-Pflicht
    Die Arbeitgeber sind verpflichtet, Homeoffice überall dort anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist. Der Arbeitgeber schuldet den Arbeitnehmenden keine Auslagenentschädigung etwa für Strom- oder Mietkosten, da die Anordnung nur vorübergehend ist.
  • Weitere Massnahmen am Arbeitsplatz 
    Wo Homeoffice nicht oder nur zum Teil möglich ist, werden weitere Massnahmen am Arbeitsplatz erlassen: Neu gilt zum Schutz von Arbeitnehmenden in Innenräumen überall dort eine Maskenpflicht, wo sich mehr als nur eine Person in einem Raum aufhält. Ein grosser Abstand zwischen Arbeitsplätzen im gleichen Raum genügt nicht mehr. Zudem wird die Dispensation von der Maskentragpflicht präzisiert: Für den Nachweis medizinischer Gründe ist ein Attest einer Ärztin, eines Arztes, einer Psychotherapeutin oder eines Psychotherapeuten erforderlich; ein Attest darf nur dann ausgestellt werden, wenn dies für die betreffende Person angezeigt ist.
  • Schutz besonders gefährdeter Personen
    Besonders gefährdete Personen werden spezifisch geschützt. Dazu wird das Recht auf Homeoffice oder ein gleichwertiger Schutz am Arbeitsplatz oder eine Beurlaubung für besonders gefährdete Personen eingeführt. Für gefährdete Personen in Berufen, in denen die Schutzbestimmungen nicht umgesetzt werden können, muss der Arbeitgeber die betroffenen Arbeitnehmenden unter voller Lohnzahlung von der Arbeitspflicht befreien. In diesen Fällen besteht ein Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz. 
  • Private Veranstaltungen und Menschenansammlungen eingeschränkt
    An privaten Veranstaltungen dürfen maximal fünf Personen teilnehmen. Kinder werden auch zu dieser Anzahl gezählt. Menschenansammlungen im öffentlichen Raum werden ebenfalls auf fünf Personen beschränkt.

Einzelheiten zu den Schutzvorkehrungen finden sich in der heutigen Medienmitteilung des Bundesrats, auf der Website des Bundesamts für Gesundheit BAG und auf der Homepage des Kantons Aargau. Eine einfache und rasche Gesamtübersicht bietet die nachstehende Zusammenfassung aller weiterhin und neu geltenden Massnahmen:

Übersicht der ab 18.01.2021 schweizweit geltenden Massnahmen gegen das Coronavirus
Übersicht der ab 18.01.2021 schweizweit geltenden Massnahmen gegen das Coronavirus

BAG – Übersicht der ab 18.01.2021 schweizweit geltenden Massnahmen gegen das Coronavirus

Sanierung K 271 Eggenwil Innerort – Update 3

Gesamtübersicht des am 14.09.2020 begonnenen Strassenbauprojekts «Kantonsstrasse K 271 Eggenwil Innerort; Belagssanierung und verkehrsberuhigende Massnahmen inklusive Sanierung der kommunalen Werkanlagen»; Projektperimeter mit allen Bauphasen, Stand 27.08.2020
Gesamtübersicht des am 14.09.2020 begonnenen Strassenbauprojekts «Kantonsstrasse K 271 Eggenwil Innerort; Belagssanierung und verkehrsberuhigende Massnahmen inklusive Sanierung der kommunalen Werkanlagen»; Projektperimeter mit allen Bauphasen, Stand 27.08.2020

Rückblick

Seit dem Update 2 mit Gemeindemitteilung vom 26. November 2020 konnte die Mitte September 2020 begonnene Bauphase 1 (Sanierung der west- bzw. talseitigen Fahrspur der K 271 ab Hauptkreuzung in Richtung Baden) samt den Randabschlüssen und der Strassenentwässerung Ende Dezember abgeschlossen werden. Der Einbau des Deckbelags erfolgt am Schluss der Bauarbeiten gesamthaft auf allen Strassenabschnitten.

Sanierung K 271 Eggenwil IO – Bauphase 01 am 03.12.2020. Bild: Juraj Welte, Bauleiter
Sanierung K 271 Eggenwil IO – Bauphase 01 am 03.12.2020. Bild: Juraj Welte, Bauleiter 
Sanierung K 271 Eggenwil IO – Bauphase 01 am 14.12.2020. Bild: Juraj Welte, Bauleiter
Sanierung K 271 Eggenwil IO – Bauphase 01 am 14.12.2020. Bild: Juraj Welte, Bauleiter 

Die seit Mitte Dezember im Rahmen der Bauphase 2 laufenden Bauarbeiten auf der talseitigen Fahrspur der K 271 in Richtung Baden bis Ende Projektperimeter bzw. bis zum Anschluss des bereits sanierten Abschnitts zwischen Eggenwil und Künten kommen ebenfalls gut voran. Der Aushub für den Ersatz der Schmutzwasserleitung ist erfolgt. Für die sichere Verkehrsführung wurde die Fahrbahn provisorisch verbreitert. Die Bauphase 2 wird noch bis Mitte März 2021 andauern.

Sanierung K 271 Eggenwil IO – Bauphase 02 am 14.12.2020. Bild: Juraj Welte, Bauleiter
Sanierung K 271 Eggenwil IO – Bauphase 02 am 14.12.2020. Bild: Juraj Welte, Bauleiter 
Sanierung K 271 Eggenwil IO – Bauphase 02 am 11.01.2021. Bild: Juraj Welte, Bauleiter
Sanierung K 271 Eggenwil IO – Bauphase 02 am 11.01.2021. Bild: Juraj Welte, Bauleiter 

Die am 10. November gestartete Bauphase 6 ist ebenfalls seit Mitte Dezember samt den Randabschlüssen vollendet (exkl. Deckbelag). Der Einbau der Tragschicht im Einmündungsbereich der Oberdorfstrasse erfolgte unter erschwerten Bedingungen. Die Fussgängerquerung ist noch provisorisch markiert.

Sanierung K 271 Eggenwil IO – Bauphase 06 am 01.12.2020. Bild: Juraj Welte, Bauleiter
Sanierung K 271 Eggenwil IO – Bauphase 06 am 01.12.2020. Bild: Juraj Welte, Bauleiter 
Sanierung K 271 Eggenwil IO – Bauphase 06 am 01.12.2020. Bild: Juraj Welte, Bauleiter
Sanierung K 271 Eggenwil IO – Bauphase 06 am 01.12.2020. Bild: Juraj Welte, Bauleiter
Sanierung K 271 Eggenwil IO – Bauphase 06 am 03.12.2020. Bild: Juraj Welte, Bauleiter
Sanierung K 271 Eggenwil IO – Bauphase 06 am 03.12.2020. Bild: Juraj Welte, Bauleiter 

Auch die am 4. Dezember begonnene Bauphase Ki1 (Sanierung der nordseitigen Fahrspur der Kirchrainstrasse samt Werkanlagen) ist seit Ende 2020, abgesehen vom Deckbelag und der Insel, abgeschlossen. Die Wasserleitung wurde verlegt, die Randabschlüsse sind erstellt und die Strassenentwässerung wurde angepasst. Die Bauphase Ki2 (südliche Fahrspur bzw. Strassenseite Friedhof) läuft noch bis Ende Januar 2021.

Sanierung K 271 Eggenwil IO – Bauphase Ki1 am 07.12.2020. Bild: Juraj Welte, Bauleiter
Sanierung K 271 Eggenwil IO – Bauphase Ki1 am 07.12.2020. Bild: Juraj Welte, Bauleiter 
Sanierung K 271 Eggenwil IO – Bauphase Ki1 am 18.12.2020. Bild: Juraj Welte, Bauleiter
Sanierung K 271 Eggenwil IO – Bauphase Ki1 am 18.12.2020. Bild: Juraj Welte, Bauleiter 

Ausblick

Sanierung K 271 Eggenwil IO – Übersicht Bauphasen Süd, Stand 27.08.2020
Sanierung K 271 Eggenwil IO – Übersicht Bauphasen Süd, Stand 27.08.2020

Am 29. Januar 2021 wird von Bauphase Ki2 auf Bauphase 11 umgestellt: Strassenbauarbeiten samt Erneuerung der Werkleitungen (Querungen Strassenentwässerung, Leitungsersatz Trinkwasser, Elektroblock und Beleuchtung) auf der talseitigen Fahrspur der K 271 ab Verzweigung Pflanzerfeldstrasse in Richtung Baden. Der motorisierte Verkehr wird einspurig auf der ost- bzw. bergseitigen Fahrbahn mit Lichtsignalanlage geführt. Im Bereich der Einmündung Badenerstrasse/Pflanzerfeldstrasse gewährleistet eine dritte Lichtsignalanlage die Verkehrssicherheit.

Sanierung K 271 Eggenwil IO – Bauphase 11, Stand 27.08.2020
Sanierung K 271 Eggenwil IO – Bauphase 11, Stand 27.08.2020

Die Strassenüberquerung im Kreuzungsbereich wird gesperrt. Die Umleitung des Fussgängerverkehrs erfolgt über die Hübelgasse. Die Bauphase 11 wird bis Ende April andauern.

Sanierung K 271 Eggenwil IO – Fussgängerumleitung Bauphase 11, Seite Bremgarten
Sanierung K 271 Eggenwil IO – Fussgängerumleitung Bauphase 11, Seite Bremgarten

Sanierung K 271 Eggenwil IO – Übersicht Bauphasen Süd 
Sanierung K 271 Eggenwil IO – Bauphase 11, Stand 27.08.2020 
Sanierung K 271 Eggenwil IO – Fussgängerumleitung Bauphase 11

Öffentliche Auflage Baugesuche

Gestützt auf § 60 des Baugesetzes (BauG) und § 54 der Bauverordnung (BauV) werden die nachstehenden publikationspflichtigen Bauvorhaben veröffentlicht (amtliche Publikation im Bremgarter Bezirks-Anzeiger, Ausgabe vom 15.01.2021):

Baugesuch Nr. 2020/11 (BVUAFB.21.41)
Gesuchsteller/
Bauherrschaft:
Kurt Häusermann,
Badenerstrasse 20, 5445 Eggenwil
Grundeigentümer: dito
Projektverfasser: F. Preisig AG, Bauingenieure und Planer SIA/USIC, Manuel Humitsch, Bahnhofstrasse 94, 5000 Aarau
Bauvorhaben: Errichtung Einfriedung (Sichtschutzwand)
Lage: Parzelle Nr. 66, westlich EFH Gebäude Nr. 78, Badenerstrasse 20
Zone: innerhalb der Bauzone, Wohnzone W3
Zusatzbewilligung: Kant. Abteilung für Baubewilligungen
(angrenzend an K 271)
   
Baugesuch Nr. 2020/12 (BVUAFB.21.34)
Gesuchsteller/
Bauherrschaft:
Mathias und Veronika Bollinger-Ingold,
Unterdorfstrasse 6, 5445 Eggenwil
Grundeigentümer: Mathias Bollinger,
Unterdorfstrasse 6, 5445 Eggenwil
Projektverfasser: Setz Architektur AG, Matthias Füglistaler,
Architekt FH, Obermatt 33, 5102 Rupperswil
Bauvorhaben: «MFH-Überbauung Meiebergsmatt» mit total 20 Wohneinheiten: Abbruch Ökonomiegebäude Nr. 111, Abbruch nördlicher Teil Ökonomietrakt und Anbau MFH an Gebäude Nr. 3 sowie westlicher Neubau von 2 MFH mit Gemeinschaftsraum und Tiefgarage
Lage: Parzelle Nr. 48, Unterdorfstrasse
Zone: innerhalb der Bauzone, Dorfzone D
Zusatzbewilligung: Kant. Abteilung für Baubewilligungen
(angrenzend an Junebach, Umgebungsschutzperimeter Denkmalschutz-Objekte Kirchenensemble)

Die Baugesuche liegen vom 18. Januar bis 16. Februar 2021 bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Allfällige Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich in Papierform mit Begründung und Antrag beim Gemeinderat, 5445 Eggenwil, zu erheben. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden (§ 60 BauV).

Aus der Gemeinde-Statistik 2020

Bevölkerung

Im Jahr 2020 standen 9 (Vorjahr: 9) Geburten 6 (4) Todesfällen und 70 (65) Zuzüge 76 (93) Wegzügen entgegen. Bei 6 (8) Personen erfolgte eine Umwandlung der Kurzaufenthalts- in eine Aufenthaltsbewilligung, was zu einer Berücksichtigung bei der ständigen Wohnbevölkerung führte. Die Einwohnerzahl betrug per 31. Dezember letzten Jahres 1041 (1038) Personen. Davon waren 314 (323) römisch-katholisch, 190 (196) evangelisch-reformiert, 537 (519) oder 51,6 Prozent (50,0 %) unbekannter Konfession (konfessionslos/andere) sowie 501 (496) weibliche und 540 (542) männliche Personen.

Der Anteil der ausländischen Wohnbevölkerung inklusive Asylbewerber und vorläufig aufgenommene Ausländer betrug am Jahresende 198 (191) Personen oder 19 Prozent (18,3 %) aus 33 verschiedenen Nationen. Vor zehn Jahren belief sich der Ausländeranteil auf 17,6 Prozent. Am stärksten vertreten sind die deutschen Staatsangehörigen mit 33,3 Prozent (31,6 %) der ausländischen Wohnbevölkerung.

Von der Gesamtbevölkerung sind 150 Personen zwischen 65 und 79 Jahre, 37 Personen über 80 Jahre alt. Somit befinden sich 190 Einwohner oder 18,3 Prozent im Pensionsalter. 224 Personen oder 21,5 Prozent sind jünger als 20 Jahre.

Seit August 2017 haben die Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit, alle Formalitäten im Zusammenhang mit einem Wohnorts- oder Wohnungswechsel auch im Internet abzuwickeln. 2020 wurden den Einwohnerdiensten Eggenwil via eUmzugAG gesamthaft 29 (14) Weg-, Zu- und Umzüge elektronisch gemeldet.

Stimmberechtigte

Ende 2020 waren 692 (687) Stimmberechtigte verzeichnet, davon 34 (34) Ortsbürger, 349 (345) Frauen, 343 (342) Männer.

Gemeindeversammlungen

Die Sommer-Gemeindeversammlungen 2020 fielen coronabedingt aus (ausserordentliche Lage in der Schweiz). An der unter Schutzkonzept durchgeführten Einwohnergemeindeversammlung im Winter (Rechnungs- und Budgetgemeinde) beteiligten sich 40 Stimmberechtigte oder 5,8 Prozent. Es wurden 9 (Vorjahr 10) Sachgeschäfte behandelt und 3 (3) kommunale Verpflichtungskredite über insgesamt 1,9 Millionen Franken bewilligt. Es wurde kein (0) fakultatives Referendum ergriffen. Die Ortsbürger hielten ebenfalls nur die Winter-Gemeindeversammlung ab. Daran nahmen 14 Stimmberechtigte oder 41,2 Prozent teil. Insgesamt wurden 4 (6) Sachgeschäfte behandelt und keine (0) Verpflichtungskredite bewilligt. Unter Verschiedenem wurde der Überweisungsantrag aus der Versammlungsmitte mit dem Auftrag an den Gemeinderat, die Vereinigung der Ortsbürger- mit der Einwohnergemeinde zu prüfen und hierüber den Sommer-Gemeindeversammlungen 2021 Bericht und Antrag zu unterbreiten, einstimmig genehmigt.

Gemeinderat

Der Gemeinderat hielt 16 (23) ordentliche Sitzungen ab, teilweise coronabedingt in digitaler Form respektive auf dem elektronischen Zirkularweg, wobei insgesamt 762 (843) Geschäfte behandelt wurden. Ansonsten nahmen die Behördenmitglieder aufgrund der Lage an deutlich weniger Besprechungen und Augenscheinen oder Informationsveranstaltungen teil, als in den Vorjahren üblich.

Weitere statistische Informationen können auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik Zahlen und Fakten abgerufen werden.

Z-Pass 2012-2021 – Rückerstattungen an die Gemeinden für zu viel bezogene Abgeltung

Der Z-Pass ist der gemeinsame Tarifverbund des Zürcher Verkehrsverbunds, der Schweizerischen Bundesbahnen AG (SBB) sowie der angrenzenden Tarifverbünde. Der Aargauer Teil des Tarifverbunds A-Welle ist ebenfalls Bestandteil.

Bei den Offerten der SBB, im Rahmen des Prozesses gemäss Verordnung über die Abgeltung des regionalen Personenverkehrs, wurden die Erlöse des Tarifverbunds Z-Pass seit 2012 aufgrund von fehlerhaften Verfahren verteilt. Als Resultat erhielt der Regionalverkehr der SBB bis 2019 von den Bestellern zu hohe Abgeltungen, insgesamt 13,40 Millionen Franken. Im Gegenzug führte eine weitere Unstimmigkeit bei der Höhe des Vorabzugs des Fernverkehrs der SBB im Z-Pass dazu, dass die Besteller bei den verhandelten Offerten von 2018 bis 2021 zu tiefe Abgeltungen an den Regionalverkehr der SBB bezahlten (-4,57 Millionen Franken).

Rückzahlung an den Kanton Aargau von 2 251 766 Franken

Beide Effekte zusammen führen dazu, dass die SBB (Regionalverkehr) den Bestellern total 8,83 Millionen Franken (13,4 Millionen Franken - 4,57 Millionen Franken) rückvergüten muss. Insgesamt sind 15 Kantone und der Bund finanziell betroffen. Unter Federführung des Bundesamts für Verkehr (BAV) konnte die Rückerstattung mit den Beteiligten geklärt und bereinigt werden. Die SBB, das BAV und die Kantone schliessen eine Vereinbarung ab, welche die Rückführung von 8,83 Millionen Franken regelt. Der Anteil des Kantons Aargau an der Rückerstattung beträgt 24,5 Prozent. Das entspricht 2 166 172 Franken. Zuzüglich der Vorsteuer von 85 594 Franken beträgt der Rückerstattungsbetrag insgesamt 2 251 766 Franken.

Rückzahlung an die Gemeinden von 71 605 Franken

Bis 2017 haben sich die Gemeinden an den Kosten für das bestellte Angebot im Regionalverkehr mit 40 Prozent beteiligt. Ab 2018 gelangte das angepasste Gesetz über den öffentlichen Verkehr zur Anwendung, mit dessen Inkrafttreten die Beiträge der Kommunen an das allgemeine Angebot des öffentlichen Verkehrs wegfielen. Das ergibt eine Rückerstattung von 71 605 Franken an die aargauischen Gemeinden.

Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 13. Januar 2021

Bitte denken Sie an die Umwelt, bevor Sie diese Nachricht drucken.

Die Gemeindemitteilungen und amtlichen Publikationen stehen jederzeit auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik Aktuelles/Archiv zur Verfügung. Im Archiv sind sämtliche Ausgaben seit Anfang 2004 über eine Suchfunktion nach Suchbegriff und/oder nach Datum/Zeitraum abrufbar.

Diese auch als Newsletter per E-Mail verschickte Gemeindemitteilung erreicht gegenwärtig rund 650 Abonnentinnen und Abonnenten.

Haben Sie Fragen, Hinweise, Kritik, Lob oder sonstige Anliegen an die Gemeinde? Dann zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Sie können dies einfach und unkompliziert mit einer Mail an die Gemeindekanzlei tun. Wir sind gerne für Sie da!

zur Liste